This is a cache of https://www.uibk.ac.at/universitaet/mitteilungsblatt/2022-2023/11.html. It is a snapshot of the page at 2024-11-26T18:32:02.357+0100.
Mitteilungsblatt 11. Stück – Universität Innsbruck

Mitteilungsblatt (11. Stück)

Studienjahr 2022/2023

Ausgegeben am 7. Dezember 2022

11. Stück

Inhalt

123. Berichtigung der Verlautbarung des curriculums für das Bachelorstudium Philosophie an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Innsbruck

Das curriculum für das Bachelorstudium Philosophie an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Innsbruck, kundgemacht im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 23. Juni 2021, 82. Stück, Nr. 882 wird wie folgt berichtigt:

   

  1. Im Anhang: Anerkennungsverordnung gemäß § 78 Abs. 1 UG 2002 lautet die Lehrveranstaltung im PM 2b (neu) statt „VO Philosophische Anthropologie Grundlagen“ nunmehr „VO Philosophische Anthropologie“ sodass die Zeile PM 2b wie folgt lautet:

PM 2b.

VO Philosophische Anthropologie Grundlagen

2

2

PM 2b.

VO Philosophische
Anthropologie

2

3

   

  1. Im Anhang: Anerkennungsverordnung gemäß § 78 Abs. 1 UG 2002 lautet die Zeile PM 3a wie folgt:

PM 3a.

VO Philosophische Gotteslehre Grundlagen

2

2

PM 3a.

VU Philosophische
Gotteslehre

2

4

    

  1. Im Anhang: Anerkennungsverordnung gemäß § 78 Abs. 1 UG 2002 lautet der Lehrveranstaltungstyp des PM 9b in der Zeile PM 3d statt „VO“ nunmehr „VU“, sodass die Zeile PM 3d wie folgt lautet:

PM 3d.

VO Psychologische Anthropologie

und

(PM 9b.) VU Spezialthemen der Psychologie und ihrer Anwendungen

2

 

2

2

 

3,5

PM 4a.

VO Psychologische
Anthropologie

2

4

   

  1. Im Anhang: Anerkennungsverordnung gemäß § 78 Abs. 1 UG 2002 lautet die ECTS-Zahl des PM 5c statt „5“ richtigerweise „4“, sodass die Zeile PM 14 wie folgt lautet:

PM 14a.

VU Historische Grundprobleme der Philosophie

und

VO Klassiker der Philosophie­geschichte

2

 

 

2

3,5

 

 

4

PM 5c.

VU Klassiker der Philosophiegeschichte

2

4

PM 14b.

            

Für die curriculum-Kommission:

Ao. Univ.-Prof. DDr. Winfried Löffler

Für den Senat:

Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer


124. Richtlinie zur Angabe der Affiliation zur Universität Innsbruck

Universitäten und ihre Forschenden werden in nationalen und internationalen Vergleichen immer häufiger an den ihnen eindeutig zugeschriebenen Forschungsergebnissen gemessen und Fördermittel regelmäßig auf dieser Grundlage vergeben. Als eine der forschungsstärksten Universitäten Österreichs ist die Universität Innsbruck bestrebt, die Sichtbarkeit ihrer Forschungsanstrengungen stetig zu erhöhen. Voraussetzung dafür ist die korrekte und einheitliche Angabe der institutionellen Zugehörigkeit (sog. „Affiliation“). Diese korrekte Angabe der Affiliation dient letztlich auch der Reputationssteigerung der/des Einzelnen, da Veröffentlichungen rascher, korrekter und verlässlicher aufgefunden und zugeordnet werden können.

      

  1. Zweck

Zweck dieser Richtlinie ist die Etablierung institutioneller Standards für die Angabe der Affiliation zur Universität Innsbruck bei Veröffentlichungen. Veröffentlichungen im Sinne der vorliegenden Richtlinie sind sämtliche Formen der Verbreitung von Forschungsergebnissen einschließlich des Wissenstransfers. Dazu gehören unter anderem Bücher, Buch- und Zeitschriftenbeiträge, Vorträge, Projekt-/Forschungsanträge, Schutzrechte (wie insbesondere Patente), Forschungsdaten, Software, forschungsbezogene Beiträge in sozialen oder sonstigen elektronischen Medien und audiovisuelle Medienbeiträge.

       

  1. Geltungsbereich

Die Richtlinie gilt für alle Angehörigen der Universität Innsbruck laut § 94 UG[1], die an der Universität Innsbruck forschen und/oder lehren.

