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Abschlussarbeiten – Universität Innsbruck

Abschlussarbeiten

Bachelorarbeiten | Masterarbeiten | Diplomarbeiten | Dissertationen


Eingangs ist darauf hinzuweisen, dass Bachelorarbeiten eigenständige schriftliche Arbeiten sind, die im Rahmen einer Lehrveranstaltung abzufassen sind (§ 51 Abs 2 Z 7 UG 2002). Diplom- und Masterarbeiten sind hingegen wissenschaftliche Arbeiten, die dem Nachweis der Befähigung dienen, wissenschaftliche Themen selbstständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten (§ 51 Abs 2 Z 8 UG 2002). Dissertationen sind wissenschaftliche Arbeiten, die anders als die Diplomarbeiten dem Nachweis der Befähigung zur selbstständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dienen (§ 51 Abs 2 Z 13 UG 2002). Die Abschlussarbeiten erfahren somit eine Steigerung im Umfang und Durchdringung des jeweiligen Themas (von der Bachelorarbeit über die Masterarbeit zur Dissertation bzw von der Diplomarbeit zur Dissertation), nicht aber in ihrer Eigenständigkeit bzw Selbstständigkeit. Auch haben sie sich an wissenschaftliche Grundsätze (Objektivität, Reliabilität, Validität) zu halten.

Wissenschaftlich heißt, dass jeder Gedanke, jede Aussage, Darlegung, Beschreibung, rechtliche Lösung mit der Quelle zu belegen ist, aus der der Gedanke usw stammt! Ihre Abschlussarbeit "webt" sich sozusagen in die bestehende Literatur ein. Lesen Sie sich in Ihr Thema ein, erfassen Sie es im Geiste und geben es reflektiert mit eigenen Worten wieder – Wissenschaft ist eine Denkleistung! "Mit eigenen Worten wiedergeben" heißt, dass der Sinn bzw die Aussage der intensiv-gelesenen Texte verstanden wurde und dann eigenständig formuliert wird. Es ist keine eigenständige Denkleistung, wenn Sie lediglich einzelne gefundene Zitate aneinanderreihen, selbst wenn Sie sie sauber mit Fußnoten belegen. Unzulässig ist es, ein Zitat wörtlich zu übernehmen, ohne es als wörtliches Zitat mit Anführungszeichen zu kennzeichnen. Nicht ausreichend ist es daher, Aktivsätze in Passivsätze umzuformulieren, Sätze bloß umzustellen, Wörter durch Synonyme zu tauschen, ein Wort nur hinzuzufügen oder auszulassen. Beachten Sie dazu auch das fakultäre Merkblatt Plagiat.

Als spezifische Voraussetzungen produktiven rechtswissenschaftlichen Arbeitens sieht Kerschner, Wissenschaftliche Arbeitstechnik und -methodik für Juristen, 7. Aufl (2022) 63 f, vor: "Analytisch-logisches, stringentes Denken zeichnen den guten Juristen ebenso aus wie die Fähigkeit, abstrahieren und assoziieren zu können. Querbezüge, Parallelen zu anderen Rechtsgebieten oder Rechtsinstituten liefern oft entscheidende Argumente. Auch Intelligenz iSd Fähigkeit, die maßgeblichen Unterschiede zwischen zwei oder mehreren Phänomenen erkennen zu können, und ein gewisses Maß an Phantasie sollen einer rechtswissenschaftlichen Arbeit nicht eben abträglich sein. Schließlich sollbesonders bei der Auseinandersetzung mit fremden Auffassungen'gesundes' Selbstbewusstsein mit persönlicher Bescheidenheit verbunden sein. Wie einerseits auch Ansichten renommierter Autoren nicht kritiklos zu übernehmen sind, ist andererseits Respekt vor jeder fremden geistigen Leistung angezeigt. Diesesicher oft schwierigeGratwanderung soll ihren Niederschlag in Ausdruck und Stil finden."

