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<strong>mitteilungsblatt</strong> 62. Stück – Universität Innsbruck

mitteilungsblatt (61. Stück)

Studienjahr 2021/2022

Ausgegeben am 6. Juli 2022

61. Stück

Inhalt 

616. Änderung des Entwicklungsplans 2022 – 2027 der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

Das Rektorat der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck hat gemäß § 22 Abs. 1 Z 2 des Universitätsgesetzes 2002 nach Stellungnahme des Senats und mit Genehmigung des Universitätsrats vom 5. Juli 2022 den Entwicklungsplan der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck 2022 - 2027, kundgemacht im mitteilungsblatt vom 4. Dezember 2020, 24. Stück, Nr. 229, zuletzt geändert mit mitteilungsblatt vom 18. Mai 2022, 42. Stück, Nr. 497, wie folgt geändert:

  

  1. Im Anhang B – Studienangebot wird in der Tabelle in Pkt. 1 unter der Überschrift „Fakultät für Soziale und Politische Wissenschaften“ folgende Zeile in alphabetischer Reihenfolge eingefügt:

Master

Media, Society and Communication                                            

Unterrichtssprache Englisch                              

   

  1. Im Anhang B – Studienangebot entfällt in der Tabelle in Pkt. 2 unter der Überschrift „Fakultät für Soziale und Politische Wissenschaften“ folgende Zeile:

Master

Medien- und Kommunikationswissenschaften (Arbeitstitel)

Nach Maßgabe der finanziellen Bedeckbarkeit

    

   

Für das Rektorat:

Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Tilmann Märk

Rektor

Für den Universitätsrat:

Dr. Werner Ritter

Vorsitzender


617. Änderung des Entwicklungsplans 2022 – 2027 der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

Das Rektorat der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck hat gemäß § 22 Abs. 1 Z 2 des Universitätsgesetzes 2002 nach Stellungnahme des Senats und mit Genehmigung des Universitätsrats vom 5. Juli 2022 den Entwicklungsplan der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck 2022 - 2027, kundgemacht im mitteilungsblatt vom 4. Dezember 2020, 24. Stück, Nr. 229, zuletzt geändert mit mitteilungsblatt vom 18. Mai 2022, 42. Stück, Nr. 497, wie folgt geändert:

   

In Punkt 5.2.1. Aktionsfeld: Forschungsprofil entfällt unter Forschungszentren Pkt. 10. „Dimensionen des Literaturtransfers: Übertragung, Vermittlung, Rezeption“ und es wird - unter Beachtung der alphabetischen Reihenfolge - die Bezeichnung „Regionalgeschichte Europaregion Tirol“ neu eingefügt.

   

  

Für das Rektorat:

Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Tilmann Märk

Rektor

Für den Universitätsrat:

Dr. Werner Ritter

Vorsitzender


618. Ausschreibung: Doktoratsstipendium aus der Nachwuchsförderung der Universität Innsbruck, 2022/2. Tranche

Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist – in Übereinstimmung mit Bestrebungen der österreichischen und europäischen Wissenschafts- und Bildungspolitik – ein zentraler Zielpunkt der Universität Innsbruck. Aus diesem Grund wurde bereits 2005 ein Nachwuchsförderprogramm geschaffen, das auch 2022 Mittel für Doktoratsstipendien zur Verfügung stellt.

Um junge Nachwuchswissenschaftlerinnen besonders zu fördern, wird angestrebt mindestens 50 Prozent des zur Verfügung gestellten Betrages an Frauen zu vergeben. Daher werden Frauen besonders zur Bewerbung aufgefordert.

Anträge, die in das Schwerpunktsystem (Forschungsschwerpunkte, -plattformen und –zentren) und/oder Antragsteller/innen, die an Projektanträgen (mit)arbeiten, werden bei gleicher wissenschaftlicher Qualität vorrangig behandelt.

Achtung: Eine Bewerbung für dieses Programm von Doktoratsstudierenden, die Mitglieder eines Doktoratskollegs der Universität Innsbruck sind, ist nicht zulässig. Doktoratsstudierende, die Mitglieder in einem Doktoratskollegs der Universität Innsbruck sind, bewerben sich bitte um ein Exzellenzstipendium für Doktoratskollegs.

 

Voraussetzungen / allgemeine Informationen:

