Masterstudium Angewandte Ökonomik
curriculum (2008W)
Ab dem Wintersemester 2022/2023 darf eine Zulassung zu diesem Studium nur nach dem neuen curriculum erfolgen. Das nachfolgende Masterstudium finden Sie hier »
Master of Science (MSc)
Dauer/ECTS-AP
4 Semester/120 ECTS-AP
Studienart
Vollzeit
Unterrichtssprache
Englisch
Voraussetzung
Matura/Äquivalentes Zeugnis und Sprachnachweis
Fakultät
Fakultät für Volkswirtschaft und Statistik
Niveau der Qualifikation
Master (2. Studienzyklus)ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7
ISCED-F
0311 Volkswirtschaftslehre
Studienkennzahl
UC 066 975
* Informationen zum curriculum (2008W)
Die Gesamtfassung des curriculums spiegelt das aktuell gültige curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: curriculum in der geltenden Fassung
- curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2019)
- Mitteilungsblatt vom 04.03.2020, 17. Stück, Nr. 261 (Berichtigung des curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 28.06.2019, 67. Stück, Nr. 596 (Änderung des curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 30.11.2016, 11. Stück, Nr. 83 (Äquivalenzliste)
- curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2016)
- Mitteilungsblatt vom 09.05.2016, 28. Stück, Nr. 398 (Änderung des curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 04.05.2007, 52. Stück, Nr. 226
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Bachelor- bzw. Diplomstudium an der Universität Innsbruck:
- Bachelorstudium Sportmanagement (2007w)
- Bachelorstudium Sportmanagement (2015w)
- Bachelorstudium Wirtschaftswissenschaften – Management and Economics
- Bachelorstudium Wirtschaft, Gesundheits- und Sporttourismus
- Diplomstudium Internationale Wirtschaftswissenschaften
Kriterien zur Feststellung der Gleichwertigkeit:
Auch bei Abschluss eines anderen fachlich infrage kommenden Bachelorstudiums ist die Zulassung zu diesem Masterstudium möglich. Im Rahmen der Feststellung der Gleichwertigkeit wird jedenfalls die Absolvierung folgender Kernbereiche im Rahmen des abgeschlossenen Bachelorstudiums geprüft:
- 7,5 ECTS-AP aus dem Kernbereich Theorie ökonomischer Entscheidungen
- 7,5 ECTS-AP aus dem Kernbereich Makroökonomik
- 7,5 ECTS-AP aus dem Kernbereich Ökonomik des öffentlichen Sektors
- 7,5 ECTS-AP aus dem Kernbereich Wirtschaftstheorie
- 7,5 ECTS-AP aus dem Kernbereich Ökonometrie
Sollten auf die Herstellung der Gleichwertigkeit nur einzelne Ergänzungen (maximal 30 ECTS-AP) fehlen, kann die Zulassung mit der Auflage von Prüfungen, die im Rahmen des Masterstudiums zu absolvieren sind, verbunden werden.
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
7,5 ECTS-AP: Mathematik
7,5 ECTS-AP: Statistik
7,5 ECTS-AP: Mikroökonomik
7,5 ECTS-AP: Spieltheorie
7,5 ECTS-AP: Makroökonomik
7,5 ECTS-AP: Ökonometrie
15,0 ECTS-AP: Wahlmodul gemäß § 7 Abs. 2
30,0 ECTS-AP: Wahlmodul gemäß § 7 Abs. 2
27,5 ECTS-AP: Masterarbeit
2,5 ECTS-AP: Verteidigung der Masterarbeit
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
A | B | C | D | E |
---|---|---|---|---|
Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung | 40 | = 100% | |
2 | GUT: Generell gut, einige Fehler | 31 | ||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler | 18 | ||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien | 11 | ||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Dezember 2021
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Universitätsstraße 15
Studiendekan
Univ.-Prof. Mag. Dr. Mike Peters
Südtirol-Beratung
www.uibk.ac.at/italienisches-recht/suedtirol-beratung/