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Mitteilungsblatt 49. Stück – Universität Innsbruck

Mitteilungsblatt (49. Stück)

Studienjahr 2021/2022

Ausgegeben am 7. Juni 2022

49. Stück

Inhalt

568. curriculum für das interfakultäre Masterstudium Antike Welten an der Philosophisch-Historischen Fakultät und der Philologisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck 

 

Anlage zum Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 07.06.2022, 49.Stück, Nr. 568

Beschluss der curriculum-Kommission an der Philosophisch-Historischen Fakultät vom 27.04.2022, genehmigt mit Beschluss des Senats vom 07.06.2022:

 

Aufgrund des § 25 Abs. 1 Z 10a des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120, idgF, und des § 40 Satzungsteil „Studienrechtliche Bestimmungen“, wiederverlautbart im Mitteilungsblatt der Leopold- Franzens-Universität Innsbruck vom 10.02.2022, 17. Stück, Nr. 277, idgF, wird verordnet:

  

curriculum für das
interfakultäre
Masterstudium
Antike Welten
an der Philosophisch-Historischen Fakultät und der
Philologisch- Kulturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck

  

Inhaltsverzeichnis

§ 1     Zuordnung des Studiums

§ 2     Qualifikationsprofil

§ 3     Umfang und Dauer

§ 4     Zulassung

§ 5     Lehrveranstaltungsarten und Teilungsziffern

§ 6     Verfahren zur Vergabe der Plätze bei Lehrveranstaltungen mit Teilnahmebeschränkung

§ 7     Vertiefungen

§ 8     Pflicht- und Wahlmodule

§ 9     Masterarbeit

§ 10  Prüfungsordnung

§ 11  Akademischer Grad

§ 12  Inkrafttreten

§ 13  Übergangsbestimmungen

  

§ 1     Zuordnung des Studiums

Das interfakultäre Masterstudium Antike Welten ist gemäß § 54 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002 – UG der Gruppe der geistes- und kulturwissenschaftlichen Studien zugeordnet.

 

