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Mitteilungsblatt 6. Stück – Universität Innsbruck

Mitteilungsblatt (6. Stück)

Studienjahr 2022/2023

Ausgegeben am 2. November 2022

6. Stück

Inhalt 

76. Änderung des Entwicklungsplans 2022 – 2027 der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

Das Rektorat der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck hat gemäß § 22 Abs. 1 Z 2 des Universitätsgesetzes 2002 nach Stellungnahme des Senats und mit Genehmigung des Universitätsrats vom 18. Oktober 2022 den Entwicklungsplan der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck 2022 - 2027, kundgemacht im Mitteilungsblatt vom 4. Dezember 2020, 24. Stück, Nr. 229, zuletzt geändert mit Mitteilungsblatt vom 6. Juli 2022, 62. Stück, Nr. 616+617, wie folgt geändert:

  1. Im Anhang B – Studienangebot werden die in der Tabelle in Pkt. 1 unter der Überschrift „Fakultät für Lehrerinnenbildung“ angeführten Zeilen

Bachelor

Islamische Theologie

 

Master

Islamische Theologie

 

in die Tabelle in Pkt. 3 unter der neuen Überschrift „Fakultät für LehrerInnenbildung“ verschoben.

                      

  1. Im Anhang B – Studienangebot lauten in der Tabelle in Pkt. 1 unter der Überschrift „Fakultät für LehrerInnenbildung die bisherigen Zeilen

Bachelor

Islamische Religionspädagogik

 

Master

Islamische Religionspädagogik

 

neu wie folgt:

Bachelor

Islamisch-Theologische Studien

 

Master

Islamisch-Theologische Studien

 

                      

  1. In Punkt 6.17 werden die Tabellen durch die nachstehenden Tabellen 6.17.1 und 6.17.2 ersetzt:

6.17.1 Gesamtübersicht geplanter Entwicklungen bei den Professuren

 

IST-Bestand in VZÄ 6

PLAN-Bestand in VZÄ 7

Kategorie1

 

 

 

 

 

 

2019

2020

2021

2022‐2024

2025‐2027

§98

188,2

196,5

210,1

254,0

254,8 - 260,8

davon § 98 mehr als drei Jahre befristet oder unbefristet 2

188,2

196,5

210,1

254,0

254,8 -260,8

davon § 98 höchstens drei Jahre befristet

0,0

0,0

0,0

0,0

0

§99 Abs. 1

19,7

18,4

14,3

3,5

0

davon § 99 (1) mehr als drei Jahre bis höchstens fünf Jahre befristet 2

11,7

15,9

10,5

1,5

0

davon § 99 (1) höchstens drei Jahre befristet

1,5

2,5

3,8

2,0

0

§99 Abs. 3 3

32,3

32,0

30,5

25,0

21,0

§99 Abs. 4 4

16,0

19,8

26,75

35,8

38,0

davon assoziierte Professuren

13,0

17,8

24,8

31,8

34,0

davon Dozentinnen und Dozenten

3,0

2,0

2,0

4,0

4,0

§99 Abs. 6

1,0

1,0

4,0

17,5

133,5

§ 99a 5

0,0

0,0

0,3

4,3

7,3

Gesamtsumme

257,1

267,7

285,9

340,0

454,6 - 460,6

Bestandsveränderung 8

 

10,6

18,2

54,1

114,6 -120,6

 

   1 Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben im UG 2002; jeweils Verwendungen gem. UHSBV: §98 = Verwendung 11, §99Abs. 1 = Verwendung 12, §99 Abs. 3 = Verwendung 81; §99 Abs. 4 davon assoz. Prof. = Verwendung 86; §99 Abs. 4 davon Doz. = Verwendung 85; §99 Abs. 6 = Verwendung 87; §99a = Verwendung 12

    2 Gesetzliche Verpflichtung zur Aufnahme in den EP gem. § 13b Abs. 2 UG.

    3 Gesetzliche Verpflichtung zur Aufnahme in den EP gem. § 98 Abs. 1 iVm §99 Abs. 3 UG.

    4 Gesetzliche Verpflichtung zur Aufnahme in den EP gem. § 99 Abs. 4 UG. Dies erstreckt sich auch auf die Unterkategorien.

