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1669 Reise- und Forschungsstipendien – Universität Innsbruck

1669 Reise- und Forschungsstipendien für die Mitglieder des Doktoratskollegs Medizinrecht und Gesundheitswesen

Aktuelle Informationen hier.

An der Universität Innsbruck werden Reise- und Forschungsstipendien durch den Förderkreis 1669 – Wissenschaft Gesellschaft – der Universität Innsbruck ausgeschrieben.

Die Förderung junger Forscherinnen und Forscher ist ein Ziel des Förderkreises 1669. Diesem Leitmotiv des Förderkreises entsprechend werden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die Mitglied eines Doktoratskollegs der Universität Innsbruck sind, bei Forschungsaufenthalten im Ausland unterstützt. Vergeben werden Stipendien zu Forschungsaufenthalten weltweit, auch für Recherchen, Archivarbeiten, Feldforschung und wissenschaftliche Sammlungen. Zusätzlich sollen mit der Förderung von Konferenzteilnahmen exzellente Nachwuchswissenschaftler_innen unterstützt werden, Beziehungen in der Scientific Community aufzubauen und ihre Forschungsergebnisse mit einem Fachpublikum zu diskutieren.

Ziel dieser Förderung ist es, jungen Wissenschaftler_innen zu ermöglichen, an einer Universität ihrer Wahl im Ausland ein Forschungsprojekt durchzuführen, wobei hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität des Forschungsvorhabens entscheidende Auswahlkriterien darstellen.

Antragsberechtigt sind Studierende, die Mitglied eines Doktoratskollegs der Universität Innsbruck sind und sich in keinem Anstellungsverhältnis zur Universität befinden. Studierende, die Mitarbeiter_innen der Universität sind, können Reisekosten an der Fakultät beantragen.

Die Forschungsaufenthalte werden mit einem Zuschuss in der Höhe von bis zu EUR 5.000.- gefördert.

bewerbungsvoraussetzungen:

  • Antragsberechtigt sind Doktoratsstudierende, die Mitglieder in einem Doktoratskolleg der Universität Innsbruck sind und die an der Universität Innsbruck als ordentliche Hörer_innen eingeschrieben und zur Fortsetzung gemeldet sind.
  • Die Anträge müssen vor Antritt des Forschungsaufenthaltes eingereicht werden, nachträglich eingereichte bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Stipendien werden nicht rückwirkend ausbezahlt.

Ihre bewerbung um dieses Stipendium richten Sie bitte an die Referentin des DKs unter Beifügung folgender Unterlagen:

  • Antragsformular 
  • Lebenslauf inkl Publikationsliste mit Vorträgen und Posterpräsentationen
  • Projektbeschreibung inkl Zeit- und Finanzplan (max 10 Seiten) - der Bezug weiterer Förderungen muss im Finanzplan angegeben werden.
  • Nachweis der Aufnahme an der Gastinstitution (Betreuungszusage) bzw Bestätigung der Annahme des Vortrags / der Präsentation oder Teilnahmebestätigung an der wissenschaftlichen Veranstaltung
  • Empfehlungsschreiben Ihrer Dissertationsbetreuer_innen, in dem das Forschungsvorhaben befürwortet wird
  • Studienblatt und Studienzeitbestätigung (bitte nur 1 Blatt, ist online abrufbar)
  • Bitte schicken Sie einen kurzen Abschlussbericht bis spätestens 2 Monate nach Abschluss Ihrer Forschungsreise bzw nach dem Konferenzbesuch an forschungsfoerderung@uibk.ac.at . 

Ihre Anträge werden nach Verfügbarkeit der Mittel laufend bearbeitet. Bitte beachten Sie, dass die formelle Erfüllung aller bewerbungsvoraussetzungen keinen Rechtsanspruch auf eine finanzielle Unterstützung impliziert.

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