Mitteilungsblatt (67. Stück)
Studienjahr 2022/2023
Ausgegeben am 20. September 2023
67. Stück
Inhalt
809. Richtlinie Kindergartenzuschuss 2023/24
Die Leopold Franzens Universität Innsbruck (LFU) hat für ihre Mitarbeiter:innen mit Kind im Kindergarten Leopold, betrieben von „Österreichische Kinderfreunde — Landesorganisation Tirol" ab dem Kinderbetreuungsjahr 2022/2023 fünf Ganztagesplätze reserviert.
(1) Das von Seiten der Eltern an die Kinderfreunde Tirol für jedes im Kindergarten Leopold angemeldete Kind zu entrichtende monatliche Entgelt beträgt im Kindergartenjahr 2023/2024 € 360 (exkl. Essensbeitrag) pro Kindergartenplatz. Dieses Entgelt kann sich im Laufe des Betreuungsjahrs um eine von den Kinderfreunden vorgenommene Indexierung der Kostenbeiträge, die sich an der allgemeinen Steigerung der Kosten orientiert, erhöhen.
(2) Die LFU bezuschusst Ganztagsplätze für Kinder von Mitarbeiter:innen in einem aktiven Dienstverhältnis zur LFU mit einem Beschäftigungsausmaß von mindestens 20 Wochenstunden bzw. mit einem Lehrauftrag über mind. 7 SSt. mit einem Betrag von monatlich € 160. Dieser Betrag wird zwischen LFU und den Kinderfreunden direkt verrechnet, sodass sich der an die Kinderfreunde Tirol zu entrichtende Betrag für die Eltern auf € 200 vermindert.
(3) Die jährliche Erhöhung des Entgelts für einen Kindergartenplatz gemäß Abs. 1 wird zu gleichen Teilen von der LFU und den Eltern getragen.
(4) Der Elternbeitrag reduziert sich zusätzlich für alle vier- und fünfjährigen Kinder von September bis Juni um € 45,00 aufgrund von Landes- und Bundeszuschüssen. Der in diesen Zeitraum zu entrichtende Elternbeitrag an die Kinderfreunde Tirol beträgt somit € 155.
(5) Der Zuschuss gem. Abs. 2 oder Abs. 3 entfällt im Falle der Beendigung des aktiven Dienstverhältnisses zur LFU bzw. ab Unterschreiten des erforderlichen MindestBeschäftigungsausmaßes ab dem der Beendigung bzw. dem Unterschreiten des MindestBeschäftigungsausmaßes folgenden Monat. Ab diesem Zeitpunkt wird von Seiten der Kinderfreunde Tirol wieder der volle Betrag nach Abs. 1 an die Eltern verrechnet.
(6) Der Zuschuss gem. Abs. 2 entfällt ebenfalls im Falle einer Karenzierung der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters gemäß MutterschutzgeseÞ bzw. Väter-Karenzgesetz oder bei Dienstfreistellung gemäß Beamten-Dienstrechtsgesetz, Vertragsbedienstetengesetz oder Kollektivvertrag ab dem Zeitpunkt des Antrittes der Karenz bzw. der Freistellung folgenden Monat. Ab diesem Zeitpunkt wird von Seiten der Kinderfreunde Tirol wieder der volle Betrag nach Abs. 1 an die Eltern verrechnet. Im Falle einer Teilzeitbeschäftigung mit mindestens 20 Wochenstunden gemäß S 15h ff Mutterschutzgesetz bzw. S 8 Väter-Karenzgesetz („Elternteilzeit") lebt der Zuschuss wieder auf.
(7) Der Zuschuss kann gegen Vorlage des Formulars 1.35 bis zu einem Betrag von € 1000,00 pro Kind und Kalenderjahr steuerfrei gewährt werden. Das Formular 1.35 wird gemeinsam mit der Bestätigung der Bezuschussung durch die LFU an die Mitarbeiterin bzw. den Mitarbeiter übersendet und ist an das Familienservice zu retournieren. Der darüber hinaus gewährte Zuschuss unterliegt der Lohnsteuerpflicht, die Verrechnung erfolgt jeweils zum Jahresende im Rahmen der Gehaltsabrechnung.
Für das Rektorat
Univ.-Prof. Dr. Veronika Sexl
Rektorin
810. Ausschreibung von Druckkostenzuschüssen 2023 (2. Tranche) für Nachwuchswissenschaftler:innen der Universität Innsbruck
Das Vizerektorat für Forschung stellt aus dem Nachwuchsförderungsprogramm der Universität Innsbruck Druckkostenzuschüsse (max. Förderhöhe € 2.000,-) für die Veröffentlichung von Dissertationen aller Wissenschaftsdisziplinen zur Verfügung, die an der Universität Innsbruck erarbeitet und eingereicht wurden.
