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2001W – Universität Innsbruck

Diplomstudium Rechtswissenschaften

Curriculum (2001W)

Ab dem Wintersemester 2020/2021 darf eine Zulassung zu diesem Studium nur nach dem neuen Studienplan erfolgen. 

Magistra/Magister der Rechtswissenschaften (Mag.iur)

Dauer / ECTS-AP
8 Semester / 240 ECTS-AP

Studienart
Vollzeit

Sprache
Deutsch

Voraussetzung
Matura oder Äquivalent und Sprachnachweis

Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät

ISCED-F
0421 Recht

Studienkennzahl
UC 101

Zusatzprüfung
Die Zusatzprüfung aus Latein ist bis zur vollständigen Ablegung der ersten Diplomprüfung nachzuweisen, wenn dieses Fach nicht an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden erfolgreich absolviert wurde.


* Informationen zum Studienplan (2001W)

Die Gesamtfassung des Studienplans spiegelt den aktuell gültigen Studienplan wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Studienplans inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.

Die Information, welche Studienplanversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung

Studieneingangs- und Orientierungsphase

(1) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase, die im ersten Semester stattfindet, sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen:

  1. VO Einführung in die Rechtswissenschaften (§ 10 1 Z 1) VO 3, 5 ECTS-AP,
  2. VO Juristische Informations- und Arbeitstechnik (§ 10 1 Z 2) VO 2, 3 ECTS-AP

(2) Der positive Erfolg bei allen Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen.

(3) Vor der vollständigen Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase können Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-AP absolviert werden. Im Studienplan festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.

(1) Die Studieneingangs- und Orientierungsphase umfasst ein Semester (30 ECTS-AP) und hat der oder dem Studierenden einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Studiums und dessen weiteren Verlauf zu vermitteln und eine sachliche Entscheidungsgrundlage für die persönliche Beurteilung ihrer oder seiner Studienwahl zu schaffen.

(2) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen, die zweimal wiederholt werden dürfen, abzulegen:

1. Einführung in die Rechtswissenschaften (§ 10 Abs. 1 Z. 1) VL 3 5 ECTS-Punkte
2. Juristische Informations- und Arbeitstechnik (§ 10 Abs. 1 Z. 2) VL 2 3 ECTS-Punkte

(3) Der positive Erfolg bei den in Abs. 2 genannten Prüfungen berechtigt zur Absolvierung aller weiteren, über die Studieneingangs- und Orientierungsphase hinausgehenden Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Studienplan vorgesehenen Diplomarbeit. Im Studienplan festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.

Fächer / Module

Das Diplomstudium der Rechtswissenschaften besteht aus drei Studienabschnitten, die durch Diplomprüfungen abgeschlossen werden.

Erster Studienabschnitt (zwei Semester)

Dieser Abschnitt vermittelt Grundlagen des Rechts, den kompetenten Umgang mit Internetdatenbanken und für JuristInnen wichtige ökonomische Kenntnisse. Mit dem Fach „Strafrecht“ erfolgt der Einstieg in das geltende Recht.

Pflichtfächer:

  • Einführung in die Rechtswissenschaften
  • Juristische Informations- und Arbeitstechnik
  • Römisches Privatrecht
  • Rechtsgeschichte
  • Straf- und Strafverfahrensrecht
  • Wirtschaft

Zweiter Studienabschnitt (vier Semester)

Hier liegt der Kern der Ausbildung. Gelehrt werden die für juristische Tätigkeiten unverzichtbaren Materien des geltenden Rechts.

Pflichtfächer:

  • Bürgerliches Recht und Internationales Privatrecht
  • Unternehmens-, Gesellschafts- und Wertpapierrecht
  • Zivilgerichtliches Verfahren
  • Arbeitsrecht und Sozialrecht
  • Allgemeine Staatslehre, Verfassungslehre und Verfassungsrecht
  • Verwaltungswissenschaft und Verwaltungsrecht
  • Finanzrecht
  • Europarecht
  • Völkerrecht

Dritter Studienabschnitt (zwei Semester)

Hier wird das in den vorangegangenen Studienabschnitten erworbene Wissen mit Sicht auf das Berufsleben vertieft und durch spezielle Kenntnisse ergänzt. In der Studiengestaltung sind die Studierenden weitgehend frei. So ist die Ausrichtung auf einen klassischen Rechtsberuf ebenso möglich wie auf viele andere Berufe mit Rechtsbezug. Außer dem Pflichtfach „Rechtsphilosophie“ absolvieren die Studierenden einen selbst wählbaren „Fächerkorb“.

Qualifikationsprofil und Kompetenzen

Ziel des Diplomstudiums der Rechtswissenschaften ist die Ausbildung von UniversaljuristInnen. Die AbsolventInnen sollen als GeneralistInnen befähigt sein, in allen Bereichen des Rechts auf hohem Niveau tätig zu sein. Sie sollen sich in neue und veränderte Rechtsmaterien schnell und kompetent einarbeiten können. Dabei sind juristische Fach- und Methodenkompetenzen im nationalen, europäischen und internationalen Recht ebenso wichtig wie Kritikfähigkeit, sprachliche Befähigung, Argumentation sowie Kommunikations- und Verhandlungskompetenz. Überdies sind die AbsolventInnen in hohem Maß befähigt, gesellschaftliche Probleme zu erkennen, zu analysieren und einer Lösung zuzuführen. Sie verfügen je nach Schwerpunktsetzung über Schlüsselkompetenzen wie z.B. Mediation und Konfliktmanagement. Das Diplomstudium der Rechtswissenschaften bildet in seiner fachlichen Breite die eigentliche Vorbildung für die klassischen reglementierten Rechtsberufe, insbesondere auch für das weite Betätigungsfeld von RechtsanwältInnen.

Erwartete Lernergebnisse

Die Anforderungen für einen erfolgreichen Studienabschluss inkludieren insbesondere eine Diplomarbeit zum Nachweis der Befähigung, wissenschaftliche Themen selbstständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten.

Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten

Die vornehmlichen Betätigungsfelder der AbsolventInnen des Diplomstudiums der Rechtswissenschaften betreffen die klassischen Rechtsberufe. Dazu gehören: RichterInnen, RechtsanwältInnen, StaatsanwältInnen, NotarInnen, höhere rechtskundige Verwaltungsdienste. Als GeneralistInnen stehen den AbsolventInnen dieses Diplomstudiums auch zahlreiche andere Berufe mit Rechtsbezug offen; so etwa in Interessenverbänden (Kammern, Berufsvereinigungen), in supranationalen und internationalen Organisationen (z.B. Europäische Union, UNO, WTO) sowie in Politik, Kultur, Sozialem und Wirtschaft.

Absolventeninterview mit Stefan Hlavac, Abschlussjahr 2003
"Im Jusstudium lernt man interdisziplinär zu denken und dieses "Über-den-Tellerrand" schauen ist gerade im interkulturellen Kontext hilfreich, um komplexe Sachverhalte zu verstehen."
zum Interview

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

ABCDE
 Österreichische   Notenskala Definition %-Satz 
 1 SEHR GUT: Hervorragende Leistung29,4= 100%
 2  GUT: Generell gut, einige Fehler26,6
 3 BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler24,2
 4 GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien 19,8
 5 NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit

Dezember 2021

Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

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