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Unterrichtsfach: Islamische Religion (Master 2018W) – Universität Innsbruck

Masterstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung)

Lehramtsstudium Unterrichtsfach Islamische Religion

curriculum (2018W)

lb-west

KPH - Edith Stein . Universität Mozarteum . PH Tirol . PH Vorarlberg . LFU Innsbruck

Master of Education (MEd)

Dauer/ECTS-AP
4 Semester/120 ECTS-AP
(Kombination von zwei Unterrichtsfächern oder einem Unterrichtsfach und einer Spezialisierung)

Studienart
Vollzeit

Unterrichtssprache
Deutsch

Voraussetzung
Fachlich infrage kommender Bachelorabschluss (mit mindestens 240 ECTS-AP) oder Äquivalent und Sprachnachweis

Studienverantwortliche Einrichtung
LFU Innsbruck
Fakultät für Lehrerinnenbildung
Katholisch-Theologische Fakutät

Niveau der Qualifikation
Master (2. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7

ISCED-F
0114 Ausbildung von Lehrkräften mit Fachspezialisierung

Studienkennzahl
UC 199 565 xxx | UC 199 xxx 565

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Informationen zum curriculum 

Die Gesamtfassung des curriculums spiegelt das aktuell gültige curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.

Die Information, welche curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: curriculum in der geltenden Fassung

Voraussetzung

Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium im Verbund LehrerInnenbildung WEST:

Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:

Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Masterstudium ist durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines im curriculum des Masterstudiums definierten Studiums nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen (maximal 30 ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.

Im Zuge des Nachweises der Allgemeinen Universitätsreife wird jedenfalls die Absolvierung folgender Kernbereiche im Rahmen des abgeschlossenen Bachelorstudiums geprüft:

  • Mindestens 95 ECTS-AP aus Fach und Fachdidaktik Islamische Religion
  • Mindestens 40 ECTS-AP aus bildungswissenschaftlichen Grundlagen

Empfohlener Studienverlauf

Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).

3,5 ECTS-AP, 2 SSt: SE Koranexegese
4,0 ECTS-AP, 2 SSt: SE Die prophetische Tradition
3,0 ECTS-AP, 1 SSt: VU Islamische Religionsdidaktik - Vertiefung

Bildungswissenschaftliche Grundlagen

2,0 ECTS-AP, 2 SSt: VO Schulentwicklung und Professional Community
3,0 ECTS-AP, 2 SSt: VU aus einem der folgenden Bereiche: Lernforschung, LehrerInnenbildung & Professionalisierung,
                                      Schulforschung, Leadership- und Schulentwicklungsforschung

2,0 ECTS-AP, 1 SSt: VO Wissenschaftstheorie und Interdisziplinäres Lernen
3,0 ECTS-AP, 2 SSt: VU Forschungsmethoden in der Religionspädagogik
3,0 ECTS-AP, 1 SSt: SE Islamische Ethik und Mystik - Vertiefung
3,5 ECTS-AP, 2 SSt: SE Kooperative Religionsdidaktik II

Bildungswissenschaftliche Grundlagen

7,5 ECTS-AP, 3 SSt: PR Forschung im Bereich formaler Bildung und Schulpraktikum IV

3,0 ECTS-AP, 1 SSt: VO Gesellschaftlich-politische Entstehungsbedingungen islamischer Theologie

Bildungswissenschaftliche Grundlagen

3,5 ECTS-AP, 2 SSt: SE Bildungslaboratorium – Reflexion und Entwicklung im pädagogischen Kontext
2,0 ECTS-AP, 2 SSt: Lehrveranstaltungen zur Vertiefung von bildungswissenschaftlichen Fragestellungen, Problem- und            
                                      Themenfeldern aus dem entsprechend gekennzeichneten Lehrveranstaltungsangebot

Bildungswissenschaftliche Grundlagen
2,5 ECTS-AP, 2 SSt: VO im Umfang von 2,5 ECTS aus einem der folgenden Bereiche: Gendersensibilität im Schul- und
                                      Bildungssystem II, Inklusion und Heterogenität im Schul- und Bildungssystem II, Lebensweltliche
                                      Mehrsprachigkeit und Interkulturalität im Schul- und Bildungssystem II, Pluralität der Weltanschauungen II

27,5 ECTS-AP: Masterarbeit
2,5 ECTS-AP: Defensio der Masterarbeit

Im Masterstudium sind Lehrveranstaltungen aus Wahlfächern mit insgesamt 20 ECTS-AP zu absolvieren.

