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FAQs zum Bachelorstudium – Universität Innsbruck

FAQs zum Bachelorstudium

Hier finden sich Frequently Asked Questions (FAQs) zum Bachelorstudium.

Allgemeines das Studium betreffend

Hier finden Sie eine Checkliste mit den nächsten Schritten:

1) Online-bewerbung (unter bewerbung – ONLINE bewerben): https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/ba-vergleichende-literaturwissenschaft/

2) Persönliche Einschreibung zum Studium an der Universität in der Studienabteilung (Innrain 52d, Erdgeschoß)

3) Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen im Lehrveranstaltungsverzeichnis.

Mit diesen Anmeldedaten können Sie  sich auf LFU: Online anmelden, wo Sie sich für Lehrveranstaltungen anmelden können. Ebenso können Sie damit auf die Online-Lernplattform der Universität ( OLAT ) zugreifen und auf den Mail-Server.

Nicht zwingend. Das Bachelorstudium Vergleichende Literaturwissenschaft umfasst insgesamt 180 ECTS-AP, ist auch in der Mindeststudiendauer von sechs Semestern zu erfüllen, wenn man jedes Semester 30 ECTS-AP besitzt. Allerdings kann man natürlich ohne weiteres noch einmal etwas weniger, in einem anderen Semester dafür etwas mehr ECTS-AP sammeln. Außerdem steht es einem natürlich frei, auch länger als sechs Semester für das Bachelorstudium zu brauchen. Allerdings werden irgendwann neben den vorgeschriebenen Gebühren für den ÖH-Beitrag auch Studiengebühren fällig.
Für den Bezug der Familienbeihilfe gilt: Nach dem ersten Studienjahr muss man einen Leistungsnachweis in Form von positiv abgelegten Prüfungen im Ausmaß von 16 ECTS-Punkten erbringen. Hat man das getan, so wird einem für das restliche Bachelorstudium plus 2 Toleranzsemester Familienbeihilfe gewährt. Man hat auch insgesamt 8 Semester für das Bachelorstudium Zeit – bei längerer Studiendauer wird die Familienbeihilfe eingestellt. Die Familienbeihilfe kann Studierende bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (auch bis zum 24. Geburtstag) beziehen. Prinzipiell bekommen Studierende auch im Master 2 Toleranzsemester,  die  Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) weist jedoch darauf hin, dass 
sie im Fall einer Verwehrung Hilfe zur Verfügung stellen. Wenn Sie genauere Informationen zu Ausnahmen und Anforderungen 
benötigen, können Sie auf der Seite der ÖH  (https://oeh-wu.at/service/beihilfen-und-rechtliches/familienbeihilfe
nachlesen
.  

… Fragen zum Studium allgemein? Die Studienrichtungsvertretung StV-Vergl-Literaturwissenschaft-oeh@uibk.ac.at.

… Anrechnungsfragen? Die Studienbeauftragte Brigitte Rath (brigitte.rath@uibk.ac.at) .

… Fragen zu einem Auslandsaufenthalt? Alena Heinritz ( alena.heinritz@uibk.ac.at ). 

Zur Anmeldung von Lehrveranstaltungen

Die Anmeldung funktioniert über das Vorlesungsverzeichnis der Universität, zu finden auf LFU:online unter den Quicklinks ( https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_lv.home ). Das Studium ist angesiedelt an der Philologisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät. Im ersten Semester sind auf jeden Fall die LVen der Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) zu besuchen, das sind die beiden LVen des Pflichtmoduls 1. Lehrveranstaltungen, die im Vorlesungsverzeichnis nicht aufscheinen bzw. gräulich hinterlegt sind, werden im Semester nicht angeboten.

Nein. Dieser Studienverlauf ist nur eine mögliche Variante unter vielen. Das Bachelorstudium ist bewusst ohne Voraussetzungenketten organisiert, das heißt,  Sie können die verschiedenen Module in beliebiger Reihenfolge absolvieren.

Ausnahmen:

  • Die Lehrveranstaltungen der STEOP (Studieneingangs- und Orientierungsphase) müssen in jedem Fall im ersten Semester absolviert werden und sind Voraussetzung für alle weiteren Prüfungen.
  • Das Seminar Bachelorarbeit (Pflichtmodul 16) kann erst nach der positiven Absolvierung der Pflichtmodule 1 und 3 bis 7 belegt werden.
  • Bei den verschiedenen Sprachkursen gibt es gewisse logische Voraussetzungsketten zu berücksichtigen (so ist etwa die positive Absolvierung des Grundkurses und von Russisch I die Voraussetzung für Russisch II und III).

Achtung: Bis auf die beiden STEOP-Lehrveranstaltungen (»SL Einführung in die Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft« und »VO Positionen der Literaturwissenschaft«) finden alle LVen in der Regel nicht jedes Semester, sondern nur einmal im Studienjahr statt.