Die Richtlinie gilt ab dem ersten Tag der Anstellung / Forschungstätigkeit für den gesamten Zeitraum der Tätigkeit an der Universität Innsbruck. Die verpflichtende Angabe der Affiliation zur Universität Innsbruck ist grundsätzlich unabhängig von Ausmaß und Dauer der Beschäftigung.

        

  1. Vorgaben
    1. Universitätsname

Bei sämtlichen Veröffentlichungen ist als Affiliation jedenfalls der offizielle Universitätsname zu verwenden. Dieser lautet einheitlich:

Universität Innsbruck

Der Name wird nicht ins Englische übersetzt.

Die ausschließliche Verwendung eines Fakultäts- oder Institutsnamens ohne Hinweis auf die Universität Innsbruck oder die ausschließliche Verwendung der Bezeichnung „Leopold-Franzens-Universität“ ist nicht zulässig.

Wenn eine Abkürzung zwingend erforderlich ist, ist sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch „UIBK“ zu verwenden.

    1. Angabe von Organisationseinheiten (Fakultäten, Institute, Forschungsschwerpunkte/Forschungsplattformen)

Sollten weitere institutionelle Angaben benötigt werden oder erwünscht sein (Fakultät, Institut, Forschungsschwerpunkt/Forschungsplattform), erfolgt diese in folgender Reihenfolge: Name der Universität, Fakultät, Institut, Forschungsschwerpunkt/Forschungsplattform.

Der Name „Universität Innsbruck“ ist immer an erster Stelle anzugeben.

    1. Postanschrift und E-Mail-Adresse

Die Nennung des Ortsnamens „Innsbruck“ in der Adresszeile ist für viele Auswertungen von großer Bedeutung.

Die Autorinnen und Autoren der Universität Innsbruck mit Standort in Innsbruck geben bei Veröffentlichungen – wenn gefordert – die exakte österreichische Postanschrift der jeweiligen Organisationseinheit an. Straßennamen werden grundsätzlich nicht übersetzt.

Die Nennung der Universitätsadresse in Innsbruck ist jedoch insbesondere auch für jene Organisationseinheiten der Universität Innsbruck wichtig, deren Standort nicht in Innsbruck liegt. Neben der korrekten Anschrift der jeweiligen Organisationseinheit ist somit zusätzlich auch die zentrale Adresse der Universität Innsbruck anzugeben:

Universität Innsbruck, Innrain 52, 6020 Innsbruck

Als Kontaktadresse ist die offizielle, vom Zentralen Informatikdienst der Universität Innsbruck zugewiesene E-Mail-Adresse anzugeben (in der Regel: Vorname.Nachname@uibk.ac.at). Diese endet stets mit „uibk.ac.at“, bei Studierenden mit „student.uibk.ac.at“.

    1. Mehrfache institutionelle Zuordnungen

Bei temporärer Zugehörigkeit zu einer weiteren Institution neben der Universität Innsbruck kann diese als zusätzliche Affiliation genannt werden, sofern dort substanzielle Forschungsleistungen erbracht wurden. Dies gilt beispielsweise für einen längeren, aber zeitlich begrenzten Forschungsaufenthalt an einer Gastinstitution oder einer beruflichen Nebenbeschäftigung für eine andere Forschungsinstitution. Das Anführen einer weiteren Institution ersetzt nicht die Nennung der Universität Innsbruck.

Liegen z.B. durch gemeinsame Berufungen oder sonstige langjährige institutionalisierte Kooperationen multiple Zugehörigkeiten vor, sind alle Institutionen gesondert als Affiliation anzugeben. Sollte der überwiegende Anteil der Forschungstätigkeit an der Universität Innsbruck liegen, ist die Universität Innsbruck jedenfalls als erste Affiliation („First Affiliation“) anzugeben.

    1. Institutionenwechsel

Im Falle eines Institutionswechsels während des Forschungs- und Publikationsprozesses ist in jedem Fall die Einrichtung zu nennen, an der die Forschungsleistung zu einem essentiellen Teil erbracht wurde. Fand die Forschungstätigkeit an beiden Einrichtungen zu relevanten Teilen statt, sind beide Einrichtungen zu nennen. Dies betrifft sowohl einen Wechsel an die Universität Innsbruck, wie auch das Ausscheiden. Ehemalige Angehörige der Universität Innsbruck, deren Forschungsergebnisse auf Arbeiten beruhen, die zu einem relevanten Teil an der Universität Innsbruck erbracht wurden, sollen die Universität Innsbruck zumindest als weitere Affiliation angeben.