Studienverlauf (inkl. Bildungswissenschaftliche Grundlagen)

Qualifikationsprofil und Kompetenzen

Das Lehramtsstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung) bildet zur Lehrerin / zum Lehrer der gewählten allgemeinbildenden Unterrichtsfächer / Spezialisierung an den Schulen der gesamten Sekundarstufe (Neue Mittelschule, Polytechnische Schule, Allgemeinbildende Höhere Schulen, Mittlere und Höhere Berufsbildende Schulen) aus. Im Masterstudium werden die im Bachelorstudium erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen erweitert und vertieft. Die Absolventinnen und Absolventen können Probleme des Unterrichts in den Schulen der Sekundarstufe innovativ und kreativ lösen. Sie sind befähigt, wissenschaftliche bzw. künstlerische Themen selbstständig sowie inhaltlich und methodisch adäquat zu bearbeiten. Sie können sich am Fachdiskurs beteiligen, sich selbstständig weiteres fachliches, fachdidaktisches und pädagogisches Wissen aneignen und in ihrer Unterrichtstätigkeit umsetzen.

Das Masterstudium Lehramt Sekundarstufe im Unterrichtsfach Islamische Religion qualifiziert für die berufliche Praxis als Religionslehrerin/Religionslehrer. Es zielt auf die wissenschaftliche Vertiefung und professionsorientierte Spezialisierung in islamischer Philosophie, Theologie und Fachdidaktik ab. Islamischen und interdisziplinären Forschungsmethoden kommt ein hoher Stellenwert zu. Das Studium ist geprägt von einem theologischen und mehrperspektivischen Verständnis von Bildung und Didaktik.

Erwartete Lernergebnisse

Die AbsolventInnen erwerben vertiefte Kenntnisse in islamisch-theologischen und –philosophischen Fächern und Methoden und werden befähigt zum interdisziplinären Arbeiten. Sie können aktuelle gesellschaftliche Phänomene und historische Entwicklungen aus theologisch-religionspädagogischer Perspektive kritisch reflektieren. Sie sind in der Lage, religiöse Bildungsprozesse theorie- und forschungsgeleitet zu konzeptualisieren und Querverbindungen herzustellen.

Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten

Das Masterstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) qualifiziert zur Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer an Schulen der Sekundarstufe. Die Absolventinnen und Absolventen haben – aufbauend auf das Bachelorstudium – die Kompetenzen für einen Unterricht erworben, der den Bildungsanforderungen einer sich entwickelnden Schule und Gesellschaft entspricht.
Die im Masterstudium erworbenen Qualifikationen öffnen auch den Zugang zu Berufsfeldern des entsprechenden Fachstudiums und verantwortungsvollen Tätigkeitsmöglichkeiten im Bereich der Bildung, wie zum Beispiel Sozial- und Jugendarbeit oder Erwachsenenbildung.

Weiterführendes Studium an der Universität Innsbruck

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

ABCDE
Österreichische Notenskala Definition %-Satz
1SEHR GUT: Hervorragende Leistung40=100%
2 GUT: Generell gut, einige Fehler56
3BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler4
4GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien
5NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit

Dezember 2021


Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

Kontakt und Information

Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d

Bevollmächtigte für die fachliche und fachdidaktische Ausbildung (ab 01.03.2024)
Dr. Asligül Aysel, BA MA

Studiendekan (ab 01.03.2024)
Univ.-Prof. Dr. Markus Ammann

Informationen für Südtiroler Studierende*
Büro für Südtirolagenden
* Für Südtiroler Studierende gibt es, wenn sie in Süditrol unterrichten wollen, spezielle Erfordernisse.

 ​​​Informationen für Studierende mit Behinderung 
Behindertenbeauftragte der Universität Innsbruck

Informationen zum Studium

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