  1. Bewerbungsberechtigt sind Doktoratsstudierende, die an der Universität Innsbruck als ordentliche Hörer/innen eingeschrieben, zur Fortsetzung gemeldet und kein Mitglied eines Doktoratskollegs sind.
  2. Anmeldung der Dissertation muss vorhanden sein
  3. Antragsteller/innen müssen einen ausgezeichneten Studienerfolg (hervorragender Notendurchschnitt + Normalstudiendauer) nachweisen.
  4. Die monatliche Beihilfe beträgt € 910,-. Das Stipendium wird für 12 Monate bewilligt, wobei eine Zwischenbegutachtung nach 6 Monaten vorgesehen ist d.h. die Bezugsdauer wird für jeweils 6 Monate fixiert. Eine Unterbrechung der 12-monatigen Dauer ist nur einmalig möglich. Die Unterbrechung darf nicht länger als 6 Monate dauern, da ansonsten ein neuer Antrag zu stellen ist. Dieses 12-monatige Stipendium soll als Anschubfinanzierung für Doktoratsstudierende dienen. In diesem Zusammenhang weisen wir auf externe Fördergeber für eine allfällige Weiterfinanzierung wie die Österreichische Akademie der Wissenschaft (DOC und DOC-Team), TWF sowie die Anstellung über andere Drittmittelprojekte (z.B. FWF, EU, FFG) hin. Nur in Ausnahmefällen (wie bei Überbrückungsfinanzierungen vor Projektentscheidungen oder Projektanstellungen oder bei kurz bevorstehendem Dissertationsabschluss) kann eine weitere Verlängerung gewährt werden. Für weiterführende Verlängerungen müssen wissenschaftliche Leistungen (Vorträge, Publikationen, Posterpräsentationen etc.) nachgewiesen werden. Dieses Stipendium kann auch als Zwischen-/Überbrückungs-/Abschlussfinanzierung vergeben werden.
  5. Während der Bezugsdauer dieses Stipendiums ist keine Beschäftigung an der Universität Innsbruck zulässig. Sonstige Einkünfte müssen bekannt gegeben werden, da durch diese die Stipendiensumme reduziert wird. Im Allgemeinen werden 50% der zusätzlichen Einnahmen von der Stipendiensumme abgezogen. Beschäftigungen mit einem Beschäftigungsausmaß über der Geringfügigkeitsgrenze sind unzulässig und führen zur sofortigen Einstellung der Beihilfe.
    Stipendienbezüge, Studienbeihilfen und sonstige finanzielle Unterstützungen (z.B. Arbeitslosengeld, Pension etc.) müssen angegeben werden. Auch dadurch reduziert  sich die monatliche Beihilfe der Universität Innsbruck.
  6. Sollten Sie im Rahmen des durch dieses Stipendium geförderten Studiums eine wissenschaftliche Arbeit veröffentlichen, ist bei allen Publikationen, einschließlich der Dissertation, auf das von der Universität Innsbruck, Vizerektorat für Forschung, gewährte Stipendium hinzuweisen. In einer Affiliation ist die Universität Innsbruck anzugeben.

  

Die Bewerbung erfolgt während der Einreichfrist

vom 23. Juni 2022 bis inkl. 15. September 2022

über das Studierendenportal LFU:online.

Folgende Unterlagen sind über das Studierendenportal LFU:online einzureichen (upload):

  • Beschreibung des geplanten Dissertationsprojekts: Einleitung/These, Stand der einschlägigen internationalen Forschung, Projektziele/Hypothesen, Erschließung des wissenschaftlichen Neulands/Bedeutung der zu erwartenden Fortschritte (innovative Aspekte, präzise, klar definiert), Methodik, Arbeits- und Zeitplanung, Kooperationen (national und international), etwaige ethische Aspekte, Verzeichnis der projektrelevanten Literatur, Gesamtlänge 8–12 Seiten
  • Abstract (ca. ½ Seite, in deutscher Sprache)
  • Empfehlungsschreiben der/s Dissertationsbetreuers/in
  • Lebenslauf und Publikationsliste

Für Doktoratsstudierende, die nicht an der UIBK ihre Grundstudien absolviert haben, sind zusätzlich folgende Unterlagen notwendig:

  • Sponsionsbescheid
  • Zeugnisse (Diplom-/Bachelor-/Masterzeugnisse) sämtlicher Studien

ACHTUNG: Eine Bewerbung ist nur für Doktoratsstudierende, die an der Universität Innsbruck als ordentliche Hörer/innen eingeschrieben und zur Fortsetzung gemeldet sind, möglich. Auch die Anmeldung der Dissertation muss vorhanden sein. Anderenfalls lässt das System eine Bewerbung nicht zu.

 

Evaluierungskriterien sind neben der Beschreibung des Dissertationsvorhabens, die Beurteilung der Diplom- bzw. Masterarbeit sowie der Notendurchschnitt in den Grundstudien. Es wird empfohlen nur bei sehr guten Bewertungen einzureichen.

   

Etwaige Fragen richten Sie bitten an:

Dr. Gundula Schwinghammer, Forschungsförderung und Mentoring, projekt.service.büro, Universität Innsbruck

Tel. 0512/507-34417; E-Mail: forschungsfoerderung@uibk.ac.at

Web: https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/

  

Die Zuerkennung erfolgt spätestens im Herbst 2022.

  

  

Univ.-Prof. Dr. Ulrike Tanzer

Vizerektorin für Forschung


619. Early Stage Funding 2022 / 2. Tranche: Forschungsförderung für den wissenschaftlichen Nachwuchs der Universität Innsbruck

Die Universität Innsbruck schreibt für 2022 eine 2. Tranche des Early Stage Funding-Programms aus. Ziel des Programms ist die Durchführung eines eigenverantwortlichen, kleinen Forschungsprojekts am Beginn der wissenschaftlichen Karriere.

Antragsberechtigt sind DissertantInnen sowie AbsolventInnen von Doktoratsstudien, deren Doktorats- oder PhD-Abschluss nicht länger als maximal 2 Jahre zurückliegt (Datum des Bescheides). Dabei werden Kindererziehungszeiten (zwei Jahre für jedes betreute Kind), Pflegezeiten (idR Pflegekarenz) und längere schwere Krankheiten, die zu einer Karriereunterbrechung geführt haben, berücksichtigt. Das Datum der Deadline der Ausschreibung wird zur Ermittlung der Frist herangezogen.