Gefördert wird die verlagsmäßige Drucklegung von aktuellen und ausgezeichneten (d.h. die Note „sehr gut“ in beiden Gutachten) Dissertationen (siehe auch die Möglichkeit der Drucklegung beim Universitätsverlag iup: http://www.uibk.ac.at/iup/service.html). Bei der Drucklegung von Habilitationen wird davon ausgegangen, dass die verlagsmäßige Drucklegung über den FWF gefördert wird (siehe dazu: http://www.fwf.ac.at/de/forschungsfoerderung/fwf-programme/selbststaendige-publikationen/).
Die bewerbung erfolgt über
1) den Eintrag aller Unterlagen (inkl. Beilagen) in die PROJEKTDATENBANK (PDB) unter Verwendung des im Internet erhältlichen Antragsformulars:
https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/2023/diss-druck-2023_2.tranche/ausschreibung.html.de
2) eine E-Mail mit der PROJEKTDATENBANKNUMMER an forschungsfoerderung@uibk.ac.at
bis spätestens
Donnerstag, den 19. Oktober 2023
Etwaige Fragen richten Sie bitte an:
Dr. Gundula Schwinghammer, Büro für Forschungsförderung und Mentoring, projekt.service.büro, Universität Innsbruck
Tel. 0512/507-34417; E-Mail: forschungsfoerderung@uibk.ac.at
Web: https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/
Die Zuerkennung erfolgt spätestens im November 2023.
Univ.-Prof. Dr. Gregor Weihs
Vizerektor für Forschung
811. Berichtigung der Verlautbarung des Wahlpakets für Masterstudien „Digital Cultural Data“
Das Wahlpaket für Masterstudien „Digital Cultural Data“ an der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Innsbruck, kundgemacht im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 11. Mai 2023, 37. Stück, Nr. 489, wird wie folgt berichtigt:
In § 4 Abs 1 Z 2b wird die Angabe der SSt der „VU Sprachwissenschaftliche Methoden“ durch „2 SSt“ ersetzt.
Für die Curriculum-Kommission: Für den Senat:
ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Gunda Barth-Scalmani Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer
812. Kundmachung der Wahlergebnisse zur Nachwahl der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren als Mitglied des Fakultätsrats der Fakultät für Mathematik, Informatik und Physik bis zum Ende der Funktionsperiode gemäß § 10 des Organisationsplans der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck.
Die am 31. August 2023 durchgeführte Wahl hat folgendes Ergebnis gebracht:
Zahl der abgegebenen Stimmen: 12
Zahl der gültigen Stimmen: 12
Zahl der ungültigen Stimmen: 0
Wahlvorschlag 1: 11 Stimmen
- Helmut Ritsch (Mitglied)
- Hans Briegel (Ersatzmitglied)
Wahlvorschlag 2: 11 Stimmen
- Hanns-Christoph Nägerl (Mitglied)
- Tracy Northup (Ersatzmitglied)
Enthaltungen: 1 Stimme pro Wahlvorschlag
Dementsprechend wurden die in Wahlvorschlag 1 und 2 genannten Personen in den Fakultätsrat gewählt.
Tracy Northup
Wahlleiterin
813. Ausschreibung einer Tenure-Track Stelle für Biologische Psychologie
Am Institut für Psychologie der Fakultät für Psychologie und Sportwissenschaft der Universität Innsbruck ist eine
Tenure-Track Stelle
für
Biologische Psychologie
ab sofort zu besetzen.
Aufgaben
Diese Tenure-Track Stelle soll selbständig im Fach Biologische Psychologie Forschung und Lehre betreiben.
Die Forschungsschwerpunkte der Tenure-Track Stelle sollen bestehende Kompetenzen und Forschungsschwerpunkte der Arbeitsbereiche des Instituts für Psychologie sinnvoll erweitern und neue synergistische Verbindungen innerhalb des Instituts und der Fakultät schaffen. Mit der Tenure-Track Stelle sollen weiterhin das fakultäre Forschungszentrum „Prävention und Gesundheit über die Lebensspanne“ sowie die in Gründung befindliche MRI-Facility inhaltlich und durch methodische Expertise unterstützt und mitgestaltet werden.
In der Lehre soll die Tenure-Track Stelle das Lehrangebot der Biologischen Psychologie mitgestalten, ergänzen und erweitern; dies sowohl im Bereich der Pflichtlehre im Bachelorstudium als auch im Masterstudium. Zum Lehrprofil gehören weiters die Betreuung von Bachelor‐ und Masterarbeiten.