§ 2     Qualifikationsprofil

  1. Das Masterstudium Antike Welten dient der altertumswissenschaftlichen Ausbildung. Es verfolgt kulturwissenschaftliche, archäologische, philologische und historische Fragestellungen. Zugänge bilden die Methoden der Geschichtswissenschaft, der Philologie sowie der Archäologie. Besonderes Augenmerk wird auf Kontakte und Wechselwirkungen zwischen historischen Kulturräumen, Traditionen und politischen Strukturen sowie die sich daraus ergebenden Erkenntnisse und Folgerungen für die Gegenwart gelegt.
  2. Das Masterstudium Antike Welten sieht eine fachspezifische Vertiefung im Ausmaß von 30 ECTS-Anrechnungspunkten vor. Es stehen folgende sechs Vertiefungen zur Auswahl:
    1. Die Vertiefung Alte Geschichte befähigt die Studierenden, das antike Quellenmaterial mit theoriegeleiteten Fragestellungen historisch zu analysieren und wissenschaftsgeschichtlich zu kontextualisieren sowie sich kritisch mit Identitäts- und Geschlechterkonstruktionen im antiken Raum auseinanderzusetzen.
    2. Die Vertiefung Altorientalische Philologie befähigt Studierende, selbstständig mit sumerisch-akkadischen Quellen zu arbeiten, diese sprachlich zu analysieren und mithilfe von historischen, kultur- sowie literaturhistorischen Methoden auszuwerten.
    3. Die Vertiefung Gräzistik befähigt Studierende, selbstständig griechische Sprache und Literatur von ihren Anfängen bis zum Ende der Spätantike zu erforschen, griechische Texte zu analysieren, zu interpretieren, in ihren historisch-kulturellen Kontexten zu verorten und ihre Rezeption zu untersuchen.
    4. Die Vertiefung Latinistik befähigt Studierende, selbstständig lateinische Sprache und Literatur der Antike, des Mittelalters und der Neuzeit zu erforschen, lateinische Texte zu analysieren, zu interpretieren, in ihren historisch-kulturellen Kontexten sowie im Austausch mit anderen Traditionen zu verorten und ihre Rezeption zu untersuchen.
    5. Die Vertiefung Klassische Archäologie ermöglicht den Studierenden eine erweiterte Beschäftigung mit der griechisch-römischen Antike und ihren Nachbarkulturen. Der Schwerpunkt liegt auf einer über die Grundlagenkenntnisse hinausgehenden Beschäftigung mit materieller Kultur als Erkenntnisquelle für weitreichende Themenfelder im Rahmen der Kultur- und Bildwissenschaften.
    6. Die Vertiefung Vorderasiatische Archäologie ermöglicht den Studierenden eine erweiterte Beschäftigung mit der Archäologie und Geschichte des Nahen und Mittleren Ostens sowie des Südkaukasus. Der Schwerpunkt liegt auf der forschungsgeleiteten Lehre mit starkem Praxisbezug sowohl im Bereich der feldarchäologischen Forschung als auch in der Anwendung archäologischer und kunsthistorischer Methoden im Bereich des Cultural Heritage.
  3. Das Masterstudium Antike Welten qualifiziert die Absolventinnen und Absolventen für Arbeits- und Berufsfelder, für die das beschriebene Spektrum der Geisteswissenschaften als Voraussetzung dienlich ist wie
  1. Fachwissenschaft,
  2. fachspezifische Erwachsenen- und Berufsfortbildung,
  3. Bibliotheks-, Archiv-, Dokumentations-, Sammlungs- und Museumswesen,
  4. Medien- und Kulturarbeit,
  5. Öffentlichkeitsarbeit,
  6. Tätigkeit im öffentlichen Dienst, in nichtstaatlichen sowie supra- und internationalen Organisationen.
  1. Das Masterstudium Antike Welten ist Basis für darauf aufbauende postgraduale Weiterbildung (z. B. Kulturmanagement, Diplomatie) und für Gebiete, in denen logisches, analytisches, innovatives und vernetztes Denken, die Fähigkeit zur Synthese und Teamarbeit, konzeptuelle Kreativität sowie das eigenständige Erschließen von Informationsquellen und Wissensbeständen durch Recherchieren und deren Vermittlung erforderlich sind.
  2. In Hinblick auf mögliche Berufsbilder werden im Laufe des Studiums im Rahmen der Pflicht- bzw. in Wahlmodulen zusätzlich zu fachspezifischen Kenntnissen allgemeine Qualifikationen vermittelt und vertieft; hierzu zählen:
  1. die Kompetenz zur kritischen, sachlichen und übersichtlichen Darstellung der sich aus den Quellen ergebenden Sachverhalte,
  2. die Kompetenz, eine eigenständige kritische Position gegenüber existierenden wissenschaftlichen sowie populären Auffassungen, Theorien, Ideologien und Dogmen einzunehmen,
  3. die Kompetenz zur kritischen Auseinandersetzung mit historischen Geschlechterkonstruktionen,
  4. die Kompetenz zur Anwendung dieses Wissens zur Förderung des Verständnisses von historisch-politischen, kulturellen, sprach- und literaturwissenschaftlichen Positionen sowie von Werten wie interkulturellem Verstehen u. a.
  1. Berufsfelder und weiterführende Studien: Die fachspezifischen Kompetenzen und die im Rahmen des Studiums entwickelten Schlüsselqualifikationen garantieren eine vielschichtige Ausbildung, die zu Tätigkeiten in Berufsfeldern mit sehr unterschiedlichen Anforderungsprofilen befähigt. Insbesondere ist das Masterstudium Grundlage für ein Doktoratsstudium und damit für eine wissenschaftliche Laufbahn, auf die es bereits spezifisch vorbereitet.

 

§ 3     Umfang und Dauer

Das Masterstudium Antike Welten umfasst 120 ECTS-Anrechnungspunkte (im Folgenden: ECTS-AP). Das entspricht einer Studiendauer von vier Semestern. Ein ECTS-AP entspricht einer Arbeitsbelastung von 25 Stunden.

 

§ 4     Zulassung

  1. Die Zulassung zum Masterstudium Antike Welten setzt den Abschluss eines fachlich infrage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich infrage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus.
  2. Als fachlich infrage kommendes Studium gilt jedenfalls der Abschluss des Bachelorstudiums Classica et Orientalia an der Universität Innsbruck. Über das Vorliegen eines anderen fachlich infrage kommenden Studiums und über die Gleichwertigkeit eines Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung entscheidet das Rektorat gemäß § 64 Abs. 3 UG.
  3. Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, können zur Erlangung der vollen Gleichwertigkeit zusätzliche Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Ausmaß von maximal 30 ECTS-AP vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind.

 

§ 5     Lehrveranstaltungsarten und Teilungsziffern

  1. Nichtprüfungsimmanente Lehrveranstaltungen:

Vorlesungen (VO) sind vorwiegend im Vortragsstil gehaltene Lehrveranstaltungen. Sie vermitteln Inhalte, Methoden und Lehrmeinungen eines Fachs.

