#013: Gehaltsabschluss 2023
Julia Papst-Gohm: Herzlich Willkommen und Hallo zum BR-Podcast, dem Podcast, in dem aktuelle Themen der Universität Innsbruck für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kurz und prägnant erklärt werden.
Beamte und Vertragsbedienstete haben es bereits beim Jänner-Gehalt gesehen, für KV-Bedienstete ist es ab Feber so weit: Unsere Gehälter werden merklich angehoben. Das deckt zwar nicht die volle Inflation, aber zumindest einen Teil davon.
Ich lasse mir heute vom Vorsitzenden des Betriebsrats für das Allgemeine Personal, meinem Kollegen Erwin Vones, erklären, wie dieser Gehaltsabschluss zustande gekommen ist und was das für die Universität bedeutet. Hallo Erwin, schön, dass du dir für dieses Gespräch Zeit genommen hast!
Erwin Vones: Liebe Kollegin Julia, Danke für die Einladung und auch von meiner Seite ein herzliches Willkommen!
Julia Papst-Gohm: Erwin, als Betriebsratskollegin weiß ich, dass du im November und Dezember jeweils sehr viel Zeit in Wien verbringst. Was passiert dort und inwiefern bist du in die Gehaltsabschlüsse, also in die Vereinbarung einer Gehaltsanpassung zwischen der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und dem Bund bzw. dem Dachverband der Österreichischen Universitäten eingebunden?
Erwin Vones: Das ist ja ganz ein komplexes System, was da abläuft. Eigentlich beginnt der Vorlauf zu den Gehaltsverhandlungen schon nach dem Abschluss der letzten Gehaltsverhandlungen. Und es ist ein laufender Prozess, der innerhalb der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst in den jeweiligen Bundesvertretung stattfindet. Dazu muss man wissen, dass es innerhalb der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst zwei Bundesvertretungen gibt, das sind die Bundesvertretung 13 – Universitätsgewerkschaft, die für das wissenschaftliche und künstlerische Personal und die Bundesvertretung 16 – Universitätsgewerkschaft für das allgemeine Personal. Die jeweiligen Bundesvertretungen treffen sich laufend, um aktuelle Themen, die an den jeweiligen Universitäten ablaufen, zu diskutieren. Und es gibt dann gemeinsame Beratungen während des laufenden Jahres beider Universitätsgewerkschaften über die Gesamtheit der Themen, die dann in den Kollektivvertragsverhandlungen behandelt werden sollen. Das Gegenüber der Gewerkschaft ist der Dachverband der Universitäten. Dieser wird von der Universitätenkonferenz, die die Vertretung der Rektorinnen und Rektoren der unterschiedlichen Universitäten darstellt, beschickt und hat ein Verhandlungsmandat, mit der Gewerkschaft die Kollektivverträge zu Verhandlungen zu führen.
So kompliziert ist die ganze Sache dadurch, dass der Dachverband von den Unis beauftragt ist, ein Einstimmigkeitsprinzip einzuhalten, was irgendwo Verhandlungen, die flexibel geführt werden können, erschwert.
Julia Papst-Gohm: Das heißt, alle Universitätsleitungen müssen jeweils einem Abschluss zustimmen.
Erwin Vones: Es muss jeder Verhandlungserfolg durchgespielt werden. Die Universitätenkonferenz, also die 22 Rektorinnen und Rektoren, müssen dann einstimmig etwas zustimmen oder ablehnen und dann kann wieder weiterverhandelt werden. Also, das macht die Sache nicht einfach und daher kann es auch mal relativ lang dauern, bis man da irgendwo zu Beschlüssen kommt.
Julia Papst-Gohm: Verstehe! Du hast jetzt einerseits von Kollektivvertragsverhandlungen gesprochen und in diesen Kollektivvertragsverhandlungen ist ja jeweils quasi das Gehalts Bestandteile. Da könnten theoretisch auch andere Bedingungen ausverhandelt werden, aber Gehalt ist immer dort mit inkludiert. Kannst du uns für 2023 den Abschluss erklären? Also quasi, was kommt jetzt an mehr Geld für uns heraus?
Erwin Vones: Also, seitens des Verhandlungsteams der GÖD konnte erreicht werden, dass praktisch der Bundesabschluss im öffentlichen Dienst eins zu eins übernommen worden ist. Das ist immer schon von Vorteil, weil die ganze Argumentation an der Universität zwischen Kollektivvertragangestellten und Vertragsbediensteten nicht notwendig ist: Warum hat die eine Seite mehr oder weniger? Also, das ist ganz gleich übernommen worden, und das ist ein großer Erfolg, dass die Rektorinnen und Rektoren das angenommen haben. Das bedeutet eine Erhöhung der Kollektivvertragsgehälter ab 1. Feber 2023 um 9,41 bis 7,15 % und das trägt damit zu einer dauerhaften Kaufkraftsteigerung der Kolleg*innen bei. Bei uns speziell muss man anmerken, dass die Anfangsgehälter stark angehoben worden sind, um die ganze Sache ein bisschen attraktiver zu gestalten. Und es konnte erreicht werden, dass der Mindestgehalt 2.000 € im Kollektivvertrag beträgt.
