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Hygienevorschriften – Universität Innsbruck

Sicherheitsvorkehrungen und Hygienevorschriften

Arbeitssicherheit der Universität: https://www.uibk.ac.at/arbeitssicherheit/covid-19/ 

Folgende COVID-19 Schutzmaßnahmen gelten derzeit in allen Gebäuden der Universität Innsbruck:


  • ​​​​​​​3-G-Nachweis (inkl. Identitätsnachweis) in allen Gebäude der Universität
  • für Veranstaltungen mit Kontakt zu universitätsfremden Personen (z.B. Tagungen, Gastvorträge, Getränkestände, usi-Kursprogramm etc.) gilt die 2-G-Regel (geimpft oder genesen) 
  • Verpflichtendes Tragen einer FFP2-Maske auf allen allgemeinen Verkehrsflächen (in Gängen, Treppenhäusern, Liften, etc.), in Lehrveranstaltungen und allen anderen Veranstaltungen. Am Arbeits- bzw. Sitzplatz muss keine FFP2-Maske getragen werden, wenn andere entsprechenden Schutzmaßnahmen getroffen werden (z.B. Mindestabstand, Plexiglaswände, etc.)
  • Mindestabstand: 1m
  • Händehygiene
  • regelmäßiges (Quer-)Lüften

Die Kontrolle der 3-G-Nachweise erfolgt stichprobenweise durch das Sicherheitspersonal. Auch Ihre direkten Vorgesetzten können Kontrollen durchführen bzw. Lehrende in den Lehrveranstaltungen. Abweichend von der bundesstaatlichen Regelung darf ein Antigentest an der Universität bis zu 48h alt sein! Antigen-Selbsttests mit oder ohne QR-Code sind ab sofort NICHT mehr gültig! 


Vorgehen bei COVID-19 Erkrankung bzw. bei Auftreten von Symptomen

Symptome von COVID-19Bei Anzeichen einer COVID 19 Erkrankung muss die betroffene Person umgehend nach Hause bzw. zuhause bleiben. Wenden Sie sich bitte an 1450. Sie erhalten eine Überweisung an eine Screeningstraße und werden mittels PCR Test getestet.
Weitere grundlegende Informationen finden Sie unter folgendem Link: 
https://www.tirol.gv.at/gesundheit-vorsorge/infekt/coronavirus/informationen-fuer-betroffene-und-verdachtsfaelle 

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