  1. Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen:
  1. Arbeitsgemeinschaften (AG) dienen zur Vermittlung von Kenntnissen und Methoden des wissenschaftlichen Arbeitens und/oder zur gemeinsamen Auseinandersetzung mit Theorien, Fragen, Methoden und Techniken eines Fachgebiets in Form der Zusammenarbeit in Gruppen. Teilungsziffer: 25
  2. Exkursionen (EX) dienen zur Veranschaulichung und Vertiefung der Studieninhalte und der praktischen Bearbeitung konkreter Aufgaben eines Fachgebiets außerhalb der Universität und ihrer Einrichtungen. Teilungsziffer: 25
  3. Seminare (SE) dienen zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Inhalten, Methoden und Techniken eines oder mehrerer Fachgebiete samt Präsentation und Diskussion von Beiträgen der Studierenden. Teilungsziffer: 25
  4. Übungen (UE) dienen zur praktischen Bearbeitung konkreter Aufgaben eines Fachgebiets sowie der Einübung von spezifischen Kompetenzen. Teilungsziffer: 25
  5. Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU) dienen zur praktischen Bearbeitung konkreter Aufgaben eines Fachgebiets, die sich in Zusammenhang mit dem Vorlesungsteil stellen. Teilungsziffer: 25

 

§ 6     Verfahren zur Vergabe der Plätze bei Lehrveranstaltungen mit einer beschränkten Zahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern

Bei Lehrveranstaltungen mit einer beschränkten Zahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden die Plätze wie folgt vergeben:

  1. Studierende, denen aufgrund der Zurückstellung eine Verlängerung der Studienzeit erwächst, sind bevorzugt zuzulassen.
  2. Reicht Kriterium Z 1 zur Regelung der Zulassung zu einer Lehrveranstaltung nicht aus, so sind an erster Stelle Studierende, für die diese Lehrveranstaltung Teil eines Pflichtmoduls ist, und an zweiter Stelle Studierende, für die diese Lehrveranstaltung Teil eines Wahlmoduls ist, bevorzugt zuzulassen.
  3. Reichen die Kriterien Z 1 und Z 2 zur Regelung der Zulassung zu einer Lehrveranstaltung nicht aus, so werden die vorhandenen Plätze verlost.

 

§ 7    Vertiefung

Im Rahmen des Masterstudiums Antike Welten ist verpflichtend eine Vertiefung im Ausmaß von 30 ECTS-AP zu absolvieren. Als Vertiefung gelten

  • Alte Geschichte,
  • Altorientalische Philologie,
  • Gräzistik,
  • Latinistik,
  • Klassische Archäologie,
  • Vorderasiatische Archäologie.

 

§ 8     Pflicht- und Wahlmodule

  1. Es sind folgende Pflichtmodule im Umfang von insgesamt 15 ECTS-AP zu absolvieren:

1.

Pflichtmodul: Kulturen der Alten Welt

SSt

ECTS-AP

a.

VO Methoden und Theorien der Altertumswissenschaften

2

5

b.

SE Wissenschaftlicher Diskurs

2

5

 

Summe

4

10

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden haben spezielle Kenntnisse von Methoden und Theorien der Altertumswissenschaften. Sie verfügen über ein Wissen, um fachspezifische, interdisziplinäre und genderspezifische Fragestellungen behandeln zu können. Die Studierenden verfügen über Kompetenzen zur aktiven Teilnahme am wissenschaftlichen Diskurs und zur Vermittlung und Präsentation wissenschaftlicher Ergebnisse.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

2.

Pflichtmodul: Vorbereitung Masterarbeit

SSt

ECTS-AP

 

Vereinbarung des Themas, des Umfangs und der Form der Masterarbeit auf Basis einer inhaltlichen Kurzbeschreibung (Exposé) sowie Vereinbarung der Arbeitsabläufe und des Studienfortgangs; Planung eines entsprechenden Zeitrahmens für die Durchführung der Masterarbeit

-

2,5

 

Summe

-

2,5

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden sind in der Lage, eine inhaltliche Kurzbeschreibung der geplanten Masterarbeit (Exposé) zu verfassen, einen zeitlichen Ablauf zu skizzieren und eine schriftliche Masterarbeitsvereinbarung abzuschließen.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

3.

Pflichtmodul: Verteidigung der Masterarbeit

SSt

ECTS-AP

 

Studienabschließende mündliche Verteidigung der Masterarbeit vor einem Prüfungssenat

-

2,5

 

Summe

-

2,5

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden haben ihre Masterarbeit im Gesamtzusammenhang des Masterstudiums reflektiert; dabei stehen theoretisches Verständnis, methodische Grundlagen, Vermittlung der Ergebnisse der Masterarbeit und Präsentationsfertigkeiten im Vordergrund.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Beurteilung aller anderen Pflicht- und Wahlmodule sowie der Masterarbeit

 

  1. Es sind Wahlmodule im Umfang von insgesamt 80 ECTS-AP wie folgt zu absolvieren:
    1. Es ist eine Vertiefung im Ausmaß von 30 ECTS-AP zu wählen:
      1. Alte Geschichte
      2. Altorientalische Philologie
      3. Gräzistik
      4. Latinistik
      5. Klassische Archäologie
      6. Vorderasiatische Archäologie

 

  1. Vertiefung Alte Geschichte

1.

