Druckkostenzuschüsse für Nachwuchs-wissenschaftler:innen der Universität Innsbruck gefördert durch die Stiftung Südtiroler Sparkasse
Die Stiftung Südtiroler Sparkasse stellt der Universität Innsbruck Druckkostenzuschüsse für die Veröffentlichung von Dissertationen aller Wissenschaftsdisziplinen zur Verfügung, die an der Universität Innsbruck erarbeitet und eingereicht wurden. Die max. Förderhöhe pro Dissertation beträgt 2.000 Euro.
Gefördert wird die verlagsmäßige Drucklegung von aktuellen und ausgezeichneten (d.h. die Note „sehr gut“ in beiden Gutachten) Dissertationen (siehe auch die Möglichkeit der Drucklegung bei Innsbruck University Press).
Antragsberechtigt sind Dissertant:innen aller Fachdisziplinen der Universität Innsbruck.
Verlagsmäßige Drucklegung von aktuellen Dissertationen mit Noten „sehr gut“ in beiden Gutachten, die an der Universität Innsbruck erarbeitet und eingereicht wurden.
Hinweis: Bei der Auswahl der Preisträger:innen werden extern begutachtete Dissertationen bevorzugt berücksichtigt bzw. externe Gutachten (wenn ein Hausgutachten und ein externes Gutachten vorliegt) stärker in die Wertung miteinbezogen.
Bei Zuerkennung der Förderung muss der Förderhinweis der Stiftung Südtiroler Sparkasse (nach vorheriger Abstimmung) in der Arbeit abgedruckt werden und ein Exemplar an die Stiftung Südtiroler Sparkasse übermittelt werden.
Bitte lassen Sie den Antrag durch den oder die zuständige:n Projektdatenbankbeauftragte:n Ihres Instituts in die Projektdatenbank eintragen und alle Unterlagen einzeln als .pdf hochladen. Die Projektdatenbanknummer schicken Sie als bewerbung per E-Mail bis spätestens
Mittwoch, 21. August 2024 --> verlängert bis 02. Oktober 2024
an forschungsfoerderung@uibk.ac.at.
Einzureichende Unterlagen
- Antragsformular Download
Kurzbeschreibung der Dissertation (ca. 1 bis 2 DIN A4-Seiten)
Dissertation
beide Dissertationsgutachten
Verlagsangebot für die Drucklegung
Kostenkalkulation bzw. Finanzierungsplan (nur bei hohen Kosten d.h. ab 3.000 Euro notwendig)
Aufstellung über andere Subventionen (bei welchen Stellen wurde um welchen Betrag angesucht bzw. von welchen Stellen wurde bereits welcher Betrag zugesagt oder ausbezahlt)
CV und Liste einschlägiger Publikationen der/des Antragsteller:in
Die Zuerkennung erfolgt spätestens im Herbst 2024.
Arbeiten, die bei dieser Ausschreibung nicht für eine Förderung ausgewählt werden können, aber den Ausschreibungskriterien entsprechen, werden automatisch in die Ausschreibung Druckkostenzuschüsse für Nachwuchswissenschaftler:innen der Universität Innsbruck im Herbst 2024 übernommen.
Rückfragen & Beratung
projekt.service.büro
Forschungsförderung und Mentoring
MMag. Dr. Gundula Maria Schwinghammer
+43 512 507 34417
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Adresse
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