Masterstudium Informatik
Curriculum (2007W)
Ab dem Wintersemester 2021/2022 darf eine Zulassung zu diesem Studium nur nach dem neuen Curriculum erfolgen. Das nachfolgende Masterstudium finden Sie hier »
Master of Science
Dauer/ECTS-AP
4 Semester / 120 ECTS-AP
Studienart
Vollzeit
Unterrichtssprache
Englisch
Voraussetzung
Fachlich infrage kommender Bachelorabschluss oder Äquivalent und Sprachnachweis
Fakultät
Fakultät für Mathematik, Informatik und Physik
Niveau der Qualifikation
Master (2. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7
ISCED-F
0688 Interdisziplinäre Programme und Qualifikationen mit dem Schwerpunkt Informatik und Kommunikationstechnologie
Studienkennzahl
UC 066 921
* Informationen zum Curriculum (2007W)
Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
- Curriculum/Gesamtfassung (gültig ab 01.10.2019)
- mitteilungsblatt vom 28.06.2019, 66. Stück, Nr. 587 (Änderung des Curriculums)
- mitteilungsblatt vom 24.05.2019, 49. Stück, Nr. 477 (Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung (gültig ab 01.10.2012)
- mitteilungsblatt vom 15.05.2012, 27. Stück, Nr. 276 (Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung (gültig ab 01.10.2010)
- mitteilungsblatt vom 29.09.2010, 54. Stück, Nr. 480 (Berichtigung des Curriculums)
- mitteilungsblatt vom 23.06.2010, 42. Stück, Nr. 331 (Änderung des Curriculums)
- mitteilungsblatt vom 15.10.2008, 2. Stück, Nr. 13 (Berichtigung des Curriculums)
- mitteilungsblatt vom 23.04.2007, 33. Stück, Nr. 197
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium an der Universität Innsbruck:
Durchlässigkeit zwischen österreichischen Bachelor-/Masterstudien:
http://www.informatikaustria.at/durchlaessigkeit/
Kriterien zur Feststellung der Gleichwertigkeit:
Auch bei Abschluss eines anderen fachlich infrage kommenden Bachelorstudiums ist die Zulassung zu diesem Masterstudium möglich. Im Rahmen der Feststellung der Gleichwertigkeit wird jedenfalls die Absolvierung folgender Kernbereiche im Rahmen des abgeschlossenen Bachelorstudiums geprüft:
- 25 ECTS-AP aus dem Kernbereich Programmiersprachen und Software Engineering
- 25 ECTS-AP aus dem Kernbereich Theoretische Informatik und Mathematik
- 25 ECTS-AP aus dem Kernbereich Systemarchitektur
- 25 ECTS-AP aus dem Kernbereich Angewandte Informatik
- 20 ECTS-AP aus einer Vertiefung
Sollten auf die Herstellung der Gleichwertigkeit nur einzelne Ergänzungen (maximal 30 ECTS-AP) fehlen, kann die Zulassung mit der Auflage von Prüfungen, die im Rahmen des Masterstudiums zu absolvieren sind, verbunden werden.
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
5 ECTS-AP: Formale Sprachen und Automatentheorie
10 ECTS-AP: Wahlmodul
10 ECTS-AP: Wahlmodul
5 ECTS-AP: Vertiefungsmodul
5 ECTS-AP: Compilerbau
5 ECTS-AP: Masterseminar
10 ECTS-AP: Wahlmodul
10 ECTS-AP: Wahlmodul
5 ECTS-AP: Masterseminar
10 ECTS-AP: Wahlmodul
15 ECTS-AP: Vertiefungsmodul
27,5 ECTS-AP: Masterarbeit
2,5 ECTS-AP: Defensio der Masterarbeit
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
A | B | C | D | E |
---|---|---|---|---|
Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung | 36,4 | = 100% | |
2 | GUT: Generell gut, einige Fehler | 29,6 | ||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler | 20,2 | ||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien | 13,8 | ||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Dezember 2021
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Formulare
- Prüfungsprotokoll
- Anmeldung der Masterarbeit
- Beurteilung des Pflichtmoduls: Vorbereitung Masterarbeit
- Deckblatt der Masterarbeit
- Eidesstattliche Erklärung (der Masterarbeit beifügen)
- Sperre der Masterarbeit
- Antrag um Zulassung zur dritten und vierten Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung
Anerkennungen
Ansuchen um Anerkennung von PrüfungenUNDBeiblatt
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass das Bearbeiten von Anerkennungsanträgen eine bestimmte Zeit in Anspruch nimmt und die Anerkennungen deshalb nicht unmittelbar nach Einreichung des Antrages im Prüfungsreferat im LFU:online ersichtlich sind.
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Technikerstraße 17
Studienbeauftragter (ab 01.03.2024)
Univ.-Prof. Dr. Aart Middeldorp
Studiendekan (ab 01.03.2024)
Univ.-Prof. Dipl.-Math. Dr. Tim Netzer