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Fortsetzungsmeldung ist verpflichtend
Aufgrund vielfältiger Nachfragen weist die studienabteilung noch einmal darauf hin, dass das Studium jedes Semester als fortgesetzt gemeldet werden muss. Dies ist gleichbedeutend mit der Einzahlung des ÖH-Beitrags! Wer seiner Verpflichtung bis 30. November bzw. 30. April eines Jahres nicht nachkommt, wird automatisch für das dann schon angelaufene Semester gesperrt.
Um Unklarheiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Zahlung schon möglichst frühzeitig vorzunehmen und dies auch gleichzeitig anhand der Studienbestätigung zu kontrollieren!