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2020W – Universität Innsbruck

Diplomstudium Rechtswissenschaften

curriculum (2020W)

Magistra/Magister der Rechtswissenschaften (Mag.iur)

Dauer / ECTS-AP
8 Semester / 240 ECTS-AP

Studienart
Vollzeit

Sprache
Deutsch

Voraussetzung
Matura oder Äquivalent und Sprachnachweis

Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät

ISCED-F
0421 Recht

Studienkennzahl
UC 100

Zusatzprüfung
Die Zusatzprüfung aus Latein ist bis zur vollständigen Ablegung der ersten Diplomprüfung nachzuweisen, wenn dieses Fach nicht an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden erfolgreich absolviert wurde.

Das curriculum ist die Grundlage eines Studiums. Mit einem Blick auf das curriculum zum Diplomstudium Rechtswissenschaften erhältst du einen detaillierten Überblick zu Aufbau, Inhalt, Prüfungsordnung und Qualifikationsprofil dieses Diplomstudiums.

Durch das curriculum können mehrere wichtige Fragen bereits vor Studienbeginn geklärt werden. Zum Beispiel welche Kriterien für die Anmeldung zum Diplomstudium Rechtswissenschaften erfüllt werden müssen, wie lange das Studium dauert, welche Module zu absolvieren sind und vieles mehr.

Für das Rechtswissenschaften gilt aktuell das curriculum 2020W.

Informationen zum Studienplan (2020W)

Die Gesamtfassung des Studienplans spiegelt den aktuell gültigen Studienplan wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Studienplans inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.

Die Information, welche Studienplanversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: curriculum in der geltenden Fassung

Studieneingangs- und Orientierungsphase

(1) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase, die im ersten Semester stattfindet, sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen:

  1. VO Einführung in die Rechtswissenschaften (§ 7 1 Z 1) VO 4, 6 ECTS-AP,
  2. VO Juristische Methoden und ihre Anwendung (§ 7 1 Z 2) VO 2, 4 ECTS-AP

(2) Der positive Erfolg bei allen Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen.

(3) Vor der vollständigen Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase können Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-AP absolviert werden. Im Studienplan festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.

Allgemeine Informationen

Fächer / Module

Das Diplomstudium der Rechtswissenschaften besteht aus drei Studienabschnitten, die durch Diplomprüfungen abgeschlossen werden.

Erster Studienabschnitt (ein Semester - 32 ECTS-AP)

Pflichtfächer:

  • Einführung in die Rechtswissenschaften
  • Juristische Methoden und ihre Anwendung
  • Römisches Privatrecht
  • Rechtsgeschichte
  • Übung aus Römischem Privatrecht oder Übung aus Rechtsgeschichte

Zweiter Studienabschnitt (fünf Semester - 145 ECTS-AP)

Pflichtfächer:

  • Bürgerliches Recht und Internationales Privatrecht
  • Unternehmens-, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht
  • Zivilgerichtliches Verfahrensrecht
  • Arbeitsrecht und Sozialrecht
  • Allgemeine Staatslehre, Verfassungslehre und Verfassungsrecht
  • Verwaltungswissenschaft und Verwaltungsrecht
  • Finanzrecht
  • Europarecht
  • Völkerrecht
  • Strafrecht und Strafverfahrensrecht
  • Philosophie, Theorie und Methoden des Rechts
  • Übungen aus drei verschiedenen Fächern gemäß Z 1 bis 10
  • Seminar aus einem der Fächer gemäß Z 1 bis 11 und § 7 Z 3 und 4
  • AG Rechtswissenschaftliches Arbeiten

Dritter Studienabschnitt (zwei Semester - 63 ECTS-AP)

Wahlfächerkörbe:

  • Justiz - Rechtspraxis
  • Verwaltung
  • Recht der Wirtschaft
  • Arbeit, Soziales, Wohnen
  • Europarecht und Völkerrecht
  • Ausländische Rechtsordnungen und Rechtsvergleichung
  • Italienisches Recht
  • Recht und Digitalisierung
  • Juristische Berufskompetenzen

Einzelne Wahlfächer

Erweiterung des Studiums

Im Rahmen dieses Studiums kann das Erweiterungsstudium Informatik im Umfang von 60 ECTS-AP absolviert werden. Die Zulassung zur Erweiterung setzt die Zulassung zu einem oder den bereits erfolgten Abschluss eines ausgewählten Studiums voraus. Weitere Informationen sind abrufbar unter: https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/es-informatik/

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

ABCDE
Österreichische Notenskala Definition %-Satz
1SEHR GUT: Hervorragende Leistung29,4= 100%
2 GUT: Generell gut, einige Fehler26,6
3BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler24,2
4GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien 19,8
5NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit

Dezember 2021

Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

Formulare

Anerkennungen

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