Informationen für Bewerber:innen
Die Universität Innsbruck im Überblick
Hier finden Sie einen Überblick zur Universität Innsbruck
Der bewerbungsprozess
Ablauf des § 98 UG Verfahrens für Bewerber:innen
- Stellenfreigabe und Ausschreibung
Die Stelle wird freigegeben und international ausgeschrieben. - bewerbungseinreichung
Bewerber:innen reichen ihre Unterlagen fristgerecht ein. Die Berufungskommission prüft die bewerbungen. - Gutachten und Auswahl
Externe Gutachten werden eingeholt, und geeignete Kandidat:innen werden für Hearings ausgewählt. - Hearings und Besetzungsvorschlag
Kandidat:innen präsentieren sich in Hearings. Die Berufungskommission erstellt einen Besetzungsvorschlag. - Entscheidung und Berufung
Der/die Rektor:in führt Verhandlungen, trifft die finale Entscheidung und schließt den Vertrag mit dem/der ausgewählten Bewerber:in ab.
Weiterführende Informationen
Einzureichende bewerbungsunterlagen
Für gelistete Bewerber:innen (§ 98 UG Verfahren)
Rechtliche Rahmenbedingungen
Hier finden Sie eine Übersicht der rechtlichen Rahmenbedingungen zu den unterschiedlichen Berufungsverfahren.