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FAQ Einstufungstest Wirtschaftssprachen – Universität Innsbruck

FAQ zum Einstufungstest

Jeder der einen Wirtschaftssprachen 2 Kurs besuchen möchte und davor nicht den Wirtschaftssprachen 1 Kurs positiv abgeschlossen hat.

Findet der Einstufungstest in Präsenz statt:

Kommen Sie bis zum Testtermin (ist auf der Homepage veröffentlicht) mit ihrem Studierendenausweis und Ihrem Laptop/Netbook/Tablet (mit Tastatur) zur Aula an der SoWi. Dort wird geprüft ob Sie angemeldet sind. Über den genauen Prüfungsablauf werden Sie dann vorort informiert.

Findet der Einstufungstest online statt:

Sie erhalten nach Ablauf der Anmeldefrist am Vormittag des nächsten Tages ein Mail von uns mit genauen Anweisungen/ Informationen, wie es weiter geht.
Sie werden einem „olat Kurs“ (= Einstufungstest-Umgebung) hinzugefügt und benötigen eine funktionierende Webcam sowie Mikrofon und Lautsprecher.

Sie können entweder einen Wirtschaftssprachen 1 Kurs absolvieren und so ihr Niveau verbessern oder sie versuchen den Einstufungstest nochmals zu einem späteren Zeitpunkt (der Test findet immer kurz vor Semesterbeginn statt).

Für die Wirtschaftssprachen 1 Kurse sind IWW (Bacc.) Studierende erst ab der 2. Vergaberunde freigeschaltet, da dieser Kurs nicht im Curriculum vorgesehen ist.

Unter „Erster und Zweiter Wirtschaftsfremdsprache für IWW“ ist gemeint, dass Sie 2 unterschiedliche Wirtschaftsfremdsprachen 2 Kurse absolvieren müssen.

Wirtschaftsfremdsprachen 1 Kurse sind nicht für das IWW Pflichtmodul vorgesehen.

Die Auflistung der Wirtschaftsfremdsprachen-Kurse für das IWW Pflichtmodule finden Sie unter:https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_lv.home - Fakultät Betriebswirtschaft - Bachelorstudium IWW – Pflichtmodule – Pflichtmodule  11 und 12 „Erste und Zweite Wirtschaftsfremdsprache“

Sie müssen in Ihrem Studium Wirtschaftsenglisch 2 und eine weitere Wirtschaftsfremdsprache 2 erfolgreich abschließen.
Das heißt sie können z.B. Wirtschaftsenglisch 2 und Wirtschaftsspanisch 2 oder … machen.

Nein – Sie können sich gerne beim nächsten Einstufungstest anmelden. Start des Anmeldezeitraums wird auf der Homepage veröffentlicht.

Nein – Sie können sich gerne beim nächsten Einstufungstest anmelden. Start des Anmeldezeitraums wird auf der Homepage veröffentlicht.

Bei der Zuteilung der Kurse gibt es bestimmte Vorgaben. Diese Vorgaben finden Sie unter

https://www.uibk.ac.at/fakultaeten-servicestelle/standorte/karlrahnerplatz3/sowi_computeranmeldung/.

Sofern Sie unter die Härtefallregelung fallen, werden Sie im System für die 3. Vergaberunde zugelassen, und im Rahmen der „Platzvergabe durch die StudiendekanInnen“ werden noch mögliche Plätze zugeteilt.

Sollten Sie die Voraussetzungen für den Kurs nicht erfüllen, darf Sie die LV-Leitung nicht in den Wirtschaftsfremdsprachenkurs 2 aufnehmen.

Bitte beachten Sie, dass Sie um einen Wirtschaftsfremdsprachenkurs 2 besuchen zu können, folgende Voraussetzungen erfüllen müssen:
Sie haben

  • entweder einen bestandenen Einstufungstest, der nicht älter als 3 Semester ist
  • oder einen Wirtschaftsfremdsprachenkurs 1 in der entsprechenden Sprache positiv abgeschlossen.

Der Test ist insgesamt für 4 Semester gültig - das heißt für dieses und noch weitere 3 Semester. Haben Sie bis dahin den Kurs noch nicht gemacht bzw. positiv abgeschlossen, müssen Sie den Einstufungstest erneut machen.

z.B. Test im WS23 absolviert ... d.h. WS 23 + SS 24 + WS 24 + SS 25 - ab WS 25 muss der Test erneut gemacht werden.

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