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Entwicklung eines Roboterarms zur Unterstützung von "Handgriffen" im Alltag

Entwicklung eines Roboterarms zur Unterstützung von „Handgriffen“ im Alltag

Motivation

Im Rahmen des Projektes INNklusion (https://www.uibk.ac.at/de/projects/innklusion/) entwickeln wir gemeinsam mit Studierenden und Menschen mit Behinderungen verschiedenste Lösungen für ihre Assistenz im Alltag. Bei motorischen Einschränkungen der Hände und Arme ist es für die Personen mühsam oder nur mit Hilfe einer persönlichen Assistenz möglich, sich zum Beispiel die Zähne zu putzen, zu essen, sich zu schminken oder die Nase zu putzen.

Zielsetzung

Ziel der Arbeit ist es einen robotischen Arm und Endeffektor(en) zu entwickeln, der es Personen mit motorischen Einschränkungen der Hände und Arme ermöglicht, alltägliche ”Handgriffe” mit weniger fremder Hilfe durchzuführen.

Arbeitspakete

  • Recherche und Analyse der Anforderungen in Zusammenarbeit mit einer Nutzerin
  • Ausarbeitung und Bewertung von Konzepten
  • Konstruktion und Programmierung des Systems für die definierten Funktionalitäten
  • Iterative Tests zur Optimierung von Prototypen und abschließender Validierung der Anforderungen

Inhaltliche Ausrichtung

experimentell                         2/5

konstruktiv/konzeptionell    4/5

methodisch/theoretisch       0/5

Arbeitswissenschaft              0/5

Maschinenbau                       3/5

Elektrotechnik                        3/5

Informatik                               4/5

Bewegungswissenschaft      0/5

Vorwissen/Interessen

Vorwissen im Bereich der Robotik und Roboterregelung sowie der Konstruktion von mechatronischen Systemen ist wünschenswert.

Betreuer:in

Katharina Schmermbeck, MSc

katharina.schmermbeck@uibk.ac.at

Die Arbeit dokumentiert die einzelnen Arbeitsschritte in übersichtlicher Form. Die Kandidat:in verpflichtet sich, die Arbeit selbstständig durchzuführen und die von ihr / ihm verwendeten wissenschaftlichen Hilfsmittel anzugeben.

Die eingereichte Arbeit verbleibt als Prüfungsunterlage im Eigentum des Lehrstuhls und darf Dritten nur unter Zustimmung des Lehrstuhlinhabers zugänglich gemacht werden.

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