Zwei Aspekte sind uns für alle Abschlussarbeiten besonders wichtig: Zum einen die exakte Umsetzung der Vorgaben des am Institut gebräuchlichen Leitfadens für Bachelor- und Masterarbeiten, Diplomarbeiten und Dissertationen. Zum anderen ist die korrekte Beherrschung der Grammatik und Rechtschreibung eine zentrale Anforderung.

Bachelorarbeiten

Die Betreuung der Bachelorarbeit erfolgt ausschließlich im Rahmen des Seminars "SE Seminar mit Bachelorarbeit". Entsprechend ist der Betreuer der jeweilige Lehrveranstaltungsleiter.

Anmeldungsvoraussetzung zum Seminar ist die positive Absolvierung des Pflichtmoduls "Arbeits- und Sozialrecht".

Erforderlicher Umfang:

  • Gesamtumfang: etwa 30–35 Seiten (inkl Verzeichnisse)
  • etwa 2–3 Seiten Literaturverzeichnis (etwa 20–30 Positionen)
  • etwa 120–150 Fußnoten

Vorgehensweise:

  1. Anmeldung zum und Teilnahme am Seminar "SE Seminar mit Bachelorarbeit".
  2. Im Rahmen dieses Seminars vereinbaren Sie mit dem Betreuer ein Thema.
  3. Im Rahmen dieses Seminars erstellen Sie Ihre Bachelorarbeit und reichen diese ein.

Masterarbeiten

Die Betreuung der Masterarbeit erfolgt ausschließlich im Rahmen des Seminars "SE Begleitung der Masterarbeit". Entsprechend ist der Betreuer der jeweilige Lehrveranstaltungsleiter.

Anmeldungsvoraussetzung zum Seminar ist die positive Absolvierung des Pflichtmoduls "Arbeitsrecht".

Erforderlicher Umfang:

  • Gesamtumfang: etwa 70 Seiten (inkl Verzeichnisse)
  • etwa 3–4 Seiten Literaturverzeichnis (etwa 40–50 Positionen)
  • etwa 300 Fußnoten

Vorgehensweise:

  1. Anmeldung zum und Teilnahme am Seminar "SE Begleitung der Masterarbeit".
  2. Nachdem Sie Ihr Thema mit dem Betreuer vereinbart haben, füllen Sie das notwendige Formular zur Anmeldung der Masterarbeit (Studienplan 2016) aus und legen es Ihrem Betreuer zur Unterschrift vor.
  3. Einreichung der Masterarbeit durch

Diplomarbeiten

Mögliche Betreuerin/Betreuer am Institut:

  • Univ.-Prof. Niksova (venia: "Arbeitsrecht und Sozialrecht")
  • Assoz. Prof. Burger (venia: "Österreichisches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht")
  • Assoz. Prof. Mair (venia: "Österreichisches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht")

Voraussetzungen für die Betreuung einer Diplomarbeit sind

  • vor Beginn der Betreuung:
    • die positive Absolvierung der Fachprüfung "Arbeitsrecht und Sozialrecht";
    • die positive Absolvierung der "AG Rechtswissenschaftliches Arbeiten (Arbeits- und Sozialrecht)";
  • während der Betreuung:
    • Besuch des Seminars aus Arbeits- und Sozialrecht.

Erforderlicher Umfang:

  • Gesamtumfang: etwa 70 Seiten (inkl Verzeichnisse)
  • etwa 3–4 Seiten Literaturverzeichnis (etwa 40–50 Positionen)
  • etwa 300 Fußnoten

Vorgehensweise:

