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Innsbrucker Verfassungsrechtsgespräche – Universität Innsbruck
SYMPOSION

Innsbrucker Verfassungsrechtsgespräche

  Montag, 15. Jänner 2024

  14.00 Uhr

  Agnes-Heller-haus, Seminarraum 13, 1. Stock, Innrain 52a, 6020 Innsbruck

  Anmeldung zur Tagung bis zum 15.12.2023 per E-Mail an elena.pardeller@uibk.ac.at

Höchstgerichtlichen Entscheidungen wohnt das Potential inne, unsere Gesellschaft wesentlich zu prägen. Ganz besonders gilt dies für Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs, weisen sie doch bisweilen den Gesetzgeber und die Verwaltung in ihre Schranken, zeigen zugleich aber auch Anforderungen an staatliches Handeln auf.

Das vom Institut für Öffentliches Recht gemeinsam mit dem Verfassungsdienst des Landes Tirol veranstaltete Symposion ist vom Gedanken getragen, nicht nur Vorträge zu aktuellen Themen anzubieten, sondern im Rahmen umfassender Diskussionen proaktiv in einen Dialog mit ausgewiesenen Verfassungsrechtsexperten aus Wissenschaft und Praxis treten zu können. Es freut uns besonders, dass sich Univ.-Prof. Dr. Michael Holoubek und Univ.-Prof. Dr. Georg Lienbacher (beide Wirtschaftsuniversität Wien und Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs) zur Teilnahme an diesem Format bereit erklärt haben und als Diskutanten zu den aktuellen Vorträgen zur Verfügung stehen.

14.00
Einleitung / Beginn

14.00 bis 16.00
Begrüßung durch den Dekan Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer
Panel I – Krisen (Vorsitz: Univ.-Prof. Dr. Arno Kahl, Universität Innsbruck)

  • Vortrag: Die Klimakrise als Gegenstand höchstgerichtlicher Entscheidungen: Klimaklagen (RA Ass.-Prof. MMag. Dr. Arnold Autengruber; Universität Innsbruck); anschließend Diskussion
  • Vortrag: Die Pflicht zur Grundversorgung mit Energie aus verfassungsrechtlicher Sicht (Univ.-Ass. Mag. Fabian Saxl; Universität Innsbruck); anschließend Diskussion

Panel II – Verordnungen (Vorsitz: Univ.-Prof. Dr. Arno Kahl, Universität Innsbruck)

  • Vortrag: Rechtsschutz gegen Verordnungen im Licht der Verpflichtungen aus der Aarhus-Konvention und Art 47 GRC (Dr. Christoph Schramek, Verfassungsdienst - Land Tirol); anschließend Diskussion
  • Vortrag: Gehörige Kundmachung von Verordnungen – Genügt Mindestpublizität oder ist jedenfalls auch im gesetzlich vorgesehenen Publikationsorgan kundzumachen? (Dr. Jakob Egger, Verfassungsdienst - Land Tirol); anschließend Diskussion

16.00 bis 16.30
Kaffeepause

16.30 bis 18.30
Panel III – Bundesstaat und Grundverkehr (Vorsitz: Univ.-Prof. Dr. Thomas Kröll, WU Wien)

  • Vortrag: Bundestaatlicher Trennungsgrundsatz und wechselseitige Übertragung von Aufgaben an einen privaten Rechtsträger (VfGH G 334-341/2021 – Zielsteuerung Gesundheit): Gemeinsame Bund/Länder-Organe durch die Hintertür? (HR Dr. Christian Ranacher, Verfassungsdienst - Land Tirol); anschließend Diskussion
  • Vortrag: Die Zukunft des Tiroler Interessentenmodells: Welchen Einfluss hat die aktuelle Rechtsprechung des VfGH? (Univ.-Ass. Mag. Petra Lechner; Universität Innsbruck); anschließend Diskussion

Panel IV – Wahlen (Vorsitz: Univ.-Prof. Dr. Thomas Kröll, WU Wien)

  • Vortrag: Politische Zusammensetzung der Wahlbehörden im Proporz – ein verfassungsrechtliches Erfordernis? (Dr. Walter Hacksteiner, Verfassungsdienst - Land Tirol); anschließend Diskussion
  • Vortrag: Verletzung von Formerfordernissen im Wahlverfahren und Wahlaufhebung: Ist der VfGH zu streng? (Dr. Niklas Sonntag, Verfassungsdienst - Land Tirol); anschließend Diskussion

Anmeldung
bis zum 15.12.2023 per E-Mail an elena.pardeller@uibk.ac.at

Veranstalter
Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre gemeinsam mit der Abteilung Verfassungsdienst des Landes Tirol

Tagungsleitung
Univ.-Prof. Dr. Arno Kahl, RA Ass.-Prof. MMag. Dr. Arnold Autengruber

Mitveranstalter
Land Tirol, Abteilung Verfassungsdienst
Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck

Mit freundlicher Unterstützung von
CHG Czernich Haidlen, Gast & Partner Rechtsanwälte GmbH
Bozner Platz 4, 6020 Innsbruck
https://www.chg.at

Helmuth M. Merlin Stiftung


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