Es muss gewährleistet sein, dass der/die ProjektleiterIn über die gesamte Laufzeit des Projektes ein aktives Dienstverhältnis zur Universität Innsbruck aufweist.

  • Geförderte Laufzeit: max. 12 Monate
  • Förderung: max. 5.000,- Euro für DissertantInnen und 10.000,- Euro für AbsolventInnen von Doktoratsstudien

 Wissenschaftlerinnen können zusätzlich 2.000,- Euro für karrierefördernde Maßnahmen (z.B. Weiterbildungs- und Coachingmaßnahmen; Zuschuss für die Kinderbetreuung, wenn dies einen karrierefördernden Aspekt hat) beantragen.

Eine Bewilligungsquote von mind. 50% der Projekte von Wissenschaftlerinnen wird angestrebt. Bei gleicher Qualität der Anträge werden Frauen bevorzugt.

BewerberInnen, die bereits eine Förderung aus diesem Programm erhalten haben sind nur dann einreichberechtigt, wenn sie diese Förderung als DissertantIn eingeworben haben und mittlerweile das Doktorat abgeschlossen haben.

   

  1. Inhalt und Form des Antrags

Ein vollständiger Antrag muss folgende Teile beinhalten:

    1. Wissenschaftlicher Abstract in Deutsch oder Englisch mit max. 2000 Zeichen (inkl. Leerzeichen).
    2. Projektbeschreibung (Deutsch oder Englisch) auf max. 5 Seiten, exkl. Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis und Verzeichnis der im Antrag zitierten Literatur.

Folgende Inhalte soll die Projektbeschreibung enthalten:

  • klar umrissene Ziele des zeitlich begrenzten Projekts und Hypothese(n) bzw. wissenschaftliche Fragestellung(en)
  • Bezug zum internationalen Stand der Forschung
  • Methodik (inkl. Qualifizierung und Quantifizierung)
  • Arbeits- und Zeitplanung (max. Laufzeit von 12 Monaten beachten)

3. Folgende Anhänge sind Bestandteil des Antrags und sind der Projektbeschreibung in folgender Reihenfolge anzuhängen

  • Detaillierte Aufstellung und Begründung der beantragten Kosten (bitte Punkt 2 beachten)
  • Wissenschaftlicher Lebenslauf inklusive Publikationsliste (nur wissenschaftliche Publikationen und wissenschaftliche Vorträge)
  • Ausgefülltes Antragsformular

   

  1. Beantragbare Kosten

Es sind nur folgenden projektspezifische Kosten beantragbar:

    1. Personalkosten

Personalkosten für studentische MitarbeiterInnen, welche geringfügig max. 6 Monate beschäftigt werden. Weitere Personalkosten sind nicht beantragbar, da es sich hier um Globalbudgetmittel handelt. Es ist keine Selbstanstellung möglich.

    1. Gerätekosten

Beantragbar sind Geräte oder Software, die spezifisch für das Projekt notwendig sind.

    1. Materialkosten

Materialkosten sind Verbrauchsmaterialien und Kleingeräte sowie Lizenzen mit zeitlicher Befristung jeweils unter 1.500,- Euro inkl. USt.

    1. Reisekosten

Es können Kosten für projektspezifische Reisen und Aufenthalte, Feldarbeiten, Expeditionen etc. beantragt werden. Die Projektbeschreibung muss einen genauen Reiseplan (gegliedert nach MitarbeiterInnen) enthalten. Kongressreisen fallen unter die nicht förderbaren Kosten. Die Dienstreiserichtlinien sowie Freistellungsrichtlinien der Universität Innsbruck sind zu beachten.

    1. Sonstige Kosten

Darunter fallen Kosten für die externe Durchführung projektspezifischer Arbeiten (z. B. extern zu vergebenden Analysen, Befragungen, Probenahmen, Herstellung von Dünnschliffen, Kosten für projektspezifisch erforderliche Versuchstiere, Publikationskosten, etc.). Bitte beachten Sie die Gebarungsrichtlinien der Universität Innsbruck und die Informationen der Personalabteilung zum Thema Werkvertrag: https://community.uibk.ac.at/uniwiki/index.php?title=Werkvertrag

    1. Karrierefördernde Maßnahmen für Wissenschaftlerinnen

Darunter fallen Kosten für Weiterbildungs-, Coaching- oder sonstige Maßnahmen, die die Antragstellerin unterstützen. Allerdings werden Kosten, die durch die Personalentwicklung getragen werden, nicht übernommen.

https://www.uibk.ac.at/personalentwicklung/kostenzuschuesse/

Beantragt werden können aber Kinderbetreuungskosten, wenn der geschaffene Freiraum zur Karriereentwicklung genutzt werden kann. Bis zu 1.000,- Euro pro Kind pro Kalenderjahr können bei Vorliegen der Voraussetzungen nach dem EStG abgabenfrei veranschlagt werden, darüber liegt ein zu versteuernder Sachbezug vor. Nähere Informationen zum Zuschuss der Kinderbetreuungskosten entnehmen Sie bitte: https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/weiterfuehrende-unterlagen/early-stage-funding/kinderbetreuungszuschuss.html

    1.  

NICHT förderbare Kosten: Personalkosten (mit Ausnahme von Punkt 2.1), Kongressreisen, Veranstaltungskosten, Lehrersatzleistung.