  1. Übermitteln Sie Ihrem Betreuer per E-mail
    • Ihr Zeugnis, aus dem hervorgeht, dass Sie sowohl die Fachprüfung "Arbeitsrecht und Sozialrecht" als auch die "AG Rechtswissenschaftliches Arbeiten (Arbeits- und Sozialrecht)" positiv absolviert haben,
    • 2 bis 3 Themenvorschläge. Die Themen können den Bereichen Arbeitsrecht, Sozialrecht und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht entnommen werden, jedoch keine Themen zu Mobbing oder Rechtsvergleichung. Die eigene Themenauswahl spiegelt die eigenen Interessen wider und erhöht die Motivation, die Arbeit auch fertig zu stellen.
  2. Nachdem Sie Ihr Thema mit dem Betreuer vereinbart haben:
    • Übermitteln Sie Ihrem Betreuer eine (grobe) Gliederung zur Approbation.
    • Füllen Sie das notwendige Formular zur Anmeldung der Diplomarbeit (Studienplan 2001 | Studienplan 2020)  aus und legen es Ihrem Betreuer zur Unterschrift vor.
  3. Nach etwa 20 geschriebenen Seiten reichen Sie bitte Ihrem Betreuer ein:
    • den bisher geschriebenen Text zur Durchsicht;
    • eine Liste der bisher recherchierten Literatur (mindestens 30 Positionen Zeitschriften- und Sammelbandbeiträge; keine Lehrbücher, keine Judikatur, keine Internetquellen).
  4. Einreichung der Diplomarbeit durch

Dissertationen

Mögliche Betreuerin/Betreuer am Institut:

  • Univ.-Prof. Niksova (venia: "Arbeitsrecht und Sozialrecht")
  • Assoz. Prof. Burger (venia: "Österreichisches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht")
  • Assoz. Prof. Mair (venia: "Österreichisches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht")

Erforderlicher Umfang:

  • Gesamtumfang: etwa 200 Seiten (inkl Verzeichnisse, davon mindestens 180 Textseiten)
  • etwa 15 Seiten Literaturverzeichnis (etwa 150 Positionen)
  • etwa 750 Fußnoten

Vorgehensweise:

  1. Übermitteln Sie Ihrem Hauptbetreuer per E-mail
    • 2 bis 3 Themenvorschläge. Die Themen können den Bereichen Arbeitsrecht, Sozialrecht und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht entnommen werden, jedoch keine Themen zu Mobbing oder Rechtsvergleichung. Die eigene Themenauswahl spiegelt die eigenen Interessen wider und erhöht die Motivation, die Arbeit auch fertig zu stellen.
  2. Nachdem Sie Ihr Thema mit dem Hauptbetreuer vereinbart haben:
    • Übermitteln Sie Ihrem Hauptbetreuer ein Exposé (3 bis 5 Seiten) mit inhaltlicher Beschreibung (Forschungsfrage, Überblick Forschungsstand, Literatur) und mit einer Beschreibung der beabsichtigten Vorgangsweise (Zeitplan);
    • Kontaktieren Sie Ihren Zweitbetreuer (ein Drittbetreuer ist nicht vonnöten).
    • Übermitteln Sie das ausgefüllte Formular „Bekanntgabe des Themas und der Betreuerin/des Betreuers der Dissertation“ (Studienplan 2012) und legen es Ihrem Betreuer zur Unterschrift vor.
  3. Nach etwa 40 geschriebenen Seiten reichen Sie bitte Ihrem Betreuer ein:
    • den bisher geschriebenen Text zur Durchsicht;
    • eine Liste der bisher recherchierten Literatur (mindestens 60 Positionen Zeitschriften- und Sammelbandbeiträge; keine Lehrbücher, keine Judikatur, keine Internetquellen).
  4. Einreichung der Dissertation
    • Im Formular "Einreichung der Dissertation" geben Sie bitte Ihren gewünschten Erstbeurteiler (in der Regel der Hauptbetreuer) und Ihre/n gewünschte/n Zweitbeurteiler/in an (beachten Sie bitte, dass aus dem Betreuerteam nur ein Betreuer als Beurteiler herangezogen werden darf).
  5. Rigorosum
    • Akkordieren Sie mit Ihren gewünschten Mitgliedern des Prüfungssenats einen Termin und Ort für die Verteidigung Ihrer Dissertation (Rigorosum) und reichen Sie das Formular "Anmeldung zum Pflichtmodul 'Verteidigung der Dissertation (Rigorosum)". Beachten Sie bitte bei Ihrer Wahl der gewünschten Mitglieder des Prüfungssenats, dass zumindest ein Mitglied nicht bereits als Betreuer oder Beurteiler/in der Dissertation gewirkt haben darf.

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