Die Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung gilt als selbstverständlich.
Anstellungserfordernisse
- Abgeschlossenes, facheinschlägiges oder verwandtes Studium mit Promotion;
- Post-Doc Erfahrung und/oder einschlägige Berufserfahrung;
- Kompetenz im biologisch-psychologischen Bereich, Erfahrung mit MR-Bildgebung und fortgeschrittenen (f)MRT-Analysen;
- Einschlägige wissenschaftliche Leistungen über die Dissertation/PhD hinaus, dokumentiert insbesondere durch Publikationen in führenden internationalen referierten Fachzeitschriften, sowie durch Vorträge auf internationalen Konferenzen/ Workshops;
- Interdisziplinäres Arbeiten;
- Internationale Kontakte und Mobilitätserfahrung;
- Mitwirkung in Forschungsprojekten und bei der Einwerbung von Forschungsmitteln;
- Ausgeprägte didaktische Fähigkeiten und Erfahrung in (Mit-) Betreuung von Studierenden;
- Team- und Kommunikationsfähigkeit;
- Qualifikation zur Führungskraft;
- Sofern keine ausreichenden Deutschkenntnisse vorliegen, wird die Bereitschaft zum baldigen Erlernen der deutschen Sprache vorausgesetzt, welche die Mitarbeit im Management des Instituts, der Fakultät und in universitären Gremien ermöglicht, sowie den Unterricht im Bachelorstudium.
Stellenformat
Eine Tenure-Track Stelle ermöglicht an der Universität Innsbruck eine wissenschaftliche Karriere bis hin zur/zum unbefristeten Universitätsprofessor:in („full professor“).
Der/Die erfolgreiche Bewerber:in schließt einen auf 6 Jahre befristeten Arbeitsvertrag auf Basis des Angestelltengesetzes (Beschäftigungsausmaß: 100%) und gleichzeitig eine Qualifizierungsvereinbarung gem. § 27 des Kollektivertrages für Arbeitnehmer:innen der Universitäten ab und startet seine/ihre Tätigkeit als „Assistenzprofessor:in“.
Nach Erfüllung der Qualifizierungsvereinbarung erfolgt die Entfristung der Stelle und der/die Stelleninhaberin ist berechtigt, den Titel „assoziierte/r Professor:in“ zu führen.
In der Folge wird eine Professur nach § 99 (4) des Universitätsgesetzes ausgeschrieben, auf welche sich der/die assoziierte/r Professor:in bewerben kann.
bewerbungen müssen bis spätestens
20.11.2023
an der Universität Innsbruck, Fakultäten Servicestelle, Standort Innrain 52f, A-6020 Innsbruck (fss-innrain52f@uibk.ac.at) eingelangt sein.
Die Universität Innsbruck strebt eine Erhöhung des Frauenanteiles an und lädt deshalb qualifizierte Frauen zur bewerbung ein. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Für diese Position ist eine Einreihung in die Verwendungsgruppe A2 des Kollektivvertrages für Arbeitnehmer:innen der Universitäten und ein Mindestentgelt von € 5.124,20/Monat (14 mal) vorgesehen. Nach Erfüllung der Qualifizierungsvereinbarung erhöht sich dieser Betrag auf € 5.545,50/Monat. Darüber hinaus bietet die Universität zahlreiche attraktive Zusatzleistungen (http://www.uibk.ac.at/universitaet/zusatzleistungen/).
Die bewerbungsunterlagen sollen jedenfalls enthalten: Lebenslauf mit einer Beschreibung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdeganges, Liste der wissenschaftlichen Veröffentlichungen, der Vorträge sowie der sonstigen wissenschaftlichen Arbeiten und Projekte, Beschreibung abgeschlossener, laufender und geplanter Forschungstätigkeiten und die fünf wichtigsten Arbeiten, Forschungs- und Lehrkonzept, aktuelle Lehrevaluationen, sowie Entwurf der Qualifizierungsziele, welche der/die Bewerber:in auf dieser Stelle erreichen will. Diese sind beim Hearing zu erläutern und stellen in weiterer Folge den Ausgangspunkt für die Verhandlung zur Qualifizierungsvereinbarung dar.
Die bewerbungsunterlagen sind jedenfalls digital (E-Mail) beizubringen. Die Papierform ist optional. Die bewerbung kann in Deutsch oder Englisch erfolgen.