        

  1. Spezielle Veröffentlichungsformen

Die genannten Vorgaben gelten gleichermaßen für alle Formen von wissenschaftlichen Veröffentlichungen. Für einige Veröffentlichungsformen gelten zusätzliche Vorgaben:

    1. Vorträge und Präsentationen

Bei der Gestaltung wissenschaftlicher Präsentationen (Folien, Poster, etc.) wird erwartet, dass die Universität Innsbruck namentlich an geeigneter Stelle angeführt wird (durch Verwendung des vollen Namens, des Logos und/oder der Abkürzung UIBK) und das Corporate Design der Universität Innsbruck durch Verwendung der von der Universität bereitgestellten Dokumentvorlagen umgesetzt wird. Dies gilt gleichermaßen für jegliche Form der Präsentation in Online-Formaten bzw. für die Teilnahme an Videokonferenzen im beruflichen Kontext im Allgemeinen.

Die Universität Innsbruck bietet auf ihrer Homepage umfangreiche Vorlagen sowie das offizielle Universitätslogo samt Sublogos zum Download an. Ein kohärentes Erscheinungsbild fördert den Wiedererkennungswert der Universität Innsbruck unmittelbar und steigert die Wahrnehmungswirkung bei anderen Institutionen und in der Öffentlichkeit. Die Verwendung von selbst gestalteten Logos für Institute oder Arbeitsgruppen ist seit 2017 daher nicht mehr vorgesehen.

    1. Patente/Schutzrechte

Bei der Entstehung geistigen Eigentums an der Universität Innsbruck, wie beispielsweise Erfindungen, die im Rahmen dienstlicher Obliegenheiten generiert werden, hat die Universität Innsbruck das Recht, diese aufzugreifen und auf daraus entstehenden Schutzrechtsanmeldungen genannt zu werden (siehe https://www.uibk.ac.at/projektservice/ipr/forms/ipr_richlinien_sondermitteilgsblattpdf.pdf). Alle Schutzrechtsanmeldungen (z.B. Patente, Gebrauchsmuster, Marken) sollen einheitlich unter dem offiziellen Namen „Universität Innsbruck“ erfolgen. Um die korrekte Nennung zu gewährleisten und die entsprechende Sicherung des geistigen Eigentums sicherzustellen, ist frühzeitig im Vorfeld der Zusammenarbeit mit Dritten oder einer geplanten Anmeldung mit dem projekt.service.büro Kontakt aufzunehmen.

    1. Forschungsdaten

Bei der Veröffentlichung von Forschungsdaten in Repositorien ist – wenn technisch möglich – der International Standard Name Identifier für die Universität Innsbruck (ISNI: 0000 0001 2151 8122) in den Metadaten mitanzugeben. Zudem wird bei der Ablage von Sourcecode auf entsprechenden Plattformen (z.B. auf GitLab, Github) erwartet, im eigenen Profil und im dazugehörigen oder integrierten Lizenzfile die Universität Innsbruck anzuführen.

    1. Software

Bei Software, die in Zusammenhang mit der Tätigkeit an der Universität entwickelt wurde, beispielsweise im Zuge von Forschungsprojekten, sind sowohl die Universität Innsbruck als optional auch die Programmierenden anzugeben. Diese Angabe hat im Header des Source Code, im Lizenzfile oder im About Dialog/Box o.ä. zu erfolgen.

    1. Soziale Medien

Bei Beiträgen in sozialen Medien ist bei einem Zusammenhang mit der Tätigkeit an der Universität Innsbruck, die Universität Innsbruck entsprechend den oben genannten Vorgaben zu nennen. Bei der Präsentation der eigenen wissenschaftlichen Aktivitäten in den sozialen Medien ist die entsprechende Referenz der Universität Innsbruck zu verwenden, z.B. „@uniinnsbruck“ bei Twitter, Facebook und Instagram.

          

  1. Eindeutige Namen der Autorinnen und Autoren

Um eine korrekte und vollständige Zuordnung der Publikationen zu gewährleisten, empfehlen wir die einheitliche Schreibweise des eigenen Namens in allen wissenschaftlichen Veröffentlichungen. Dies gilt vor allem bei Namen mit Umlauten, „ß“, Präpositionen, Präfixen, Konjunktionen, Verwandtschaftsbezeichnungen, Artikeln sowie bei Doppelnamen oder mehreren Vornamen.

