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<strong>mitteilungsblatt</strong> 20. Stück – Universität Innsbruck

mitteilungsblatt (20. Stück)

Studienjahr 2022/2023

Ausgegeben am 20. Februar 2023

20. Stück

Inhalt

298. Bestellung von Leiterinnen und Leitern von Organisationseinheiten gemäß dem Organisationsplan der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

 

Das Rektorat der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck hat gemäß § 20 Abs. 5 des Universitätsgesetzes 2002 in Verbindung mit § 7 Abs. 2 des  Organisationsplans mit Beginn ab 1. 2. 2023 bis zum Ende der Funktionsperiode am 29 2. 2024  Univ.-Prof. Dr. Dirk Rose zum stellvertretenden Leiter des  Forschungsschwerpunkts „Kulturelle Begegnungen – Kulturelle Konflikte“ bestellt.

 

Für das Rektorat:

Univ.-Prof. i.R. Dr. Dr. h.c. mult. Tilmann Märk
Rektor


 

299. Bestellung von Leiterinnen und Leitern von Organisationseinheiten gemäß dem Organisationsplan der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

 

Das Rektorat der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck hat gemäß § 20 Abs. 5 des Universitätsgesetzes 2002 in Verbindung mit § 7 Abs. 2 des  Organisationsplans mit Beginn ab 1. 3.  2023 bis zum Ende der Funktionsperiode am 29 2. 2024 Univ.-Prof. Dipl.-Phys. Dr. Hanns-Christoph Nägerl zum Leiter des  Forschungsschwerpunkts „Physik“  bestellt.

 

Für das Rektorat:

Univ.-Prof. i.R. Dr. Dr. h.c. mult. Tilmann Märk
Rektor


 

300. Bevollmächtigungen im Studienrecht – Änderung

 

Die im mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 29. September 2022, 73. Stück, Nr. 748, kundgemachten Bevollmächtigungen für die Fakultät für Volkswirtschaft und Statistik und für das Unterrichtsfach Russisch in Lehramtsstudien, geändert mit mitteilungsblatt vom 19. Oktober 2022, 4. Stück, Nr. 57, sowie mit mitteilungsblatt vom 21. Dezember 2022, 13. Stück, Nr. 166, werden ersetzt durch nachstehende Bevollmächtigungen:

 

 

 

Studiendekaninnen/

Studiendekane

bevollmächtigt für die Punkte:

Studienbeauftragte

bevollmächtigt für die Punkte:

3. Fakultät für Betriebswirtschaft

 

 

Univ.-Prof. Mag. Dr. Mike Peters

(V: Univ.-Prof. Dr. Annette Ostendorf)

3 bis 5, 8 bis 15, 17 für die Studien:

MA Organization Studies

MA Strategisches Management

MA Strategisches Management und Innovation

MA Accounting, Auditing and Taxation

MA Banking and Finance

MA Wirtschaftsinformatik

MA Marketing und Branding

D Internationale Wirtschaftswissenschaften

MA Wirtschaftspädagogik

Dr. PhD Program Management (einschließlich 7)

ES Entrepreneurship

Für das Studium BA Wirtschaftswissenschaften – Management and Economics:

3, 4, 8 bis 11 und 17 für folgende Module gemäß Curriculum:

§ 5 Abs. 1 Z 1, 3 bis 9, 13, 16 bis 18

§ 5 Abs. 2

§ 5 Abs. 4 Z1, 3 bis 15, 31 bis 35

§ 5 Abs. 5

5, 12, 14 und 15 für die Vertiefungsrichtung Betriebswirtschaft.

17g für alle der Fakultät für Betriebswirtschaft zugeordneten Studien

 

OR Mag. Elke Kitzelmann

7 für das Studium:

D Internationale Wirtschaftswissenschaften

Ass.-Prof. Mag. Dr. Heike Welte

7 für das Studium:

MA Wirtschaftspädagogik

Univ.-Prof. Mag. Dr. Richard Weiskopf

7 für das Studium:

MA Organization Studies

Univ.-Prof. Mag. Dr. Andrea Hemetsberger

7 für das Studium:

MA Strategisches Management

Mag. Mag. Matthias Stefan, PhD

7 für das Studium:

MA Banking and Finance 

Dr. Maximilian Schreieck 

7 für das Studium:

MA Wirtschaftsinformatik

Univ.-Prof. Mag. Dr. Silvia Jordan

7 für das Studium:

MA Accounting, Auditing and Taxation 

Ass.-Prof. Mag. Dr. Herbert Stocker

7 für das Studium:

BA Wirtschaftswissenschaften – Management and Economics

Univ.-Prof. Dr. Oliver Koll

7 für das Studium:

MA Marketing und Branding

Univ.-Prof. Mag. Mag. Dr. Katja Hutter

7 für das Studium:

MA Strategisches Management und Innovation

Robert Konrad Schimpf, BSc MSc

7 für das Studium:

ES Entrepreneurship

   

Studienbeauftragte für die Lehramtsstudien:

 

Unterrichtsfächer

UF Russisch

Mag. Dr. Magdalena Kaltseis, MA

3, 4, 7 bis 11, 13 und 17, ausgenommen 7 und 17 für Bereich A und 7 für Bereich B sowie 17g für fachdidaktische Lehrveranstaltungen und 17l

 

 

 

Die Änderungen treten am 1. März 2023 in Kraft.

 

Univ.-Prof. Dr. Bernhard Fügenschuh

Universitätsstudienleiter


 

301. Kundmachung betreffend gemäß § 5 Abs. 10 der Richtlinien für Habilitationsverfahren an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck über die Auflage der Gutachten der Habilitationswerbers Dipl.-Ing. Dr. techn. Matthias Neuner zur Einsichtnahme

 

Die Habilitationsschrift (inkl. sonstige Schriften und Publikationen) sowie die eingelangten Gutachten liegen vom 14. 02. 2023 bis 28. 02. 2023 in der Fakultäten Servicestelle Standort Technik, Technikerstraße 15, zur Einsichtnahme auf.

Gem. § 5 Abs. 11 der Richtlinien für Habilitationsverfahren an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck:

Die Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren des Fachbereichs und des fachlich nahestehenden Bereichs haben die Möglichkeit bis spätestens eine Woche nach Ende der Auflagefrist bei dem Vorsitzenden der Habilitationskommission Stellungnahmen zu den Gutachten abzugeben (§ 103 Abs. 6 UG). Der Bewerber hat gleichfalls die Möglichkeit, innerhalb dieser Frist eine Stellungnahme zu den Gutachten abzugeben.