Ja! Schreiben Sie der LV-Leiterin/dem LV-Leiter so bald als möglich eine Mail. Er/Sie können Sie jederzeit nachmelden. In der Regel ist das auch kein Problem.

Ja! Schreiben Sie der LV-Leiterin/dem LV-Leiter so bald als möglich eine Mail. Sie/er wird Sie abmelden. Wenn Sie dies  verabsäumen, geht die Welt nicht unter, aber für die LV-Leiter/innen ist es angenehm zu wissen. Außerdem kann jemand von der Warteliste nachrücken.

Bei LVen, in denen Sie keinen aktiven Teil übernehmen, stellt dies kein Problem dar – schreiben Sie der LV-Leitung und diese wird Sie abmelden. Wenn Sie sich jedoch beispielsweise schon für ein Referatsthema entschieden (und angemeldet) haben, dann sprechen Sie auf jeden Fall gleich mit der LV-Leitung. In der Regel findet sich immer eine Lösung. Sie sollten nach der Abmeldung von der LV (bei der LV-Leitung) in dem Falle aber nicht vergessen, ihre Referatsgruppe zu verständigen.

Im Vorlesungsverzeichnis ( https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_lv.home ), in welchem ​​Sie sich schon für die LV angemeldet haben, finden Sie direkt unter der Anmeldung zur LV den Bereich, in dem Sie sich zur Prüfung anmelden können. Dieser Bereich existiert jedoch meistens nicht von Beginn des Semesters an, sondern wird etwa ein Monat vor der ersten Prüfung erstellt. Wann Prüfungen stattfinden, wird zeitgerecht von der LV-Leitung mitgeteilt.

Nein, haben Sie nicht. Durch eine Studienplanreform vor einigen Jahren hat sich die Zählung verändert. Das hat für Sie aber nichts zu bedeuten.

Gegen Ende des Bachelorstudiums/ Bachelorarbeit 

Ja, das geht. Sie können sich bei Masterveranstaltungen anmelden, auch mit der Studienkennzahl (SKZ) 670. Sie sollten die jeweilige LV-Leitung aber ins Bild setzen, dh bei der Anmeldung dazuschreiben, dass Sie den BA noch im Frühjahr (Herbst) abschließen werden und daher berechtigt sind , am Ende des Semesters auch Prüfungen zu absolvierenSie müssen in dem Fall darauf achten, bis spätestens 30.4. (30.11.) das BA-Studium abgeschlossen zu haben . Sollten Sie das nicht schaffen, dann können Sie leider keine Prüfungen im Master absolvieren, also die belegten MA-Veranstaltungen nicht abschließen .

Sie müssen die Pflichtmodule 1 und 3 bis 7 positiv absolviert haben, und zwar bis zum Zeitpunkt der Anmeldung der Bachelor-Arbeit bei Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer. Wenn Sie im Wintersemester das Pflichtmodul Bachelorarbeit besuchen wollen,  dann müssen bis zum 1. Dezember alle Noten für Pflichtmodule 1 und 3 bis 7 eingetragen sein (die Noten natürlich auch positiv sein), wenn Sie das Modul im Sommersemester besuchen wollen, dann ist die Deadline der 1. Mai .

Sie müssen Pflichtmodul 1 und 3 bis 7 positiv abgeschlossen haben. Sie sollten bereits eine Themenstellung und ein/e Betreuer/in gefunden haben. Wenn Sie sich über Thema und Betreuung aber erst in den ersten zwei, drei Wochen des Semesters klar werden, dann ist das in der Regel auch kein Problem

Für den Besuch der LV gibt es 1 ECTS-AP, für die Bachelorarbeit 14 ECTS-AP. Allerdings läuft das Ganze nicht anders als bei einem Proseminar:  Erst wenn die Bachelorarbeit abgegeben ist (und positiv ausfällt), dann bekommen Sie eine Note auf die Lehrveranstaltung, das heißt auf das SE Bachelorarbeit. Es gibt keine eigens ausgewiesene Note für Bachelorarbeit – die Note für das Seminar ist auch die Note für die Arbeit .

Jetzt  müssen Sie nur mehr das »Prüfungsprotokoll« ausfüllen (zu finden auf der Instituts-Homepage bei Studium im Download-Bereich oder auch auf der Uni-Homepage in der Rubrik Studienangebot) und im Prüfungsreferat abgeben .

Sprachkurse 

Das hängt von der Sprache ab, die Sie lernen wollen.