Die Zuerkennung einer Förderung ist mit folgenden Verpflichtungen verbunden:

  1. Während der vereinbarten Projektlaufzeit, muss ein Dienstverhältnis zur Universität Innsbruck bestehen.
  2. Die Laufzeit soll 12 Monate nicht überschreiten. Nach Beendigung des Projektes muss eine detaillierte Endabrechnung und ein Endbericht via Upload in der Projektdatenbank übermittelt werden.
  3. Der/Die AntragsstellerIn verpflichtet sich, in sämtlichen öffentlichen Unterlagen den Fördergeber anzuführen bzw. bei Publikationen die Förderung durch das Vizerektorat für Forschung der Universität Innsbruck zu erwähnen.

   

Die Bewerbung erfolgt über

  1. den Eintrag aller Unterlagen (inkl. Beilagen) in die PROJEKTDATENBANK (PDB) unter Verwendung des im Internet erhältlichen Antragsformulars:

https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/2022/es-funding---2.-tranche/ausschreibung.html.de

  1. eine E-Mail mit der PROJEKTDATENBANKNUMMER an forschungsfoerderung@uibk.ac.at.

 bis spätestens

                                    Donnerstag, den 06. Oktober 2022

  

Etwaige Fragen richten Sie bitte an:

Dr. Katharina Steinmüller, projekt.service.büro, Universität Innsbruck

Tel. 0512/507-34411; E-Mail: forschungsfoerderung@uibk.ac.at

Web: https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/    

  

Die Zuerkennung ist noch für das Jahr 2022 geplant.

  

   

Univ.-Prof. Dr. Ulrike Tanzer

Vizerektorin für Forschung


620. Würdigungspreis 2022 des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Auch 2022 werden wieder die Würdigungspreise des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung an die besten Absolventinnen und Absolventen der öffentlichen Universitäten, der Fachhochschulen, der öffentlichen Pädagogischen Hochschulen und erstmalig der Privatuniversitäten vergeben.

Es ist damit vorgesehen, insgesamt 35 Absolventinnen und Absolventen von Diplomstudien bzw. Masterstudien entsprechend den Vorschlägen der Universitäten auszuzeichnen. Die Zahl der Vorschläge je Universität ergibt sich wie bisher aus dem Verhältnis der Studienabschlüsse in Master- und Diplomstudien, wobei jeder Universität zumindest eine Nominierung zusteht. Der Würdigungspreis ist mit jeweils EUR 3.000,- dotiert.

Die Universität Innsbruck kann demnach zwei Personen nominieren.

 

Als Richtlinien für die Vergabe dieses Preises gelten (ACHTUNG: Vorgaben des Ministeriums – MÜSSEN erfüllt sein):

  1. Österreichische Staatsbürgerschaft, EWR-Staatsbürgerschaft sowie gleichgestellte Drittstaatsangehörige und Staatenlose gemäß § 4 StudFG
  2. Abschluss des Studiums an der Universität Innsbruck im Studienjahr 2021/22 (01.07.2021 – Ablauf der Bewerbungsfrist)
  3. Überschreitung der gesetzlichen Studienzeit – von Bachelor- und Masterstudium insgesamt – um nicht mehr als zwei Semester; betreiben Absolventinnen und Absolventen ein Doppelstudium (Mehrfachstudium) und können in allen Studien einen ausgezeichneten Studienerfolg (siehe 4. und 5.) vorweisen, kann die gesetzliche Studienzeit um vier Semester überschritten werden
  4. Die Diplomarbeit/Masterarbeit muss hervorragend und bestbeurteilt sein
  5. Alle Diplomprüfungen (Bachelor- und Masterprüfung): in keiner Prüfung darf eine schlechtere Beurteilung als „gut“ und in mindestens der Hälfte der Prüfungen muss die Beurteilung „sehr gut“ erteilt worden sein

  

Bewerbungen um diesen Preis (formlose Ansuchen) sind unter Beifügung folgender Angaben/Nachweise einzubringen:

  1. Datenblatt des Bundesministeriums

abrufbar unter:

https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/2022/wuerdigungspreis/ausschreibung.html.de

  1. Staatsbürgerschaft (Kopie von Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass)
  2. Studienrichtung und Studienbeginn sowie Nachweis der Studiendauer (bitte das online abrufbare Blatt „Studienblatt und Studienzeitbestätigung“ beilegen)
  3. Diplomzeugnisse bzw. Bachelor- und Masterzeugnisse
  4. Abstract der Diplomarbeit/Masterarbeit
  5. Empfehlungsschreiben des/der Betreuers/in der Diplomarbeit/Masterarbeit
  6. Lebenslauf und Schriftenverzeichnis (falls vorhanden)

  

Bewerbungen sind unter Verwendung des im Internet unter der Adresse

https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/2022/wuerdigungspreis/ausschreibung.html.de

erhältlichen Datenblattes bis spätestens

Donnerstag, 11. August 2022 (Einlangen hier)

per E-Mail an forschungsfoerderung@uibk.ac.at  zu richten.

    

Etwaige Fragen richten Sie bitten an:

Dr. Gundula Schwinghammer, Forschungsförderung und Mentoring, projekt.service.büro, Universität Innsbruck

Tel. 0512/507-34417; E-Mail: forschungsfoerderung@uibk.ac.at

Web: https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/

  

Die Zuerkennung erfolgt bis spätestens November 2022. Die Verleihung der Preise wird am 22. November 2022 in Wien in der Aula der Wissenschaften stattfinden.