Darüber hinaus wird allen Angehörigen der Universität Innsbruck empfohlen, ein ORCID-Profil (https://orcid.org) anzulegen und dieses aktuell zu halten. Die individuelle Open Researcher and Contributor ID (ORCID-ID) ermöglicht die eindeutige Verknüpfung der Person mit Publikationen, Forschungsdaten und allen anderen Ergebnissen der Forschungstätigkeiten. Die ORCID-ID gewinnt im Projekt- und Publikationsbereich laufend an Bedeutung und kann auch in der Forschungsleistungsdokumentation (FLD) der Universität Innsbruck erfasst.

Diese Richtlinie ist ab 01.01.2023 gültig und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

                             

Anhang: Formulierungsbeispiele

 

Deutsch

Englisch

Name der Forscherin/des Forschers

N.N.

N.N.

ORCID-ID

0000-0000-1234-1234

0000-0000-1234-1234

E-Mail-Adresse

n.n@uibk.ac.at / n.n@student.uibk.ac.at

n.n@uibk.ac.at

n.n@student.uibk.ac.at

Name der Universität

Universität Innsbruck

Universität Innsbruck

Fakultät

Fakultät für XY / XY Fakultät

Faculty of XY

Institut

Institut für XY

Department of XY

Forschungsschwerpunkt

Forschungsplattform

Forschungszentrum

Forschungsschwerpunkt XY

Forschungsplattform XY

Forschungszentrum XY

Research Area XY

Research Platform XY

Research Center XY

Straße

Innrain 52

Innrain 52

Postleitzahl/Stadt

6020 Innsbruck

6020 Innsbruck

Land

Österreich

Austria

International Standard Name Identifier (ISNI)

0000 0001 2151 8122

0000 0001 2151 8122

        

Die aktuellsten Versionen der korrekten Bezeichnungen (DE/EN) der Fakultäten und Institute finden Sie hier:

https://www.uibk.ac.at/fakultaeten/

Die aktuellste Version der korrekten Bezeichnungen (DE/EN) des Schwerpunktsystems finden Sie hier:

https://www.uibk.ac.at/forschung/profilbildung/

                        

Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Tilmann Märk

Für das Rektorat


125. Bestellung von Leiterinnen und Leitern von Organisationseinheiten gemäß dem Organisationsplan der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

 Das Rektorat der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck hat gemäß § 20 Abs. 5 des Universitätsgesetzes 2002 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 des Organisationsplans mit Beginn ab 1. 3. 2023 bis zum Ende der Funktionsperiode am 29 2. 2024 Univ.-Prof. Dr. habil. Jürgen Fuchsbauer zum Leiter des Instituts für Slawistik bestellt.

                     

Für das Rektorat:

Univ.-Prof. i.R. Dr. Dr. h.c. mult. Tilmann Märk
Rektor


126. Ausschreibung: Doktoratsstipendium aus der Nachwuchsförderung der Universität Innsbruck, 2022/ 3. Tranche

Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist – in Übereinstimmung mit Bestrebungen der österreichischen und europäischen Wissenschafts- und Bildungspolitik – ein zentraler Zielpunkt der Universität Innsbruck. Aus diesem Grund wurde bereits 2005 ein Nachwuchsförderprogramm geschaffen, das auch 2022 Mittel für Doktoratsstipendien zur Verfügung stellt.

Um junge Nachwuchswissenschaftlerinnen besonders zu fördern, wird angestrebt mindestens 50 Prozent des zur Verfügung gestellten Betrages an Frauen zu vergeben. Daher werden Frauen besonders zur Bewerbung aufgefordert.

Anträge, die in das Schwerpunktsystem (Forschungsschwerpunkte, -plattformen und –zentren) und/oder Antragsteller/innen, die an Projektanträgen (mit)arbeiten, werden bei gleicher wissenschaftlicher Qualität vorrangig behandelt.

Achtung: Eine Bewerbung für dieses Programm von Doktoratsstudierenden, die Mitglieder eines Doktoratskollegs der Universität Innsbruck sind, ist nicht zulässig. Doktoratsstudierende, die Mitglieder in einem Doktoratskollegs der Universität Innsbruck sind, bewerben sich bitte um ein Exzellenzstipendium für Doktoratskollegs.

 

Voraussetzungen / allgemeine Informationen:

(1)

Bewerbungsberechtigt sind Doktoratsstudierende, die an der Universität Innsbruck als ordentliche Hörer/innen eingeschrieben, zur Fortsetzung gemeldet und kein Mitglied eines Doktoratskollegs sind.

(2)

Anmeldung der Dissertation muss vorhanden sein

(3)

Antragsteller/innen müssen einen ausgezeichneten Studienerfolg (hervorragender Notendurchschnitt + Normalstudiendauer) nachweisen.