    5 Gesetzliche Verpflichtung zur Aufnahme in den EP gem. § 99a Abs. 1; setzt sich zusammen aus IST-Bestand plus Kontigent für mögliches "opportunity hiring"

6  IST-Stand zum Stichtag 31.12.2019, 31.12.2020, 31.12.2021; IST-Bestand korreliert mit Erhebung gem. UHSBV; Maßeinheit Vollzeitäquivalente;

   7 Der geplante Stand betreffend der LVP 2022-2024 bzw. 2025 -2027 wird jeweils für das zweite Jahr der Periode angegeben (LVP 2022-2024: Stichtag 31.12.2023 bzw. LVP 2025-2027: Stichtag 31.12.2026); der Stand zur Periode 2025-2027 kann auch in einer Bandbreite angegeben weren.

8  Dabei wird jeweils die geplante Veränderung der Summe in Vollzeitäquivalenten im Vergleich zur Summe der Vorperiode/zum Zeitpunkt des vorherigen Stichtages angegeben.

            

6.17.2 Gesamtübersicht geplanter Entwicklungen der Laufbahnstelleninhaberinnen- und –inhaber sowie Dozentinnen und Dozenten in Vollzeitäquivalenten

 

IST-Bestand in VZÄ 4

PLAN-Bestand in VZÄ 5

Kategorie1

 

 

 

 

 

 

2019

2020

2021

2022-2024

2025-2027

Geplante Stellen gem. § 13b Abs. 3, die für QV in Frage kommen

25,0

21,5

11,0

19,0

15,0

Assistenzprofessur  

59,3

73,8

97,5

137,0

46,0

Assoziierte Professur 2

92,9

100,5

98,5

101,8

100,8

§ 99 Abs. 6 Professur 3

1,0

1,0

4,0

17,5

133,5

Summe

178,2

196,8

211,0

275,3

295,3

Bestandsveränderung 6

 

18,6

14,2

64,4

20,0

Dozent/in

82,5

78,5

73,5

59,5

39,5

Gesamtsumme

260,7

275,3

284,5

334,8

334,8

Bestandsveränderung 7

 

14,6

9,2

50,3

0,0

 

1 Jeweils Verwendungen analog zu UHSBV Anlage 9 Z 3.6: Geplante Stellen gem. § 13b Abs. 3, die für QV in Frage kommen = Stellen, die für QV in Frage kommen, aber noch nicht mit Personen besetzt sind plus Universitätsassistent/innen auf Laufbahnstellen = Verwendung 28; Assistenzprofessor/in = Verwendung 83, Assoziierte/r Professor/in = Verwendung 82, Assoziierte/r Professor/in gemäß § 99 Abs. 6 UG/§ 27 KV = Verwendung 87; UniversitätdozentInnen = Verwendung 14

2 Assoziierte/r Professor/in = 82 gem. UHSBV, exklusive Verwendungskategorie 87 (Assoziierte/r Professor/in gemäß § 99 Abs. 6 UG/§ 27 KV)

3 Assoziierte/r Professor/in gemäß § 99 Abs. 6 UG/§ 27 KV = Verwendung 87 gem. UHSBV

4 IST-Stand zum Stichtag 31.12.2019, 31.12.2020, 31.12.2021; IST-Bestand korreliert mit Erhebung gem. UHSBV; Maßeinheit Vollzeitäquivalente

5 Der geplante Stand betreffend der LVP 2022-2024 bzw. 2025 -2027 wird jeweils für das zweite Jahr der Periode angegeben (LVP 2022-2024: Stichtag 31.12.2023 bzw. LVP 2025-2027: Stichtag 31.12.2026)

6 Dabei wird jeweils die geplante Veränderung der Summe in Vollzeitäquivalenten im Vergleich zur Summe der Vorperiode/zum Zeitpunkt des vorherigen Stichtages angegeben.