  

  

Univ.-Prof. Dr. Ulrike Tanzer

Vizerektorin für Forschung


621. Ausschreibung der Stelle einer / eines Universitätsprofessorin / Universitätsprofessors für Arbeits- und Sozialrecht

Am Institut für Arbeitsrecht, Sozialrecht und Rechtsinformatik der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck ist die Stelle einer / eines

Universitätsprofessorin / Universitätsprofessors

für

Arbeits- und Sozialrecht

gemäß § 98 UG zu besetzen. Das privatrechtliche Arbeitsverhältnis auf Basis des Angestelltengesetzes wird mit der Universität unbefristet eingegangen. Das Beschäftigungsausmaß beträgt 100%.

  

Aufgaben

Vertretung des Faches „Arbeits- und Sozialrecht“ in Forschung und Lehre. Die Forschungsschwerpunkte sollen primär auf dem Gebiet aktueller Fragen des österreichischen Arbeits- und Sozialrechts und seinen Bezügen zum europäischen Recht liegen.

Die Mitwirkung am Forschungszentrum Europäische Integration und am Forschungszentrum Medizin- und Gesundheitsrecht wird erwartet.

In der Lehre soll das Fach „Arbeits- und Sozialrecht“ in den einschlägigen Studienangeboten der Rechtswissenschaftlichen Fakultät abgedeckt werden.

Eine persönliche Einbindung in der akademischen Selbstverwaltung wie in Arbeitsgruppen auf Instituts- und Fakultätsebene stellen einen weiteren fixen Bestandteil dieser Professur dar.

  

Anstellungserfordernisse

  1. Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung;
  2. Einschlägige Lehrbefugnis (Habilitation) oder gleichzuhaltende Leistung;
  3. Publikationstätigkeit in führenden Fachzeitschriften und anderen national oder international anerkannten Publikationsorganen;
  4. Einbindung in die nationale und internationale Forschung;
  5. Erfahrungen im interdisziplinären Arbeiten sind von Vorteil;
  6. Facheinschlägige außeruniversitäre Praxis oder Auslandserfahrung sind von Vorteil;
  7. Erfahrung in der Einwerbung von Forschungsmitteln;
  8. Ausgeprägte didaktische Fähigkeiten;
  9. Hervorragende Führungs- und Sozialkompetenz;
  10. Bereitschaft, Lehrveranstaltungen auf Englisch abzuhalten.

  

Bewerbungen müssen bis spätestens

30.09.2022

an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, Fakultäten Servicestelle, Standort Innrain 52f, A-6020 Innsbruck (fss-innrain52f@uibk.ac.at) eingelangt sein.

  

Die Leopold-Franzens-Universität Innsbruck strebt eine Erhöhung des Frauenanteiles an und lädt deshalb qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Für diese Position ist eine Einreihung in die Verwendungsgruppe A1 des Kollektivvertrages für ArbeitnehmerInnen der Universitäten und ein Mindestentgelt von € 5.437,70/Monat (14 mal) vorgesehen. Ein in Abhängigkeit von Qualifikation und Erfahrung höheres Entgelt und die Ausstattung der Professur sind Gegenstand von Berufungsverhandlungen. Darüber hinaus bietet die Universität zahlreiche attraktive Zusatzleistungen (http://www.uibk.ac.at/universitaet/zusatzleistungen/).

Die Bewerbungsunterlagen sollen jedenfalls enthalten: Lebenslauf mit einer Beschreibung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdeganges; Liste der wissenschaftlichen Veröffentlichungen, der Vorträge sowie der sonstigen wissenschaftlichen Arbeiten und Projekte, inklusive der Drittmittelprojekte; Beschreibung abgeschlossener, laufender und geplanter Forschungstätigkeiten und die fünf wichtigsten Arbeiten. Die Bewerbungsunterlagen sind jedenfalls digital (CD, E-Mail usw.) beizubringen. Die Papierform ist optional.

Laufende Informationen über den Stand des Verfahrens finden Sie unter:

https://www.uibk.ac.at/fakultaeten-servicestelle/standorte/innrain52f/berufungen/

  

  

Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Tilmann Märk

Rektor


622. Ausschreibung der Stelle einer / eines Universitätsprofessorin / Universitätsprofessors für Geodäsie

Am Institut für Grundlagen der Technischen Wissenschaften der Fakultät für Technische Wissenschaften der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck ist die Stelle einer/eines

Universitätsprofessorin / Universitätsprofessors

für

GEODÄSIE

gemäß § 98 UG 2002 zu besetzen. Das privatrechtliche Arbeitsverhältnis auf Basis des Angestelltengesetzes wird mit der Universität unbefristet eingegangen. Das Beschäftigungsausmaß beträgt 100%.

  

Aufgaben

Die zu berufende Persönlichkeit soll das Fachgebiet Geodäsie in Forschung und Lehre engagiert vertreten, Akzente in der wissenschaftlichen Forschung in diesem Fachbereich setzen sowie Projekte der Grundlagen- und angewandten Forschung initiieren und durchführen.

Mögliche Profilierungen liegen in den Bereichen:

  • Vermessung im Bauwesen
  • Digitale Geländemodelle
  • Deformations- und Überwachungsmessung, insbesondere im alpinen Gelände
  • Photogrammetrie
  • Laserscanning
  • Geoinformation
  • Building Information Modeling
  • Geodätische Messtechnik

Die Forschungsaktivitäten sollen sowohl national als auch international finanzierte Projekte in der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung in enger Kooperation mit anderen wissenschaftlichen Institutionen und der Industrie einschließen.