(4)

Die monatliche Beihilfe beträgt € 910,-. Das Stipendium wird für 12 Monate bewilligt, wobei eine Zwischenbegutachtung nach 6 Monaten vorgesehen ist, d.h. die Bezugsdauer wird für jeweils 6 Monate fixiert. Eine Unterbrechung der 12-monatigen Dauer ist nur einmalig möglich. Die Unterbrechung darf nicht länger als 6 Monate dauern, da ansonsten ein neuer Antrag zu stellen ist. Dieses 12-monatige Stipendium soll als Anschubfinanzierung für Doktoratsstudierende dienen. In diesem Zusammenhang weisen wir auf externe Fördergeber für eine allfällige Weiterfinanzierung wie die Österreichische Akademie der Wissenschaft (DOC und DOC-Team), TWF sowie die Anstellung über andere Drittmittelprojekte (z.B. FWF, EU, FFG) hin. Nur in Ausnahmefällen (wie bei Überbrückungsfinanzierungen vor Projektentscheidungen oder Projektanstellungen oder bei kurz bevorstehendem Dissertationsabschluss) kann eine weitere Verlängerung gewährt werden. Für weiterführende Verlängerungen müssen wissenschaftliche Leistungen (Vorträge, Publikationen, Posterpräsentationen etc.) nachgewiesen werden. Dieses Stipendium kann auch als Zwischen-/Überbrückungs-/Abschlussfinanzierung vergeben werden.

(5)

Während der Bezugsdauer dieses Stipendiums ist keine Beschäftigung an der Universität Innsbruck zulässig.

Beschäftigungen – außerhalb der Universität Innsbruck - mit einem Beschäftigungsausmaß von mehr als 20 Wochenstunden sind unzulässig und führen zur sofortigen Einstellung der Beihilfe.

(6)

Sollten Sie im Rahmen des durch dieses Stipendium geförderten Studiums eine wissenschaftliche Arbeit veröffentlichen, ist bei allen Publikationen, einschließlich der Dissertation, auf das von der Universität Innsbruck, Vizerektorat für Forschung, gewährte Stipendium hinzuweisen. In einer Affiliation ist die Universität Innsbruck anzugeben.

     

Die Bewerbung erfolgt während der Einreichfrist

Vom 02. Dezember 2022 bis inkl. 16. Jänner 2023

über das Studierendenportal LFU:online.

      

Folgende Unterlagen sind über das Studierendenportal LFU:online einzureichen (upload):

  • Beschreibung des geplanten Dissertationsprojekts: Einleitung/These, Stand der einschlägigen internationalen Forschung, Projektziele/Hypothesen, Erschließung des wissenschaftlichen Neulands/Bedeutung der zu erwartenden Fortschritte (innovative Aspekte, präzise, klar definiert), Methodik, Arbeits- und Zeitplanung, Kooperationen (national und international), etwaige ethische Aspekte, Verzeichnis der projektrelevanten Literatur, Gesamtlänge 8–12 Seiten

  • Abstract (ca. ½ Seite, in deutscher Sprache)

  • Empfehlungsschreiben der/s Dissertationsbetreuers/in

  • Lebenslauf und Publikationsliste

   

Für Doktoratsstudierende, die nicht an der UIBK ihre Grundstudien absolviert haben, sind zusätzlich folgende Unterlagen notwendig:

  • Sponsionsbescheid

  • Zeugnisse (Diplom-/Bachelor-/Masterzeugnisse) sämtlicher Studien

    

ACHTUNG: Eine Bewerbung ist nur für Doktoratsstudierende, die an der Universität Innsbruck als ordentliche Hörer/innen eingeschrieben und zur Fortsetzung gemeldet sind, möglich. Auch die Anmeldung der Dissertation muss vorhanden sein. Anderenfalls lässt das System eine Bewerbung nicht zu.

Evaluierungskriterien sind neben der Beschreibung des Dissertationsvorhabens, die Beurteilung der Diplom- bzw. Masterarbeit sowie der Notendurchschnitt in den Grundstudien. Es wird empfohlen nur bei sehr guten Bewertungen einzureichen.

Etwaige Fragen richten Sie bitten an:

Dr. Gundula Schwinghammer, Forschungsförderung und Mentoring, projekt.service.büro, Universität Innsbruck

Tel. 0512/507-34417; E-Mail: forschungsfoerderung@uibk.ac.at

Web: https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/

Die Zuerkennung erfolgt voraussichtlich im März 2023.

