MASTERSTUDIUM
Institut für Translationswissenschaft
Allgemeine Informationen
Das Masterstudium Translationswissenschaft baut auf den in einem translationswissenschaftlichen Bachelorstudium erworbenen Kompetenzen auf und bietet drei Möglichkeiten der Spezialisierung:
- Fachübersetzen und Translationstechnologie
- Literarisches und audiovisuelles Übersetzen
- Theorie und Praxis des Konferenzdolmetschens
Download:
- curriculum – Masterstudium Translationswissenschaft (Stand: 01.10.2020)
- Berichtigung der Verlautbarung des curriculums für das MA-Studium Translationswissenschaft (Stand: 05.05.2021)
- Äquivalenzliste - MA-Studium Translationswissenschaft (Stand: 07.10.2020)
- Studienverlaufsplan MA Translationswissenschaft (Empfehlung - Stand: 23.09.2022)
- Präsentation des MA-curriculums NEU (Stand: 01.10.2020)
Studienangebot für das Studienjahr 2024/25
Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2024/25
Anmeldefrist für alle prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen: 01.09.-21.09.2024
Anmeldefrist für alle nicht prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (Vorlesungen): 01.09.2024 bis Semesterende bzw. bis zum jeweiligen Lehrveranstaltungsende.
Die Anmeldung zu den übrigen Lehrveranstaltungen nach dem Ende der Anmeldefrist erfolgt per E-Mail über die KursleiterInnen. Bei den Kursen, bei denen am Ende der Anmeldefrist die maximale Teilnehmerzahl bereits erreicht wurde, können keine weiteren TeilnehmerInnen aufgenommen werden.
Beginn der Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2024/25:
Dienstag, 01.10.2024
Vorlesungsverzeichnis
Lehrveranstaltungsprüfungen im Bereich Fachübersetzen
Bei Lehrveranstaltungsprüfungen im Bereich Fachübersetzen beläuft sich die Textlänge bei einer Bearbeitungszeit von 90 Minuten auf 1.200 - 1.500 Zeichen (ohne Leerzeichen).
Bezüglich des Bewertungsschemas gelten die für die Masterprüfung der Spezialisierung Fachübersetzen festgelegten Kriterien.
Hierbei wird von folgendem Notenschlüssel ausgegangen:
Note 1 (sehr gut): 0-5,5 FP
Note 2 (gut): 6-10,5 FP
Note 3 (befriedigend): 11-15,5 FP
Note 4 (genügend): 16-20,5 FP
Note 5 (nicht genügend): 21-... FP
Die vorgesehene Textlänge, das Bewertungsschema und der Notenschlüssel gelten für alle Studierenden, einschließlich der Studierenden, die zwischen zwei Fremdsprachen übersetzen.
Praxis
Wahlmodule können durch eine Praxis im Umfang von max. 10 ECTS ersetzt werden. Dabei entsprechen 120 Stunden 5 ECTS. Die Genehmigung für die Praxis muss VOR Antritt der Praxis von der Studienbeauftragten erteilt werden.
Download
Formular "Antrag auf Genehmigung eines Praktikums"
Anerkennung von Prüfungen
Allgemeine Informationen:
Für die Anerkennung von Prüfungen ist die Studienbeauftragte zuständig. Das betrifft die Studienrichtungen Bachelorstudium Translationswissenschaft, Masterstudium Translationswissenschaft und das Doktoratsstudium der Philosophie.
Wenn Sie sich Lehrveranstaltungen anrechnen lassen möchten, benötigen Sie das Formular Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen. Beizulegen sind das im aktuellen Semester gültige Studienblatt sowie Kopien der vorgelegten Zeugnisse. Erscheinen Sie bitte persönlich zur mündlichen Verkündung des Bescheids zum Studienbeauftragten (Institut für Translationswissenschaft, Herzog-Siegmund-Ufer 15, 3. Stock, Raum 314). Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.
Formulare:
Alle erforderlichen Formulare finden Sie auf der Studienseite Masterstudium Translationswissenschaft
im Bereich curriculum > Formulare:
Ansuchen um Anerkennung (MA) und Beiblatt zum Ansuchen (MA)
Weiterführende Informationen
- Masterstudium Translationswissenschaft
- MA-Projektarbeit
- Studienabschluss MA Translationswissenschaft
- FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Masterstudium (Infoseite der StudienrichtungsvertreterInnen)
- Studienabteilung der Universität Innsbruck
- Prüfungsreferat | Fakultätenservicestelle | Standort Innrain 52f
- Informationen für Studierende mit Behinderung