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<strong>erasmus</strong>+ Fortbildungsaufenthalt Outgoing

erasmus+ Fortbildungsaufenthalte Outgoing

Das erasmus+ Programm schafft die Möglichkeit für administratives Personal, einen Fortbildungsaufenthalt an einer europäischen Hochschule, der eine ECHE verliehen wurde, einer außereuropäischen erasmus+ Partneruniversität oder einer auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätigen Organisation zu verbringen.

 

 

Ein Auslandsaufenthalt soll zur Weiterbildung beitragen, einen Einblick in verschiedene Arbeitsweisen und das Kennenlernen von Best-Practice Beispielen ermöglichen, die Internationalisierung des allgemeinen Personals fördern und dem Aufbau und der Vertiefung von professionellen Netzwerken dienen.

Bewerbungsfrist

Eine Bewerbung ist  laufend möglich. Bitte beachten Sie, dass das Mobility Agreement spätestens 2 Monate vor Beginn des Aufenthalts im IRO eingetroffen sein muss. 

 

Ein erasmus+ Fortbildungsaufenthalt ist Teil des Zertifikat Internationalisierung
 

Es gelten die Richtlinien des erasmus+ Projekts (siehe unten) und die allgemeinen dienstrechtlichen Vorschriften bzw. die Vorgaben des  Reisemanagements !

Weitere Informationen

  1. Besprechen Sie das Vorhaben mit Ihrem oder Ihrer Vorgesetzten. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Bereitschaft der Organisationseinheit, gegebenenfalls auch Incoming Staff für ein Job-Shadowing aufzunehmen. Wir begrüßen jährlich ca. 15 internationale Kolleg*innen, die je nach eigenem Aufgabenbereich vielleicht auch Interesse an Ihrer Arbeit haben.
  2. Informieren Sie das IRO und die Personalentwicklung formlos über das geplante Vorhaben. Sie erhalten eine Rückmeldung darüber, ob noch Fördermittel zur Verfügung stehen (wir können keine Garantie abgeben, ob Ihr Aufenthalt gefördert werden kann, da der Inhalt Ihres Mobility Agreements ausschlaggebend für die Förderung ist).
  3. Bewerben Sie sich für eine Staff Training Week oder nehmen Sie Kontakt mit einer für Sie passenden Abteilung einer Hochschule auf.
  4. Füllen Sie das  Mobility Agreement gemeinsam mit der aufnehmenden Einrichtung aus und lassen es dort unterschreiben.
  5. Senden Sie das ausgefüllte Mobility Agreement und die  Bewilligung Ihres oder Ihrer Vorgesetzten 2 Monate vor Antritt per E-Mail an erasmus@uibk.ac.at. Sollte das zeitlich nicht möglich sein, da die Deadlines der Staff Training Week das nicht zulassen, informieren Sie uns spätestens zu diesem Zeitpunkt darüber.
  6. Sie erhalten eine Vereinbarung, diese schicken Sie bitte spätestens 4 Wochen vor Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes im Original zusammen mit einer Kopie des bewilligten Dienstreiseantrages ans IRO  Hinweise zum Ausfüllen des Dienstreiseantrags).
  7. Während Ihres Aufenthaltes bewahren Sie unbedingt alle Ihre Originalbelege auf und lassen am letzten Tag eine Aufenthaltsbestätigung unterschreiben (diese wird Ihnen vor Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes zugeschickt).
  8. Am letzten Tag Ihres Aufenthaltes erhalten Sie eine Mail mit der Bitte, den Participant Report auszufüllen. Ohne komplett ausgefüllten Bericht kann keine Kostenrückerstattung erfolgen.
  9. Rechnen Sie Ihren Aufenthalt ab Hinweise.
  10. Schicken Sie bitte der Personalentwicklung personalentwicklung@uibk.ac.at und uns erasmus@uibk.ac.at einen kurzen Bericht und berichten Sie Ihren Kolleg*innen von Ihrem Aufenthalt und Ihren Erfahrungen.

Voraussetzung für die Teilnahme ist ein aufrechtes Dienstverhältnis zur Universität Innsbruck. Ein Aufenthalt während einer Karenzierung ist nicht möglich. Lehrendem Personal steht die Möglichkeit eines Lehrendenaufenthaltes offen.

Priorität haben jene Teilnehmer*innen, die noch nie eine erasmus+ Förderung in Anspruch genommen haben. Unter dem laufenden Call stehen 10+ Plätze zur Verfügung.

Für Teilnehmer*innen mit besonderen Bedürfnissen stehen entsprechende Sonderzuschüsse zur Verfügung. 

Was?