Wahlmodul: Soziale Differenzierung und Geschlechterverhältnisse

SSt

ECTS-AP

a.

SE Alte Geschichte:

2

5

b.

VO Soziale Differenzierung und Geschlechterverhältnisse

2

5

 

Summe

4

10

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden verfügen über Fachkenntnisse im Bereich der Alten Geschichte durch Auseinandersetzung mit den sozialen Verhältnissen und Geschlechterverhältnissen in der Antike unter besonderer Berücksichtigung aktueller Forschungstendenzen und - kontroversen. Sie sind befähigt, aktuelle theoretische Ansätze auf antikes Quellenmaterial anzuwenden und historische Fragestellungen daraus abzuleiten. Sie erkennen die Anwendbarkeit und Kontextbezogenheit der Analysemethoden. Die Studierenden haben ihre Kompetenz zur schriftlichen Abfassung einer wissenschaftlichen Seminararbeit erweitert.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

2.

Wahlmodul: Alte Geschichte I

SSt

ECTS-AP

a.

VU Sozial- und Gesellschaftsgeschichte

2

5

b.

VU Transkulturelle Verflechtungsgeschichte

2

5

c.

VU Ereignisgeschichte

2

5

 

Summe

6

15

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden verfügen über Kenntnisse in der Geschichte Afro-Eurasiens im Sinne einer Entangled History und/oder Antiken Globalgeschichte, die den transregionalen Interaktions- und Kommunikationssystemen und deren Akteurinnen/Akteuren nachspürt sowie den geopolitischen Raum behandelt. Die Studierenden erkennen das Potenzial der Analysekategorien Gender, Klasse, Ethnizität für die historische Auseinandersetzung mit der Antike.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

3.

Wahlmodul: Historische Exkursion

SSt

ECTS-AP

a.

EX Historische Exkursion

2

2,5

b.

UE Historische Exkursion

1

2,5

 

Summe

3

5

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden haben ihre Kenntnisse im Erkennen, Beurteilen und Erklären unterschiedlicher Formen der musealen Aufbereitung vergangener Zeiten erweitert. Sie verfügen über die Kompetenz, geschichtswissenschaftliche und speziell althistorische Zusammenhänge vor Ort zu präsentieren und Darstellungsformen zu dekonstruieren.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

  1. Vertiefung Altorientalische Philologie

4.

Wahlmodul: Sumerisch

SSt

ECTS-AP

a.

SE Sumerische Textlektüre I:

2

5

b.

SE Sumerische Textlektüre II:

2

5

 

Summe

4

10

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden verfügen über die Kompetenz, selbstständig sumerische Texte verschiedener Gattungen und aus verschiedenen Epochen zu analysieren, zu übersetzen und diese Texte als historische Quellen zu kontextualisieren. Sie haben ihre Kenntnisse der verschiedenen für das Sumerische genutzten Varianten der Keilschrift sowie der diachronen und synchronen Varianten des Sumerischen erweitert.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

5.

Wahlmodul: Akkadisch

SSt

ECTS-AP

a.

SE Akkadische Textlektüre I:

2

5

b.

SE Akkadische Textlektüre II:

2

5

 

Summe

4

10

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden verfügen über die Kompetenz, selbstständig akkadische Texte verschiedener Gattungen und aus verschiedenen Epochen zu analysieren, zu übersetzen und diese Texte als historische Quellen zu kontextualisieren. Sie haben Kenntnisse über die verschiedenen für das Akkadische genutzten Varianten der Keilschrift sowie über die diachronen und synchronen Varianten des Akkadischen.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

6.

Wahlmodul: Sumerisch-Akkadische Bilinguen

SSt

ECTS-AP

a.

SE Sumerisch-Akkadische Bilinguen I:

2

5

b.

SE Sumerisch-Akkadische Bilinguen II:

2

5

 

Summe

4

10

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden verfügen über die Kompetenz, zweisprachige sumerisch-akkadische Texte zu übersetzen und zu analysieren. Sie haben Fertigkeiten im Umgang mit den Übersetzungstechniken des mesopotamischen Altertums im Speziellen und jeglicher Übersetzung im Allgemeinen erworben.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

  1. Vertiefung Gräzistik

7.

Wahlmodul: Gräzistik I

SSt

ECTS-AP

a.

SE Interpretation und Methodik (Griechische Literatur):

2

5

b.

UE Extensive Lektüre (Griechische Literatur)

2

5

 

Summe

4

10

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden haben ihre Sprach- und Übersetzungs- und Interpretationskompetenz durch Arbeit an einer Auswahl altgriechischer Texte aus verschiedenen Gattungen und Epochen vertieft. Sie können sich selbstständig mit verschiedenen Forschungsmeinungen kritisch auseinandersetzen und auf dieser Grundlage Stellung zu aktuellen Forschungsfragen beziehen.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

 

 

8.