Stellungnahmen zu den Gutachten sind an Herrn Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Christoph Adam (christoph.adam@uibk.ac.at und an fss-technik@uibk.ac.at bis spätestens 07. 03. 2023 zu senden

 

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Christoph Adam

Vorsitzender


 

302. Kundmachung der Ausschreibung der Wahl einer Vertreterin bzw. eines Vertreters (Nachfolge des ab 1.3.2023 pensionierten Prof. Schröder) der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren als Mitglied des Beirats des Instituts für Germanistik gemäß § 11 Abs. 1 des Organisationsplans der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

 

Gemäß § 11 Abs. 1 des Organisationsplans der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck berufe ich für

8. März 2023, 12 Uhr, https://webconference.uibk.ac.at/b/ann-3hs-ere-qts

alle dem Institut für Germanistik zugeordneten Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren zur Wahl einer Vertreterin bzw. eines Vertreters als Mitglied im Beirat des Instituts ein. Als Stichtag für das Bestehen des aktiven und passiven Wahlrechts ist der 30. Januar 2023 festgesetzt.

Das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis liegt vom 9. bis 16.2.2023 (6 Tage) im Sekretariat (Zi. 40920) zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten auf. Während dieser Einsichtsfrist kann gegen die Aufnahme oder Nichtaufnahme in das Verzeichnis Einspruch an den Wahlleiter erhoben werden.

Das Wahlrecht kann nur persönlich ausgeübt werden, eine Briefwahl oder eine Stimmübertragung sind nicht zulässig.

Alle wählbaren Mitglieder der Personengruppe können sich als Kandidatin oder Kandidat für die Wahl zur Verfügung stellen. Die Wahl erfolgt geheim durch Ankreuzen einer Kandidatin oder eines Kandidaten am virtuellen Stimmzettel.

Die Funktionsperiode des laufenden Beirats beträgt insgesamt 4 Jahre (§ 10 Abs. 7 OP).

Diese Kundmachung gilt als Einladung zur Wahl.

 

Univ.-Prof. Dr. Thomas Wegmann
Wahlleiter


303. Ausschreibung: Best Student Paper Award 2023

 

Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und Anerkennung seiner Leistungen schreibt die Universität Innsbruck auch in diesem Jahr wieder den „Best Student Paper Award 2023“ aus. Insgesamt kommen 6.000,- Euro zur Ausschreibung. Der Preis wird in drei Kategorien nach wissenschaftlichen Fächern aufgeteilt vergeben und zwar:

  1. Fakultät für Architektur, Katholisch-Theologische Fakultät, Philologisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät, Philosophisch-Historische Fakultät
  2. Fakultät für Biologie, Fakultät für Chemie und Pharmazie, Fakultät für Geo- und Atmosphärenwissenschaften, Fakultät für Mathematik, Informatik und Physik, Fakultät für Technische Wissenschaften
  3. Fakultät für Betriebswirtschaft, Fakultät für Bildungswissenschaften, Fakultät für LehrerInnenbildung, Fakultät für Soziale und Politische Wissenschaften, Fakultät für Psychologie und Sportwissenschaft, Fakultät für Volkswirtschaft und Statistik, Rechtswissenschaftliche Fakultät

Der Preis besteht aus einem Geldbetrag sowie einer Urkunde, die anlässlich des großen Ehrungstages der Universität Innsbruck überreicht wird. Die Entscheidung erfolgt aufgrund der Reihung einer Fachjury spätestens im Herbst 2023.

Antragsberechtigt sind zum Zeitpunkt der Einreichung an der Universität Innsbruck inskribierte DoktorandInnen aller Fakultäten. Der Preis wird für einen herausragenden bereits veröffentlichten bzw. zur Veröffentlichung angenommenen wissenschaftlichen Artikel - mit Affiliation zur Universität Innsbruck - in einer anerkannten wissenschaftlichen Zeitschrift verliehen. Die Veröffentlichung darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als ein Jahr zurückliegen.

Bei Gemeinschaftsarbeiten kann ausschließlich der/die hauptverantwortliche AutorIn (ErstautorIn oder corresponding author) im Einvernehmen mit den MitautorInnen einreichen.

Bewerbungen sind unter Beifügung folgender Angaben/Nachweise einzubringen:

1)

Veröffentlichter wissenschaftlicher Artikel (paper)

Bei noch nicht veröffentlichtem Artikel: Aufsatz und Veröffentlichungszusage des Verlages

2)

Abstract (max. 1 A4-Seite Englisch oder Deutsch)

3)

Abstract (max. 4 bis 5 Sätze) und Kurz-CV (max. 3 bis 4 Sätze) in deutscher Sprache (wird für die Rede beim Festakt verwendet) 

4)

Motivationsschreiben (warum soll gerade Ihre wissenschaftliche Arbeit ausgezeichnet werden, ca. 1 Seite)

5)

CV und Liste einschlägiger Publikationen des Antragstellers/der Antragstellerin

6)

Zustimmungserklärung der MitautorInnen; bitte beachten Sie die Vorlage im Formular

7)

online abrufbares Blatt „Studienblatt und Studienzeitbestätigung“

8)

Antragsformular

 

Die Bewerbung erfolgt über

  1. den Eintrag aller Unterlagen (inkl. Beilagen) in die PROJEKTDATENBANK (PDB) unter Verwendung des im Internet erhältlichen Antragsformulars:
  1. https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/2023/bspa-2023/ausschreibung-bspa-2023.html

    eine E-Mail mit der PROJEKTDATENBANKNUMMER an forschungsfoerderung@uibk.ac.at

 

 bis spätestens

Dienstag, den 07. März 2023

 

Etwaige Fragen richten Sie bitte an:

Dr. Angelika Hintner, Forschungsförderung & Mentoring,

projekt.service.büro Universität Innsbruck

Tel. 0512/507-34416; E-Mail: forschungsfoerderung@uibk.ac.at

Web: https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/

 

Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Tilmann Märk

Rektor


 

304. Ausschreibung: Preis der Landeshauptstadt Innsbruck für wissenschaftliche Forschung an der Universität Innsbruck 2023

 

Die Landeshauptstadt Innsbruck schreibt den „Preis der Landeshauptstadt Innsbruck für wissenschaftliche Forschung an der Universität Innsbruck 2023“ aus. Es gelangen 20.000,- Euro zur Ausschreibung. Der Preis wird an eine/n oder mehrere PreisträgerInnen vergeben.