Laufende Informationen über den Stand des Verfahrens finden Sie unter:
https://www.uibk.ac.at/fakultaeten-servicestelle/standorte/innrain52f/berufungen/
Univ.-Prof. Dr. Veronika Sexl
Rektorin
814. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Internationale Dienste (Int.Services) hat Mag. Dr. Doris Eibl bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Strukturfinanzierung Kanadazentrum" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Dr. Barbara Tasser
Leiterin der Organisationseinheit Internationale Dienste (Int.Services)
815. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Psychosoziale Intervention und Kommunikationsforschung hat Univ.-Prof. Dr. Wilfried Klaas Smidt bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Education for sustainable development in early childhood and social education institutions " notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
assoz. Prof. Mag. Dr. Hermann Mitterhofer
Leiter der Organisationseinheit Institut für Psychosoziale Intervention und Kommunikationsforschung
816. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Psychosoziale Intervention und Kommunikationsforschung hat Dr. Nadja Thoma bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Researching and Transforming Multilingual Spaces. Mehrsprachigkeit in der pädagogischen Professionalisierung für den Kindergarten " notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
assoz. Prof. Mag. Dr. Hermann Mitterhofer
Leiter der Organisationseinheit Institut für Psychosoziale Intervention und Kommunikationsforschung
817. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Molekularbiologie hat Priv.-Doz. Dr. Eduard Stefan bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihm verantwortlich übertragenen Projekte "Barcoding kinase-controlled mitochondrial function in cancer, DevelOpmeNt of Cancer RNA TherapEutics" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Frank Oliver Stefan Edenhofer
Leiter der Organisationseinheit Institut für Molekularbiologie
818. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Büro für Öffentlichkeitsarbeit hat OR Mag. Dr. Silvia Prock bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Center for Climate Creativity - Youth for Alpine Needs" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
HR Mag. Uwe Steger
Leiter der Organisationseinheit Büro für Öffentlichkeitsarbeit
819. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Büro für Öffentlichkeitsarbeit hat Ulrike Pfeiffenberger-Blaas bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "MINT 2024" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
HR Mag. Uwe Steger
Leiter der Organisationseinheit Büro für Öffentlichkeitsarbeit
820. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit projekt.service.büro hat Dipl.-Ing. Andreas Johann Hanschek bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Praktikanten in Power Electronics" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Dr. Kurt Habitzel
Leiter der Organisationseinheit projekt.service.büro
821. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Anna Gamper bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Winter School on Federalism and Governance 2024 - Federalism and Sustainability" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Arno Kahl
Leiter der Organisationseinheit Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre
822. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre hat Univ.-Prof. Dr. Peter Bußjäger bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Gutachten Volksbefragung/Volksabstimmung" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Arno Kahl
Leiter der Organisationseinheit Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre
823. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Thomas Müller bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihm verantwortlich übertragenen Projekte "Bedeutung unbeschränkter Servitute für die Beurteilung der Bauplatzeignung gem § 3 Abs 1 TBO 2022, Rechtliche Grundlagen für Raumordnungsverträge, Verfahrens- und raumordnungsrechtliche Fragen der Wiederrichtung von Freizeitwohnsitzen " notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Arno Kahl
Leiter der Organisationseinheit Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre
824. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre hat assoz. Prof. Mag. Mag. Dr. Andreas Walter Wimmer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Asyl, Migration, Kindeswohl: Die Interessen des Kindes als Maßstab und Schutzgegenstand im Asyl- und Migrationsrecht" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Arno Kahl
Leiter der Organisationseinheit Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre
825. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre hat Mag. Fabian Saxl bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "13. Tagung der österreichischen Assistentinnen und Assistenten des Öffentliches Rechts "Nachhaltig in die Zukunft: Öffentliches Recht im Zeichen der Veränderung"" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Arno Kahl
Leiter der Organisationseinheit Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre
826. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Politikwissenschaft hat Dr. Andreas Peter Maurer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "EU Simulation Game" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Martin Senn
Leiter der Organisationseinheit Institut für Politikwissenschaft
827. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Banken und Finanzen hat Univ.-Prof. Dr. Matthias Bank bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "BAFIT-Exkursionen" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Dr. Jürgen Huber
Leiter der Organisationseinheit Institut für Banken und Finanzen
828. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Klassische Philologie und Neulateinische Studien hat Dr. Tommi Alho bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Disputing Medicine: Medical Dissertations at the Academy of Turku (1640-1828)" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Martin Korenjak
Leiter der Organisationseinheit Institut für Klassische Philologie und Neulateinische Studien
829. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Germanistik hat Mag. Dr. Elisabeth De Felip-Jaud bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Heinrich Haller. Ein Tiroler Mönch als Übersetzer" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Monika Dannerer
Leiterin der Organisationseinheit Institut für Germanistik
830. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Anglistik hat Univ.-Prof. Dr. Charlotte Dorothee Birke bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Internationale Tagung des Forschungszentrums "Kulturen in Kontakt": Geschichte/n des Wohnens: Kulturen, Krisen, Utopien" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Mag. Dr. Ulla Ratheiser