                             

Univ.-Prof. Dr. Ulrike Tanzer

Vizerektorin für Forschung


127. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Theorie und Zukunft des Rechts hat Univ.-Prof. Dr. Malte Kramme bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Tagung zur Nachhaltigkeit im Spiegel des Rechts" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

               

Univ.-Prof. Dr. Matthias Christoph Kettemann

Leiter der Organisationseinheit Institut für Theorie und Zukunft des Rechts


128. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Organisation und Lernen hat Univ.-Prof. Dr. Bernd Gössling bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Zukunft Lernen - Zukunftsmodelle Lernortkooperation" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

               

      Univ.-Prof. Mag. Mag. Dr. Martin Messner

Leiter der Organisationseinheit Institut für Organisation und Lernen


129. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Erziehungswissenschaft hat Univ.-Prof. Dr. Marc Hill bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Differenz und Bildung. Zukunft von Interkulturalität, Transkulturalität und Diversität" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

                

      Univ.-Prof. Dr. Alfred Berger

Leiter der Organisationseinheit Institut für Erziehungswissenschaft


130. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Sportwissenschaft hat Univ.-Prof. Mag. Martin Schnitzer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihm verantwortlich übertragenen Projekte "26. Jahrestagung des Arbeitskreises Sportökonomie e.V., Addressing inequality, enhancing diversity and facilitating greater dialogue in the hosting of sporting mega events" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

           

      Univ.-Prof. Dr. Peter Andreas Federolf

Leiter der Organisationseinheit Institut für Sportwissenschaft


131. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Forschungsinstitut Brenner-Archiv hat OR Dr. Anton Unterkircher bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Karl Kraus - Sammlung Friedrich Pfäfflin" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

          

       Univ.-Prof. Dr. Ulrike Tanzer

Leiterin der Organisationseinheit Forschungsinstitut Brenner-Archiv


132. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Forschungsinstitut Brenner-Archiv hat Dr. Annette Steinsiek bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Ottmar Zeiler. Digitaler Werkkatalog" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.

                 

Univ.-Prof. Dr. Ulrike Tanzer

Leiterin der Organisationseinheit Forschungsinstitut Brenner-Archiv


133. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Forschungsinstitut Brenner-Archiv hat Mag. Dr. Markus Ender bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Ludwig von Ficker: Gesamtbriefwechsel. Kommentierte Online-Edition" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

                

Univ.-Prof. Dr. Ulrike Tanzer

Leiterin der Organisationseinheit Forschungsinstitut Brenner-Archiv


134. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Forschungsinstitut Brenner-Archiv hat Mag. Dr. Maria Piok bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Französisch-österreichischer Kulturtransfer" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.

                

Univ.-Prof. Dr. Ulrike Tanzer

Leiterin der Organisationseinheit Forschungsinstitut Brenner-Archiv


135. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Fachdidaktik hat Mag. Thomas Schubatzky bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Schülerlabor Wissenschaftswerkstatt West" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

                

Univ.-Prof. Mag. Mag. Dr. Eva Maria Hirzinger-Unterrainer

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Fachdidaktik


136. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Alte Geschichte und Altorientalistik hat Univ.-Prof. Dr. Robert Rollinger bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Introducing Arrian and the World of Alexander" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

           

assoz. Prof. Dr. Kordula Schnegg

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Alte Geschichte und Altorientalistik


137. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Alte Geschichte und Altorientalistik hat Jakob Heinrich Christian Riemenschneider bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Milieuübergreifende Netzwerke in einer sakralisierten Lebenswelt. Römische Eliten im sechsten Jahrhundert nach Christus zwischen Säkularität, Traditionalismus und christlichen Ansprüchen" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

               

assoz. Prof. Dr. Kordula Schnegg

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Alte Geschichte und Altorientalistik


138. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Geschichtswissenschaften und Europäische Ethnologie hat Elias Knapp bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Subsistenzkrisen und Seuchen im frühneuzeitlichen Österreich (ca. 1450-1850). Quantitative Identifizierung und Charakterisierung" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

                

assoz. Prof. Dr. Elena Taddei

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Geschichtswissenschaften und Europäische Ethnologie


139. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Geschichtswissenschaften und Europäische Ethnologie hat Mag. Dr. Stephan Nicolussi-Köhler bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "historia.scribere-Zeitschriftenprojekt" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

              

assoz. Prof. Dr. Elena Taddei

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Geschichtswissenschaften und Europäische Ethnologie


140. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Geschichtswissenschaften und Europäische Ethnologie hat Univ.-Prof. Dr. Levke Christine Harders bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Digital History: Quellen der Migrationsgeschichte des 19. Jh." notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.