Die enge Zusammenarbeit mit fachverwandten Arbeitsbereichen und Forschungszentren der Fakultät für Technische Wissenschaften und die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mit anderen Fakultäten und Forschungseinrichtungen werden erwartet. Das gilt insbesondere für die durch Universitätsprofessuren an der Fakultät vertretenen Fachgebiete Wasserbau, Geotechnik, Baubetrieb, Bauwirtschaft und Baumanagement sowie Intelligente Verkehrssysteme.

Die Lehre umfasst die Abhaltung von Lehrveranstaltungen im Fachgebiet Geodäsie in deutscher und englischer Sprache und die Betreuung von Studierenden in den Bachelorstudien Bau- und Umweltingenieurwissenschaften, in den Masterstudien Bauingenieurwissenschaften, Umweltingenieurwissenschaften und Architektur sowie im Doktoratsstudium der Technischen Wissenschaften.

Die Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung wird vorausgesetzt.

  

Anstellungserfordernisse

  1. eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung;
  2. einschlägige Lehrbefugnis in Geodäsie (Habilitation) oder gleichzuhaltende Eignung;
  3. Publikationen auf dem Gebiet der Geodäsie in führenden internationalen referierten Fachzeitschriften;
  4. Einbindung in die internationale Forschung;
  5. facheinschlägige Auslandserfahrung;
  6. Erfahrung in der Lehre und ausgeprägte didaktische Fähigkeiten;
  7. Erfahrung in der Einwerbung von Forschungsmitteln;
  8. Qualifikation zur Führungskraft.

  

Bewerbungen müssen bis spätestens

18.10.2022

an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, Fakultäten Servicestelle, Standort Technikerstraße 17, A-6020 Innsbruck (fss-technik@uibk.ac.at) eingelangt sein.

  

Die Leopold-Franzens-Universität Innsbruck strebt eine Erhöhung des Frauenanteiles an und lädt deshalb qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Die Bewerbungsunterlagen sollen jedenfalls enthalten: Lebenslauf mit einer Beschreibung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdeganges, Liste der wissenschaftlichen Veröffentlichungen, der Vorträge sowie der sonstigen wissenschaftlichen Arbeiten und Projekte, Beschreibung abgeschlossener, laufender und geplanter Forschungstätigkeiten und die fünf wichtigsten Publikationen. Ergänzend sind die Unterlagen unter Verwendung des auf der unten angeführten Homepage verfügbaren Bewerbungsformulars zusammenzufassen. Die Bewerbungsunterlagen sind jedenfalls digital (CD, E-Mail usw.) beizubringen. Die Papierform ist optional.

Für diese Position ist eine Einreihung in die Verwendungsgruppe A1 des Kollektivvertrages für ArbeitnehmerInnen der Universitäten und ein Mindestentgelt von € 5.437,70/Monat (14 mal) vorgesehen. Ein in Abhängigkeit von Qualifikation und Erfahrung höheres Entgelt und die Ausstattung der Professur sind Gegenstand von Berufungsverhandlungen. Darüber hinaus bietet die Universität zahlreiche attraktive Zusatzleistungen (http://www.uibk.ac.at/universitaet/zusatzleistungen/).

Laufende Informationen über den Stand des Verfahrens finden Sie unter

https://www.uibk.ac.at/fakultaeten-servicestelle/standorte/technikerstrasse/berufung/bau/bau.html

  

  

Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Tilmann Märk

Rektor


623. Ausschreibung der Stelle einer / eines Universitätsprofessorin / Universitätsprofessors für Politikwissenschaft mit dem Schwerpunkt Internationale Ordnungspolitik

Am Institut für Politikwissenschaft der Fakultät für Soziale und Politische Wissenschaften der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck ist die Stelle einer / eines

Universitätsprofessorin / Universitätsprofessors

für

Politikwissenschaft mit dem Schwerpunkt Internationale Ordnungspolitik

zu besetzen. Es handelt sich um eine Professur gemäß § 99 Abs. 4 UG. Das privatrechtliche Arbeitsverhältnis auf Basis des Angestelltengesetzes wird mit der Universität unbefristet eingegangen. Das Beschäftigungsausmaß beträgt 100%. Diese Stelle ist nur für Assoziierte Professorinnen und Assoziierte Professoren (§ 27 KV) der Universität Innsbruck vorgesehen.

  

Aufgaben

Die Professur hat ihren Schwerpunkt in der Lehre und Forschung zu unterschiedlichen Formen der Ordnung in der internationalen Politik sowie vor allem zu den Ursachen und Auswirkungen ihrer Formation und Transformation.

Zu den Aufgaben der Professur gehören international sichtbare Forschung und Publikationen sowie die Durchführung kompetitiv eingeworbener Forschungsprojekte. Die Lehre dieser Professur ist in den Studiengängen des Instituts für Politikwissenschaft angesiedelt. Sie soll sich auf den Bereich der internationalen Ordnungspolitik im Speziellen sowie auf internationale Politik im Allgemeinen konzentrieren und durch didaktische Innovation gekennzeichnet sein.

Es wird erwartet, dass sich die Professur im Sinne der gesellschaftlichen Verantwortung von Universitäten ebenfalls in der Wissenschaftskommunikation und der third mission engagiert. Zudem werden die Mitarbeit an der strategischen Weiterentwicklung und der internationalen Vernetzung des Instituts für Politikwissenschaft sowie die Beteiligung am Forschungsschwerpunkt „EPoS Economy, Politics & Society“ erwartet.