Der Aufenthalt in Partnerunternehmen und Organisationen kann unterschiedlich aussehen:

  • Teilnahme an einer fachlich passenden Staff Training Week einer europäischen Hochschule. Verschiedene Universitäten bieten in regelmäßigen Abständen Fortbildungsmöglichkeiten zu verschiedenen Themen an (Beispiele)
  • Job-Shadowing, kurze Mitarbeitsphasen, Workshops an einer europäischen Hochschule oder sonstigen Einrichtung
  • Job-Shadowing an einer unserer Partneruniversitäten in Israel
  • Job-Shadowing an einer Aurora Partneruniversität – das Aurora Office ( aurora@uibk.ac.at) hilft Ihnen gerne bei der Kontaktaufnahme
  • Die Teilnahme an Konferenzen und Sprachkurse können nicht gefördert werden

Bei der Wahl der aufnehmenden Organisation und bei der Auswahl des geplanten Programms ist auf die Qualität des Angebots und auf die Möglichkeit des fachlichen Austausches zu achten. Die Fortbildungsqualität des angestrebten Aufenthalts ist ausschlaggebend für die Zulassung zum Programm. Besonderer Fokus soll bei der Planung sowohl auf Ihre individuelle professionelle Weiterentwicklung als auch auf die fachlichen Aspekte, die in Ihrer OE besonders wichtig sind, gelegt werden.
Derzeit sind unter anderem folgende kommerzielle Anbieter*innen von Staff Training Weeks von einer Förderung durch die Universität Innsbruck ausgenommen: European Academy of Innovation, Tenerife Job Training, Atlantic Language Galway.

Wie lange?

Ein Aufenthalt muss mindestens 2 Tage und darf höchstens 5 Tage dauern (Hinweis: Ein Aufenthalt im Vereinigten Königreich muss 5 Tage dauern). Jeweils ein zusätzlicher An- und Abreisetag werden ebenfalls gefördert. Unter dem laufenden Call sind Aufenthalte bis 30.06.2025 möglich. Es ist selbstverständlich möglich, bereits einen Aufenthalt für die Zeit danach zu planen. Beachten Sie aber bitte, dass sich die Vorgaben danach leicht ändern können.

Sprachkenntnisse

Bitte beachten Sie, dass die Arbeitssprache während Staff Training Weeks in der Regel Englisch ist. Aufenthalte im deutschsprachigen Ausland sind möglich, haben jedoch keine Priorität. Informationen zu Englischkursen für Mitarbeiter*innen finden Sie im Fortbildungsprogramm der Universität Innsbruck. Ein Nachweis eines soeben absolvierten Sprachkurses wird eindeutig als Plus gesehen.

Botschafter*innen der Universität Innsbruck

Bitte vergessen Sie nicht, dass Sie während einem erasmus+ Fortbildungsaufenthalt die Uni Innsbruck repräsentieren. Informieren Sie sich daher vorab über die wichtigsten Eckdaten (Zahlen, Daten, Fakten) der Universität, nehmen Sie Visitenkarten und ggf. Flyer, Broschüren oder sonstiges Infomaterial von Ihrem Institut oder OE mit. Ebenso freuen sich Ihre Kontaktpersonen an der Gastuni über eine kleine Aufmerksamkeit als Gastgeschenk (z.B. Mozartkugel, Mannerschnitten, „Schindeln“ der Konditorei Munding usw. oder Sie nutzen den Uni-Shop). Erkundigen Sie sich kurz vor Ihrer Abfahrt beim IRO oder beim Aurora Office über bereits bestehenden Kooperationen mit der aufnehmenden Universität.

Höchstzuschuss ab November 2024: für den gesamten Aufenthalt bis zu EUR 1.150 (Unterkunftskosten max. EUR 130 pro Nacht (tatsächliche Kosten, kein Durchschnitt)).

Kosten für Reise (z. B. Bahnfahrt 2. Klasse oder Flug, öffentliche Verkehrsmittel, aber kein Kilometergeld) und Aufenthalt  werden vom erasmus+ Programm übernommen (s. Höchstzuschuss).

Beachten Sie unbedingt die Richtlinien der Universität für klimafreundliches Reisen Artikel im Intranet. Die Abgabe für Flugreisen wird automatisch dazugerechnet. Dieser Betrag zählt zu Ihren Reisekosten.

Es können nur Fahrkosten vom Dienstort (Innsbruck) aus bzw. zum Dienstort hin erstattet werden.

Kosten für Verpflegung können nicht übernommen werden.

Tagessätze und die Kosten für die Staff Training Week (es fallen nicht immer Gebühren an, die meisten Organisatoren verlangen allerdings eine Participation Fee) müssen von der jeweiligen Organisationseinheit getragen werden.

Kontakt

Larissa Jenewein, MA MSc   +43 512 507-32410 (Montag-Freitag 9 bis 12 Uhr, Dienstag+Mittwoch 13:30-15 Uhr)

Mag. Isabella Göschl +43/(0)512/507-20440


 

EU Fahne

 

 

Erfahren Sie mehr über:

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