               

assoz. Prof. Dr. Elena Taddei

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Geschichtswissenschaften und Europäische Ethnologie


141. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik hat Mag. Dr. Manfred Mark bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Austrian Quantum Simulation Infrastructure" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

                 

Univ.-Prof. Mag. Dr. Gregor Weihs

Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik


142. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik hat Dr. Thomas Monz bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "High-Performance integrated Quantum Computing" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

                

Univ.-Prof. Mag. Dr. Gregor Weihs

Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik


143. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Geologie hat Priv.-Doz. Dr. Jasper Moernaut bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Validation of seismic hazard curves using a calibrated 14 ka lacustrine record in the Eastern Alps, Austria" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

              

Univ.-Prof. Dr. Michael Strasser

Leiter der Organisationseinheit Institut für Geologie


144. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Geographie hat assoz. Prof. Dr. Thomas Marke bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Increasing Resilience Among Your People and Communities in Paznaun Valley via an Inter- and Transdisciplinary Research-Education-Collaboration Linking Hydroclimatology, Behavioral Medicine, and Education for Sustainable Development" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

              

 Univ.-Prof. Dr. Tabea Bork-Hüffer

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Geographie


145. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Botanik hat ao. Univ.-Prof. Dr. Jean Nicolas Haas bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Paläoökologie Marais d'Orx, Frankreich" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

            

Univ.-Prof. Mag. Dr. Peter Schönswetter

Leiter der Organisationseinheit Institut für Botanik


146. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Mikrobiologie hat Mag. Dr. Sabine Podmirseg bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "ISAM2023 12th International Symposium on Anaerobic Microbiology" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.

             

Univ.-Prof. Mag. Dr. Susanne Zeilinger-Migsich

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Mikrobiologie


147. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Allgem., Anorgan. u. Theoret. Chemie hat Univ.-Prof. Dr. Fabian Dielmann bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "3rd Symposium on Functional Molecules" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

               

Univ.-Prof. Mag. Mag. Dr. Dr. Klaus Liedl

Leiter der Organisationseinheit Institut für Allgem., Anorgan. u. Theoret. Chemie


148. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Analytische Chemie und Radiochemie hat Priv.-Doz. Dr. Rania Bakry bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Fluortensid-Polymere und ihr Potential zu einer verbesserten PFAS-Abscheidung aus Grundwasser und Sickerwasser" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.

              

Univ.-Prof. Mag. Dr. Christian Huck

Leiter der Organisationseinheit Institut für Analytische Chemie und Radiochemie


149. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

 Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Analytische Chemie und Radiochemie hat dr Krzysztof Bernard Bec bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Towards effective monitoring of microplastics pollution by miniaturized NIR sensors " notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

               

Univ.-Prof. Mag. Dr. Christian Huck

Leiter der Organisationseinheit Institut für Analytische Chemie und Radiochemie


150. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Ökologie hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Gabriel Singer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Environmental assessment of the Vjosa riverscape as the basis for an integrated water management and sustainable catchment development" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

              

Univ.-Prof. Mag. Dr. Birgit Christiane Schlick-Steiner

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Ökologie


151. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

 Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Ionenphysik u. Angewandte Physik hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Paul Scheier bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Großprojektprämie kumulative Einwerbung Scheier" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

              

Univ.-Prof. Dipl.-Phys. Dr. Martin Klemens Beyer

Leiter der Organisationseinheit Institut für Ionenphysik u. Angewandte Physik


152. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat Dr. Nikolaus Weinberger bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihm verantwortlich übertragenen Projekte "Flexible Thin Film Tandem Photovoltaics, Wiederverwendung und Wiederaufbereitung von hochwertigen Sputtermaterialien" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

              

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Roman Lackner

Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften


153. Ausschreibung der Stelle einer Universitätsprofessorin / eines Universitätsprofessors für künstlerische Diskurse

Am Institut für experimentelle Architektur der Fakultät für Architektur der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck ist die Stelle einer / eines

Universitätsprofessorin / Universitätsprofessors

für

Künstlerische Diskurse

gemäß § 99 Abs. 1 UG zu besetzen. Das privatrechtliche Arbeitsverhältnis auf Basis des Angestelltengesetzes wird mit der Universität auf drei Jahre befristet eingegangen. Das Beschäftigungsausmaß beträgt 25%.

