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Hell Silvia: Kritische Anmerkungen zu dem jüngst veröffentlichten EKD-Text "Kirchengemeinschaft nach evangelischem Verständnis"
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Kritische Anmerkungen zu dem jüngst veröffentlichten EKD-Text "Kirchengemeinschaft nach evangelischem Verständnis"

Autor:Hell Silvia
Veröffentlichung:
Kategorieartikel
Abstrakt:Der jüngst veröffentlichte Text der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) "Kirchengemeinschaft nach evangelischem Verständnis" hat vielfache Reaktionen ausgelöst. Zum einen geht es um die Frage, wann nach evangelischer Auffassung Kirchengemeinschaft vorliegt. Die Leuenberger Konkordie wird unkritisch als Modell hingestellt. Zum anderen wird die Beziehung der EKD zu den anderen christlichen Konfessionen oberflächlich und ohne Kenntnisnahme eines mehrjährigen Dialogprozesses dargestellt. Kirchengemeinschaft kann nur erreicht werden, wenn (1) eine kritische Selbstreflexion angestellt wird und (2) die Bereitschaft vorhanden ist, sich - bei gleichzeitiger Wahrnehmung von Differenzen - auf einen echten Dialog einzulassen.
Publiziert in:# Originalbeitrag für den Leseraum
Datum:2002-06-13

Inhalt

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1. Von der Gemeinschaft christlicher Kirchen zur Kirchengemeinschaft

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Das Ziel ökumenischer Bemühungen wird im EKD-Text (1) klar benannt: Es ist dies die Erklärung und Verwirklichung von Kirchengemeinschaft. Die Methode des "differenzierten Konsenses", die in der Vergangenheit im Vordergrund gestanden ist, wird nicht außer Kraft gesetzt, wohl aber die Frage gestellt, ob das eigentlich Differierende nicht eine unterschiedliche ökumenische Zielvorstellung ist. Es streben zwar alle Kirchen Einheit an, es ist aber noch lange nicht klar, ob alle das Gleiche darunter verstehen. Was also ist mit "'sichtbarer Einheit' der Kirche" gemeint?

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Der EKD-Text "Kirchengemeinschaft nach evangelischem Verständnis" geht genau dieser Frage nach. Angestrebt ist eine Klarstellung des evangelischen Verständnisses von Kirchengemeinschaft. Der Text geht dabei davon aus, daß es nicht nur zwischen römisch-katholischer und evangelischer Seite unterschiedliche Vorstellungen von Kirchengemeinschaft gibt - kurz erwähnt wird in diesem Zusammenhang die von der Kongregation für die Glaubenslehre erlassene Erklärung "Dominus Iesus" -, sondern auch auf evangelischer Seite. Der Ausdruck "Kirchengemeinschaft" ist an sich vieldeutig. Nach evangelischem Verständnis gehören dazu Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft sowie die gegenseitige Anerkennung der Ämter. Dies alles basiere auf der vollen gegenseitigen Anerkennung der Kirchen als Kirchen. Wörtlich dazu: Kirchengemeinschaft liegt nach evangelischer Auffassung vor, wenn "selbständige Gemeinden und Einzelkirchen einander Gemeinschaft an Wort und Sakrament gewähren und sich...gegenseitig als 'wahre Kirche' anerkennen" (9). Drei Forderungen müssen nach Auffassung des EKD-Textes erfüllt sein, um von Kirchengemeinschaft reden zu können. Eine solche ist dann gegeben, (1) "wenn die in ihr verbundenen Kirchen das gemeinsame Verständnis des Evangeliums von der Rechtfertigung und der Sakramente feststellen", (2) "damit den sich in Wort und Sakrament selbst mitteilenden Jesus Christus als den ihre Gemeinschaft allein tragenden Grund anerkennen" und (3) "sich daraufhin gegenseitig anerkennen und ihre Gemeinschaft in Wort und Sakrament praktisch vollziehen" (9). In den praktischen Vollzug eingeschlossen ist die gegenseitige Anerkennung der Ordination und damit die Ermöglichung der Interzelebration, wie sie unter den Signatarkirchen der Leuenberger Konkordie bereits praktiziert werde.

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Ein Abschnitt, umschrieben mit "Von der Gemeinschaft christlicher Kirchen zur Kirchengemeinschaft" (11-14), verdient besondere Aufmerksamkeit. Unter "Gemeinschaft christlicher Kirchen" wird etwas anderes verstanden als unter "Kirchengemeinschaft". Eine Gemeinschaft christlicher Kirchen liege in den konfessionellen Weltbünden, in Form einer Arbeitsgemeinschaft oder eines ökumenischen Rates von Kirchen vor. Das Dokument weist ausdrücklich darauf hin, daß hier nicht von "Kirchengemeinschaft" gesprochen werden kann, eine Arbeitsgemeinschaft jedoch ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Kirchengemeinschaft sein könne.