Antragsberechtigt sind:
Promovierte wissenschaftliche MitarbeiterInnen der Fakultät für Architektur, der Fakultät für Biologie, der Fakultät für Chemie und Pharmazie, der Fakultät für Geo- und Atmosphärenwissenschaften, der Fakultät für Mathematik, Informatik und Physik, der Fakultät für Psychologie und Sportwissenschaft und der Fakultät für Technische Wissenschaften der Universität Innsbruck.

Zum Zeitpunkt der Einreichung darf der Promotionsabschluss nicht länger als maximal 10 Jahre zurückliegen. Dabei werden Kindererziehungszeiten (zwei Jahre für jedes betreute Kind), Pflegezeiten (idR Pflegekarenz) und längere schwere Krankheiten, die zu einer Karriereunterbrechung geführt haben, berücksichtigt. Das jeweilige Einreichungsdatum wird zur Ermittlung der Zehnjahresfrist herangezogen.

Eingereicht werden können: 

Zwei bis drei inhaltlich zusammenhängende, hochkarätige Papers/Aufsätze, als auch Monographien bzw. (Sammel-)Dissertationen oder (Sammel-)Habilitationen, die in den letzten drei Jahren ab 01.01.2020 (bis zur Deadline) fertiggestellt wurden.
Die Arbeiten müssen eine Affiliation zur Universität Innsbruck aufweisen.
Bei Gemeinschaftsarbeiten kann ausschließlich der/die hauptverantwortliche AutorIn (ErstautorIn oder corresponding author) im Einvernehmen mit den MitautorInnen einreichen.

Bewerbungen sind unter Beifügung folgender Angaben/Nachweise einzubringen:

1)

Antragsformular

2)

Wissenschaftliche Arbeit(en) als .pdf Upload oder Weblink (bei Dissertationen und Habilitationen bitte die Gutachten beilegen)

3)

Abstract (max. 1 A4-Seite in der für das jeweilige Wissenschaftsgebiet üblichen Sprache auf Deutsch oder Englisch)

4)

Ausführlicher CV; Liste einschlägiger Publikationen des Antragstellers /der Antragstellerin (FLD Auszug)

5)

Kurzer CV Deutsch (wird für den Festakt verwendet, 5-7 Sätze als docx-Dokument)

6)

Formlose Zustimmungserklärung der MitautorInnen

 

 

Die Bewerbung erfolgt über

  1. den Eintrag aller Unterlagen (inkl. Beilagen) in die PROJEKTDATENBANK (PDB) unter Verwendung des im Internet erhältlichen Antragsformulars:

https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/2023/lhi/ausschreibung.html.de


  1. eine E-Mail mit der PROJEKTDATENBANKNUMMER an forschungsfoerderung@uibk.ac.at.

 bis spätestens

Montag, den 27. März 2023

Etwaige Fragen richten Sie bitte an:

Dr. Angelika Hintner, Büro für Forschungsförderung und Mentoring, projekt.service.büro, Universität Innsbruck

Tel. 0512/507-34416; E-Mail: forschungsfoerderung@uibk.ac.at

Web: https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/

Es wird darauf hingewiesen, dass wissenschaftliche Arbeiten, die bereits von der Universität Innsbruck ausgezeichnet wurden, nicht ein zweites Mal mit einem Preis bedacht werden.

Der Preis der Landeshauptstadt Innsbruck für wissenschaftliche Forschung kann an ein und dieselbe Person nur einmal vergeben werden.

Der Vergabevorschlag wird vom zuständigen Mitglied des Rektorats auf der Basis von unabhängigen Fachgutachten erstellt.

Die Zuerkennung des Forschungspreises 2023 der Landeshauptstadt Innsbruck erfolgt im Rahmen einer feierlichen Übergabe voraussichtlich im Winter 2023/24.

 

Univ.-Prof. Dr. Ulrike Tanzer

Vizerektorin für Forschung


 

305. ERIKA-CREMER- HABILITATIONSPROGRAMM DER UNIVERSITÄT  INNSBRUCK AUSSCHREIBUNG 2023

 

Um die Integration exzellenter Wissenschaftlerinnen in das Wissenschaftssystem zu fördern und wissenschaftliche Exzellenz zu sichern, schreibt die Universität Innsbruck auf Initiative des Vizerektorats für Personal ein Karriereförderprogramm für hervorragend qualifizierte Forscherinnen aller Fachdisziplinen aus, die eine Habilitation anstreben bzw. sich im Habilitationsstadium oder laufenden Habilitationsverfahren befinden. 

Das Programm ist nach der Physikochemikerin Erika Cremer (1900-1996) benannt. Im Andenken an die große Forscherin, die trotz hervorragender wissenschaftlicher Leistung erst 1959 zur ordentlichen Univ.-Professorin für physikalische Chemie bestellt und zum Vorstand des Physikalisch-Chemischen Institutes ernannt wurde, fördert die Universität Innsbruck wissenschaftliche Frauenkarrieren.

Angeboten wird ein Habilitationsprogramm in Form einer befristeten Anstellung bis zu 48 Monaten. Der Antragstellerin soll die Möglichkeit geboten werden, sich auf ihr Habilitationsprojekt konzentrieren zu können, um dieses erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Des Weiteren soll das Programm die Antragstellerin in den Forschungsbereich der Universität Innsbruck einbinden und ihre wissenschaftliche Präsenz am jeweiligen Institut sicherstellen. Nach Abschluss der Förderung soll die Qualifikationsstufe der Habilitation erreicht sein, die die Antragstellerin zu einer Bewerbung um eine in- oder ausländische Professur befähigt. Der Erhalt einer Erika- Cremer-Stelle führt aber nicht zur Verstetigung einer Stelle an der Universität Innsbruck.

   

Bewerbungs- und Vergabebedingungen:

(1)

Antragsberechtigt sind Nachwuchswissenschaftlerinnen aller Fach-disziplinen, die eine Habilitation anstreben bzw. sich im Habilitationsstadium oder in laufenden Habilitationsverfahren befinden.

(2)

Die Antragstellerin muss auf einschlägige wissenschaftliche Erfahrung im In- und Ausland sowie internationale wissenschaftliche Publikationstätigkeit verweisen können. Vorarbeiten zum geplanten Habilitationsprojekt sind erwünscht und müssen nachgewiesen werden.

(3)

Für die Bewerbung muss eine Beschreibung des geplanten Forschungsprojektes zur Erreichung der Habilitation inkl. aller notwendigen Beilagen - wie im Formular gelistet - eingereicht werden.