  • Bei Englisch werden Vorkenntnisse auf dem B2-Niveau (Maturaniveau) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens vorausgesetzt (für Informationen zu diesen Standards siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinsamer_Europ%C3%A4ischer_Referenzrahmen ) .
  • Bei Französisch, Italienisch und Spanisch wird das A2-Niveau verlangt. Wer keine Vorkenntnisse in diesen Sprachen hat, muss zuerst am Sprachenzentrum der Universität Sprachenzentrum der Universität Innsbruck ( https://www.uibk.ac.at/sprachenzentrum/index.html.de )  einen sogenannten »Vorbereitungskurs für Romanist/inn/en« in der jeweiligen Sprache belegen (zur Frage der Finanzierung siehe weiter unten). Diese Vorbereitungskurse könnten sich, wenn man möchte, in den Wahlmodulen 19 und 20 anrechnen lassen. Am Institut für Romanistik gibt es außerdem zu Beginn jedes Semesters einen sogenannten »sprachpraktischen Orientierungstest«, der einem selbst die Möglichkeit gibt, seine Kenntnisse einzustufen. (Näheres dazu wissen die Studienbeauftragten der jeweiligen Studienrichtungen.)
  • Für Russisch sind keine Vorkenntnisse nötig. 

Grundsätzlich besteht die Gefahr, dass Sie bei einem überbuchten Sprachkurs (insbesondere bei Englisch) als Studierende/r der Vergleichenden Literaturwissenschaft, gegenüber regulären Studierenden der jeweiligen Institute das Nachsehen haben und nicht in den Kurs aufgenommen werden, da Sie den Kurs ›nur‹ fürs Wahlfach brauchen. Melden Sie sich in einem solchen Fall bitte bei Brigitte Rath, die schauen wird, was man machen könnte. Sollten Sie regelmäßig in einem Sprachkurs, von dem Sie abgewiesen wurden, im darauffolgenden Semester einen Platz bekommen. Außerdem besteht die Möglichkeit, auf äquivalente Sprachkurse der Translationswissenschaft auszuweichen .

Kontaktieren Sie auf jeden Fall den Studienbeauftragten der Anglistik/Amerikanistik Gerhard Pisek und die Studiendekanin der Fakultät Elisabeth DE FELIP-JAUD, die Ihnen vielleicht weiterhelfen kann. Wenn das auch nicht hilft, dann können Sie auf andere Wahlfächer ausweichen. 

Ja, das geht. Sie müssen dafür einen kostenpflichtigen Vorbereitungskurs am Sprachenzentrum besuchen. Die LV (LVen) ist (sind) im Studium der Vergleichenden Literaturwissenschaft sogar anrechenbar, und zwar im Wahlmodul 19 und/oder 20. Weil das so ist, bekommen Sie die Kosten, wenn Sie das beantragen (mit einem Sprachkursscheck, den Sie im Sekretariat bekommen) rückerstattet.

Die LVen/Module der Sprache A können im Pflichtmodul 15 (»Interdisziplinäre Kompetenzen«) und/oder im Wahlbereich bei »Individueller Schwerpunktsetzung« angerechnet werden.

Nein. Kurse vom Sprachenzentrum können nur in den Wahlmodulen 19 und 20 angerechnet werden und sollen vor allem ermöglichen, in einer weiteren Sprache ›hineinzuschnuppern‹. Das Erlernen oder Vertiefen von entweder Englisch, Russisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch muss aber in jedem Fall an der Philologisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät stattfinden, wobei es passende Sprachkurse an den Instituten für Anglistik, Romanistik und Slawistik, und am Institut für Translationswissenschaft gibt

Es besteht die Möglichkeit, mittels des Sprachkursschecksystems einen 2- oder 4-stündigen Kurs am Sprachenzentrum zu bekommen. (Achtung: Latein- und Altgriechischkurse sind hiervon ausgenommen!) Wenden Sie sich bitte einfach an Daniela Gegenhuber im Sekretariat der Komparatistik und lassen Sie sich einen solchen »Sprachkursscheck« ausstellen. Für Studierende mit Sprachkursscheck erfolgt die Anmeldung direkt am Sprachenzentrum. Weitere Kurse am Sprachenzentrum müssen selbst verwalten.

 

Auslandsaufenthalt 

Am besten, Sie reden mit Alena Heinritz (alena.heinritz@uibk.ac.at), der Erasmus-Koordinatorin des Instituts. Sie hilft beim Zusammenstellen der bewerbungsunterlagen und führt die erforderlichen Nominierungsgespräche durch. Zweimal im Jahr  können Sie sich für einen Erasmus-Aufenthalt bewerben: vom 01.02. - 31.03. für Aufenthalte im kommenden Wintersemester oder für das gesamte akademische Jahr und vom 01.07. - 31.08. für Aufenthalte im kommenden Sommersemester. ACHTUNG: Die bewerbungsfrist für Aufenthalte in Limerick endet schon früher! Nähere Informationen finden Sie auch auf der Website unter Studium im Ausland .