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Der Auffassung, daß zwischen Arbeitsgemeinschaft und Kirchengemeinschaft zu unterscheiden ist, ist zuzustimmen. Nicht glücklich ist jedoch die begriffliche Unterscheidung zwischen "Gemeinschaft christlicher Kirchen" und "Kirchengemeinschaft". Besser wäre es wohl, ersteres mit "cooperatio" und zweiteres mit "communio" zu umschreiben. Eine Kooperation unter den Kirchen kann auf vielfältige Weise geschehen, muß aber noch nicht Kirchengemeinschaft bzw. sichtbare Einheit der Kirche bedeuten. Innerhalb einer Arbeitsgemeinschaft könne das Verhältnis der kooperierenden Kirchen "unterschiedliche Dichte" (11) aufweisen. Das Dokument nennt bereits bestehende Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft, eucharistische Gastbereitschaft mit und ohne entsprechende Vereinbarung, einseitig erklärte eucharistische Gastbereitschaft, eucharistische Gemeinschaft ohne volle Austauschbarkeit der Geistlichen, usw.

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Hier wäre es hilfreich gewesen, wenn das Dokument eine Überlegung aufgenommen hätte, die bereits 1995 im Rahmen einer Tagung der Leuenberger Kirchengemeinschaft diskutiert wurde: (2) "Kann man..., wenn man sich gegenseitig als wahren Ausdruck der einen Kirche Jesu Christi und damit als Glied der gleichen Gemeinschaft anerkennt", so fragt André Birmelé in seinem, bei dieser Tagung gehaltenen Vortrag, "von unterschiedlichen Qualitäten der unter uns bestehenden Gemeinschaften sprechen?" (3) Der im EKD-Text verwendete Ausdruck "unterschiedliche Dichte" könnte einen solchen Gedanken nahelegen. Birmelé ist der Überzeugung, daß es nicht sinnvoll ist, zwischen einer "weniger vollen", einer "vollen" und einer noch "volleren" Gemeinschaft zu unterscheiden.(4) Sinnvoll dagegen sei es, von "verschiedenen Stadien der Gestaltwerdung dieser Gemeinschaft" (5) zu sprechen. Es geht um die Frage der Sichtbarkeit der Kirchengemeinschaft. Im Vorwort des EKD-Textes ist davon die Rede. Es wird dort nicht der Ausdruck "volle Gemeinschaft" verwendet. Gefragt wird nach der "sichtbaren Einheit" der Kirche. Im Haupttext findet sich allerdings der Ausdruck "volle Kirchengemeinschaft" (8).

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2. Leuenberger Konkordie als Modell?

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Die Leuenberger Konkordie wird besonders hervorgehoben, bekommt geradezu Modell-Charakter. Hingewiesen wird darauf, daß bekenntnisverschiedene Einzelkirchen 1973 erklärt haben, "dass sie untereinander in...Kirchengemeinschaft stehen" (10). Aufgrund eines gemeinsamen Verständnisses des Evangeliums von der Rechtfertigungsbotschaft her sei "Gemeinschaft an Wort und Sakrament" möglich geworden, was eine gegenseitige Anerkennung der Ordination und Interzelebration einschließe.

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Der EKD-Text geht mit keinem Wort auf den komplexen Rezeptionsprozeß einer solchen Konkordie ein. Kritische Töne fehlen völlig. Der Leuenberger Konkordie haben zwar lutherische, reformierte und unierte Kirchen in Europa zugestimmt, (6) es gibt aber auch Vorbehalte, so z.B. von den lutherischen Kirchen in Skandinavien. Zu prüfen wäre, ob dies allein damit zu tun hat, daß es in Skandinavien "kaum reformierte Christen gibt" (7) und sich dort die Frage des Zusammenlebens nicht so dringend stellte wie in anderen Ländern. Anzufragen wäre, ob die Zustimmung zu einer Konkordie bereits Kirchengemeinschaft besagt. Was muß gegeben sein, um von wirklicher Kirchengemeinschaft reden zu können? Können Formulierungen nicht auch über zugrundeliegende Differenzen hinwegtäuschen? (8) Wieviel Verschiedenheit verträgt eine Kirchengemeinschaft? Inwieweit kann mit einer solchen Konkordie der "Verschiedenheit der Erwartungen und Situationen" (9) entsprochen werden? Ist die Leuenberger Konkordie wirklich ein gelungenes Modell für Kirchengemeinschaft? Hat sie auch außerhalb von Europa Bedeutung? Solche und ähnliche Fragen müssen wohl noch in weiteren Lehrgesprächen geklärt werden.