(4)

Eine Absprache mit dem Gastinstitut, dem die Antragstellerin im Falle der Bewilligung des Antrages zugeordnet wird, muss vorliegen.

(5)

Mit dieser Anstellung ist eine Lehrtätigkeit von bis zu 4 SSt. verbunden.

(6)

Für die Dauer der Förderung wird ein befristeter Arbeitsvertrag als wissenschaftliche Mitarbeiterin mit einem Beschäftigungsausmaß von 100 % gemäß den Bestimmungen des Kollektivvertrages angeboten.

(7)

Der Förderumfang umfasst Personalkosten für die Projektleiterin und projektspezifische Kosten, das sind Sach- und Reisemittel, die zur Durchführung des Projekts benötigt werden. Diese können bis zu einer Höhe von max. EUR 15.000,00 pro Jahr beantragt werden. Von den projektspezifischen Kosten können bis zu EUR 2.000,00 pro Jahr für Coaching- oder Personalentwicklungsmaßnahmen verwendet werden. Kosten, die von der Personalentwicklung der Universität Innsbruck getragen werden, werden nicht übernommen: https://www.uibk.ac.at/personalentwicklung/kostenzuschuesse/

(8)

Die Dauer der Anstellung beläuft sich auf bis zu 48 Monate. Im Rahmen der Förderung sind befristete Auslandsaufenthalte zu Forschungszwecken möglich.

(9)

Vorgesehen ist, dass pro Jahr ein Habilitationsprogramm vergeben wird.

(10)

Die Vergabe erfolgt durch das Vizerektorat für Forschung auf Grundlage internationaler Begutachtung.

 

Die angeführten Voraussetzungen müssen bei Einreichung vorliegen!

 

Die Bewerbung erfolgt über

  1. den Eintrag aller Unterlagen (inkl. Beilagen) in die PROJEKT-DATENBANK durch den/die zuständige/n Projektdatenbankbeauftragte/n des Instituts, dem die Antragstellerin zugeordnet werden soll unter Verwendung des im Internet erhältlichen Antragsformulars https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/2023/erika-cremer/ausschreibung.html
  2. einer E-Mail mit der PROJEKTDATENBANKNUMMER an forschungsfoerderung@uibk.ac.at

 

bis spätestens

 

Donnerstag, den 30. März 2023

 

Etwaige Fragen richten Sie bitte an:

Dr. Katharina Steinmüller, projekt.service.büro, Universität Innsbruck

Tel. 0512/507-34411; E-Mail: forschungsfoerderung@uibk.ac.at

Web: https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/

 

Eine Entscheidung ist für Mitte des Jahres geplant.

 

Univ.-Prof. Dr. Ulrike TANZER

Vizerektorin für Forschung


306. Karriereförderprogramm für begünstigt behinderte und/oder chronisch erkrankte Nachwuchswissenschaftler:innen der Universität Innsbruck 2023

 

Karriereprogramm zur Schaffung von Chancengleichheit

Um ausgezeichnete begünstigt behinderte Nachwuchswissenschaftler:innen zu fördern und wissenschaftliche Exzellenz zu sichern, schreibt die Universität Innsbruck ein Dissertationsförderprogramm für qualifizierte Forscher:innen aller Fachdisziplinen aus, die ein abgeschlossenes Masterstudium bzw. Diplomstudium vorweisen können und ein Dissertationsstudium anstreben.

Angeboten wird eine Dissertationsstelle (B1/1) in Form eines befristeten Arbeitsvertrages auf 4 Jahre mit 50 % Beschäftigungsausmaß sowie der Aufstockungsmöglichkeit auf 75 % ab Vorliegen der Dissertationsvereinbarung. Die Lehrverpflichtung beträgt je nach Beschäftigungsausmaß und Gehaltsstufe 1 bis 3 SSt. pro Semester.

Der:dem Antragsteller:in soll die Möglichkeit geboten werden,

- sich auf ihr:sein Dissertationsprojekt konzentrieren zu können, um dieses erfolgreich zum Abschluss zu bringen sowie

- sich in den Forschungsbetrieb der Universität einzubinden und sich auf die Aufgaben einer:s Wissenschaftler:in in Lehre und Forschung vorzubereiten.

Die Universität Innsbruck strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei Unterrepräsentation werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

 

Bewerbungs- und Vergabebedingungen:

(1)

Antragsberechtigt sind Nachwuchswissenschaftler:innen aller Fachdisziplinen der Universität Innsbruck, die dem Personenkreis der begünstigt Behinderten angehören.

(https://www.sozialministeriumservice.at/Menschen_mit_Behinderung/Ausbildung__Beruf_und_Beschaeftigung/Beguenstigte_Behinderte/Beguenstigte_Behinderte.de.html)

(2)

Eine Dissertationsstelle (B1/1) in Form eines befristeten Arbeitsvertrages auf 4 Jahre mit 50 % Beschäftigungsausmaß sowie der Aufstockungsmöglichkeit auf 75 % ab Vorliegen der Dissertationsvereinbarung (Bruttomindestgehalt monatlich: 1.638,70 Euro) gemäß den Bestimmungen des Kollektivvertrages wird angeboten.

(3)

Die Lehrverpflichtung beträgt je nach Beschäftigungsausmaß und Gehaltsstufe 1 bis 3 SSt. pro Semester.

(4)

Die Vergabe erfolgt durch ein Gremium bestehend aus dem Vizerektor für Forschung, dem:der jeweilige:n Dekan:in, einem AKG-Mitglied, der Behindertenbeauftragten sowie der Behindertenvertrauensperson für das wissenschaftliche Personal. Die Vergabe erfolgt gereiht nach der wissenschaftlichen Qualität der vorliegenden Anträge.

(5)

Pro Jahr soll eine Dissertationsstelle vergeben werden. Die Ausschreibung erfolgt im Frühjahr, die Anstellung voraussichtlich im Herbst des laufenden Jahres.

