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12. Guest Professors – Universität Innsbruck

12. Guest Professors

Guest Professors sind hochqualifizierte (Nachwuchs-) WissenschaftlerInnen, die die Universität Innsbruck zur Überbrückung der Vakanz einer Professur und/oder zur Erhöhung der Internationalität für einen vergleichsweise kurzen Zeitraum anstellt.

Aufgaben:

  • Selbständige Durchführung von Forschungsarbeiten und Beteiligung an der Erfüllung von Forschungsaufgaben der Organisationseinheit (ca. 50%)
  • Selbständige Durchführung von Lehrveranstaltungen und Abhaltung von Prüfungen (ca. 30%)
  • Betreuung von Studierenden inkl. Betreuung von master- und Diplomarbeiten sowie Dissertationen
    (10 +/- 5%)
  • Mitwirkung an Organisations- und Verwaltungsaufgaben sowie an Evaluierungsmaßnahmen
    (10 +/- 5%)

Lehrausmaß:

  • in der Regel 6 Semesterstunden bei einer 40-Stunden-Woche (bei Teilzeitbeschäftigung aliquot)

Einstufung lt. Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten:

  • B1/3

Entgelt bei einer 40-Stunden-Woche (bei Teilzeitbeschäftigung aliquot):

  • monatlich brutto € 6.055,70 (wie A2/2)

Arbeitszeit:

  • laut vereinbartem Beschäftigungsausmaß
  • mit dem Bruttobezug sind sämtliche Leistungen des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin in quantitativer und qualitativer Hinsicht abgegolten (= all-in-Bezug)
  • unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen freie Zeiteinteilung, soweit aus wichtigen dienstlichen Gründen nicht anders festgelegt (z.B. Instituts-Jour-fixe, Lehrveranstaltungen, Sprechstunden, etc.)

Arbeitsort:

  • Institut laut Zuordnung
  • zur Ausübung der Aufgaben im Bereich der Forschung örtlich nicht an die Universität gebunden; bei Vollbeschäftigung wird unter Rücksichtnahme auf die Zusammenarbeit mit anderen Universitätsangehörigen jedoch eine Anwesenheit an mind. 4 Tagen/Woche erwartet

Besonderheiten:

  • Guest Professors sind hochqualifizierte (Nachwuchs-) WissenschaflterInnen, die die Universität Innsbruck zur Überbrückung der Vakanz einer Professur und/oder zur Erhöhung der Internationalität ohne Ausschreibung für 1 Semester anstellt. Soll die Anstellung in Ausnahmefällen für einen längeren Zeitraum als 6 Monate erfolgen, muss die Stelle ausgeschrieben werden.
  • Die Betroffenen werden vollständig in den Universitätsbetrieb eingebunden und haben so die Möglichkeit, ihren Lebenslauf um eine einer Professur gleichzuhaltende Tätigkeit zu erweitern.
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