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3. Die Darstellung der Beziehung zur römisch-katholischen Kirche und zu den orthodoxen Kirchen

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Den wohl problematischsten Teil stellt der Abschnitt im EKD-Text dar, in dem die Beziehung zu den anderen christlichen Kirchen, vor allem zur römisch-katholischen Kirche und zu den orthodoxen Kirchen dargelegt wird.

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Vorweg wird festgestellt, daß "die römisch-katholische Vorstellung von der sichtbaren, vollen Einheit der Kirchen mit dem hier entwickelten Verständnis von Kirchengemeinschaft nicht kompatibel" (13) ist und daß es eine Reihe von Ansichten in der römisch-katholischen Kirche gebe, denen evangelischerseits nicht zugestimmt werden könne: "Es ist eine Verständigung darüber zu erstreben, dass für die Gemeinschaft der Kirchen nicht eine einzige, historisch gewachsene Form des kirchlichen Amtes zur Bedingung gemacht werden kann, sondern dass unterschiedliche Gestalten desselben möglich sind. In diesem Zusammenhang ist auch festzustellen, dass die Notwendigkeit und Gestalt des 'Petrusamtes' und damit des Primats des Papstes, das Verständnis der apostolischen Sukzession, die Nichtzulassung von Frauen zum ordinierten Amt und nicht zuletzt der Rang des Kirchenrechtes in der römisch-katholischen Kirche Sachverhalte sind, denen evangelischerseits widersprochen werden muß" (13).

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Mit keinem Wort wird auf bereits vorhandene Dialogergebnisse Bezug genommen. Was z.B. im Dokument "Das geistliche Amt in der Kirche"(10) über die Gestalt des Amtes und die apostolische Sukzession gesagt wird, wird nicht zur Kenntnis genommen. Mit keinem Wort werden Versuche erwähnt, die angestellt worden sind, um über das petrinische Dienstamt in ökumenischer Verantwortung nachzudenken. Es mag zwar sein, daß das im Jahr 2000 erschienene Dokument "Communio Sanctorum" (11), das von der Bilateralen Arbeitsgruppe der Deutschen Bischofskonferenz und der Kirchenleitung der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands herausgegeben worden ist, gerade von evangelischer Seite heftig Kritik geerntet hat; (12) es darf aber nicht übersehen werden, daß man in dem umstrittenen Abschnitt "Der Petrusdienst" (CS Nr. 153-200) versucht hat, römisch-katholische und evangelisch-lutherische Anliegen aufzugreifen, und man bestrebt war, bei allem Wissen um bestehende Differenzen gemeinsame Anliegen zu formulieren.

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Ähnlich problematisch ist die Darstellung der Beziehung zu den orthodoxen Kirchen. Die Nichtanerkennung der Taufe in den westlichen Kirchen durch die orthodoxen Kirchen wird als "ein nicht unbeträchtliches Hemmnis" (13) bezeichnet. Hier hätte das Urteil ebenfalls differenzierter ausfallen müssen. Gerade in der jüngst erschienenen Stellungnahme der Russisch-Orthodoxen Kirche zum Verhältnis zu den anderen christlichen Konfessionen wird auf die Taufe, die außerhalb der Orthodoxen Kirche gespendet wird, eingegangen und diese keineswegs als schlichtweg ungültig bezeichnet:(13) Die Aufnahme von Menschen aus nicht-orthodoxen Gemeinschaften in die Orthodoxe Kirche erfolgt, so lautet es in der Stellungnahme der Russisch-Orthodoxen Kirche, "nicht ausschließlich durch das Sakrament der Taufe. Denn ungeachtet der zerstörten Einheit bleibt eine gewisse - unvollkommene - Gemeinschaft bestehen, die als Pfand für die Rückkehr in die Gemeinschaft der Kirche, in die katholische Fülle und Einheit dient." (14)