Wahlmodul: Gräzistik II

SSt

ECTS-AP

a.

VU Teilgebiete der antiken Literatur:

2

5

b.

VU Historische Grammatik

2

2,5

c.

UE Sprachwissenschaftliche Lektüre

2

2,5

 

Summe

6

10

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden haben ihre Kenntnisse im Bereich der antiken Literatur unter besonderer Berücksichtigung der Rolle der griechischen Literatur sowie im Bereich der griechischen Sprachwissenschaft unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklung der griechischen Sprache und der zentralen Charakteristika der antiken griechischen Dialekte vertieft.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

9.

Wahlmodul: Gräzistik III

SSt

ECTS-AP

a.

SE Griechisches Interpretationsseminar:

2

5

b.

VU Teilgebiete der griechischen Literatur:

2

5

 

Summe

4

10

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden haben ihre Kenntnisse in einzelnen Teilbereichen der griechischen Literatur vertieft. Sie können ausgewählte Methoden, Theorien und Konzepte auf konkrete Themen und Texte anwenden und sie kritisch reflektieren.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

  1. Vertiefung Latinistik

10.

Wahlmodul: Latinistik I

SSt

ECTS-AP

a.

SE Interpretation und Methodik (Lateinische Literatur):

2

5

b.

UE Extensive Lektüre (Lateinische Literatur)

2

5

 

Summe

4

10

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden haben ihre Sprach- und Übersetzungs- und Interpretationskompetenz durch Arbeit an einer Auswahl lateinischer Texte aus verschiedenen Gattungen und Epochen vertieft. Sie können sich selbstständig mit verschiedenen Forschungsmeinungen kritisch auseinandersetzen und auf dieser Grundlage Stellung zu aktuellen Forschungsfragen beziehen.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

 

 

11.

Wahlmodul: Latinistik II

SSt

ECTS-AP

a.

VU Paläographie

2

2,5

b.

VU Neulateinische Lektüre

2

2,5

c.

VU Mittellateinische Literatur

2

2,5

d.

VU Neulateinische Literatur

2

2,5

 

Summe

8

10

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden haben ihre Kenntnisse im Bereich der nachantiken Latinität unter besonderer Berücksichtigung ihres historischen und kulturellen Kontexts und ihrer Bedeutung für die europäische Geistesgeschichte vertieft. Sie haben ihre Fertigkeit, mittelalterliche und frühneuzeitliche Handschriften zu lesen, ausgebaut.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

12.

Wahlmodul: Latinistik III

SSt

ECTS-AP

a.

SE Lateinisches Interpretationsseminar:

2

5

b.

VU Teilgebiete der lateinischen Literatur:

2

5

 

Summe

4

10

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden haben ihre Kenntnisse in einzelnen Teilbereichen der lateinischen Literatur vertieft. Sie können ausgewählte Methoden, Theorien und Konzepte auf konkrete Themen und Texte anwenden und sie kritisch reflektieren.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

  1. Vertiefung Klassische Archäologie

13.

Wahlmodul: Klassische Archäologie

SSt

ECTS-AP

a.

SE Klassische Archäologie

1

2,5

b.

VU Klassische Archäologie

1

2,5

 

Aus dem Masterstudium Archäologien in der jeweils aktuellen Fassung sind aus dem Themenbereich Klassische Archäologie weitere Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 25 ECTS-AP zu absolvieren, welche im Lehrveranstaltungsverzeichnis besonders gekennzeichnet sind.

 

Summe

 

30

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden haben ihre kulturwissenschaftliche Kompetenz durch die intensivierte Betrachtung verschiedener Gattungen, Epochen und Regionen der Klassischen Archäologie vertieft. Archäologische Zeugnisse und Forschungsliteratur wurden, insbesondere im Zusammenspiel mit historisch-literarischen Quellen, eigenständig analysiert, methodisch ausgewertet und theoretisch reflektiert. Dies umfasst nicht nur die kritische Auseinandersetzung mit neuen und unvertrauten Themenstellungen sowie aktuellen Forschungstendenzen und -kontroversen, sondern auch die Befähigung zur eigenständigen Formulierung von übergreifenden wie kontextgebundenen historischen Fragestellungen und Schlussfolgerungen, was durch die selbstständige Erarbeitung und Präsentation forschungsrelevanter Theorien zu konkreten Themen nachgewiesen wurde.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

         

 

  1. Vertiefung Vorderasiatische Archäologie

14.

Wahlmodul: Vorderasiatische Archäologie I

SSt

ECTS-AP

a.

AG Aktuelle Forschungsthemen in der Vorderasiatischen Archäologie I

2

5

b.