Die Professur für künstlerische Diskurse verdeutlicht die Bedeutung verschiedenster Kunst­richtungen für den architektonischen Schaffensprozess und ist am Institut für Experimentelle Architektur ./studio3 angesiedelt.

            

Aufgaben

Die Professur erforscht und lehrt künstlerische Diskurse und Schaffensprozesse und vertieft die Transdisziplinarität freier Kunstformen mit der Disziplin der Architektur. Dementsprechend wird eine enge Zusammenarbeit in Forschung und Lehre mit den Inhalten des Arbeitsbereiches Bildnerische Gestaltung ./studio3 und den in Frage kommenden Forschungszentren, Plattformen und Schwerpunkten der LFUI erwartet.

Die Lehre umfasst die Abhaltung von Lehrveranstaltungen im Bachelor- und Masterstudium Architektur, im Bachelorstudium als Grundlagenvermittlung um künstlerische multimediale Methoden und Fertigkeiten zu erwerben und im Masterstudium – in Form von forschungsgeleiteter Lehre – um Kunst und Innovationsmomente aus unterschiedlichsten Disziplinen und deren Einfluss auf die Architektur zu untersuchen.

Das Einwerben von Drittmitteln und die wissenschaftliche Vernetzung sind ebenso wie die Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung fester Bestandteil des Auftrags an diese Professur.

            

Anstellungserfordernisse

  1. eine abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische universitäre Ausbildung im Bereich der Kunst oder Kunstgeschichte;
  2. ein herausragendes international anerkanntes künstlerisches oder kuratorisches Werk;
  3. Kreativität und Interesse an transdisziplinären Forschungsgebieten;
  4. Kompetenz und Erfahrung mit der Realisierung von innovativen Konzepten;
  5. Kompetenz und Erfahrung mit zeitgenössischen digitalen Medien;
  6. Einbindung in die internationale Forschung;
  7. facheinschlägige Auslandserfahrung;
  8. ausgeprägte didaktische Fähigkeiten;
  9. Erfahrung in der Einwerbung von Forschungsmitteln;
  10. Qualifikation zur Führungskraft.

Bewerbungen müssen bis spätestens

9. Jänner 2023

an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, Fakultäten Servicestelle, Technikerstraße 17, A-6020 Innsbruck (E-Mail: fss-technik@uibk.ac.at) eingelangt sein.

       

Die Leopold-Franzens-Universität Innsbruck strebt eine Erhöhung des Frauenanteiles an und lädt deshalb qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Für diese Position ist eine Einreihung in die Verwendungsgruppe A1 des Kollektivvertrages für ArbeitnehmerInnen der Universitäten und ein Mindestentgelt von € 1.359,43/Monat (14 mal) (bei 25% Beschäftigungsausmaß) vorgesehen. Ein in Abhängigkeit von Qualifikation und Erfahrung höheres Entgelt und die Ausstattung der Professur sind Gegenstand von Berufungsverhandlungen. Darüber hinaus bietet die Universität zahlreiche attraktive Zusatzleistungen (http://www.uibk.ac.at/universitaet/zusatzleistungen/).

Die Bewerbungsunterlagen sollen jedenfalls enthalten: Lebenslauf mit einer Beschreibung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdeganges, Liste der künstlerischen und wissenschaftlichen Veröffentlichungen, der Vorträge sowie der sonstigen künstlerischen und wissenschaftlichen Arbeiten und Projekte, Beschreibung abgeschlossener, laufender und geplanter Forschungstätigkeiten und die fünf wichtigsten Arbeiten. Die Bewerbungsunterlagen sind digital einzureichen, die Papierform ist optional.

Laufende Informationen über den Stand des Verfahrens finden Sie unter:

https://www.uibk.ac.at/fakultaeten-servicestelle/standorte/technikerstrasse/berufung/ 

              

Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Tilmann Märk

Rektor


154. Hinweis zur Ausschreibung von Stellen des wissenschaftlichen und künstlerischen Universitätspersonals sowie von Stellen des allgemeinen Universitätspersonals

Die Ausschreibung von Stellen der Universität Innsbruck erfolgt nicht mehr über diesen Teil des Mitteilungsblatts, sondern kann im Karriereportal der Universität Innsbruck jeweils unter der betreffenden Stellenbezeichnung (Chiffre) abgerufen werden: http://orawww.uibk.ac.at/public_prod/owa/karriereportal.home

                  

Für die Redaktion:

Mag. Johannes Weber

 


[1] https://tinyurl.com/paragraf94UG

(PDF-Datei hier)

Nach oben scrollen