Die Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung stellt einen weiteren fixen Bestandteil des Aufgabenprofils der Professur dar.

   

Anstellungserfordernisse

  1. Die assoziierte Professorin oder der assoziierte Professor muss
    1. Nach ihrem oder seinem letzten Qualifikationsschritt herausragende Forschungsleistung erbracht haben,
    2. Sich in der forschungsgeleiteten Lehre durch didaktisch sehr gute Leistungen, eine vertiefte Theorien- und Methodenreflexion sowie die Förderung der Studierenden und des akademischen Nachwuchses bewährt haben,
    3. Sich in die akademische Selbstverwaltung eingebracht haben und
    4. Über ein hohes Ausmaß an Sozialkompetenz verfügen.
  1.   (1) Die unter I.1. genannte Bedingung liegt vor, wenn folgende Kriterien erfüllt werden:
    1. Mehrere Publikationen als Hauptautorin oder Hauptautor in führenden nationalen und internationalen Fachzeitschriften oder vergleichbar international anerkannten, fachrelevanten Publikationsorganen sowie
    2. Mehrere eingeladene Vorträge auf nationalen und internationalen Tagungen.

            (2) Darüber hinaus muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt werden:

    1. Ruf an eine andere Universität bzw. Listenplätze im Rahmen von Berufungsverfahren,
    2. Gast- oder Vertretungsprofessuren,
    3. Wissenschaftliche Auszeichnungen,
    4. Erfolgreiche Einwerbung kompetitiver Forschungsmittel.
  1. Die unter I.2. genannte Bedingung liegt bei überzeugend positiver Lehrevaluation von mindestens vier Lehrveranstaltungen vor.
  1. Die unter I.3. genannte Bedingung liegt jedenfalls bei einer der folgenden Funktionen vor:
    1. Mitgliedschaft im Fakultätsrat bzw. im Institutsbeirat,
    2. Mitgliedschaft im Senat und in vom Senat eingesetzten Kommissionen,
    3. Leitung von Organisationseinheiten (Fakultäten, Institute, Forschungsschwerpunkte, Forschungsplattformen) und Arbeitsbereichen,
    4. Leitung von Forschungszentren.

  

Bewerbungen müssen bis spätestens

03. August 2022

an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, Fakultäten Servicestelle, Standort Karl-Rahner-Platz 3, A-6020 Innsbruck (fss-karlrahnerplatz@uibk.ac.at) eingelangt sein.

  

Die Leopold-Franzens-Universität Innsbruck strebt eine Erhöhung des Frauenanteiles an und lädt deshalb qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Die Bewerbungsunterlagen sollen jedenfalls enthalten: Lebenslauf mit einer Beschreibung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdegangs; Liste der wissenschaftlichen Veröffentlichungen, der Vorträge sowie der sonstigen wissenschaftlichen Arbeiten und Projekte, inklusive der Drittmittelprojekte; Beschreibung abgeschlossener, laufender und geplanter Forschungstätigkeiten und die fünf wichtigsten Arbeiten. Die Bewerbungsunterlagen sind jedenfalls digital (CD, E-Mail usw.) beizubringen. Die Papierform ist optional.

Für diese Position ist eine Einreihung in die Verwendungsgruppe A1 des Kollektivvertrages für ArbeitnehmerInnen der Universitäten und ein Mindestentgelt von € 5.437,70/Monat (14 mal) vorgesehen.

  

  

Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Tilmann Märk

Rektor


624. Ausschreibung einer externen Einrichtung: Senior Artist als Leiter_in der Siebdruckwerkstatt an der Akademie der bildenden Künste Wien

An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:

Senior Artist
am Institut für Bildende Kunst als Leiter_in der Siebdruckwerkstatt. Diese Position wird ab 01.10.2022 befristet auf 5 Jahre im Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden vergeben.

  

Aufgabenbereiche

Die Siebdruckwerkstatt vermittelt umfangreiche Kenntnisse des Siebdrucks in Praxis und Theorie. Das Lehrangebot reicht von den Grundlagen bis zur Erschließung komplexer Theorie- und Praxisfelder des Siebdrucks und verwandter Drucktechniken. Es werden die Fähigkeiten und Fachkenntnisse der Drucktechniken gelehrt und die selbstständige, technische und künstlerische Praxis unterstützt und ermöglicht. In diesem Zusammenhang besteht eine Lehrverpflichtung laut Studienplan Bildende Kunst. Über die Lehrveranstaltungen hinaus steht die Siebdruckwerkstatt dem Institut für Bildende Kunst zur freien künstlerischen Arbeit und Forschung zur Verfügung.

Es besteht eine enge Kooperation mit den Werkstätten für Lithografie und Tiefdruck.

