Informationen zum Doktoratsstudium
Unser Doktorratsprogramm bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre wissenschaftlichen Fähigkeiten zu vertiefen und aktiv an technischen Innovationen und zukunftsweisenden Projekten mitzuarbeiten. Im Folgenden stellen wir Ihnen relevante Informationen für ein Doktoratsstudium an der Fakultät für Technische Wissenschaften sowie weiterführende Links zur Verfügung, um Sie bei Ihrem Promotionsvorhaben bestmöglich zu unterstützen.
Empfohlener Ablauf
Vor der Zulassung
Kontaktaufnahme mit möglicher Betreuerungsperson (Universitätsprofessor:innen, assoziierte/r Professor:innen oder sonstige Person mit Lehrbefugnis (venia docendi). Hier findet sich eine Übersicht über die Institute und Arbeitsbereiche unserer Fakultät.
Vereinbarung eines möglichen Dissertationsthemas und Verfassung eines Dissertationskonzepts bestehend aus maximal 4.000 Zeichen. Das Dissertationskonzept soll enthalten:
Forschungsfrage
Methode
max. 5 ausgewählte Referenzen
Gewünschte/r Betreuer:in
Zulassung
Informationen zur Zulassung inkl. erforderlicher Dokumente und Fristen finden Sie auf der Seite der
studienabteilung. Im Zuge der erforderlichen Onlinebewerbung ist neben den Zeugnissen auch das Dissertationskonzept hochzuladen.
Nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen bei der Onlinebewerbung wird einerseits geprüft, ob das absolvierte Studium die Zulassung zum Doktoratsstudium ermöglicht (allgemeine Universitätsreife) und ob das nach Dissertationskonzept vorgeschlagene Thema an der Fakultät betreubar ist. Dabei wird der gewünschte Betreuer oder die gewünschte Betreuerin eingebunden. Eine Abstimmung im Vorfeld (siehe „Vor der Zulassung“) unterstützen eine zeitnahe Entscheidung.
Im Anschluss werden Sie von der studienabteilung informiert, ob eine Zulassung möglich ist und in diesem Falle eingeladen, diese persönlich bei der studienabteilung vorzunehmen.
Achtung: Die Zulassung ersetzt nicht die Dissertationsvereinbarung nach der Zulassung und ist keine Genehmigung des konkreten Themas, der Betreuer:in oder eine Ressourcenzusage!
Nach der Zulassung
Besuch der Lehrveranstaltung SE Konzipierung der Dissertation (findet jedes Semester statt). Im Rahmen dieser Lehrveranstaltung wird auch das Exposé verfasst sowie das Thema der Fakultät präsentiert. Das Exposé soll das Dissertationsthema, den Zeitplan sowie die mit dem Betreuer/der Betreuerin vereinbarten Lehrveranstaltungen enthalten.
Anmeldung der Dissertation (Dissertationsvereinbarung) beim Prüfungsreferat unter Beilage des Exposés und des Betreuerteams.
Betreuung von Dissertationen
Die Betreuung von Dissertationen im Doktoratsstudium Technische Wissenschaften an der Universität Innsbruck unterliegt klaren Qualitätsanforderungen und ist in § 26 der studienrechtlichen Bedingungen geregelt. Die Auswahl der Betreuerinnen oder Betreuer folgt einem abgestuften Prinzip, bei dem vorrangig interne und entsprechend qualifizierte Personen berücksichtigt werden.
1. Grundsätzlich betreuungsberechtigt sind:
Angehörige des wissenschaftlichen Universitätspersonals der Universität Innsbruck mit venia docendi (Lehrbefugnis) im entsprechenden Fachbereich.
Diese Personen sind zur Betreuung und Beurteilung von Dissertationen befugt.
2. In sachlich begründeten Fällen können weitere geeignete Personen als Betreuerinnen oder Beurteilerinnen herangezogen werden – in folgender Reihenfolge:
- Privatdozentinnen oder Privatdozenten der Universität Innsbruck
- Emeritierte Universitätsprofessorinnen oder Universitätsprofessoren sowie Universitätsprofessorinnen oder -dozentinnen im Ruhestand
- Personen mit venia docendi an einer anderen anerkannten inländischen Universität
- Personen mit venia docendi an einer anerkannten ausländischen Universität, deren Lehrbefugnis derjenigen an der Universität Innsbruck gleichwertig ist
- Personen ohne venia docendi, aber mit gleichzuhaltender Qualifikation an einer anerkannten ausländischen Universität (insbesondere wenn es dort keine venia docendi gibt)
- In begründeten Einzelfällen: Personen mit gleichzuhaltender Qualifikation an außeruniversitären Forschungseinrichtungen
- Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Universität Innsbruck mit Doktorat, die ein durch höchstkompetitive Forschungsförderung finanziertes Projekt (z.B. ERC grant) leiten – ausschließlich zur Betreuung der Dissertationen von Projektmitarbeiter*innen mit engem fachlichem Bezug zum Projekt
Hinweis: Die Heranziehung einer Person aus einer weiter unten genannten Gruppe ist nur zulässig, wenn keine betreuungsberechtigte Person aus einer zuvor genannten Gruppe verfügbar ist.
Die Betreuung erfolgt grundsätzlich in einem Team bestehend aus mindestens 2 Personen, von denen eine Person als Hauptbetreuerin oder als Haupbetreuerin benannt wird. Diese Person ist im Regelfall eine Angehörige des wissenschaftlichen Universitätspersonals der Universität Innsbruck mit venia docendi
Grundlage: Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen, § 38 Abs. 5 Z 4