Wahlberechtige Kardinäle: 135 (zum Vergleich: 2013 nahmen 117 von 119 Wahlberechtigten am Konklave teil) Wahlberechtigte Kardinäle im Alter von 70 bis 79 Jahren: 77 (das sind 57,0%, zum Vergleich: 2013 waren es 73 der 117 Wähler, das sind 62,4%) Wahlberechtigte Kardinäle im Alter von unter 60 Jahren: 15 (11,1%; 2013 waren es 5 Kardinäle, also 4,2%) Wahlberechtigte Kardinäle im Alter von unter 50 Jahren: 1 (2013: keiner) Wahlberechtigte Kardinäle, die einer Ordensgemeinschaft angehören: 33 (2013: 16) Wahlberechtigte Kardinäle, die dem Jesuitenorden angehören: 4 (1) Wahlberechtigte Kardinäle, die einem franziskanischen Orden angehören (Franziskaner, Kapuziner, Minoriten) 8 (4) Wahlberechtigte Kardinäle, die einem benediktinischen Orden angehören (Benediktiner, Zisterzienser, Trappisten): 1 (0) Wahlberechtigte Kardinäle, die dem Salesianerorden angehören: 5 (4) Wahlberechtigte Kardinäle, die dem Redemptoristenorden angehören: 2 (1) Wahlberechtigte Kardinäle, die von Johannes Paul II. ernannt wurden: 5 (50) Wahlberechtige Kardinäle, die von Benedikt XVI. ernannt wurden: 22 (67) Wahlberechtige Kardinäle, die von Franziskus ernannt wurden: 108 (0) Wahlberechtigte, die einer katholischen Ostkirche angehören: 5 (4) Wahlberechtigte, die in einem päpstlichen Dikasterium, in der Erzdiözese Rom oder im diplomatischen Dienst tätig sind oder von dort emeritiert wurden: 30 (40) |