  

Anstellungsvoraussetzungen

  • ein für die Verwendung in Betracht kommendes abgeschlossenes gestalterisches oder künstlerisches Diplom- oder Masterstudium
  • selbstständige handwerklich/künstlerische Praxis im Bereich der Siebdrucktechniken
  • Fähigkeit zur Organisation und Verwaltung einer Druckwerkstatt inklusive Betreuung technischer Geräte
  • didaktische Kompetenz und Erfahrung bei der Realisierung von Lehr-, Werkstatt- und Vermittlungsformaten mit Studierenden
  • sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse

  

Gewünschte Qualifikationen

  • Nachweis einer Lehrtätigkeit im tertiären Bereich im Ausmaß von mindestens zwei Semestern oder einer gleichzuhaltenden Lehrtätigkeit
  • hervorragende Kenntnisse zeitgenössischer Kunst (mit besonderer Berücksichtigung Siebdruck)
  • fundierte handwerkliche Ausbildung im Bereich Siebdrucktechniken
  • soziale Kompetenzen, Teamfähigkeit und Kommunikationsbereitschaft
  • Bereitschaft und Fähigkeit, organisatorische und Verwaltungsaufgaben selbständig zu planen und durchzuführen
  • Bereitschaft und Fähigkeit auf individuelle materialbezogene künstlerische Fragestellungen einzugehen
  • Bereitschaft und Fähigkeit zu interdisziplinären Kooperationen
  • IT-Kenntnisse (Textverarbeitungsprogramme z.B. Microsoft Word, Bildbearbeitungsprogramme und Grafikdesign z.B. Photoshop, Tabellenkalkulation z.B. Excel)
  • Gender- und diskriminierungskritische Kompetenz

  

Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe B1 beträgt derzeit Euro 3.058,60.

Interessent_innen bewerben sich bitte bis 12.08.2022 unter: www.akbild.ac.at/jobs

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

  

  

Laura Bianca Chirla

Rechts- und Personalabteilung

Akademie der bildenden Künste Wien


625. Ausschreibung einer externen Einrichtung: Senior Artist als Leiter_in der Tiefdruckwerkstatt an der Akademie der bildenden Künste Wien

An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:

Senior Artist
am Institut für Bildende Kunst als Leiter_in der Tiefdruckwerkstatt. Diese Position wird ab 01.10.2022 befristet auf 5 Jahre im Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden vergeben.

     

Aufgabenbereiche

Die Tiefdruckwerkstatt vermittelt umfangreiche Kenntnisse der Radierung in Praxis und Theorie. Das Lehrangebot reicht von den Grundlagen des Tiefdrucks bis zur Erschließung komplexer Theorie- und Praxisfelder der Radierung und verwandter Drucktechniken. Es werden die Fähigkeiten und Fachkenntnisse der Drucktechniken gelehrt und die selbstständige, technische und künstlerische Praxis unterstützt und ermöglicht. In diesem Zusammenhang besteht eine Lehrverpflichtung laut Studienplan Bildende Kunst. Über die Lehrveranstaltungen hinaus steht die Tiefdruckwerkstatt dem Institut für Bildende Kunst zur freien künstlerischen Arbeit und Forschung zur Verfügung.

Es besteht eine enge Kooperation mit den Werkstätten für Lithografie und Siebdruck.

   

Anstellungsvoraussetzungen

  • ein für die Verwendung in Betracht kommendes abgeschlossenes gestalterisches oder künstlerisches Diplom- oder Masterstudium
  • selbstständige handwerklich/künstlerische Praxis im Bereich der Tiefdrucktechniken
  • Fähigkeit zur Organisation und Verwaltung einer Druckwerkstatt inklusive Betreuung technischer Geräte
  • didaktische Kompetenz und Erfahrung bei der Realisierung von Lehr-, Werkstatt- und Vermittlungsformaten mit Studierenden
  • sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse

   

Gewünschte Qualifikationen

  • Nachweis einer Lehrtätigkeit im tertiären Bereich im Ausmaß von mindestens zwei Semestern oder einer gleichzuhaltenden Lehrtätigkeit
  • hervorragende Kenntnisse zeitgenössischer Kunst (mit besonderer Berücksichtigung der Radierung)
  • fundierte handwerkliche Ausbildung im Bereich Tiefdrucktechniken
  • soziale Kompetenzen, Teamfähigkeit und Kommunikationsbereitschaft
  • Bereitschaft und Fähigkeit, organisatorische und Verwaltungsaufgaben selbständig zu planen und durchzuführen
  • Bereitschaft und Fähigkeit auf individuelle materialbezogene künstlerische Fragestellungen einzugehen
  • Bereitschaft und Fähigkeit zu interdisziplinären Kooperationen
  • IT-Kenntnisse (Textverarbeitungsprogramme z.B. Microsoft Word, Bildbearbeitungsprogramme und Grafikdesign z.B. Photoshop, Tabellenkalkulation z.B. Excel)
  • Gender- und diskriminierungskritische Kompetenz

     

Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe B1 beträgt derzeit Euro 3.058,60.

Interessent_innen bewerben sich bitte bis 12.08.2022 unter: www.akbild.ac.at/jobs

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

  

  

Laura Bianca Chirla

Rechts- und Personalabteilung

Akademie der bildenden Künste Wien


626. Hinweis zur Ausschreibung von Stellen des wissenschaftlichen und künstlerischen Universitätspersonals sowie von Stellen des allgemeinen Universitätspersonals

Die Ausschreibung von Stellen der Universität Innsbruck erfolgt nicht mehr über diesen Teil des mitteilungsblatts, sondern kann im Karriereportal der Universität Innsbruck jeweils unter der betreffenden Stellenbezeichnung (Chiffre) abgerufen werden: http://orawww.uibk.ac.at/public_prod/owa/karriereportal.home

  

  

Für die Redaktion:

Mag. Johannes Weber


(PDF-Datei hier)

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