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Wissenschaftliche Integrität – Universität Innsbruck

Wissenschaftliche Integrität

Forschungsintegrität, die gute wissenschaftliche Praxis und Forschungsethik sowie Werte und Normen des richtigen und guten Handelns in der Forschung sind wichtige Anliegen der Universität Innsbruck. Jede Wissenschaftlerin und jeder Wissenschaftler der Universität hat Fragen der Forschungsintegrität und Forschungsethik zu berücksichtigen.

Die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis und ethische Fragen sind auch für die Lehre relevant.

Hier wird dargelegt, welche Einrichtungen bzw. Gremien an der Universität Innsbruck Wissenschaftler:innen in diesen Fragen unterstützen und welche Verfahren an der Universität Innsbruck zu diesen Aspekten implementiert sind.

Gute wissenschaftliche Praxis

Forschungsintegrität

Unabhängig von formalen Untersuchungsverfahren steht allen Wissenschaftler:innen der Universität Innsbruck eine Ombudsstelle zur niederschwelligen Beratung und Konfliktvermittlung in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und in Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens zur Verfügung. Ombudsstelle für gute wissenschaftliche Praxis der Universität Innsbruck

Die Richtlinien der Universität Innsbruck definieren folgende Vergehen als Verletzung der guten wissenschaftlichen Praxis:

Jegliche Verletzung von geistigem Eigentum

  • Plagiat (Verwendung fremder Textpassagen oder Daten durch direkte, paraphrasierte oder übersetzte Übernahme ohne entsprechende Zitierung der Quelle und der/des Urheberin/Urhebers)
  • Ideendiebstahl
  • Ausschließen berechtigter Autorenschaft
  • Erschlichene Autorenschaft in Publikationen
  • Inanspruchnahme der (Mit-)Autorenschaft eines/r anderen ohne dessen/deren Genehmigung
  • Unbefugte Veröffentlichung

Verfälschung von Forschungsergebnissen

  • Erfindung, Fälschung, Manipulationen und Unterdrückung von Daten und Darstellungen
  • Verfälschung des Inhalts
  • Beseitigung oder unzulängliche Dokumentation von Primärdaten

Verletzung von Betreuungspflichten, mangelnde Kooperation oder Kollegialität

  • Fehlende oder unzureichende akademische Diskussion in Arbeitsgruppen
  • Unzureichende Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses bzw. der Verfasserinnen und Verfasser von (wissenschaftlichen) Abschlussarbeiten
  • Fehlende Belehrung der an der Forschung Beteiligten hinsichtlich der guten wissenschaftlichen Praxis
  • Sabotage von Forschungstätigkeit
  • Üble Nachrede in Bezug auf gute wissenschaftliche Praxis
  • Vertrauensbruch als Gutachter

Die Universität Innsbruck bekennt sich zu allen Grundprinzipien solider wissenschaftlicher Arbeit und zu den Richtlinien der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität zur Guten Wissenschaftlichen Praxis.

Sie werden ergänzt durch die universitätsinterne Richtlinie zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis.

Jede Wissenschaftlerin, jeder Wissenschaftler hat sich eigenverantwortlich daran zu orientieren.

Für studienrechtliche Angelegenheiten wie Nichtigerklärung von Beurteilungen (UG 2002 § 73) und Widerruf inländischer akademischer Grade oder akademischer Bezeichnungen (UG 2002 § 89) ist die/der Universitätsstudienleiter:in das zuständige Organ und wird als Behörde tätig. Hiervon betroffen sind wissenschaftliche Abschlussarbeiten.

Für Fälle, die nicht im Verantwortungsbereich der/des Universitätsstudienleiter:in liegen, ist das Vizerektorat für Forschung verantwortlich. Für diese Fälle, die nicht von studienrechtlichen Angelegenheiten berührt sind, ist das Büro für wissenschaftliche Integrität die Kontaktstelle.