(6)

Für die Einreichung sind vorzulegen:

1) Antragsformular

2) Beschreibung des geplanten Dissertationsprojekts (Einleitung/These, Stand der einschlägigen internationalen Forschung, Projektziele/Hypothesen, Erschließung des wissenschaftlichen Neulands/Bedeutung der zu erwartenden Fortschritte (innovative Aspekte, präzise, klar definiert), Methodik, Arbeits- und Zeitplanung, Kooperationen (national und international), etwaige ethische Aspekte, Verzeichnis der projektrelevanten Literatur, Gesamtlänge 8–12 Seiten)

Zu beachten ist, dass der Projektantrag ein wichtiges Entscheidungskriterium darstellt

3) Abstract (ca. ½ Seite) in deutscher Sprache

4) Empfehlungsschreiben des:der Dissertationsbetreuers:in

5) Motivationsschreiben

6) Lebenslauf und Publikationsliste (falls vorhanden)

7) Sponsionsbescheid

8) Abschnittszeugnisse (Diplom-/Bachelor-/Masterzeugnisse) des Studiums, auf dem die      Dissertation aufbaut

9) Studienblatt und Studienzeitbestätigung (bitte nur 1 Blatt, ist online abrufbar)

10) Anmeldung der Dissertation (falls vorhanden)

11) Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigt Behinderten muss nachge-        wiesen werden (z.B. mittels Behindertenausweis, Feststellungsbescheid etc.)

Die angeführten Voraussetzungen müssen mit der Einreichung vorliegen!

Bei Fragen können Sie sich gerne an
Mag. Bettina Jeschke (behindertenbeauftragte@uibk.ac.at
Dr. Adolf Sandbichler (Behindertenvertrauensperson für das wissenschaftliche Personal)
Forschungsförderung und Mentoring (forschungsfoerderung@uibk.ac.at)
wenden.

Bewerbungen sind unter Verwendung des im Internet unter der Adresse

https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/2023/karrierefoerderprogramm/ausschreibung.html erhältlichen Antragsformulars bis spätestens

Montag, 17. April 2023

per E-Mail an „Forschungsförderung und Mentoring“ unter forschungsfoerderung@uibk.ac.at zu richten.

 

Univ.-Prof. Dr. Ulrike Tanzer

Vizerektorin für Forschung


 

307. Ausschreibung: "LFUI – Guest Professorships" und „LFUI – Wittgenstein Guest Professorship“ Studienjahr 2023/2024

 

die Initiative LFUI-Guest Professorships, inklusive der „LFUI – Wittgenstein Guest Professorship“an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck wird im Studienjahr 2023/24 fortgesetzt. Antragsberechtigt sind alle 16 Fakultäten und die sieben Forschungsschwerpunkte der Universität Innsbruck.

Ziel der Initiativen ist es, renommierte internationale WissenschaftlerInnen für einen begrenzten Zeitraum zu gemeinsamer Forschung an die Universität Innsbruck zu holen und um das Angebot an forschungsgeleiteter internationaler Lehre vor Ort zu erweitern.

Bitte leiten Sie die Nachricht an Ihre KollegInnenschaft weiter und motivieren Sie zur Teilnahme. Eine Aussendung erfolgt auch über den Verteiler von Dr. Kurt Habitzel und wird im mitteilungsblatt der Universität veröffentlicht.

Die Vorschläge sollten von den Instituten oder Arbeitsbereichen kommen und gemeinsam mit den Fakultäten bzw. Forschungsschwerpunkten abgestimmt, eingereicht werden. Pro Fakultät/FSP sind maximal zwei Einreichungen möglich. Ausschreibungstexte und Bewerbungsformulare (in deutscher und englischer Sprache) finden Sie hier:

https://www.uibk.ac.at/international/innsbruck/dateien-fuer-forschenede-und-lehrende/lfui-guest-prof/lfui-guest-professorship.html.de

Einreichtermin ist der 12. April 2023

Zudem möchte ich Sie auf das US-Scholar Program der Fulbright Austrian-American Educational Commission und v.a. das Programm in Zusammenarbeit mit der LFUI hinweisen, den Fulbright-University of Innsbruck Visiting Professor.

Mit diesem Programm werden arrivierte WissenschafterInnen aus den USA für einen jeweils vier-monatigen Forschungs- und Lehraufenthalt an die LFUI bestellt und an einem Institut/Arbeitsbereich integriert. Beim Fulbright-University of Innsbruck Visiting Professor handelt es sich um einen sog. Jointly Sponsored Grant, an dem sich die LFUI finanziell beteiligt. Der aktuelle Call betrifft sowohl „Humanities and Social Sciences“ als auch „Natural Sciences“.

Bewerbungsberechtigt sind U.S. ProfessorInnen bzw. WissenschaftlerInnen. Einreichungen werden beim Council for the International Exchange of Scholars (CIES) entgegen genommen. Da die BewerberInnen die Notwendigkeit eines Österreichaufenthaltes dokumentieren und einen Lehr- bzw. Forschungsplan vorlegen müssen, ist es von Vorteil, wenn bereits Kontakte zu Österreichischen WissenschaftlerInnen bzw. Einrichtungen bestehen. Für Detailfragen steht Ihnen mein Kollege, Herr Dr. Mathias Schennach gerne zur Verfügung.

Auch diese Information soll bitte entsprechende Institute/Arbeitsbereiche erreichen, damit unsere WissenschaftlerInnen die Möglichkeit erhalten, KollegInnen in den USA, mit denen sie kooperieren und die sie als interessante KandidatInnen erachten, auf das Programm hinzuweisen.

Deadline: 15. September 2023

 

Nähere Informationen zum Programm:

https://cies.org/  

https://fulbrightscholars.org/award/fulbright-university-innsbruck-visiting-professor-0

Dr. Barbara Tasser

Internationale Dienste


 

307. Call: "LFUI – Guest Professorships" und „LFUI – Wittgenstein Guest Professorship“ Studienjahr 2023/2024

 

The LFUI Guest Professorships initiative, including the "LFUI - Wittgenstein Guest Professorship" at the Leopold-Franzens- Universität Innsbruck, will be continued in the academic year 2023/24. All 16 faculties and the seven main Research Areas of the University of Innsbruck are eligible to apply.

The aim of the initiatives is to bring renowned international academics to the University of Innsbruck for a limited period of time, to conduct joint research and to expand the range of research-led international teaching on site.

Please forward this message to your colleagues and motivate them to participate with a proposal. It will also be sent out via Dr. Kurt Habitzel's mailing-list and will be published on the university's newsletter (mitteilungsblatt).

Proposals should come from the institutes/departments and be submitted in consultation and agreement with the faculties or research areas. A maximum of two submissions are possible per faculty/RA. Please find the call for proposals and application forms (in German and English) here: https://www.uibk.ac.at/international/innsbruck/dateien-fuer-forschenede-und-lehrende/lfui-guest-prof/lfui-guest-professorship.html.en

Deadline for submission is April 12, 2023

Furthermore I’d like to draw your attention to the US-Scholar Program of the Fulbright Austrian-American Educational Commission and especially the programme in cooperation with the University of Innsbruck, the Fulbright-University of Innsbruck Visiting Professor.