Leiterin der Organisationseinheit Institut für Anglistik
831. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Romanistik hat ao. Univ.-Prof. Dr. Gerhild Fuchs bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Textmusik" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Dr. Paul Danler
Leiter der Organisationseinheit Institut für Romanistik
832. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Romanistik hat assoz. Prof. Mag. Mag. Dr. Dr. Julia Pröll bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Fluchtlinien der Sprache. Migration und Sprachbewegung im Spiegel der Medical Humanities" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Dr. Paul Danler
Leiter der Organisationseinheit Institut für Romanistik
833. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Romanistik hat Mag. Dr. Erica Autelli bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Publikation "Studi liguri e del Mediteranneo per Fiorenzo Toso"" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Dr. Paul Danler
Leiter der Organisationseinheit Institut für Romanistik
834. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Romanistik hat Univ.-Prof. Dr. Sabine Schrader bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "InnsBerg: Graduiertenworkshop "Italianistik im kulturwissenschaftlichen Kontext"" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Dr. Paul Danler
Leiter der Organisationseinheit Institut für Romanistik
835. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Translationswissenschaft hat Mag. Dr. Katharina Mara Walter bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Kreativität und Translation im Zeitalter der künstlichen Intelligenz" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
assoz. Prof. Dr. Alena Petrova
Leiterin der Organisationseinheit Institut für Translationswissenschaft
836. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Sportwissenschaft hat ao. Univ.-Prof. Ing. Mag. Dr. Christian Raschner bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Olympiazentrum " notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Peter Andreas Federolf
Leiter der Organisationseinheit Institut für Sportwissenschaft
837. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Sportwissenschaft hat Eva-Lotte Schabbehard bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Therapeutic Heating Sleeves" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Peter Andreas Federolf
Leiter der Organisationseinheit Institut für Sportwissenschaft
838. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Forschungsinstitut Brenner-Archiv hat Mag. Dr. Maria Piok bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Literaturhaus am Inn" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Ulrike Tanzer
Leiterin der Organisationseinheit Forschungsinstitut Brenner-Archiv
839. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Fachdidaktik hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Suzanne Kapelari bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Strengthening Capacity of Higher Engineering Education for Sustainable Buildings (HEESeB)" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Mag. Dr. Eva Maria Hirzinger-Unterrainer
Leiterin der Organisationseinheit Institut für Fachdidaktik
840. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Alte Geschichte und Altorientalistik hat assoz. Prof. Mag. Dr. Brigitte Truschnegg bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Stadtbelagerungen zwischen Ost und West: Belagerungsstrategien und Belagerungstechniken" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
assoz. Prof. Dr. Kordula Schnegg
Leiterin der Organisationseinheit Institut für Alte Geschichte und Altorientalistik
841. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Geschichtswissenschaften und Europäische Ethnologie hat Ass.-Prof. Mag. Dr. Wolfgang Meixner bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Sportstadt Innsbruck. Interdisziplinäre Perspektiven auf Sport und Gesellschaft (16.-17.11.23)" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
assoz. Prof. Dr. Elena Taddei
Leiterin der Organisationseinheit Institut für Geschichtswissenschaften und Europäische Ethnologie
842. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Geschichtswissenschaften und Europäische Ethnologie hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Kurt Scharr bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Paradox (Mittel-)Europa inklusive/exklusive Nationskonzepte, Grenzen, Narrative" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
assoz. Prof. Dr. Elena Taddei
Leiterin der Organisationseinheit Institut für Geschichtswissenschaften und Europäische Ethnologie
843. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Unit for Peace and Conflict Studies hat Dr. Rina Malagayo Alluri bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Curriculum Reform to Promote Education for Peace in Ukraine, Georgia and Moldova" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Dr. Rina Malagayo Alluri
Leiterin der Organisationseinheit Unit for Peace and Conflict Studies
844. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Informatik hat Dipl.-Ing. Dr. Peter Thoman bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Usability-focused Multi-GPU Compression" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Ruth Breu
Leiterin der Organisationseinheit Institut für Informatik
845. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Informatik hat Univ.-Prof. Justus Piater bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "The First Austrian Symposium on AI, Robotics, and Vision" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Ruth Breu
Leiterin der Organisationseinheit Institut für Informatik
846. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik hat Dr. Thomas Monz bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Modular Logical Qubits" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Phys. Dr. Hanns-Christoph Nägerl
Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik
847. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik hat Univ.-Prof. Dr. Francesca Ferlaino bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Quantum Simulation with Long-Range-Interacting Dysprosium and Erbium: from Microscopy to Rydberg Tweezers" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Phys. Dr. Hanns-Christoph Nägerl
Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik
848. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik hat Stefan Frank Frick bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Time-bin entangled photon pairs from domain engineering" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Phys. Dr. Hanns-Christoph Nägerl
Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik
849. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Theoretische Physik hat Univ.-Prof. Dr. Hans Jürgen Briegel bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Wittgenstein-Preis 2023" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Helmut Ritsch
Leiter der Organisationseinheit Institut für Theoretische Physik
850. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Theoretische Physik hat Univ.-Prof. Dr. Thomas Franosch bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Thermodynamics, statistical mechanics and the vanishing pore width limit of confined fluids" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Helmut Ritsch
Leiter der Organisationseinheit Institut für Theoretische Physik
851. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Atmosphären- und Kryosphärenwissenschaften hat ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Georg Mayr bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "lightningRisk4windPower" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Mathias Rotach
Leiter der Organisationseinheit Institut für Atmosphären- und Kryosphärenwissenschaften
852. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Atmosphären- und Kryosphärenwissenschaften hat Annelies Voordendag bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Brief communication: The Glacier Loss Day as an indicator of a record-breaking negative glacier mass balance in 2022" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Mathias Rotach
Leiter der Organisationseinheit Institut für Atmosphären- und Kryosphärenwissenschaften
853. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Mineralogie und Petrographie hat Univ.-Prof. Dr. Volker Kahlenberg bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Entwicklung eines mischoxidbasierten Oxidationskatalysators mit ausreichender Toleranz gegenüber oxidischen Schwefelverbindungen (SOx)" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Bernhard Fügenschuh
Leiter der Organisationseinheit Institut für Mineralogie und Petrographie
854. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Geologie hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Christoph Spötl bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Unlocking high-resolution palaeoclimate variability from Nova Grgosova cave multi-proxy speleothem record" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Michael Strasser
Leiter der Organisationseinheit Institut für Geologie
855. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Geologie hat Mag. Dr. Hannah Pomella bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihr verantwortlich übertragenen Projekte "Deciphering the tectonometamorphic history of the Austroalpine nappe stack, Inversion of extensional basins parallel and oblique to their boundaries: inferences from analogue models and field observations from the Dolomites Indenter, European eastern Southern Alps" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Michael Strasser
Leiter der Organisationseinheit Institut für Geologie
856. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Geologie hat Priv.-Doz. Dr. Jasper Moernaut bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Kalterer See" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Michael Strasser
Leiter der Organisationseinheit Institut für Geologie
857. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Geographie hat assoz. Prof. Mag. Dr. Martin Rutzinger bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Integration of static and dynamic landslide controls at multiple-scales using data-driven and physically-based methods - exploring new opportunities for the PRediction of shallOw landSLIDEs" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Tabea Bork-Hüffer
Leiterin der Organisationseinheit Institut für Geographie
858. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Mikrobiologie hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Paul Illmer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Bodenuntersuchungen Land Tirol 2022" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Susanne Zeilinger-Migsich
Leiterin der Organisationseinheit Institut für Mikrobiologie
859. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Mikrobiologie hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Sigrid Neuhauser bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Pathogens of Algae for Biocontrol and Biosecurity" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Susanne Zeilinger-Migsich
Leiterin der Organisationseinheit Institut für Mikrobiologie
860. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Mikrobiologie hat Mag. Dr. Sabine Podmirseg bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Enzyme von anaeroben Pilzen erhöhen die Gasausbeute von Reststoffen und ermöglichen die Biogasproduktion in Kleinanlagen in der INTERREG-Region" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Susanne Zeilinger-Migsich
Leiterin der Organisationseinheit Institut für Mikrobiologie
861. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Zoologie hat Mag. Dr. Adolf Sandbichler bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Atypische Redoxantwort auf neuronale Interleukin 6 Stimulation" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Thorsten Schwerte
Leiter der Organisationseinheit Institut für Zoologie
862. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Psychologie hat Dr. Nicole Von Steinbüchel-Rheinwall bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Entwicklung des ersten Instrumentariums zur krankheitsspezifischen Erfassung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität von Kindern und Jugendlichen nach Schädel-Hirn-Trauma (SHT): QOLIBRI-KIDS/ADOS (Quality of Life after Brain Injury-KIDS/ADOLESCENTS) zur Selbst- und Fremdbeurteilung" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Priv.-Doz. Dipl.-Psych. Dr. Thomas Höge-Raisig
Leiter der Organisationseinheit Institut für Psychologie
863. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Psychologie hat Dr. Verena Dresen bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Weiterführung und Erweiterung der Serviceeinrichtung für Studierende der Universität Innsbruck mit Aufmerksamkeitsstörungen, Autismus, Lernstörungen" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Priv.-Doz. Dipl.-Psych. Dr. Thomas Höge-Raisig
Leiter der Organisationseinheit Institut für Psychologie
864. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Analytische Chemie und Radiochemie hat Christoph Kappacher bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Prototypenentwicklung Miqalab" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Christian Huck
Leiter der Organisationseinheit Institut für Analytische Chemie und Radiochemie
865. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Forschungsinstitut für Textilchemie und Textilphysik hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Thomas Bechtold bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Opre" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.-Ing. Tung Pham
Leiter der Organisationseinheit Forschungsinstitut für Textilchemie und Textilphysik
866. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Forschungsinstitut für Textilchemie und Textilphysik hat Dr. Noemi Aguilo Aguayo bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Cathodic reduction of nitro groups" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.-Ing. Tung Pham
Leiter der Organisationseinheit Forschungsinstitut für Textilchemie und Textilphysik
867. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Pharmazie hat Mag. Teresa Kaserer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Disruptor: Computational identification of oncogenic mutants disrupting protein-protein and protein-DNA interactions" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Jörg Striessnig
Leiter der Organisationseinheit Institut für Pharmazie
868. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Ökologie hat Priv.-Doz. Mag. Dr. Birgit Sattler bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "FFG Praktika 2023: Plastic.River Plastic.Ice" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Birgit Christiane Schlick-Steiner
Leiterin der Organisationseinheit Institut für Ökologie
869. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Forschungsinstitut für Biomedizinische Alternsforschung hat Univ.-Prof. Dr. Martin Widschwendter bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Building consensus for a new approach to breast cancer prevention in women with a BRCA1 mutation" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Dr. Pidder Jansen-Dürr
Leiter der Organisationseinheit Forschungsinstitut für Biomedizinische Alternsforschung
870. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur hat Mag. Dr. Christian Ebner bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Center for Climate Creativity - Youth for Alpine Needs" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Rauch
Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur
871. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur hat Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Harald Loy bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Forschungs- und Entwicklungs-Rahmenvertrag Getzner/UIBK" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Rauch
Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur
872. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur hat Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Markus Mailer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "CMC - Unterstützung des Antrags Policy-Lab.at" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Rauch
Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur
873. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat Dipl.-Ing. Werner Gächter bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihm verantwortlich übertragenen Projekte "Ursulinen Areal - Potenziale einer Architekturikone - Denkmalschutz digital neu Denken, iBT-Treff" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Roman Lackner
Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften
874. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Robert Lang bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Auspressversuche Kranlaufräder" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Roman Lackner
Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften
875. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Streicher bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihm verantwortlich übertragenen Projekte "Inntalfurche - Umsetzungsbeispiele der Flexibilisierung von Energiesystemen - Leitprojekt, Tirol 2050 Energieautonom - Update Zielszenario Sektor Gebäude " notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Roman Lackner
Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften
876. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat Priv.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. Michele Bianchi Janetti bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "An integrated typology-based approach to guide the future development of European historic buildings towards a clean energy transition" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Roman Lackner
Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften
877. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat Dipl.-Ing. David Mungenast bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Biobasiertes-Verbundsystem in Balkenform " notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Roman Lackner
Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften
878. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Experimentelle Architektur hat Dipl.-Ing. Verena Rauch bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "What a Waste" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Kathrin Aste
Leiterin der Organisationseinheit Institut für Experimentelle Architektur
879. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Mechatronik hat Michael Renzler bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Betonsensoren zur Überwachung kritischer Infrastruktur" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Clemens Zierhofer
Leiter der Organisationseinheit Institut für Mechatronik
880. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Mechatronik hat Dr. Jakob Braun bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Plasmareinigungs- und Vorbehandlungsanlage für LPBF" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Clemens Zierhofer
Leiter der Organisationseinheit Institut für Mechatronik
881. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Mechatronik hat Univ.-Prof. Dr.-Ing. Petar Grbovic bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Planar Magnetics for High-Power Automotive DC-DC Converter" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Clemens Zierhofer
Leiter der Organisationseinheit Institut für Mechatronik
882. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Internationale Dienste (Int.Services) hat Larissa Jenewein bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Erasmus+ KA171 Call 2023" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Dr. Barbara Tasser
