Masterstudium Katholische Religionspädagogik
curriculum (2021W)
Master of Arts (MA)
Dauer/ECTS-AP
4 Semester / 120 ECTS-AP
Studienart
Vollzeit
Unterrichtssprache
Deutsch
Voraussetzung
Fachlich infrage kommender Bachelorabschluss oder Äquivalent und Sprachnachweis
Fakultät
Katholisch-Theologische Fakultät
Niveau der Qualifikation
Master (2. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7
ISCED-F
0114 Ausbildung von Lehrkräften mit Fachspezialisierung
Studienkennzahl
UC 066 793
Das curriculum ist die Grundlage eines Studiums. Mit einem Blick auf das curriculum zum Master Katholische Religionspädagogik erhältst du einen detaillierten Überblick zu Aufbau, Inhalt, Prüfungsordnung und Qualifikationsprofil dieses Masters.
Durch das curriculum können mehrere wichtige Fragen bereits vor Studienbeginn geklärt werden. Zum Beispiel welche Kriterien für die Anmeldung zum Master Katholische Religionspädagogik erfüllt werden müssen, wie lange das Studium dauert, welche Module zu absolvieren sind und vieles mehr.
Für das Masterstudium Katholische Religionspädagogik gilt aktuell das curriculum 2021W.
Informationen zum curriculum (2021W)
Die Gesamtfassung des curriculums spiegelt das aktuell gültige curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: curriculum in der geltenden Fassung
- curriculum/ Gesamtfassung auf deutsch (folgt)
- Mitteilungsblatt vom 23.06.2021, Stück 80, Nr. 880
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium an der Universität Innsbruck:
Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:
Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Masterstudium ist durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines im curriculum des Masterstudiums definierten Studiums nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen (maximal 30 ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.
Im Zuge des Nachweises der Allgemeinen Universitätsreife wird jedenfalls die Absolvierung folgender Kernbereiche im Rahmen des abgeschlossenen Bachelorstudiums geprüft:
- folgt in Kürze
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
5,0 ECTS-AP: PM Anthropologie und Ethik
2,5 ECTS-AP: VU Biblische Exegese an Schlüsseltexten
7,5 ECTS-AP: PM Liturgiewissenschaft und Homiletik
2,0 ECTS-AP: VU Angewandte Moraltheologie
5,0 ECTS-AP: PM Fundamentaltheologie und Religionen der Welt
4,0 ECTS-AP: VU Außerschulische Bildung
5,0 ECTS-AP: Interdisziplinäre Kompetenzen
2,5 ECTS-AP: VO Theologie des Alten Testaments
2,5 ECTS-AP: VO Theologie des Neuen Testaments
5,0 ECTS-AP: PM Patrologie und Kirchengeschichte
2,5 ECTS-AP: VO Spezielle Themen der Dogmatik
3,5 ECTS-AP: VU Friede, Gerechtigkeit und Schöpfungsbewahrung
2,0 ECTS-AP: VU Ökumenischer Dialog heute
2,0 ECTS-AP: VO Interreligiöse forschungsgeleitete Religionspädagogik
3,0 ECTS-AP: SE Fachdidaktik Sekundarstufe I
3,0 ECTS-AP: PR Fachpraktikum Sekundarstufe I
3,5 ECTS-AP: SE Interreligiöse Kooperative Religionsdidaktik
2,5 ECTS-AP: VU Einzelfragen der Dogmatik
3,0 ECTS-AP: SE Interreligiöse forschungsgeleitete Religionspädagogik
3,0 ECTS-AP: SE Fachdidaktik Sekundarstufe II
3,5 ECTS-AP: PR Fachpraktikum Sekundarstufe II
3,0 ECTS-AP: VU Religionsdidaktik Vertiefung
1,5 ECTS-AP: VO Orte der Pastoral
5,0 ECTS-AP: PM Exemplarische Themenvertiefung
5,0 ECTS-AP: PM Vorbereitung der Masterarbeit
2,5 ECTS-AP: Interdisziplinäre Kompetenzen
3,0 ECTS-AP: VU Professionsspezifische Kompetenzentwicklung und Krisenmanagement
22,5 ECTS-AP: Masterarbeit
2,5 ECTS-AP: Defensio der Masterarbeit
2,5 ECTS-AP: Interdisziplinäre Kompetenzen
Semester | ECTS-AP | Titel |
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Erweiterung des Studiums
Im Rahmen dieses Studiums kann das Erweiterungsstudium Entrepreneurship im Umfang von 45 ECTS-AP absolviert werden. Die Zulassung zur Erweiterung setzt die Zulassung zu einem oder den bereits erfolgten Abschluss eines ausgewählten Studiums voraus. Weitere Informationen sind abrufbar unter: https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/es-entrepreneurship
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
A | B | C | D | E |
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Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung | = 100% | ||
2 | GUT: Generell gut, einige Fehler | |||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler | |||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien | |||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
wird aktualisiert
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Termine
Defensiotermine
Wintersemester 2023/2024:
Di, 03. Oktober 2023 (Anmeldeschluss: Di, 12. September 2023)
Di, 24. Oktober 2023 (Anmeldeschluss: Di, 03. Oktober 2023)
Di, 30. Jänner 2024 (Anmeldeschluss: Di, 09. Jänner 2024)
Sommersemester 2024:
Di, 5. März 2024 (Anmeldeschluss: Di, 13. Februar 2024)
Di, 19. März 2024 (Anmeldeschluss: Di, 27. Februar 2024)
Di, 25. Juni 2024 (Anmeldeschluss: Di, 04. Juni 2024)
Wintersemester 2024/2025
• Di, 8. Oktober 2024 (Anmeldeschluss: Di, 17. September 2024)
• Di, 22. Oktober 2024 (Annmeldeschluss: Di, 1. Oktober 2024)
• Di, 28. Jänner 2025 (Anmeldeschluss: Di, 7. Jänner 2025)
Sommersemester 2025
• Di, 4. März 2025 (Anmeldeschluss: Di, 11. Februar 2025)
• Di, 25. März 2025 (Anmeldeschluss: Di, 4. März 2025)
• Di, 24. Juni 2025 (Anmeldeschluss: Di, 3. Juni 2025)
Formulare
- Prüfungsprotokoll
- Anmeldung der Masterarbeit
- Beurteilung des Pflichtmoduls: Vorbereitung Masterarbeit
- Deckblatt der Masterarbeit
- Eidesstattliche Erklärung (der Masterarbeit beifügen)
- Einreichung der Masterarbeit
- Sperre der Masterarbeit
- Deckblatt der Masterarbeit
- Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen UND Beiblatt
ACHTUNG: Füllen Sie bitte das Formular "Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen" UND das "Beiblatt Katholische Religionspädagogik" aus! - Antrag um Zulassung zur dritten und vierten Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Universitätsstraße 15
Studienbeauftragte
Mag. Dr. Maria Anna Juen
Studiendekan
Priv.-Doz. Dr. Liborius Olaf Lumma