With this programme, established scientists from the U.S. are appointed to the University of Innsbruck for a four-month research and teaching stay and integrated into an institute/department. The Fulbright-University of Innsbruck Visiting Professor is a so-called Jointly Sponsored Grant, with a financial participation by University of Innsbruck. The current call includes "Humanities and Social Sciences" as well as "Natural Sciences".

U.S. professors and scientists are eligible to apply. Submissions are accepted by the Council for the International Exchange of Scholars (CIES). Since applicants must document the necessity of a stay in Austria and submit a teaching or research plan, it is advantageous if contacts to Austrian scientists or institutions already exist. My colleague Dr. Mathias Schennach will answer any questions in this regard.

For more information on the programme:
https://cies.org/
https://fulbrightscholars.org/award/fulbright-university-innsbruck-visiting-professor-0

Deadline for submission: September 15, 2023

Dr. Barbara Tasser

Internationale Dienste


 

308. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Christliche Philosophie hat Federica Malfatti bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Innsbrucker Theologische Sommertage 2023 "Körper:Gender:Sexualität als Chance für die Theologie"" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

ao. Univ.-Prof. Dr. Christian Kanzian

Leiter der Organisationseinheit Institut für Christliche Philosophie       


309. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Theorie und Zukunft des Rechts hat Mag. Mag. Dr. Caroline Voithofer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Die Notwendigkeit von empirischer Forschung für die Realisierung der Gleichheitsversprechungen des Rechts" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Matthias Christoph Kettemann

Leiter der Organisationseinheit Institut für Theorie und Zukunft des Rechts


         

310. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Statistik hat Univ.-Prof. Dr. Achim Zeileis bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Predicting power ramps from joint  distributions of future wind speeds" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Gabriele Steckel-Berger

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Statistik


    

311. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Organisation und Lernen hat Univ.-Prof. Dr. Bernd Gössling bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Lernkompetenzen in der beruflichen Weiterbildung fördern" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Mag. Dr. Martin Messner

Leiter der Organisationseinheit Institut für Organisation und Lernen


    
    

312. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Strategisches Management, Marketing und Tourismus hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Mike Peters bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Netzwerkstelle Universitätsstandort Landeck" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Kurt Matzler

Leiter der Organisationseinheit Institut für Strategisches Management, Marketing und Tourismus


         
    

313. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Strategisches Management, Marketing und Tourismus hat Univ.-Prof. Dr. Oliver Koll bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen

Projektes "Digital E-Commerce-Masterclass Tirol" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Kurt Matzler

Leiter der Organisationseinheit Institut für Strategisches Management, Marketing und Tourismus


    
         

314. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Strategisches Management, Marketing und Tourismus hat Univ.-Prof. Mag. Mag. Dr. Katja Hutter bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Innovation Days SS 2023" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Kurt Matzler

Leiter der Organisationseinheit Institut für Strategisches Management, Marketing und Tourismus


    
         

315. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Strategisches Management, Marketing und Tourismus hat Dr. Roland Schroll bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "French-Austrian-German Workshop on Consumer Behavior" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Kurt Matzler

Leiter der Organisationseinheit Institut für Strategisches Management, Marketing und Tourismus


    

316. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Sprachwissenschaft hat Dr. Elisabeth Gruber-Tokic bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Vernetzung im Tiroler Alpenraum. Digitale Georeferenzierung und Auswertung der Tiroler Grundherrschaften" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Ivo Hajnal

Leiter der Organisationseinheit Institut für Sprachwissenschaft


    
         

317. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Romanistik hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Claudia Jünke bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Internationale Tagung "Sprache(n) der Erinnerung im Werk von Jorge Semprún" anlässlich des 100. Geburtstags 
von Jorge Semprún" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Dr. Paul Danler

Leiter der Organisationseinheit Institut für Romanistik


         
    

318. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Sportwissenschaft hat Felix Wachholz bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "E-SPORT - Evaluating the Sportive Potential 
of Relevant new Talents" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

      

Univ.-Prof. Dr. Peter Andreas Federolf

Leiter der Organisationseinheit Institut für Sportwissenschaft


    
         

319. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Fachdidaktik hat Mag. Benjamin Kremmel bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "IQS Vorbereitung und Betreuung von Kompetenzmessungen 2023-2025" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Mag. Dr. Eva Maria Hirzinger-Unterrainer

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Fachdidaktik


    
        

320. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Archäologien hat assoz. Prof. Mag. Dr. Florian Martin Müller bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Neuaufstellung und Einrichtung des Archäologischen Universitätsmuseums Innsbruck" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Peter Trebsche

Leiter der Organisationseinheit Institut für Archäologien


    
    
    

321. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik hat Dr. Thomas Bland bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "How 'solid' is a supersolid?" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Gregor Weihs

Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik


    
         

322. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Theoretische Physik hat assoz. Prof. Mag. Dr. Wolfgang Dür bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Remotely Controlled Entanglement Generation" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Helmut Ritsch

Leiter der Organisationseinheit Institut für Theoretische Physik


    
         

323. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Theoretische Physik hat Univ.-Prof.  Hannes Pichler bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Programmable Atomic Large-scale Quantum Simulation 2 - SGA1" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Helmut Ritsch

Leiter der Organisationseinheit Institut für Theoretische Physik


         

324. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Theoretische Physik hat Farokh Mivehvar bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Molecular Cavity QED: Toward Cavity-QED Chemistry" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Helmut Ritsch

Leiter der Organisationseinheit Institut für Theoretische Physik


          
    

325. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Geologie hat Mag. Dr. Hannah Pomella bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Revealing Middle Triassic Paleotethyan Geodynamics Recorded in the Volcano-Sedimentary Successions of NW Croatia" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Michael Strasser

Leiter der Organisationseinheit Institut für Geologie


    
         

326. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Geographie hat o. Univ.-Prof. Dr. Johann Stötter bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Accelerating transformative climate adaptation for higher resilience in European mountain regions" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Tabea Bork-Hüffer

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Geographie


    
         

327. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Botanik hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Stefan Mayr bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Alpine Koniferen" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Peter Schönswetter

Leiter der Organisationseinheit Institut für Botanik


    
         

328. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Pharmazie hat ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Alexandra Koschak bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "A novel calcium channel Cavß2 splice variant with unique properties predominates in the retina" 
notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Jörg Striessnig

Leiter der Organisationseinheit Institut für Pharmazie


    
    