Büro für wissenschaftliche Integrität:

Priv.-Doz. Mag. Dr. Robert Rebitsch
Universitätshauptgebäude, 1. Stock
Innrain 52, 6020 Innsbruck

+43 512 507 20009
wiss-integritaet@uibk.ac.at

Über die zu treffenden Maßnahmen bei einer Verletzung der guten wissenschaftlichen Praxis, die nicht in die Zuständigkeit des/der Universitätsstudienleiter:in fällt, entscheidet die Rektorin/der Rektor. Wissenschaftliches Fehlverhalten bzw. der Verstoß gegen die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis kann arbeitsrechtliche/dienstrechtliche, studienrechtliche, strafrechtliche oder zivilrechtliche Folgen gemäß den jeweils geltenden Rechtsvorschriften haben.

Die Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (ÖAWI) hat zum Ziel, die gute wissenschaftliche Praxis in der österreichischen Forschungs- und Bildungslandschaft sicherzustellen. Die Universtität Innsbruck ist Mitglied der ÖAWI.

Integrität in der Lehre

Machtmissbrauch und das Ausnutzen von Abhängigkeitsverhältnissen sowie eine unzureichende Betreuung gehören zu den Verletzungen der guten wissenschaftlichen Praxis in der Lehre. Studierende und Nachwuchswissenschaftler:innen habe Anspruch auf eine regelmäßige wissenschaftliche Betreuung und Unterstützung.

Dafür ist die/der Universitätsstudienleiter:in zuständig. Diese Funktion wird an der Universität Innsbruck derzeit von der/dem Vizerektor:in für Lehre und Studierende ausgeführt.

Forschungsethik

Typischerweise betrifft diese Vorgangsweise Forschungsvorhaben, in denen Untersuchungen bzw. Studien mit Personen durchgeführt werden, z.B. in den Sportwissenschaften, in der psychologie, in der Schulforschung und in der experimentellen Ökonomie.

Der Ethikbeirat führt Begutachtungen in den Fachbereichen abseits der Zuständigkeit der vier Review Boards ab Dissertationslevel durch. Master- und Diplomarbeiten werden vom Beirat nicht begutachtet.

Anträge müssen vor Beginn einer Studie/eines Projekts gestellt werden. Bei drittmittelfinanzierten Projekten werden Anträge an den Beirat nach der Bewilligung durch den Fördergeldgeber gestellt.

Informationen zur Antragstellung finden Sie auf folgender Website: https://www.uibk.ac.at/de/forschung/qualitaetssicherung/ethikbeirat/

Büro für wissenschaftliche Integrität:

Priv.-Doz. Mag. Dr. Robert Rebitsch
Universitätshauptgebäude, 1. Stock
Innrain 52, 6020 Innsbruck

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wiss-integritaet@uibk.ac.at

Fortbildungs- und Informationsangebot

Das Büro für wissenschaftliche Integrität bietet im Rahmen der universitätsinternen Fortbildungen der Personalentwicklung Informationsveranstaltungen an.

Kontaktieren Sie bitte Dr. Robert Rebitsch, Büro für wissenschaftliche Integrität, wenn Sie an Ihrer Fakultät oder an Ihrem Institut bzw. im Rahmen des Forschungsschwerpunktsystems eine einschlägige Informationsveranstaltung durchführen wollen.

Lehrveranstaltungen und Kurse zu guter wissenschaftlicher Praxis und ethischen Aspekten in der Forschung finden Sie im Vorlesungsverzeichnis.

Kontakt- und Informationsstellen


Rückfragen & Beratung

Büro für wissenschaftliche Integrität

Priv.-Doz. Dr. Robert Rebitsch

+43 512 507 20009
wiss-integritaet@uibk.ac.at

Adresse
Innrain 52
A-6020 Innsbruck

Bürozeiten
Montag - Freitag: 8 - 16 Uhr
Termine nach Vereinbarung

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