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2025W – Universität Innsbruck

PhD Social and Political Sciences (Doktoratsstudium Soziale und politische Wissenschaften)

Curriculum (2025W)

Doctor of Philosophy

Dauer/ECTS-AP
6 Semester/180 ECTS-AP

Studienart
Vollzeit

Unterrichtssprache
Deutsch

Voraussetzung
Masterabschluss/Äquivalenter Abschluss und Sprachnachweis

Fakultät
Fakultät für Soziale und Politische Wissenschaften

Niveau der Qualifikation
Doctorate (3. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 8, EQR/NQR: Stufe 8

ISCED-F
0312 Politikwissenschaft und politische Bildung

Studienkennzahl
UC 094 xxx | UC 794 570 xxx

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Das Curriculum ist die Grundlage eines Studiums. Mit einem Blick auf das Curriculum zum Doktoratsstudium Politikwissenschaft erhältst du einen detaillierten Überblick zu Aufbau, Inhalt, Prüfungsordnung und Qualifikationsprofil dieses Masters.

Durch das Curriculum können mehrere wichtige Fragen bereits vor Studienbeginn geklärt werden. Zum Beispiel welche Kriterien für die Anmeldung zum Doktoratsstudium Politikwissenschaft erfüllt werden müssen, wie lange das Studium dauert, welche Module zu absolvieren sind und vieles mehr.

Für das Doktoratsstudium Politikwissenschaft gilt aktuell das Curriculum 2025W.

Informationen zum Curriculum (2025W)

Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.

Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung

Voraussetzung

Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium an der Universität Innsbruck:


Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:

Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Doktoratsstudium ist mit Ausnahme von § 64 Abs. 5 UG 2002 durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Diplomstudiums oder Masterstudiums oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen im Umfang von max. 30 ECTS-Anrechnungspunkten (ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Doktoratsstudiums abzulegen sind.

Zusätzlich ist als qualitative Zulassungsbedingung ein Dissertationskonzept erforderlich, das von einer in sinngemäßer Anwendung des § 21 Studienrechtliche Bestimmungen von der Studiendekanin bzw. dem Studiendekan zu bildenden Kommission als fachlich geeignet sowie als betreubar erachtet wurde.

Module und Dissertation

Pflichtmodule 10 ECTS-APDissertation 150 ECTS-AP
Forschungsdesign (Exposé) 5 ECTS-AP; Wissenschaftliche Kommunikation 2,5 ECTS-AP; Verteidigung der Dissertation (defensio) 2,5 ECTS-APDie Dissertation ist eine wissenschaftliche Arbeit, die dem Nachweis der Befähigung zur selbstständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dient. (2) Das Thema der Dissertation hat in enger Verbindung mit dem die Zulassung zum Doktoratsstudium eröffnenden Studium zu stehen und ist aus den Bereichen „Kommunikationswissenschaften“ oder „Politikwissenschaft“ zu wählen. (3) Die abgeschlossene Dissertation ist als Monographie oder als inhaltlich zusammenhängende Sammlung von mindestens drei wissenschaftlichen Aufsätzen mit einem Rahmentext bestehend aus Theorierahmen und Schlussfolgerungen („kumulative Dissertation“) bei der Universitätsstudienleiterin oder dem Universitätsstudienleiter in elektronischer Form einzureichen. (4) Eine Monografie muss den internationalen Qualitätsstandards des jeweiligen Forschungsfelds entsprechen. (5) Eine kumulative Dissertation muss folgenden Qualitätskriterien entsprechen: 1. Die Dissertation besteht aus mindestens drei Beiträgen, denen ein eigenständiger Text („Rahmentext“) vorangestellt wird, der die Beiträge im Gesamtkontext der Literatur des jeweiligen Forschungsfelds verortet und in Hinblick auf die relevanten theoretischen und methodologischen Implikationen und Voraussetzungen reflektiert. Dieser Text muss in Alleinautorschaft verfasst worden sein. 2. Die drei Beiträge müssen publikationsfähig und in qualitätsgesicherten und international sichtbaren Zeitschriften einreichbar sein. 3. Mindestens einer der Beiträge muss in Alleinautorschaft verfasst worden sein. 4. Mindestens einer der Beiträge gemäß Z 2 oder Z 3 muss zur Publikation angenommen sein. (6) Die bzw. der Studierende hat das Betreuerinnen- bzw. Betreuerteam, das aus mindestens zwei Betreuerinnen bzw. Betreuern besteht (Dissertationskomitee), vorzuschlagen und daraus eine Person mit Lehrbefugnis (Venia docendi) als verantwortliche Hauptbetreuerin bzw. verantwortlichen Hauptbetreuer zu benennen. Es ist zulässig, Betreuerinnen bzw. Betreuer mit Ausnahme der Hauptbetreuerin bzw. des Hauptbetreuers aus fach- oder sachverwandten Bereichen vorzuschlagen. In begründeten Einzelfällen können die Studierenden auch nur eine Betreuerin bzw. einen Betreuer vorschlagen. (7) Die bzw. der Studierende hat das Thema der Dissertation und die Betreuerinnen bzw. Betreuer der Dissertation der Universitätsstudienleiterin bzw. dem Universitätsstudienleiter vor Beginn der Bearbeitung schriftlich bekannt zu geben. Das Thema und Betreuerinnen bzw. Betreuer gelten als angenommen, wenn die Universitätsstudienleiterin bzw. der Universitätsstudienleiter diese innerhalb eines Monats nach Einlangen der Bekanntgabe nicht bescheidmäßig untersagt. (8) Die abgeschlossene Dissertation ist bei der Universitätsstudienleiterin oder dem Universitätsstudienleiter in elektronischer Form einzureichen. Ihr ist eine eidesstattliche Erklärung beizufügen, in der bestätigt wird, dass die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis befolgt wurden.
Wahlmodule20 ECTS-AP
Es sind Wahlmodule im Umfang von 20 ECTS-AP zu absolvieren, wobei mindestens eines der Wahlmodule von Z3 bis Z5 gewählt werden muss: Wissenschaftliches Schreiben und Präsentieren 5 ECTS-AP; Wissenschaftskommunikation und Open Science 5 ECTS-AP; Qualitative Forschungsmethoden 5 ECTS-AP; Quantitative Forschungsmethoden 5 ECTS-AP; Vertiefene Forschungsmethoden 5 ECTS-AP; Fachbezogenes Forschungsseminar 5 ECTS-AP; Generische Kompetenzen 5 ECTS-AP

Informationen zum Studium

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

ABCDE
 Österreichische   Notenskala Definition %-Satz 
 1 SEHR GUT: Hervorragende Leistung63,8= 100%
 2  GUT: Generell gut, einige Fehler27,2
 3 BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler7,4
 4 GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien1,6
 5 NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit

wird aktualisiert

Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

Formulare

Formulare und Ablauf der Einreichung der Dissertation (gültig seit 01.11.2023)

Anerkennungen

Kontakt und Information

Prüfungsreferat
Standort Universitätsstraße 15

Studienbeauftragter
Assoz. Prof. Mag. Dr. Franz Eder

Studiendekan (ab 01.03.2024)
Univ.-Prof. Dr. Wilhelmus Johannes Gerardus Uunk

Informationen für Studierende mit Behinderung
Behindertenbeauftragte der Universität Innsbruck

Informationen zum Studium

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