    

329. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Pharmazie hat Univ.-Prof. Dr. Andreas Bernkop-Schnürch bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "CANTREAT Grundlagenforschung- Lokale Tumorbehandlung (Cancer Treatment)" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Jörg Striessnig

Leiter der Organisationseinheit Institut für Pharmazie


         
    

330. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Ionenphysik u. Angewandte Physik hat Dr. Katrin Erath-Dulitz bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Reactive collisions between C2- and ultracold Rb towards the production of cold anions in an atom-ion hybrid trap" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Phys. Dr. Martin Klemens Beyer

Leiter der Organisationseinheit Institut für Ionenphysik u. Angewandte Physik


    
         

331. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur hat Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Robert Hofmann bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "17. Tiroler Geotechniktag Naturgefahren am 12.05.2023" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Rauch

Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur


     
         

332. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Mechatronik hat Valerie Sue Goettgens bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Ressourceneffiziente Bauteilinnovationen durch Additive Fertigungsverfahren im bayerischen und österreichischen Grenzraum" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Clemens Zierhofer

Leiter der Organisationseinheit Institut für Mechatronik


333.  Ausschreibung der Stelle einer Universitätsprofessur für Leadership- und Schulentwicklungsforschung

 

Am Institut für LehrerInnenbildung und Schulforschung der Fakultät für LehrerInnenbildung der Universität Innsbruck ist eine

Universitätsprofessur

für

Leadership- und Schulentwicklungsforschung

zu besetzen. Es handelt sich um eine Professur gemäß § 99 Abs. 4 UG. Das privatrechtliche Arbeitsverhältnis auf Basis des Angestelltengesetzes wird mit der Universität unbefristet eingegangen. Das Beschäftigungsausmaß beträgt 100%. Diese Stelle ist nur für Assoziierte Professorinnen und Assoziierte Professoren (§ 27 KV) der Universität Innsbruck vorgesehen.

Aufgaben

Die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber vertritt das Fach Leadership und Schulentwicklung in Forschung und Lehre.

Zur Lehre gehören die Übernahme von Lehrveranstaltungen aus den Bildungswissenschaftlichen Grundlagen im Lehramts- (BA/MA) und PhD-Studium sowie die Betreuung von Qualifikationsarbeiten im Bereich der Bildungswissenschaftlichen Grundlagen des Lehramtsstudiums sowie von Dissertationen im PhD-Studium der Fakultät für LehrerInnenbildung.

Der Forschungsschwerpunkt der Professur soll im Sekundarschulbereich (Sekundarstufe I + II) liegen. Ihre Rolle besteht insbesondere darin, unterschiedliche Systemebenen über die Vernetzung von Entwicklungssträngen auf den Ebenen der Einzelschule, regionaler Bildungslandschaften und des Bildungssystems insgesamt in der Forschung zusammenzuführen.

Die Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung gilt als selbstverständlich.

Anstellungserfordernisse

  1. Die assoziierte Professorin oder der assoziierte Professor muss
  1. nach ihrem oder seinem letzten Qualifikationsschritt herausragende Forschungsleistung erbracht haben,
  2. sich in der forschungsgeleiteten Lehre durch didaktisch sehr gute Leistungen, eine vertiefte Theorien- und Methodenreflexion sowie die Förderung der Studierenden und des akademischen Nachwuchses bewährt haben,
  3. sich in die akademische Selbstverwaltung eingebracht haben und
  4. über ein hohes Ausmaß an Sozialkompetenz verfügen.
  1. (1) Die unter I.1. genannte Bedingung liegt vor, wenn folgende Kriterien erfüllt werden:
  1. mehrere Publikationen als Hauptautorin oder Hauptautor in führenden nationalen und internationalen Fachzeitschriften oder vergleichbar reputierten fachrelevanten Publikationsorganen sowie
  2. mehrere eingeladene Vorträge auf nationalen und internationalen Tagungen.

(2) Darüber hinaus muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt werden:

  1. Ruf an eine andere Universität bzw. Listenplätze im Rahmen von Berufungsverfahren
  2. Gast- oder Vertretungsprofessuren
  3. Wissenschaftliche Auszeichnungen
  4. Erfolgreiche Einwerbung kompetitiver Forschungsmittel.
  1. Die unter I.2. genannte Bedingung liegt bei überzeugend positiver Lehrevaluation von mindestens vier Lehrveranstaltungen vor.
  2. Die unter I.3. genannte Bedingung liegt jedenfalls bei einer der folgenden Funktionen vor:
  1. Mitgliedschaft im Fakultätsrat bzw. im Institutsbeirat
  2. Mitgliedschaft im Senat und in vom Senat eingesetzten Kommissionen
  3. Leitung von Organisationseinheiten (Fakultäten, Institute, Forschungsschwerpunkte, Forschungsplattformen) und Arbeitsbereichen
  4. Leitung von Forschungszentren.

Bewerbungen müssen bis spätestens

08.03.2023

an der Universität Innsbruck, Fakultäten Servicestelle, Standort Innrain 52f, A-6020 Innsbruck (fss-innrain52f@uibk.ac.at) eingelangt sein.

Die Universität Innsbruck strebt eine Erhöhung des Frauenanteiles an und lädt deshalb qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Die Bewerbungsunterlagen sollen jedenfalls enthalten: Lebenslauf mit einer Beschreibung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdeganges; Liste der wissenschaftlichen Veröffentlichungen, der Vorträge sowie der sonstigen wissenschaftlichen Arbeiten und Projekte, inklusive der Drittmittelprojekte; Beschreibung abgeschlossener, laufender und geplanter Forschungstätigkeiten und die fünf wichtigsten Arbeiten. Die Bewerbungsunterlagen sind jedenfalls digital (CD, E-Mail usw.) beizubringen. Die Papierform ist optional.

Für diese Position ist eine Einreihung in die Verwendungsgruppe A1 des Kollektivvertrages für ArbeitnehmerInnen der Universitäten und ein Mindestentgelt von € 5.826,50/Monat (14 mal) vorgesehen.

 

Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Tilmann Märk

R e k t o r


 

334.  Ausschreibung einer Tenure-Track Stelle für Tektonik

 

Am Institut für Geologie der Fakultät für Geo- und Atmosphärenwissenschaften der Universität Innsbruck ist eine

Tenure-Track Stelle

für

Tektonik

ab sofort zu besetzen.

Aufgaben

Der/Die StelleninhaberIn soll selbständige Forschung und Lehre im Fach Tektonik betreiben.