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Weiters wird im EKD-Text behauptet, daß auf orthodoxer Seite "Vorstellungen vom Nationalkirchentum und von kirchlicher Einheit in erkennbarer Spannung zur Leuenberger Konkordie" (13) stehen würden. Die Vorstellung eines "Nationalkirchentums" wird jedoch von orthodoxer Seite heftig bestritten. Grigorios Larentzakis dazu: "Oft wird erwähnt, daß die Gesamtorthodoxie in Nationalkirchen organisiert und strukturiert ist, und zwar in dem Sinn, daß die Nationalität die Grundbedingung ihrer Strukturierung sei. Manche meinen sogar, daß dies die offizielle charakteristische konfessionelle Identität sei. Das entspricht aber nicht der Realität. Denn wenn die Nation die Grundbedingung für die Strukturierung der Orthodoxie wäre, dann müßten Patriarchate nur nach Nationen organisiert sein." (15)

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4. Schlußbemerkung

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Wir müssen - und darin stimme ich dem EKD-Text zu - alles tun, um die Einheit der Kirche immer mehr sichtbar werden zu lassen. (16) So wie Kirche keine unsichtbare Größe ist, (17) so auch nicht Einheit bzw. Kirchengemeinschaft. Die Frage ist nur, was jeweils darunter zu verstehen ist und wie dieses Ziel erreicht werden kann. Die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche Jesu Christi ereignet sich in einer communio ecclesiarum - in einer Gemeinschaft von Kirchen, die sich wechselseitig als Gestalt der einen Kirche Jesu Christi anerkennen können. Es braucht den theologischen Diskurs, um sich klar zu werden, was zur Gestalt der einen Kirche Jesu Christi gehört. Die Gestalt jedoch darf mit dem Gehalt nicht völlig gleichgesetzt werden, wiewohl die Gestalt nicht losgelöst vom Gehalt betrachtet werden darf. Um aber prüfen zu können, wie es sich mit der jeweiligen Gestalt verhält, braucht es eine genaue Kenntnis voneinander. Deshalb ist es bedauerlich, wenn die Auffassung einer anderen, nichtevangelischen Kirche so dargestellt wird, daß sich diese nicht oder nur mangelhaft wiedererkennt. Das Nicht-zur-Kenntnis-Nehmen ökumenischer Dialoge führt nur zu einer Zementierung kontroverstheologischer Standpunkte. Eine verschärfte Abwehrreaktion anderer Kirchen ist dann die Folge.

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Zum ökumenischen Dialog gehört auch eine kritische Selbstreflexion. Die Leuenberger Konkordie wird als geglücktes Modell für verwirklichte Kirchengemeinschaft hingestellt. Kritisch zu fragen wäre, welche Bedingungen gegeben sein müssen, um tatsächlich von Kirchengemeinschaft reden zu können. Daß eine Arbeitsgemeinschaft keine Kirchengemeinschaft darstellt, dem ist nur zuzustimmen. Eine Arbeitsgemeinschaft stellt zwar "ein Instrument auf dem Weg zur Kirchengemeinschaft" dar, ist dies selbst aber noch nicht. Die in diesem Zusammenhang anzutreffende Rede von "eucharistischer Gastfreundschaft" bzw. gar von "eucharistischer Gemeinschaft" im Vorfeld verwirklichter Kirchengemeinschaft bedürfte einer kritischen Bewertung, die im EKD-Text allerdings unterbleibt. Wie hängen Kirche, Kirchengemeinschaft und Eucharistie zusammen? Ist eucharistische Gemeinschaft im Vorfeld verwirklichter Kirchengemeinschaft überhaupt denkbar? Der EKD-Text gibt zwar das Ziel an, das angestrebt werden muß, nämlich Kirchengemeinschaft, stellt sich selbst aber zu wenig die Frage, was denn nun tatsächlich Kirchengemeinschaft ausmacht. Daß Kirchengemeinschaft mehr ist als nur ein loser Zusammenschluß von Kirchen, geht auch aus der Charakterisierung der Kirchengemeinschaft als "Kirche" (14) hervor. Die Frage ist nur, in welchem Sinn. Dies zu klären, ist einem ökumenischen Dialog aufgegeben und muß gemeinsam bewältigt werden.

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Anmerkungen:  

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 1. nach evangelischem Verständnis. Ein Votum zum geordneten Miteinander bekenntnisverschiedener Kirchen. Ein Beitrag des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD Texte 69). Hg. Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland. Hannover o.J. Die im Artikel angegebenen Zahlen beziehen sich auf diesen Text.

