Doctor of Philosophy-Doktoratsstudium Erdwissenschaften
curriculum (2009W)
Doctor of Philosophy (PhD)
Dauer/ECTS-AP
6 Semester / 180 ECTS-AP
Studienart
Vollzeit
Unterrichtssprache
Deutsch/Englisch
Voraussetzung
Fachlich infrage kommender Bachelorabschluss oder Äquivalent und Sprachnachweis
Fakultät
Fakultät für Geo- und Atmosphärenwissenschaften
Niveau der Qualifikation
Doctorate (3. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 8, EQR/NQR: Stufe 8
ISCED-F
0532 Geowissenschaften
Studienkennzahl
UC 094 xxx | UC 794 655 xxx
Das curriculum ist die Grundlage eines Studiums und vermittelt einen detaillierten Überblick zum Aufbau, zum Inhalt, zur Prüfungsordnung und zum Qualifikationsprofil.
Mittels curriculum können mehrere wichtige Fragen bereits vor Studienbeginn geklärt werden: Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten für das Doktoratsstudium Erdwissenschaften, wie lange dauert das Studium, welche Module müssen absolviert werden etc.
Für das Doktoratsstudium Erdwissenschaften gilt aktuell das curriculum 2009W.
Informationen zum curriculum (2009W)
Die Gesamtfassung des curriculums spiegelt das aktuell gültige curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: curriculum in der geltenden Fassung
- Mitteilungsblatt vom 20.10.2014, 4. Stück, Nr. 40 (Äquivalenzliste)
- curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2014)
- Mitteilungsblatt vom 17.06.2014, 30. Stück, Nr. 500 (Änderung des curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 17.03.2009, 40. Stück, Nr. 177
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium an der Universität Innsbruck:
- Diplomstudium Erdwissenschaften
- Masterstudium Erdwissenschaften
- Masterstudium Material- und Nanowissenschaften
Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:
Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Doktoratsstudium ist mit Ausnahme von § 64 Abs. 5 UG 2002 durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Diplomstudiums oder Masterstudiums oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Doktoratsstudiums abzulegen sind.
Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im curriculum des Doktoratsstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.
Module und Dissertation
A |
---|
Dissertation 150 ECTS-AP |
Konzepterarbeitung und -präsentation 4 ECTS-AP Analyse und Präsentation eigener Resultate I 6 ECTS-AP Analyse und Präsentation eigener Resultate II 10 ECTS-AP Verteidigung der Dissertation (Rigorosum) 5 ECTS-AP |
Wahlmodul 5 ECTS-AP |
Es ist eines der folgenden Wahlmodule zu absovieren. Generische Kompetenzen 5 ECTS-AP Wissenschaftliche Grundlagen/Kernkompetenzen zum Dissertationsthema 5 ECTS-AP |
Qualifikationsprofil und Kompetenzen
AbsolventInnen des „Doctor of Philosophy“-Doktoratsstudiums Erdwissenschaften verfügen über ein fachtheoretisch fundiertes und systematisches Verständnis ihrer Forschungsdisziplin und beherrschen die Methoden, die in der Forschung auf diesem Gebiet angewandt werden. Durch die Vorlage einer selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit in einem Teilgebiet der Erdwissenschaften haben die AbsolventInnen einen Beitrag zur Forschung geleistet, der die Grenzen des Wissens erweitert und einer nationalen und internationalen Begutachtung durch FachwissenschaftlerInnen standhalt. Die im Rahmen des Doktoratsstudiums erworbenen Qualifikationen befähigen die AbsolventInnen, ihre Fachkompetenz in wissenschaftlichen und außerwissenschaftlichen Aufgabenfeldern einzusetzen und sich an rasch wandelnde Anforderungen anzupassen.
Erwartete Lernergebnisse
AbsolventInnen sind qualifizierte NachwuchswissenschafterInnen. Sie beherrschen die Methoden, die in der Forschung auf diesem Gebiet angewandt werden und sind in der Lage, diese kritisch zu diskutieren, zu analysieren und weiterzuentwickeln. NachwuchswissenschafterInnen verfügen über die Kompetenz, substantielle Forschungsvorhaben selbständig zu konzipieren und durchzuführen.
Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten
Das „Doctor of Philosophy“-Doktoratsstudium der Erdwissenschaften dient der Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf dem Gebiet der Erdwissenschaften, die sich als moderne „Earth System Science“ versteht und feld- und laborbezogene Forschung vereint. Den AbsolventInnen steht außerdem ein breites Berufsfeld offen, welches vom Bauwesen, dem Umweltsektor, der Rohstoffaufsuchung bis zur Werkstoff- und chemischen Industrie reicht.
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
A | B | C | D | E |
---|---|---|---|---|
Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung | 71,3 | = 100% | |
2 | GUT: Generell gut, einige Fehler | 17,2 | ||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler | 9,2 | ||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien | 2,3 | ||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Dezember 2021
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d
Studienbeauftragter - Anerkennungen (ab 01.03.2024)
Ass.-Prof. Priv.-Doz. Dr. Jasper Moernaut
Studiendekanin (ab 01.03.2024)
Priv.-Doz. Mag. Dr. Gertraud Meißl
Informationen für Studierende mit Behinderung
Behindertenbeauftragte der Universität Innsbruck