Worauf muss bei der Begründung von Besetzungsvorschlägen geachtet werden?
Besetzungsvorschläge dienen dem Zweck, dem nachfolgend entscheidenden Organ – nach der Geschäftsverteilung des Rektorates die Rektorin – eine sachliche Entscheidungsgrundlage zu liefern.
Der AKG prüft Personalauswahlverfahren unter den Gesichtspunkten der Diskriminierungsfreiheit und der Beachtung des Frauenförderungsgebotes.
Eine sachlich nachvollziehbare Begründung des Besetzungsvorschlages ist hierfür unerlässlich.
Was ist zu beachten, damit ein Besetzungsvorschlag nachvollziehbar begründet ist:
- Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen in einem objektiven und substantiierten Qualifikationsvergleich beurteilt werden. Bei einer großen Anzahl an bewerbungen kann bei der Beurteilung der ausgeschiedenen Bewerber:innen durchaus eine kurze Begründung ausreichen, sofern aus dieser hervorgeht, warum die nicht ausgewählten Bewerber:innen ausgeschieden wurden.
- Die Begründung des Besetzungsvorschlages hat sich an sämtlichen Kriterien des Ausschreibungstextes zu orientieren.
- In Eignungsabwägungen dürfen keine Beurteilungskriterien einbezogen werden, aus denen sich ein Nachteil für die weiblichen Bewerberinnen ergibt oder die sich an einem diskriminierenden, rollenstereotypen Verständnis der Geschlechter orientieren. Insbesondere dürfen Unterbrechungen in der Erwerbstätigkeit, Reduzierung der Arbeitszeit oder Verzögerung beim Abschluss einzelner Ausbildungsgänge auf Grund der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen Bewerber:innen nicht benachteiligen.