Mobilität im lehramtsstudium
Was kann mir ein Auslandsaufenthalt während des Studiums bringen?
- einen größeren Horizont – im fachlichen und im persönlichen Bereich
- einen internationalen Freundeskreis
- neue fachliche Perspektiven und Einsichten
- allgemeine und fachspezifische Fremdsprachenkenntnisse,
- Kenntnis und Verständnis anderer Bildungssysteme
- mehr Selbständigkeit und Selbstvertrauen
- Möglichkeit zur Selbsterfahrung außerhalb des gewohnten Umfeldes
- Verständnis und Wertschätzung für andere Lebensweisen und Sprachen
- viele wertvolle Erfahrungen und schöne Erlebnisse
- Zum Zeitpunkt des Antritts muss zumindest das erste Jahr des Grundstudiums der für den Erasmus Studienaufenthalt relevanten Studienrichtung absolviert sein.
- Kenntnisse der Unterrichtssprache.
- Durchführung eines online Sprachtests vor Antritt und nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes (EN, FR, SP, ...).
- Eine Nominierung in die Heimat ist von der Europäischen Kommission nicht erwünscht und mit niedrigster Priorität umzusetzen. Eine Entfernung von mindestens 200 km (Luftlinie) zur Heimatgemeinde gewährleistet, dass wirkliche Mobilität stattfindet. Ausnahmeregelungen gelten für SüdtirolerInnen.
- Ausländische Studierende müssen einen Wohnsitz am Studienort (Innsbruck Umgebung) nachweisen, da eine Nominierung in die Heimat für PendlerInnen ausgeschlossen ist.
Informieren Sie sich bei der/dem Erasmus+ Departmental Coordinator Ihrer Studienrichtung: https://www.uibk.ac.at/de/international-relations/erasmus/erasmus-koordinator_innen/
Hier erfahren Sie auch die individuellen Bewerbungsfristen und Bewerbungskriterien.
- Bis zu 12 Monate pro Studienniveau (auch mehrfach)
- Zuschüsse: 360 – 460 EUR abhängig vom Gastland
- 80% der Förderung wird vor Antritt des Erasmus Aufenthalts ausgezahlt, 20% nach Abschluss
- Alle EU Mitgliedsstaaten plus Norwegen, Island, Liechtenstein, Türkei, Serbien und Schweiz (finanziert aus nationalen Mitteln)
- Aufenthalt für 1 Semester oder 1 Studienjahr möglich
- Verlängerungen nur möglich vom Winter- aufs Sommersemester
- Jede Studienrichtung hat eigenen Pool an Partneruniversitäten mit begrenzter Platzanzahl
- Erster Schritt geht immer zum/r zuständigen FachkoordinatorIn diese/r ist für Bewerbungen zuständig (Achtung: Fachkoordinatoren haben unterschiedliche Bewerbungsdeadlines)
- Kurse müssen im Ausmaß von 30 bzw. 60 ECTS geplant werden müssen vom/n zuständigen/r StudiendekanIn bzw. Studienbeauftragten bestätigt werden
- Mind. 3 ECTS pro Monat müssen absolviert werden um Zuschuss zu erhalten
- Befreiung von Studiengebühren an Heimat- und Gastuniversität (Achtung: ÖH Beitrag muss dennoch bezahlt werden)
- Studierende nehmen am Erasmus Programm über eines ihrer Studienfächer teil
- Je nach Fach gibt es unterschiedliche Partneruniversitäten
- Es können auch verschiedene Erasmus Aufenthalte im jeweiligen Fach nacheinander absolviert werden
- Für Bachelorstudierende wird ein Aufenthalt im 5. oder 6. Semester empfohlen (für Sprachstudierende auch 3. oder 4. Semester)
- Für Masterstudierende ist jedes Semester gut geeignet
- Ob Kurse aus anderem Fach oder pädagogische Kurse besucht werden können hängt von der jeweiligen Gastuniversität ab
- Kurse aus anderen Fächern an der Gastuniversität zu absolvieren wird unterstützt, ist allerdings nicht immer möglich und dann auch nicht verpflichtend
- Erasmus Praktika ab einer Praktikumsdauer von mind. 2 Monaten Studierende müssen an einer Schule Vollzeit angestellt sein
- Infoveranstaltungen finden im Herbst statt
Weitere Informations- und Beratungsangebote
- International Relations Office https://www.uibk.ac.at/international-relations/
- ERASMUS, Mobilitätsprogramme – Universität Innsbruck https://www.uibk.ac.at/de/international-relations/studierendenmobilitaet/outgoing/mobilitaetsprogramme/
- Universität Innsbruck international https://www.uibk.ac.at/international/index.html.de
- Studienbevollmächtigte der Fächer und die bildungswissenschaftlichen Grundlagen: https://www.uibk.ac.at/fakultaeten/lehrerinnenbildung/studium/studienbevollmaechtigte.html.de
Vorausanerkennung im Rahmen eines Erasmus+ Studienaufenthalts für lehramtsstudierende
lehramtsstudierende, die für einen Erasmus+ Studienaufenthalt an einer europäischen Partneruniversität am jeweiligen Institut ausgewählt wurden und die Nominierungsunterlagen im International Relations Office (IRO) eingereicht haben, müssen als nächsten Schritt die Vorausanerkennung ihrer Kurse klären.
Informationsveranstaltung 15.12.2021: Präsentation