AG Aktuelle Forschungsthemen in der Vorderasiatischen Archäologie II

2

5

 

Summe

4

10

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden haben ihre Fachkompetenz durch die kritische Reflexion von aktuellen, forschungsrelevanten Theorien in der Vorderasiatischen Archäologie vertieft. Sie sind in der Lage, die theoretischen Zusammenhänge zwischen archäologischen Befunden und ihrer Interpretation nachzuvollziehen.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

15.

Wahlmodul: Vorderasiatische Archäologie II

SSt

ECTS-AP

a.

SE Archäologie Altvorderasiens

1

2,5

b.

VU Archäologie Altvorderasiens

1

2,5

 

Summe

2

5

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden sind in der Lage, spezifische Forschungsfragen im Bereich der Vorderasiatischen Archäologie eigenständig zu erarbeiten und ihre kulturhistorische Bedeutung für die Geschichtsrekonstruktion anhand von praxisorientierten Fallbeispielen zu erörtern.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

16.

Wahlmodul: Vorderasiatische Archäologie III

SSt

ECTS-AP

a.

UE Archäologische Schule

3

5

b.

EX Archäologische Schule

2

5

c.

UE Funddokumentation

1

5

 

Summe

6

15

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden sind in der Lage, bei der Organisation und Leitung einer wissenschaftlichen Ausgrabung im Ausland mitzuwirken und Teilaufgaben im Bereich der wissenschaftlichen Fund- und Befunddokumentation sowie Fund- und Befundbearbeitung selbstständig auszuführen.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

 

 

    1. Aus den Wahlmodulen 17 bis 26 sind 50 ECTS-AP zu absolvieren.

17.

Wahlmodul: Alte Geschichte II

SSt

ECTS-AP

a.

SE Alte Geschichte:

2

5

b.

VU Klassiker lesen

2

5

 

Summe

4

10

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden verfügen über erweiterte Fachkenntnisse in der Alten Geschichte durch Auseinandersetzung mit neuen Themenstellungen unter Berücksichtigung aktueller Forschungstendenzen. Sie verfügen über ein Methodenrepertoire, um antike Quellen und Forschungsliteratur eigenständig zu analysieren, kritisch auszuwerten und theoretisch zu reflektieren. Sie sind befähigt, das Verhältnis von antiken Materialien und (post)moderner Geschichtsschreibung wissenschaftlich zu bestimmen.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

18.

Wahlmodul: Sprachen der Alten Welt

SSt

ECTS-AP

a.

VU Sprachen und Kulturen des vorderasiatisch-mediterranen Raums

2

5

b.

VU Sprachen der Alten Welt

2

5

 

Summe

4

10

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden haben Kenntnisse einer weiteren Sprache erworben, die für die altertumswissenschaftliche Forschung oder die Beschäftigung mit dem jeweiligen Kulturraum von Relevanz ist, z. B. afroasiatische, altiranische oder altanatolische Sprachen. Sie verfügen über das Wissen der Geschichte des entsprechenden Kulturraums und sind befähigt, sich mit textrelevanten Themenstellungen unter Berücksichtigung aktueller Forschungstendenzen und -kontroversen auseinanderzusetzen.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

19.

Wahlmodul: Digital Cultural Heritage

SSt

ECTS-AP

a.

VU Forschungspraxis in der Vorderasiatischen Archäologie I

2

5

b.

UE Forschungspraxis in der Vorderasiatischen Archäologie II

1

5

 

Summe

3

10

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden haben methodische und theoretische Grundkenntnisse der digitalen Archäologie und der diversen Einsatzmöglichkeiten im Bereich der Forschung, des Cultural Heritage und der Museologie erworben.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

 

 

20.

Wahlmodul: Literatur-, Übersetzungs- und Interpretationstheorie

SSt

ECTS-AP

a.

VU Theorie und Praxis des Übersetzens und Interpretierens

2

2,5

b.

VU Literaturtheorie

2

2,5

 

Summe

4

5

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden haben vertieftes Wissen auf dem Gebiet der Literaturtheorie und auf dem Gebiet des Übersetzens und Interpretierens erworben. Sie können ausgewählte Methoden, Theorien und Konzepte auf konkrete Themen und Texte anwenden und sie kritisch reflektieren.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

21.

Wahlmodul: Literatur- und Kulturgeschichte

SSt

ECTS-AP

a.

VU Literaturgeschichte

2

5

b.

VU Kulturgeschichte

2

5

 

Summe

4

10

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden haben vertieftes Wissen auf dem Gebiet der Literatur- und Kulturgeschichte unter besonderer Berücksichtigung des historischen und kulturellen Kontexts der betreffenden Texte erworben. Sie können ausgewählte Methoden, Theorien und Konzepte auf konkrete Themen und Texte anwenden und sie kritisch reflektieren.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

22.

Wahlmodul: Text und Textträger

SSt

ECTS-AP

a.

VU Text und Textträger 1

1

2,5

b.

