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Bachelorarbeit – Universität Innsbruck

Informationen zur Abfassung von BA-Arbeiten am Institut für Germanistik

Ziel der Bachelorarbeit ist die selbstständige Bearbeitung einer Fragestellung mit den im Bachelorstudium Germanistik bzw. UF Deutsch erlernten Kenntnissen und Methoden. Die schriftliche Ausarbeitung beinhaltet die Beschreibung des Themas sowie das Darlegen der gewonnenen Erkenntnisse nach anerkannten wissenschaftlichen Regeln. Das Niveau der Bachelorarbeit sollte so sein, dass sie von anderen AbsolventenInnen desselben Studienganges verstanden wird.

1. Regelungen (nach Studiengang)

BA-Studium nach Curriculum Germanistik 2009:

Die facheinschlägige BA-Arbeit ist im Rahmen einer Lehrveranstaltung (LV) eines Moduls abzufassen. Die Module, aus denen BA-Arbeiten hervorgehen können, sind im Curriculum 2009 gekennzeichnet (es sind dies für die Germanistik die PM 13 bis 15, 19, 22, 24, 25 oder aus ein gewähltes Wahlmodul der Literaturwissenschaft oder Kulturwissenschaft des Bachelorstudiums Germanistik 2009). Die BA-Arbeit ist ein Teil der LV. Benotet wird die gesamte LV.

BA-Studium nach Curriculum Germanistik 2015:

Im Bachelorstudium Germanistik 2015 ist eine Bachelorarbeit im Umfang von 7,5 ECTS-AP zu verfassen. Die facheinschlägige BA-Arbeit ist im Rahmen der Lehrveranstaltung (LV) SE Bachelorarbeit des Pflichtmoduls 20 (Pflichtmodul: Bachelorarbeit) abzufassen. Die BA-Arbeit ist ein Teil der LV. Benotet wird die gesamte LV (10 ECTS-AP).

BA-Studium nach dem Curriculum Lehramt UF Deutsch 2015:

Im Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe mit Unterrichtsfach Deutsch 2015 ist eine Bachelorarbeit im Umfang von 6,5 ECTS-AP zu verfassen. Die facheinschlägige BA-Arbeit ist im Rahmen der Lehrveranstaltung (LV) SE Bachelorarbeit des Pflichtmoduls 17 (Pflichtmodul: Bachelorarbeit) abzufassen. Die BA-Arbeit ist ein Teil der LV. Benotet wird die gesamte LV (7,5 ECTS-AP).

2. Schritt für Schritt zur BA-Arbeit

1) BetreuerIn und Thema finden

2) Zum jeweiligen Bachelorseminar BA oder LA anmelden (siehe Pflichtmodul: Bachelorarbeit; Anmeldevoraussetzungen beachten!!)

3) Anmeldeformular Bachelor oder Lehramt ausgefüllt und unterschrieben bei dem Studienbeauftragten Dr. Peter Pohl abgeben

4) Abgabefrist für das Anmeldeformular beachten

a) Wintersemester: 31. Oktober
b) Sommersemester: 31. März

5) Notwendige Formulare für die BA-Arbeit

a) Titelblatt für Bachelorarbeit in die BA-Arbeit einbinden (erste Seite des Dokuments)
b) Eidesstattliche Erklärung am Ende der BA-Arbeit einbinden (letzte Seite des Dokuments)
c) Nachweis über die Bachelorarbeit (siehe Punkt 12)

6) Abgabefrist für die Bachelorarbeit beachten

a) Wintersemester: 31. Juli
b) Sommersemester: 31. Dezember

3. Umfang der Arbeit

Die BA-Arbeiten am Institut für Germanistik umfassen üblicherweise 50.000 bis 75.000 Zeichen [ohne Leerzeichen], d. h. 30–40 Seiten, nicht über 40 Seiten (Haupttext, exklusive Anhang).

4. Workload

Beachten Sie bei der Themenfestlegung den Workload für Ihre BA-Arbeit.