Julia Papst-Gohm: Du hast jetzt auch den Kollektivvertrag eben angesprochen. Dieser Gehaltsabschluss gilt ja für alle Mitarbeiter*innen, also auch unabhängig davon, ob ich Gewerkschaftsmitglied bin. Warum ist das so? Und, welchen Vorteil hat es dann, bei einer Gewerkschaft Mitglied zu sein?
Erwin Vones: Das ist so, weil für alle Angelegenheiten, die einer Gesetzgebung bedürfen oder eben die jährlichen Gehaltsverhandlungen in Österreich nur die Gewerkschaft legitimiert ist, das durchzuführen und dass nicht Betriebsräte oder Personalvertretung auf der Betriebsebene machen dürfen. Und die Verhandlungsergebnisse erhalten dann alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, unabhängig von der Gewerkschaftszugehörigkeit. Allerdings, je höher die Gewerkschaftsdichte innerhalb einer Fachgewerkschaft ist, umso mehr kann man dann eben auch Druck auf die Dienstgeberseite ausüben und auch bessere Verhandlungserfolge erwirken. Und daher wäre es sicher sinnvoll, wenn man die Gewerkschaft solidarisch unterstützt. Und hier ist es mir wichtig zu betonen, dass der Österreichische Gewerkschaftsbund überparteilich im Sinne des Vereinsgesetzes organisiert ist. Im Falle von gewerkschaftlichen Maßnahmen, zum Beispiel, wenn man einen Streik ausüben will, dann sind nur Gewerkschaftsmitglieder arbeitsrechtlich geschützt. Das bedeutet also für einen Streik, da könnte der Dienstgeber die Lohnfortzahlung einstellen und Gewerkschaftsmitglied und nur Gewerkschaftsmitglieder bekommen dann für diese Tage aus dem Streikfonds eine entsprechende Entschädigung. Leider gibt es an Universitäten nur eine sehr geringe Gewerkschaftsdichte und daher ist es auch sehr schwer, entsprechende gewerkschaftliche Maßnahmen durchzusetzen. In diesem Zusammenhang ist es einmal wichtig, darauf hinzuweisen, was die größten gewerkschaftlichen Errungenschaften in Österreich sind.
Das betrifft jetzt alle Arbeitnehmer*innen und das sind in Österreich einerseits das Urlaubsrecht, das ist der Karenzurlaub, der Pflegeurlaub und dann die Sonderzahlungen der 13. und 14. Gehalt. Also die gäbe es ohne die gewerkschaftlichen Errungenschaften eben nicht. Weitere Serviceleistungen und Annehmlichkeiten der Gewerkschaftsmitgliedschaft bietet: das wäre einerseits gewerkschaftlicher Rechtsschutz. Das ist nicht so, wie manche meinen, sie haben eh eine private Rechtsschutzversicherung, sondern der Rechtsschutz der Gewerkschaft geht über das weit hinaus. Und auch beim Vorwurf grobe Fahrlässigkeit gewährt dieser einen Rechtsschutz bei einem Rechtsverfahren, einem Sozialgerichtsverfahren, einem Zivilprozess im Zusammenhang mit Amtshaftung, Strafprozessen, Disziplinarverfahren und dies bis zum Obersten Gerichtshof, Verwaltungsgerichtshof und Verfassungsgerichtshof. Es gibt soziale Betreuung innerhalb der Gewerkschaft, soziale Unterstützung bei akuten und extremen Notsituationen. Es gibt eine ÖGB-Solidaritätsversicherung. Es gibt verschiedene Vergünstigungen für Urlaube in Gewerkschaftshotels, Beratungen in jeglichen Angelegenheiten, die irgendwo dienstrechtlich oder privat sind. Es gibt einen Berufschutz: Da gibt es eine Haftpflicht bis 75.000 € als ÖGB Mitglied im Zusammenhang mit beruflicher Tätigkeit wegen fahrlässig verursachten Personen- oder Sachschaden gegenüber Dritten. Es gibt Hilfe bei Mobbing und Konflikten.
Es gibt zahlreiche Kulturangebote und noch viele andere Angebote, deren Aufzählung jetzt den Rahmen sprengen würde. Sehr wichtig zu wissen ist, dass der Gewerkschaftbeitrag, der 1 % des Bruttogehalts beträgt, maximal aber 30,81 € im Jahr 2023 ausmacht, automatisch die Lohnsteuerbemessungsgrundlage vermindert und daher tatsächlich einiges weniger ausmacht und man so irgendwo zwischen 10 und 17 € tatsächlichen Monatsbeitrag liegen wird.