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2. Tagung fand vom 6. bis 10. September 1995 in der evangelischen Begegnungsstätte auf dem Liebfrauenberg bei Straßburg statt. Die Beiträge liegen in einem Sammelband vor: Leuenberg, Meissen und Porvoo. Konsultation zwischen den Kirchen der Leuenberger Kirchengemeinschaft und den an der Meissener Erklärung und der Porvoo-Erklärung beteiligten Kirchen. Liebfrauenberg, Elsaß - 6. bis 10. September 1995 (Leuenberger Texte 4). Hg. W. Hüffmeier u. C. Podmore. Frankfurt a. Main 1996 (in großteils zweisprachiger Version).

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3. 48.

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4. NAME="N_5_">5. 49.

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6. Kleine Konfessionskunde (Konfessionskundliche Schriften des Johann-Adam-Möhler-Instituts Nr. 19). Hg. Johann-Adam-Möhler-Institut. Paderborn 1996, 242.

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7. Meissen und Porvoo 38.

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8. dazu die Ausführungen in der Leuenberger Konkordie zum Abendmahl: Sind die Formulierungen dort nicht so gewählt, daß jede Konfession ihre Deutung herauslesen kann? Der Text der Leuenberger Konkordie in: Konkordie und Kirchengemeinschaft reformatorischer Kirchen im Europa der Gegenwart (Ökumenische Perspektiven Nr. 10). Texte der Konferenz von Driebergen / Niederlande (18. bis 24. Februar 1981). Hg. A. Birmelé. Mit Beirträgen von A. Houtepen / L. Fischer. Frankfurt a. Main 1982, 13-25, bes. 16f, Nr. 15.18f.

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9. Meissen und Porvoo 38.

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10. römisch-katholische / evangelisch-lutherische Kommission: Das geistliche Amt in der Kirche. Paderborn 31982.

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11. Arbeitsgruppe der Deutschen Bischofskonferenz und der Kirchenleitung der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands: Communio Sanctorum. Die Kirche als Gemeinschaft der Heiligen. Paderborn / Frankfurt a. Main 2000 (= CS).

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12. Kritik richtet sich vor allem gegen die Aussage, daß sich "die Bindung eines...universalen Petrusdienstes an den Bischof von Rom" "für die abendländische Christenheit trotz aller Belastungen aus historischen Gründen" nahelege (CS Nr. 191). Vgl. dazu Schöpsdau, Walter: Eine in jeder Hinsicht offene Frage. Der Papst als Sprecher der Christenheit? In: MD 3/2001 (Mai/Juni 52. Jg.), 41f.

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13. Stellungnahme der Russisch-Orthodoxen Kirche lautet: "Basic Prinziples of the attitude of the Russian Orthodox Church toward the other christian confessions" (= RO). Der Text ist in englischer Sprache abrufbar unter: <http://www.russian-orthodox-church.org.ru/s2000e13.htm>. Eine deutsche Kurzfassung ist erschienen in: Glaube in der 2. Welt 29/1 (2001) 14-19. Auszüge sind auch abgedruckt in: Ökumenische Rundschau 50/2 (2001) 210-215.

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14. Russisch-Orthodoxe Kirche hält am unauslöschlichen Merkmal der Taufe fest. Daraus folgt, daß diejenigen, die sich abgespalten haben, nicht einfach wiedergetauft werden, wenn sie zur orthodoxen Kirche zurückkehren, wiewohl aber die Taufe Voraussetzung dafür ist, jemanden wieder aufzunehmen: "This is why the Orthodox Church does not receive those coming to her from non-Orthodox communitis only through the Sacrament of Baptism. In spite of the rupture of unity, there remains a certain incomplete fellowship which serves as the pledge of a return to unity in the Church, to catholic fullness and oneness" (RO 1.15; Hervorheb. S.H.).

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15. Grigorios: Die orthodoxe Kirche. Ihr Leben und ihr Glaube. Graz / Wien / Köln 2000, 33.

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16. ist Zeit für mehr ökumenische Gemeinschaft." Dieser Aufruf findet sich im ersten Abschnitt der Kundgebung, die die Synode der Evangelischen Kirche am 9. November 2000 zum Schwerpunktthema "Eins in Christus. Kirchen unterwegs zu mehr Gemeinschaft" herausgegeben hat. Der Text ist im selben Heft abgedruckt wie auch das Votum "Kirchengemeinschaft nach evangelischem Verständnis" (EKD-Text 69).

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17. dazu den EKD-Text, wo ganz im Sinne Martin Luthers zwischen "Verborgenheit" und "Unsichtbarkeit" unterschieden wird (6): Die Verborgenheit der Kirche bedeute nicht einfach "Unsichtbarkeit", denn "die Evangeliumsverkündigung in Wort und Sakrament bei der Versammlung der Gemeinde ist für jedermann wahrnehmbar".

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