7 Gesetzliche Verpflichtung zur Aufnahme in den EP gem. § 13 Abs. 3 UG.

 

              

Für das Rektorat:

Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. mult. TIlmann Märk

Rektor

Für den Universitätsrat:

Dr. Werner Ritter

Vorsitzender


77. Änderung der Richtlinien für die Gebarung gem. § 21 Abs. 1 Z. 10 UG

Der Universitätsrat hat in seiner Sitzung am 18. 10. 2022 eine Änderung der Richtlinien für die Gebarung in deren Punkt 4, 3. Absatz, beschlossen. Die genannte Bestimmung lautet nunmehr wie folgt:

Unbeschadet der Bestimmungen des § 21 Abs. 1 Z. 12 bedürfen folgende weitere Rechtsgeschäfte jeweils der Zustimmung des Universitätsrates:

  • Erwerb, Belastung oder Veräußerung von bebauten oder unbebauten Liegenschaften
  • die Gewährung von Darlehen oder Krediten, wenn die Summe aus aushaftenden Darlehen bzw. Krediten zusammen mit dem neu zu gewährenden Darlehen bzw. Kredit beim jeweiligen Darlehens- bzw. Kreditnehmer den Betrag von € 100.000,-- überschreitet. Nicht davon umfasst sind die Einräumung von geschäftsüblichen Zahlungszielen für Forderungen sowie Anzahlungen.
  • Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder Haftungen, deren Umfang den Betrag von € 100.000,-- überschreitet.

Die übrigen Bestimmungen der Richtlinien für die Gebarung bleiben unverändert.

         

Dr. Werner Ritter

Vorsitzender des Universitätsrats 


78. Kundmachung betreffend gemäß § 5 Abs. 10 der Richtlinien für Habilitationsverfahren an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck über die Auflage der Gutachten des Habilitationswerbers Emmanuel Derudder, PhD, zur Einsichtnahme

Die Habilitationsschrift (inkl. sonstige Schriften und Publikationen) sowie die eingelangten Gutachten liegen vom 25. 10. 2022 bis 08. 11. 2022 in der Fakultäten Servicestelle Standort Technik, Technikerstraße 15, zur Einsichtnahme auf.

Gem. § 5 Abs. 11 der Richtlinien für Habilitationsverfahren an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck:

Die Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren des Fachbereichs und des fachlich nahestehenden Bereichs haben die Möglichkeit bis spätestens eine Woche nach Ende der Auflagefrist bei der Vorsitzenden der Habilitationskommission Stellungnahmen zu den Gutachten abzugeben (§ 103 Abs. 6 UG). Der Bewerber hat gleichfalls die Möglichkeit, innerhalb dieser Frist eine Stellungnahme zu den Gutachten abzugeben.

Stellungnahmen zu den Gutachten sind an Frau Univ.-Prof. Dr. Birgit Weinberger (birgit.weinberger@uibk.ac.at und an fss-technik@uibk.ac.at bis spätestens 15. 11. 2022 zu senden

                     

Univ.-Prof. Dr. Birgit Weinberger

Vorsitzende


79. Kundmachung des Wahlergebnisses zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter des allgemeinen Universitätspersonal als Mitglieder und Ersatzmitglieder des Beirats des Instituts für Psychologie

Die am 19. Oktober 2022 von 9.00 – 12.00 Uhr durchgeführte Wahl hat folgendes Ergebnis gebracht:

Wahlleitung: Renate Strasser

Wahlzeuge und Schriftführung: Michaela Fatzi

Zahl der Wahlberechtigten: 11

Zahl der abgegebenen Stimmen: 8

Zahl der ungültigen Stimmen: 0

        

Als Mitglieder im Institutsbeirat wurden gewählt:

Renate Strasser

                  

Als Ersatzmitglieder in den Institutsbeirat wurden gewählt:

Gertraud Kirchmair

                

Renate Strasser

Michaela Fatzi


80. Ausschreibung: Prof. Brandl-Preis an der Universität Innsbruck 2023

Aufgrund einer Ermächtigung der Gemahlin des verstorbenen Herrn Honorarprofessors Dr. Dr. h.c. Ernst Brandl gelangt an der Universität Innsbruck für das Jahr 2023 der "Prof. Brandl-Preis“ zur Ausschreibung. Der Preis wird von der Stiftung aufgrund der Erträge jedes Jahr neu festgelegt. Im Jahr 2021 betrug er EUR 4.000,-.

Der Prof. Brandl-Preis ist gedacht als Anerkennung für besonders innovative, zukunftsorientierte Leistungen, die dazu beitragen, die Schwierigkeiten unserer Zeit, welche durch die hemmungslose Realisierung allen wissenschaftlichen Fortschrittes entstanden sind, zu bewältigen und eine lebenswerte Zukunft sicherzustellen.