VU Text und Textträger 2

1

2,5

 

Summe

2

5

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden haben vertieftes Wissen auf dem Gebiet der Textüberlieferung und der Edition der Texte erworben. Sie können ausgewählte Methoden, Theorien und Konzepte auf konkrete Themen und Texte anwenden und sie kritisch reflektieren.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

23.

Wahlmodul: Formen der wissenschaftlichen Kommunikation

SSt

ECTS-AP

a.

VU Wissenschaftliches Schreiben und Publizieren

2

5

b.

VU Mündliche Wissenschaftskommunikation

2

5

 

Summe

4

10

 

Lernergebnis des Moduls:

Optimierung der geisteswissenschaftlich-fachbezogenen wissenschaftlichen Text­produktionskompetenz sowie der rhetorischen Interaktionskompetenz; komplexe mündliche und schriftliche kommunikative Gattungen der Domäne Wissenschaft theoriegeleitet analysieren und reflektieren können; geschärfte wissenschaftliche Urteilskraft

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

24.

Wahlmodul: Praxis I

SSt

ECTS-AP

 

Praxis

Die Studierenden können zur Erprobung und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. zur Orientierung über die Bedingungen der beruflichen Praxis und zum Erwerb von berufsrelevanten Qualifikationen eine Praxis im Umfang von 5 ECTS-AP absolvieren. Eine Absolvierung im Ausland wird empfohlen. Vor Antritt der Praxis ist die Genehmigung durch die Universitätsstudienleiterin/den Universitäts­studienleiter einzuholen.

Die Praxis ist in Einrichtungen gemäß § 2 Abs. 3 zu absolvieren. Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit ist eine Bescheinigung der Einrichtung vorzulegen; ein Praxisbericht ist zu verfassen.

Die Wahlmodule 24 und 25 können auch in ein- und derselben Einrichtung (im Umfang von insgesamt 10 ECTS-AP) absolviert werden.

 

5

 

Summe

-

5

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden haben erworbenes Wissen und Fertigkeiten in einem beruflichen Umfeld gemäß § 2 Abs. 3 angewandt; nach Abschluss des Moduls sind die Studierenden mit den Bedingungen der beruflichen und/oder wissenschaftlichen Praxis vertraut.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: Praxis frühestens nach Absolvierung von 30 ECTS-AP möglich

 

25.

Wahlmodul: Praxis II

SSt

ECTS-AP

 

Praxis

Die Studierenden können zur Erprobung und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. zur Orientierung über die Bedingungen der beruflichen Praxis und zum Erwerb von berufsrelevanten Qualifikationen eine Praxis im Umfang von 5 ECTS-AP absolvieren. Eine Absolvierung im Ausland wird empfohlen. Vor Antritt der Praxis ist die Genehmigung durch die Universitätsstudienleiterin oder den Universitätsstudienleiter einzuholen. Die Praxis ist in Einrichtungen gemäß § 2 Abs. 3 zu absolvieren. Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit ist eine Bescheinigung der Einrichtung vorzulegen; ein Praxisbericht ist zu verfassen.

Die Wahlmodule 24 und 25 können auch in ein- und derselben Einrichtung (im Umfang von insgesamt 10 ECTS-AP) absolviert werden.

 

5

 

Summe

-

5

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden haben erworbenes Wissen und Fertigkeiten in einem beruflichen Umfeld gemäß § 2 Abs. 3 angewandt; nach Abschluss des Moduls sind die Studierenden mit den Bedingungen der beruflichen und/oder wissenschaftlichen Praxis vertraut.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: Praxis frühestens nach Absolvierung von 30 ECTS-AP möglich

 

26.

Wahlmodul: Individuelle Wahl

SSt

ECTS-AP

 

Es können Lehrveranstaltungen und/oder Module im Umfang von 30 ECTS-AP nach Maßgabe freier Plätze aus den Curricula der an der Universität Innsbruck gemäß § 54 Abs. 1 UG eingerichteten Master- oder Diplomstudien frei gewählt werden. Besonders empfohlen wird der Besuch einer Lehrveranstaltung/eines Moduls, bei der/dem Genderaspekte samt den fachlichen Ergebnissen der Frauen- und Geschlechterforschung behandelt werden.

Als Alternative zu den frei wählbaren Lehrveranstaltungen und/oder Modulen kann auch ein Wahlpaket auf Masterebene nach Maßgabe freier Plätze absolviert werden.

 

30

 

Summe

 

30

 

Lernergebnis des Moduls:

Dies Studierenden verfügen über Zusatzqualifikationen.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: Für die frei wählbaren Lehrveranstaltungen und/oder Module oder einem Wahlpaket, das auf einem curriculum basiert, sind die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen zu erfüllen.

