Studentenheimanbindung Regelungen
0. Allgemeines
Die Studentenheimanbindungen soll Studierenden den Zugang zum INNET/Internet vom Heim aus ermöglichen.
INNET, das Datennetz der Universität, dient der Unterstützung der Universität bei der Erfüllung Ihrer Aufgaben (Forschung und Lehre). Dies gilt gleichermaßen auch für den Zugang ins INTERNET, woraus sich grundlegende Unterschiede zu einer Internetanbindung über einen kommerziellen Internetprovider (IPS: UPC, Telekom A1, ...) ergeben, sowohl was den erlaubten Nutzerkreis, als auch die erlaubte Nutzung anlangt.
1. Regelungen
Nutzerkreis:Nur Personen mit Benutzungsbewilligung des zid oder Kennung der berechtigten Partnerinstitutionen dürfen die INNET-/INTERNET-Dienste im Heim nutzen.
Nutzung: Es gelten sinngemäß und soweit anwendbar die Benutzungsordnung und die INNET-Benutzungsregelungen des zid, sofern hier nicht anders bestimmt, oder eine schriftliche Zusatzvereinbarung existiert. Insbesonders sind die Systeme auf dem aktuellen Sicherheitsstand zu halten z.B in Bezug auf Sicherheitsupdates, sowie aktueller Antivirensoftware. Verseuchte Rechner dürfen nicht angeschlossen werden, da sie das Funktionieren auch anderer Geräte und des Datennetzes gefährden.
Nicht erlaubt sind u.a. :
- eine kommerzielle Nutzung
- die Weitergabe der Dienste an Dritte (z.B. durch Weitergabe von Benutzerkennung, Passwort)
- die Verwendung einer fremden Benutzerkennung
- die Erbringung von Diensten für Dritte
- eine private Nutzung, die über einen "normalen" Umfang hinausgeht oder einen wesentlichen Ressourcenverbrauch zur Folge hat
- der Betrieb von Servern, Proxies für den Zugang vom/zum INNET/Internet
- die Schaffung von Zugangsmöglichkeiten zum INNET von außerhalb des Studentenheims (z.B. über Telefonnetz, VPN etc.)
- Verstöße gegen die "Netiquette"
Im Falle eines Missbrauchs, d.h. bei Nichteinhaltung dieser Regelungen, sowie allen Störungen des Betriebs kann der zid die Konnektivität für einzelne bzw. für alle Geräte unterbinden bzw. den Zugang für individuelle Benutzer sperren.
Fuer den Zugang gelten vom zid festgelegte Limits in bezug auf Nutzungsdauer
und Nutzungsvolumen.
2. Zuständigkeiten
Der Heimbetreiber ist für die am Studentenheim betriebene/erlaubte Hardware, Software und Datennetzinfrastruktur zuständig.
Bei Problemen ist als erstes die lokale Betreuung (EDV-Betreuer des Heimes) zu kontaktieren. Der EDV-Betreuer des Heimes ist auch Ansprechpartner als Kontaktperson zum zid.
Der zid ist zuständig für die zur Verfügungstellung der im Wege des IP-Datennetzprotokolls angebotenen Dienste des INNET und für die Beratung der Benutzer bezüglich der zentralen INNET-Dienste.