This is a cache of https://www.uibk.ac.at/de/econstat/fakultat/institute-und-forschungseinrichtungen/austrian-micro-data-center/. It is a snapshot of the page at 2024-11-22T20:20:50.584+0100.
Austrian Micro Data Center

Austrian Micro Data Center

Seit 1. Juli 2022 können WissenschaftlerInnen österreichischer Forschungseinrichtungen einen (kostenpflichtigen) Zugang zu Mikrodaten der Statistik Austria beantragen. Die neue Anlaufstelle ist das Austrian Micro Data Center.

Die verfügbaren Mikrodatensätze sind im AMDC-Katalog zu finden. Die Nutzung der anonymisierten Daten ist auf wissenschaftliche Zwecke beschränkt. Nach erfolgreicher Beantragung erhalten WissenschaftlerInnen einen gesicherten Online-Zugang (Remote Access).

Verfahren zur Beantragung des Zugangs zu Mikrodaten für Forschungsprojekte

Die Universität Innsbruck ist eine akkreditierte Einrichtung beim AMDC. ForscherInnen, die an der Universität Innsbruck beschäftigt sind, können Anträge stellen, um für ihre Forschungsprojekte Zugang zu Daten zu erhalten.

  1. Zunächst ist eine Registrierung bei der Statistik Austria erforderlich. Sobald die Akkreditierung der Forschungseinrichtung abgeschlossen ist, können ForscherInnen ihre Anträge einreichen.
  • Für die Antragstellung benötigt die Statistik Austria einen Nachweis über ein gültiges Dienstverhältnis mit der Universität Innsbruck (Arbeitgeberbestätigung in VIS:online).
  1. Bei Forschungsprojekten muss jeder Teilnehmer ein Dokument über technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs bzw. diese Geheimhaltungserklärung) unterschreiben.
  • Die Fakultät für Volkswirtschaft und Statistik ist für die Überprüfung der Einhaltung der TOMs und der Durchführbarkeit des Forschungsprojekts in den Räumlichkeiten der Universität zuständig.
  • Die TOMs sind vom Dekan und allen beteiligten Wissenschaftlern zu unterzeichnen.
  • Der zid ist für die technische Einrichtung der Geräte verantwortlich.
  1. Wird das Forschungsprojekt von der Statistik Austria angenommen, erstellt diese ein Angebot, das vom Dekan im Namen des Rektorats genehmigt wird.
  2. Auf der Grundlage des von der Universität und der Statistik Austria akzeptierten Angebots wird ein Vertrag erstellt. Dieser Vertrag muss vom Dekan im Namen des Rektorats genehmigt werden.
  3. Jeder Projektmitarbeiter erhält einen (kostenpflichtigen) Zugang über eine virtuelle Desktop-Infrastruktur (VDI) mit der Software VMware Horizon Client. Zusätzlich ist der Zugang durch eine Zwei-Faktor-Authentifizierung gesichert.

Informationen, Dokumente und Anmeldung

Kontaktstellen

Rechtsgrundlage

  • 17 (3 und 4), §31 (8 Z 10, 9 und 13) Bundesstatistikgesetz
  • 38b Österreichisches Forschungsorganisationsgesetz (FOG)
  • Amtsgeheimnis nach § 310 Strafgesetzbuch (StGB)
Nach oben scrollen