 

§ 9     Masterarbeit

  1. Im Masterstudium ist eine Masterarbeit im Umfang von 25 ECTS-AP zu verfassen. Die Masterarbeit ist eine wissenschaftliche Arbeit, die dem Nachweis der Befähigung dient, ein wissenschaftliches Thema selbstständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten.
  2. Das Thema der Masterarbeit ist der gewählten Vertiefung zu entnehmen.
  3. Die oder der Studierende ist berechtigt, das Thema der Masterarbeit vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von Vorschlägen auszuwählen.
  4. Die oder der Studierende ist berechtigt, die Masterarbeit in einer Fremdsprache abzufassen, wenn die Betreuerin oder der Betreuer zustimmt.
  5. Die Masterarbeit ist in elektronischer Ausfertigung und in der von der Universitätsstudienleiterin/dem Universitätsstudienleiter festgelegten Form einzureichen.

 

§ 10  Prüfungsordnung

  1. Ein Modul, mit Ausnahme der Module „Vorbereitung der Masterarbeit“ (PM 2) und „Verteidigung der Masterarbeit“ (PM 3), wird durch die positive Beurteilung seiner Lehrveranstaltungen abgeschlossen.
  2. Lehrveranstaltungsprüfungen sind:
    1. Prüfungen, die dem Nachweis der Kenntnisse und Fertigkeiten dienen, die durch eine einzelne Vorlesung vermittelt wurden und bei denen die Beurteilung aufgrund eines einzigen Prüfungsaktes am Ende der Vorlesung erfolgt. Die Lehrveranstaltungsleiterin bzw. der Lehrveranstaltungsleiter hat vor Beginn der Lehrveranstaltung die Prüfungsmethode (schriftlich und/oder mündlich) festzulegen und bekannt zu geben.
    2. Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen, bei denen die Beurteilung aufgrund von regelmäßigen schriftlichen und/oder mündlichen Beiträgen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt. Die Lehrveranstaltungsleiterin bzw. der Lehrveranstaltungsleiter hat vor Beginn der Lehrveranstaltung die Beurteilungskriterien festzulegen und bekannt zu geben.
  3. Die Leistungsbeurteilung des Pflichtmoduls „Vorbereitung Masterarbeit“ erfolgt durch die Betreuerin/den Betreuer. Die positive Beurteilung hat „mit Erfolg teilgenommen“, die negative Beurteilung hat „ohne Erfolg teilgenommen“ zu lauten.
  4. Die Leistungsbeurteilung des studienabschließenden Moduls „Verteidigung der Masterarbeit“ erfolgt in Form einer mündlichen Prüfung vor einem Prüfungssenat, welchem drei Personen angehören.
  5. Die Leistungsbeurteilung der Wahlmodule „Praxis I“ (WM 24) und „Praxis II“ (WM 25) wird von der Universitätsstudienleiterin/dem Universitätsstudienleiter vorgenommen. Die Leistungsbeurteilung erfolgt auf der Grundlage des Praxisberichts und der Bescheinigung der Einrichtung, in der die Praxis absolviert wurde. Die positive Beurteilung hat „mit Erfolg teilgenommen“, die negative Beurteilung hat „ohne Erfolg teilgenommen“ zu lauten.
  6. Für Lehrveranstaltungen, die aus anderen Masterstudien gewählt werden, gilt die Prüfungsordnung jenes curriculums, aus dem sie übernommen sind. Für außercurriculare Wahlpakete gilt die Prüfungsordnung gemäß diesem curriculum (§ 10).

 

§ 11  Akademischer Grad

An Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums Antike Welten wird der akademische Grad „Master of Arts“, abgekürzt „MA“, verliehen.

 

§ 12  Inkrafttreten

Dieses curriculum tritt mit 1. Oktober 2022 in Kraft.

 

§ 13  Übergangsbestimmungen

  1. Dieses curriculum gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2022/2023 das Studium beginnen.
  2. Ordentliche Studierende, die das Masterstudium Alte Geschichte und Altorientalistik, kundgemacht im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 8. April 2009, 59. Stück, Nr. 237, an der Universität Innsbruck und das Masterstudium Klassische Philologie – Latein, kundgemacht im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 11. April 2018, 23. Stück, Nr. 291, an der Universität Innsbruck vor dem 1. Oktober 2022 begonnen haben, sind ab diesem Zeitpunkt berechtigt, dieses Studium innerhalb von längstens sechs Semestern abzuschließen.
  3. Wird das Masterstudium nicht fristgerecht abgeschlossen, sind die Studierenden dem curriculum für das Masterstudium Antike Welten unterstellt. Im Übrigen sind die Studierenden berechtigt, sich jederzeit freiwillig dem curriculum für das Masterstudium Antike Welten zu unterstellen.

  

  

Für die curriculum-Kommission:

Ao. Univ. Prof. Mag. Dr. Gunda Barth-Scalmani

Für den Senat:

Univ.-Prof. Mag. Dr. Walter Obwexer


  


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