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Literaturpreis der Universität Innsbruck – Universität Innsbruck

Literaturpreis der Universität Innsbruck

Die Universität Innsbruck schreibt den Literaturpreis für junge Autorinnen und Autoren (bis 40 Jahre) aus. Gefördert wird der Literaturpreis durch die H. und K. Zuegg-Stiftung, benannt nach dem Südtiroler Unternehmer Karl Zuegg und dessen Tochter Dr. Hiltraud Märk-Zuegg. Die Auszeichnung soll auf dem Weg zu einer professionellen Karriere unterstützend wirken.

Das Preisgeld beträgt bis zu 4.000 Euro.

Teilnahmeberechtigt sind Autorinnen und Autoren aus Tirol, Südtirol und Vorarlberg, sowie Autorinnen und Autoren, die der Universität Innsbruck durch Studium, Forschung oder Lehre verbunden sind bzw. waren.

Prämiert werden die unpublizierten Arbeiten junger Autorinnen und Autoren (bis 40 Jahre) in den Kategorien Prosa, Lyrik (mindestens 10 Gedichte) und Drama.

Eingereicht werden können unveröffentlichte, deutschsprachige Texte (keine Übersetzungen) und Gedichte. Formal unterliegen die Einsendungen keinen Einschränkungen, wobei nur jeweils ein Werk eingereicht werden kann. Die Antragstellenden sind Urheber bzw. Urheberin des Werks.

Die ausgezeichneten Werke können in der edition laurin der iup (innsbruck university press) publiziert werden. Diese Drucklegung wird unterstützt.

Einzureichen ist in den Kategorien Prosa und Drama eine Leseprobe im Umfang von mindestens 10 und maximal 30 Seiten. In der Kategorie Lyrik sind mindestens 10 Gedichte einzureichen.

Darüber hinaus bitten wir um einen Lebenslauf und um eine Kurzbeschreibung des Projekts. Jedes Manuskript muss mit Namen und Anschrift der Autorin bzw. des Autors versehen sein.

bewerbungen sind bis spätestens

Montag, den 01. Juli 2024 (Einlangen hier)

als pdf-Datei per E-Mail an forschungsfoerderung@uibk.ac.at zu senden.

Die Bewerberinnen und Bewerber bestätigen mit ihrer Einreichung die Richtigkeit der Angaben bzw. die Vollständigkeit der Unterlagen. Alle für die Zwecke der Bearbeitung notwendigen Rechte werden eingeräumt. Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Die nächste Ausschreibung wird voraussichtlich 2025 (allerdings mit einem anderen Fokus) erfolgen.

Die Auszeichnungen werden von der H. und K. Zuegg-Stiftung auf Basis der Vorschläge einer Fachjury verliehen, deren Sitzungen nicht öffentlich stattfinden. Die Zusammensetzung der Jury wird vom Stiftungsrat alljährlich bestätigt. Die Entscheidung über die Vergabe der Preise erfolgt durch den Stiftungsrat nach freiem Ermessen und ist unter Ausschluss jedes Rechtsmittels gültig.


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Forschungsförderung und Mentoring

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