Ideal wäre im 4. oder 5. Semester. Aber bei der Entscheidung, wann man ins Ausland geht, spielen so viele individuelle Faktoren eine Rolle, dass das wirklich nur eine grobe Empfehlung ist. Für Erasmus ist es jedoch wichtig, dass Sie noch mindestens 30 ECTS-AP Ihres Studiums ›offen‹ haben. Daher sollten Sie sich im BA-Studium bestenfalls im 3. Semester für einen Auslandsaufenthalt bewerben, damit Sie im 5. Semester einen Auslandsaufenthalt machen können. (Im MA-Studium sollten Sie sich aus diesem Grund bereits im 1. Semester um einen Platz bewerben.) Wenn Sie allerdings selbstorganisiert ins Ausland gehen wollen und kein Stipendium beantragen, können Sie auch später in Ihrem Studium ins Ausland gehen. Wichtig ist, dass Sie das BA-Seminar (im MA die Übung »Diskussion der Masterarbeitsprojekte«) in Innsbruck absolvieren

Ja, das ist möglich, denn die Anrechnung von Kursen hat mit der Frage, wie Sie Ihren Auslandsaufenthalt organisiert und finanziert haben, nichts zu tun. Dabei geht es ausschließlich um fachliche Vergleichbarkeit. Brigitte Rath ist als Studienbeauftragte des Instituts Ansprechpartnerin für alle Fragen, die die Anrechnung betreffen.

Ja, Sie können Ihren Auslandsaufenthalt selbst organisieren, z.B. mithilfe eines Auslandsstipendiums. Die Universität Innsbruck hat darüber hinaus zahlreiche gesamtuniversitäre Abkommen. Unter anderem gibt es ein Kooperationsabkommen mit der Hongik-University in Südkorea, für diesen Aufenthalt  können sich Studierende aller Studienrichtungen bewerben.

Anrechnung 

Die Russisch-Wahlmodule in der Studienrichtung Slawistik, die Englisch-Wahlmodule in der Studienrichtung Anglistik/Amerikanistik, Französisch/Italienisch/Spanisch sowie in den jeweiligen Studienrichtungen, die Wahlmodule 19 und 20 (Sprachkurse) am Sprachenzentrum, »Grundlagen der Linguistik« und »Sprachen der Erde und Sprachtypologie« in der Sprachwissenschaft, »Grundlagen der Kulturwissenschaft« in den BA-Studien Französisch/Italienisch/Spanisch, das Wahlmodul »Gender Studies« wird in der Regel in mehreren Studienrichtungen angeboten, Wahlmodul 25 und 26 in der Studienrichtung Philosophie. 

Ja, und zwar im Pflichtmodul 15 (»Interdisziplinäre Kompetenzen«) und im Wahlfachbereich. Falls Sie Kurse, die im Curriculum der Vergleichenden Literaturwissenschaft stehen, schon im Zuge eines anderen Studiums abgeschlossen haben, können Sie sich diese anrechnen lassen. Dazu gehören beispielsweise die Kulturgeschichtevorlesungen, die Positionen der Literaturwissenschaft und die Sprachmodule. 

Brigitte Rath berät Sie gern in ihrer Sprechstunde (Termin nach Vereinbarung). Wichtig ist, dass Sie sich schon vor Besuch der entsprechenden LVen mit ihm absprechen – falls Sie die LVen schon abgeschlossen haben, ist es aber in vielen Fällen auch möglich. Über Kurse, die Sie besuchen wollen oder bereits besucht haben, die nicht im Curriculum der Vergleichenden Literaturwissenschaft aufscheinen, sprechen Sie mit Brigitte Rath. Kurse müssen nach dem Besuch der LV mit dem Formular »Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen« ( https://www.uibk.ac.at/fakultaeten-servicestelle/pruefungsreferate/forms/mueverk-sexl_01.03.2013.pdf ) und »Beiblatt« https://www.uibk.ac.at/fakultaeten-servicestelle/pruefungsreferate/forms/ba-vergleichende-literaturwissenschaft.pdf) angerechnet werden. Die beiden Formulare finden Sie auch hier: https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/ba-vergleichende-literaturwissenschaft/ .

Wenn Sie zusätzlich noch eine Fremdsprache (dh Englisch, Russisch, Italienisch, Spanisch oder Französisch) studieren, dann haben Sie mit den genannten Sprachkursen/Sprachmodulen des Sprachenstudiums gleich auch schon die nötigen Sprachkurse im Wahlfach der Vergleichenden Literaturwissenschaft (das ist der Bereich der Wahlmodule 1 bis 18) absolviert. Die Wahlmodule im BA Vergleichende Literaturwissenschaft müssen Sie auch nicht noch einmal machen. Bezüglich der Anrechnungen von Sprachkursen lesen Sie bitte unter FAQs »Sprachkurse« nach .


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