Würdigungspreis
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Jedes Jahr werden Würdigungspreise des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung an die besten Absolventinnen und Absolventen der öffentlichen Universitäten, der Fachhochschulen, der öffentlichen Pädagogischen Hochschulen und der Privatuniversitäten vergeben.
Es sollen die besten Absolventinnen und Absolventen von Diplom- bzw. Masterstudien mit dem „Würdigungspreis“ in Höhe von je 3.000 Euro ausgezeichnet werden.
Es ist damit vorgesehen, insgesamt 35 Absolventinnen und Absolventen von Diplomstudien bzw. Masterstudien entsprechend den Vorschlägen der Universitäten auszuzeichnen. Die Zahl der Vorschläge je Universität ergibt sich wie bisher aus dem Verhältnis der Studienabschlüsse in Master- und Diplomstudien, wobei jeder Universität zumindest eine Nominierung zusteht.
Die Universität Innsbruck kann demnach drei Personen nominieren.
Antragsberechtigt sind Absolventinnen und Absolventen von Diplom- bzw. Masterstudien des Studienjahres 2023/2024.
ACHTUNG: Diese Vorgaben des Ministeriums – MÜSSEN erfüllt sein!
1. Österreichische Staatsbürgerschaft, EWR-Staatsbürgerschaft sowie gleichgestellte Drittstaatsangehörige und Staatenlose gemäß § 4 StudFG
2. Abschluss des Studiums an der Universität Innsbruck Studienjahr 2023/24 (01.09.2023 - 31.08.2024)
3. Überschreitung der gesetzlichen Studienzeit – von Bachelor- und Masterstudium insgesamt – um nicht mehr als zwei Semester; betreiben Absolventinnen und Absolventen ein Doppelstudium (Mehrfachstudium) und können in allen Studien einen ausgezeichneten Studienerfolg (siehe 4. und 5.) vorweisen, kann die gesetzliche Studienzeit um vier Semester überschritten werden
4. Die Diplomarbeit/Masterarbeit muss hervorragend und bestbeurteilt beurteilt sein
5. Alle Diplomprüfungen (Bachelor- und Masterprüfungen): in keiner Prüfung darf eine schlechtere Beurteilung als „gut“ und in mindestens der Hälfte der Prüfungen muss die Beurteilung „sehr gut“ erteilt worden sein
bewerbungen sind mit allen erforderlichen Unterlagen (einzeln als .pdf) bis spätestens
Sonntag, 01. September 2024
per E-Mail an forschungsfoerderung@uibk.ac.at zu übermitteln.
Einzureichende Unterlagen
- Datenblatt des Bundesministeriums Download
Staatsbürgerschaft (Kopie von Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass)
Studienblatt und Studienzeitbestätigung LFU:online
Wenn das Bachelorstudium an einer anderen Universität absolviert wurde, muss eine Studienzeitbestätigung dieser Universität beigelegt werden.Diplomzeugnisse bzw. Bachelor- und Masterzeugnisse
Abstract der Diplomarbeit/Masterarbeit
Empfehlungsschreiben des/der Betreuers:in der Diplomarbeit/Masterarbeit
Lebenslauf und Schriftenverzeichnis (falls vorhanden)
Mit einer bewerbung werden alle für die Zwecke der Bearbeitung notwendigen Rechte eingeräumt. Hinsichtlich des Datenschutzes beachten Sie bitte folgenden Link: https://www.uibk.ac.at/datenschutz/allgemeine-verwaltung.html#foerderungen
Die Zuerkennung erfolgt bis spätestens November. Die Verleihung der Preise wird am 21. November 2024 in Wien in der Aula der Wissenschaften stattfinden.
Rückfragen & Beratung
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Forschungsförderung und Mentoring
MMag. Dr. Gundula Maria Schwinghammer
+43 512 507 34417
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