Leiterin der Organisationseinheit Internationale Dienste (Int.Services)
883. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Transferstelle Wissenschaft - Wirtschaft - Gesellschaft hat Simon Fuger bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "IoT Lab" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Priv.-Doz. Dr. Sara Maria Matt
Leiterin der Organisationseinheit Transferstelle Wissenschaft - Wirtschaft - Gesellschaft
884. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Molekularbiologie hat Francesca Finotello bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Computational reconstruction of digital cancer maps using systems biology and deep learning" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Frank Oliver Stefan Edenhofer
Leiter der Organisationseinheit Institut für Molekularbiologie
885. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Dekan der Organisationseinheit Rechtswissenschaftliche Fakultät hat ADir. Mag. Thomas Krieglsteiner bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Legal and empirical research related to Digital Autonomy" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Walter Obwexer
Dekan der Organisationseinheit Rechtswissenschaftliche Fakultät
886. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Thomas Müller bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Gutachterliche Stellungnahme zu umwelt- und abfallwirtschaftsrechtlichen Fragestellungen in dem von der WKStA zu 42 St 5/20 i geführten Strafverfahren" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Arno Kahl
Leiter der Organisationseinheit Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre
887. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Organisation und Lernen hat Univ.-Prof. Dr. Julia Brandl bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "JADE - Job Ad Decoder: Von Präferenzen zur bewerbung. Empirische Erhebung des Impacts von inklusiverer Sprache in Stelleninseraten" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Mag. Dr. Martin Messner
Leiter der Organisationseinheit Institut für Organisation und Lernen
888. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Strategisches Management, Marketing und Tourismus hat Mag. Mag. Alexander Anton Plaikner bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Nachhaltige und digitale Destinationsentwicklung" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Kurt Matzler
Leiter der Organisationseinheit Institut für Strategisches Management, Marketing und Tourismus
889. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Germanistik hat Priv.-Doz. Mag. Dr. Peter Pohl bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Wissenschaftskulturen an der Schnittstelle. Kombination historischer Bildungsforschung und Digital Humanities zur Erfassung von Bildungsdiskursen im Kanton Zürich" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Monika Dannerer
Leiterin der Organisationseinheit Institut für Germanistik
890. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Sportwissenschaft hat Univ.-Prof. Dr. Yolanda Lieselotte Demetriou-Rinderknecht bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "European Physical Activity Guidelines to Tackle Depressive Symptoms" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Peter Andreas Federolf
Leiter der Organisationseinheit Institut für Sportwissenschaft
891. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Alte Geschichte und Altorientalistik hat Priv.-Doz. Mag. Mag. Dr. Sebastian Christoph Fink bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Julian Jaynes and the Theory of the Bicameral Mind" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
assoz. Prof. Dr. Kordula Schnegg
Leiterin der Organisationseinheit Institut für Alte Geschichte und Altorientalistik
892. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Informatik hat Univ.-Prof. Mag. Dr.-Ing. Rainer Böhme bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Daten-getriebene Methoden zur Analyse illegaler Zahlungsströme in Ledger-übergreifenden DeFi-Ökosystemen" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Ruth Breu
Leiterin der Organisationseinheit Institut für Informatik
893. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik hat Vikas Remesh bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Compact Chirped Fiber Bragg Gratings for Single-Photon Generation from Quantum Dots" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Phys. Dr. Hanns-Christoph Nägerl
Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik
894. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Theoretische Physik hat assoz. Prof. Mag. Dr. Wolfgang Dür bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "6th Seefeld Workshop on Quantum Information" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Helmut Ritsch
Leiter der Organisationseinheit Institut für Theoretische Physik
895. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Chemieingenieurwissenschaften hat Univ.-Prof. Dipl.-Chem. Dr. Oliver Ingolf Strube bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "nanoIR - Analytische Messungen" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Kai Olaf Langenbach
Leiter der Organisationseinheit Institut für Chemieingenieurwissenschaften
896. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Grundlagen der Technischen Wissenschaften hat Univ.-Prof. Dipl.-Math. Dipl.-Phys. Dr. Heiko Gimperlein bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Komplexe Digitale Übungen zu Vorlesungen im Ingenieurwesen" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Christoph Adam
Leiter der Organisationseinheit Institut für Grundlagen der Technischen Wissenschaften
897. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur hat Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Markus Mailer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Grundlagenstudie LKW Dosierung Phase 2 - Maßnahmen" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Rauch
Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur
898. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Experimentelle Architektur hat Cenk Guzelis bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Meeting AI Halfway " notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Kathrin Aste
Leiterin der Organisationseinheit Institut für Experimentelle Architektur
899. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Mechatronik hat Oliver Ott bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Assistenzlösungen für die Inklusion von Menschen im Alltag" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Clemens Zierhofer
Leiter der Organisationseinheit Institut für Mechatronik
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