Julia Papst-Gohm: Das heißt zusammengefasst, für einen überschaubaren Beitrag kann ich bei der Gewerkschaft beitreten, ohne irgendwo Parteimitglied zu sein oder mich für eine Partei entscheiden zu müssen.
Erwin Vones: Das ist total unabhängig von irgendeiner politischen Weltanschauung, quasi überparteilich. Er ist zwar politisch, im Sinne der Arbeitnehmer*innenvertretung ist man ja praktisch da politisch tätig, aber man muss überhaupt bei keiner Fraktion und der Parteimitglied sein, damit man Gewerkschaftsmitglied ist. Und es ist ja nicht so, wie fälschlicherweise oft dargestellt wird, wenn man bei der Gewerkschaft ist, dann ist man automatisch bei der Fraktion X oder Y.
Julia Papst-Gohm: Ich glaube, das ist mir wichtig, dass man das einmal aufarbeitet und betont und das es auch wichtig ist, um zu transportieren, dass Gewerkschaften für uns Arbeitnehmer*innen einen wichtigen Beitrag leisten, dass sie uns vertreten und dass es Vieles, wie du es angesprochen hast, nicht gäbe ohne Gewerkschaften, die für uns eintreten. Vielleicht zurück zum Abschluss für 2023: Ich habe mir mal überschlagsmäßig ausgerechnet, was das für die Universität monetär bedeutet. Also ausgehend vom Personalbudget 2022 habe ich mir jährliche Mehrkosten von mehr als 14 Millionen € ausgerechnet. Wie finanziert die Universität das? Und ist diese Frage der finanziellen Bedeckbarkeit für die Universitäten ein Thema bei den Gehaltsverhandlungen, wird es auch diskutiert?
Erwin Vones: Das ist die Finanzierung, die erfolgt über die jeweiligen Leistungsvereinbarungen der Universitäten mit dem Bundesministerium. Für uns in der Gewerkschaft ist im Vordergrund jetzt nicht die Bedeckbarkeit, sondern ein guter Abschluss für unsere Kolleginnen und Kollegen. Es ist in der ersten Verhandlungsrunde der diesjährigen Kollektivvertragsverhandlungen seitens des GÖD-Verhandlungsteams, die aktuell sehr angespannt und teilweise prekäre Situation im gesamten Personalbereich der Universitäten dargestellt worden. Von der Dienstgeberseite, sprich dem Dachverband, wurde die finanzielle Situation der einzelnen Universitäten und damit verbunden die Schwierigkeiten diskutiert. Und es ist dann gemeinsam mit dem Dachverband und GÖD über die Nachdotierung der Finanzierung der Unis durch das Ministerium gesprochen und verhandelt worden. Und es ist ein Erfolg erzielt worden, indem dass der Bundesminister dann zugesagt hat, gewisse Mittel nachzuschießen.
Julia Papst-Gohm: Ja, Erwin! Danke für das, wie immer sehr informative Gespräch. Ich bin selbst kein Gewerkschaftsmitglied, werde es mir aber überlegen. Es ist heute nicht darum gegangen, dafür Werbung zu machen, sondern einfach einmal darzustellen, was Gewerkschaften sind, wozu wir sie brauchen und was sie schon alles für uns erreicht haben. Herzlichen Dank, Erwin, für deinen unermüdlichen Einsatz für die Mitarbeiter*innen auf allen Ebenen. Ich bekomme das ja jetzt immer aus erster Hand mit und sehe, dass du wirklich im Dauereinsatz bist. Den Zuhörer*innen einen guten Start ins neue Jahr mit der erfreulichen Aussicht auf eine zumindest finanzielle Entlastung. Und was mir auch noch heute wichtig ist: Die personalabteilung hat einen sehr guten Beitrag im Intranet veröffentlicht. Der lautet „Ab 2023: Das ändert sich für Dientsnehmer*innen“. Da sind eigentlich diese Änderungen, die wir jetzt besprochen haben, aber auch darüber hinaus noch Vergünstigungen, sehr gut beschrieben. Also auch ein Dankeschön an die personalabteilung. Ja, so viel von meiner Seite. Erwin, was willst du uns noch sagen?
Erwin Vones: Ja, liebe Julia. Danke für deine wirklich interessanten Fragen und dein Kompliment. Über Anregungen, Anfragen zur Gewerkschaftmitgliedschaft stehe ich gern zur Verfügung und freue mich, wenn ihr mich zu allen Dingen im Zusammenhang mit der Gewerkschaft, im Zusammenhang mit der Universität an mich wendet und wünsche euch allen eine schöne, gute Zeit und hoffentlich sehen uns bald wieder, hören wir uns bald wieder.
Julia Papst-Gohm: Alles klar, Danke sehr!