Die Forschungsschwerpunkte sollen im Forschungsfeld Tektonik von Gebirgen, insbesondere im Bereich der geländegestützten Erforschung endogener gebirgsbildender Prozesse auf geologischen Zeitskalen, liegen. Ein regionalgeologischer Fokus der künftigen Stelleninhaberin / des künftigen Stelleninhabers kann, muss aber nicht in den Alpen sein; es wird aber erwartet, dass sich der/die StelleninhaberIn auch mit dem alpinen Orogen und dessen Geodynamik beschäftigt.

Dabei wird eine enge Zusammenarbeit mit den Forschungsgruppen der Institute für Geologie sowie Mineralogie und Petrographie, unter anderem innerhalb des Forschungszentrums Geogene Dynamik - Geogene Stoffe, sowie die Mitwirkung im fakultätsübergreifenden Forschungsschwerpunkt Mountain Regions / Alpiner Raum erwartet.

Die Lehre umfasst die (Mit-)Betreuung von Lehrveranstaltungen, vor allem im Bereich „Strukturgeologie, Tektonik und Geodynamik“, in allen Studiengängen (BSc, MSc, PhD) der Erdwissenschaften an der Fakultät für Geo- und Atmosphärenwissenschaften. Ebenso gehört die Betreuung von Bachelor-, Master- und (nach erfolgreicher Habilitation oder vergleichbaren Qualifikationen) Doktoratsarbeiten zu den Kernaufgaben.

Eine persönliche Weiterbildung und Einbindung in der akademischen Selbstverwaltung stellen einen weiteren fixen Bestandteil dieser Tenure-Track Stelle dar. Weiter ist ein Engagement in der Wissenschaftskommunikation erwünscht.

Anstellungserfordernisse

  1. Abgeschlossenes Doktorats- oder PhD-Studium in Erdwissenschaften oder einer vergleichbaren Disziplin;
  2. Ausgewiesene Kompetenz in der geländegestützten strukturgeologischen Forschung und Erforschung der endogenen gebirgsbildenden Prozesse;
  3. Post-Doc Erfahrung und/oder einschlägige Berufserfahrung;
  4. Selbständige wissenschaftliche Leistungen über die Dissertation hinaus, dokumentiert insbesondere durch Publikationen in führenden internationalen Fachzeitschriften;
  5. Einbindung in die internationale Forschung;
  6. Mitwirkung in Forschungsprojekten und bei der Einwerbung von Forschungsmitteln;
  7. Engagement in der Lehre und Erfahrung in (Mit-) Betreuung von Studierenden;
  8. Team- und Kommunikationsfähigkeit;
  9. Fähigkeiten zur Führungskraft.

 

Stellenformat

Eine Tenure-Track Stelle ermöglicht an der Universität Innsbruck eine wissenschaftliche Karriere bis hin zur/zum unbefristeten UniversitätsprofessorIn („full professor“).

Der/Die erfolgreiche BewerberIn schließt einen auf 6 Jahre befristeten Arbeitsvertrag auf Basis des Angestelltengesetzes (Beschäftigungsausmaß: 100%) und gleichzeitig eine Qualifizierungsvereinbarung gem. § 27 des Kollektivertrages für ArbeitnehmerInnen der Universitäten ab und startet seine/ihre Tätigkeit als „AssistenzprofessorIn“.

Nach Erfüllung der Qualifizierungsvereinbarung erfolgt die Entfristung der Stelle und der/die StelleninhaberIn ist berechtigt, den Titel „assoziierte/r ProfessorIn“ zu führen.

In der Folge wird eine Professur nach § 99 (4) des Universitätsgesetzes ausgeschrieben, auf welche sich der/die assoziierte ProfessorIn bewerben kann.

Bewerbungen müssen bis spätestens

15.03.2023

an der Universität Innsbruck, Fakultäten Servicestelle, Standort Innrain 52f, A-6020 Innsbruck (fss-innrain52f@uibk.ac.at)

eingelangt sein.

Die Hearings werden voraussichtlich am 22. – 23. Juni 2023 stattfinden.

Die Universität Innsbruck strebt eine Erhöhung des Frauenanteiles an und lädt deshalb qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Für diese Position ist eine Einreihung in die Verwendungsgruppe A2 des Kollektivvertrages für ArbeitnehmerInnen der Universitäten und ein Mindestentgelt von € 5.124,20/Monat (14 mal) vorgesehen. Nach Erfüllung der Qualifizierungsvereinbarung erhöht sich dieser Betrag auf € 5.545,50/Monat. Darüber hinaus bietet die Universität zahlreiche attraktive Zusatzleistungen (http://www.uibk.ac.at/universitaet/zusatzleistungen/).

Die Bewerbungsunterlagen sollen jedenfalls enthalten:

  • Lebenslauf mit einer Beschreibung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdeganges;
  • ORCID oder einen ähnlichen persönlicher Identifier;
  • Liste der wissenschaftlichen Veröffentlichungen, der Vorträge sowie der sonstigen wissenschaftlichen Arbeiten und Projekte;
  • Beschreibung abgeschlossener, laufender und geplanter Forschungstätigkeiten;
  • Pdfs der fünf wichtigsten Arbeiten;
  • Forschungskonzept und Lehrkonzept;
  • Entwurf der Qualifizierungsziele, welche der/die BewerberIn auf dieser Stelle erreichen will. Diese sind beim Hearing zu erläutern und stellen in weiterer Folge den Ausgangspunkt für die Verhandlung zur Qualifizierungsvereinbarung dar.

Die Bewerbungsunterlagen sind jedenfalls digital beizubringen. Die Papierform ist optional.

Laufende Informationen über den Stand des Verfahrens finden Sie unter:

https://www.uibk.ac.at/fakultaeten-servicestelle/standorte/innrain52f/berufungen/

 

Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Tilmann Märk

R e k t o r


 

335. Hinweis zur Ausschreibung von Stellen des wissenschaftlichen und künstlerischen Universitätspersonals sowie von Stellen des allgemeinen Universitätspersonals

 

Die Ausschreibung von Stellen der Universität Innsbruck erfolgt nicht mehr über diesen Teil des mitteilungsblatts, sondern kann im Karriereportal der Universität Innsbruck jeweils unter der betreffenden Stellenbezeichnung (Chiffre) abgerufen werden: http://orawww.uibk.ac.at/public_prod/owa/karriereportal.home

 

Für die Redaktion:

Mag. Johannes Weber


 

 (PDF-Datei hier

 

 

 

 

 

 

 

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