5. Format der Abgabe

Die BA-Arbeit ist der/dem Betreuer/in in schriftlicher und gebundener Ausfertigung (Klebebindung) und als pdf-Datei zu übermitteln.

6. Formale Gestaltung

Für die BA-Arbeit gelten die am Institut üblichen Stylesheet-Empfehlungen.

7. Eidesstattliche Erklärung

Die eidesstattliche Erklärung am Ende der BA-Arbeit ist mit einzubinden.

8. Bestandteile einer Bachelorarbeit

  1. Titelblatt
  2. Abstract Deutsch und Englisch, je ca. 10 Zeilen
  3. Inhaltsverzeichnis
  4. Haupttext (Einleitung, Hauptteil(e), Schluss)
  5. Literaturverzeichnis
  6. (Abkürzungsverzeichnis)
  7. (Abb.-Verzeichnis)
  8. Eidesstattliche Erklärung

 9. Abgabetermine

Wintersemester: 31. Juli
Sommersemester: 31. Dezember

10. Korrekturen

Die BA-Arbeit wird mit den Studierenden entsprechend vorbereitet bzw. regelmäßig besprochen (Themenfindung, Literaturrecherche, Abstract, Aufbau) oder die eingereichte Fassung wird einmal dem/der Studierenden zur Überarbeitung zurückgegeben. (Kommentare können in eine elektronisch eingereichte Fassung eingefügt oder die Arbeit wird mit dem Studierenden mündlich besprochen werden).

11. Bewertung

Bewertet werden Inhalt und Form. Die Bewertungskriterien sind auch auf der Institutshomepage abrufbar.

12. Nachweis der BA-Arbeit

Der/die Studierende füllt das Formular „Nachweis über die BA-Arbeit gemäß Curriculum“ aus, das er/sie im Prüfungsreferat (1. Etage, GeiWi) abzugeben hat. Der Nachweis über die BA-Arbeit dient dem Prüfungsreferat für die Erfassung des Themas sowie der zusätzlichen ECTS-AP für die LV, im Rahmen derer sie abgefasst wurde.

Das Formular wird vom/von der Studierenden ausgefüllt und von der Betreuerin/dem Betreuer der BA-Arbeit unterschrieben. Der Nachweis ist spätestens vor Abschluss des Bachelorstudiums im Prüfungsreferat abzugeben.

Der „Nachweis über die BA-Arbeit gemäß Curriculum“ enthält keine Note der BA-Arbeit, da eine BA-Arbeit „keine eigenständige Arbeit“, sondern eine im Rahmen einer LV verfasste Arbeit darstellt (siehe Punkt 1 und Punkt 14). Das Formular „Nachweis über die BA-Arbeit gemäß Curriculum“ erhalten Sie im Prüfungsreferat oder auf der Studieninformationsseite Ihres Studiums unter „Formulare“.

13. Wiederholung einer BA-Arbeit

Die Regelungen über die Wiederholung von Prüfungen (§ 77 UG) und den Rechtsschutz bei Prüfungen (§ 79 UG) sind aus systematischen Gründen nicht auf BA-Arbeiten anzuwenden, das bedeutet, dass bei einer negativen Beurteilung der BA-Arbeit das ganze BA-Seminar nochmals zu absolvieren ist.

14. Noten

Die Noten für die gesamte LV werden im Institut (Sekretariat) oder von dem/der LV-Leiter/in ins System eingegeben und zur Freigabe an das Prüfungsreferat übermittelt.

15. Aufbewahrung der Arbeit

BA-Arbeiten müssen mindestens sechs Monate ab Bekanntgabe der Beurteilung aufbewahrt werden.

16. Archivieren der Arbeit

BA-Arbeiten werden nicht zentral archiviert, aber die Themen werden im System LFU:online erfasst. Der Eintrag in das System erfolgt durch das Prüfungsreferat.

Das Institut oder die Fakultät darf BA-Arbeiten zur internen Dokumentation über das Netz archivieren. Dafür ist jedoch die Einverständniserklärung des/der Studierenden einzuholen.

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