Die Thematik soll im Bereich der Biotechnologie, Gentechnik, Enzymtechnik oder Zellkulturtechnik liegen, kann aber auch der Chemie, Physik zugehören und muss Verbesserungen zum Inhalt haben, die auf das Wohlergehen des Menschen, eine umweltschonende Gewinnung von Wirkstoffen, Energie, Rohstoffen oder auf die Sicherstellung der Ernährung von Mensch und Tier bzw. auf die Lösung unserer Umweltprobleme abzielen.

Die Arbeiten oder Patente müssen höchstens 2 Jahre vor der Einreichung veröffentlicht oder von einer renommierten wissenschaftlichen Zeitschrift zur Veröffentlichung angenommen bzw. beim Österreichischen Patentamt hinterlegt worden sein.

        

Antragsberechtigt sind:

In Tirol arbeitende oder studierende österreichische Staatsbürger/innen oder Ausländer/innen, die mindestens fünf Jahre in Tirol gearbeitet oder studiert haben, ein einschlägiges Studium absolviert und diesen Preis in den letzten fünf Jahren nicht erhalten haben. Für diese Fristen wird das Datum des Einreichschlusses zugrunde gelegt.

Für den nunmehr zur Ausschreibung gelangenden Preis kommen nach dieser Regelung Arbeiten aus dem Bereich der

  • Fakultät für Biologie,
  • Fakultät für Chemie und pharmazie,
  • Fakultät für Geo- und Atmosphärenwissenschaften,
  • Fakultät für Mathematik, Informatik und Physik,
  • Fakultät für Technische Wissenschaften

der Universität Innsbruck in Frage.

      

Eingereicht werden können:

  1. Ein hochkarätiges Paper, als auch Monographien bzw. (Sammel-)Dissertationen oder (Sammel-)Habilitationen, die in den letzten zwei Jahren (d.h. 2021 oder später) veröffentlicht oder von einer renommierten wissenschaftlichen Zeitschrift zur Veröffentlichung angenommen worden sind.
  2. Oder ein Patent, welches in den letzten zwei Jahren (d.h. 2021 oder später) beim Österreichischen Patentamt hinterlegt worden ist.
  3. Die Arbeit/ das Patent muss eine Affiliation zur LFU aufweisen.
  4. Bei Gemeinschaftsarbeiten kann ausschließlich der hauptverantwortliche Autor/die hauptverantwortliche Autorin (Erstautor/Erstautorin oder corresponding author) im Einvernehmen mit den Mitautorinnen/Mitautoren einreichen.

Bewerbungen sind unter Beifügung folgender Angaben/Nachweise einzubringen:


Wissenschaftliche Arbeit (bei Dissertationen oder Habilitationen bitte sämtliche Gutachten beilegen), oder Patent bzw. Patentanmeldung.


Kurzbeschreibung der eingereichten wissenschaftlichen Arbeit oder des eingereichten Patents bzw. der Patentanmeldung samt Begründung, warum der Prof. Brandl Preis für diese wissenschaftliche Arbeit / dieses eingereichte Patent / diese Patentanmeldung verliehen werden soll, insgesamt maximal 2 Seiten.



Kurzer CV in 7-10 Sätzen in deutscher Sprache als docx-Dokument (wird für die Rede beim Festakt verwendet).



Ausführlicher CV für die Begutachtung als pdf-Format; Liste einschlägiger Publikationen des/der Antragstellers/in


Zustimmungserklärung der MitautorInnen bei Paper


Antragsformular

Bewerbungen sind per E-Mail (forschungsfoerderung@uibk.ac.at) bis spätestens

Dienstag, 20. Dezember 2022

einzureichen.

Antragsformular unter: https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/2023/brandl-preis/ausschreibung-deutsch.html

      

Etwaige Fragen richten Sie bitten an:

Dr. Angelika Hintner, Forschungsförderung & Mentoring, projekt.service.büro, Universität Innsbruck

Tel. 0512/507-34416; E-Mail: forschungsfoerderung@uibk.ac.at

Web: https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/

       

Laut Wunsch des Spenders wird der Preis vorerst alle zwei Jahre ungeteilt für Arbeiten aus dem Bereich der Universität Innsbruck vergeben.

Ein Gremium, bestehend aus Mitgliedern der Fakultäten für Biologie, Chemie und pharmazie, Geo- und Atmosphärenwissenschaften, Mathematik, Informatik und Physik und Technische Wissenschaften der Universität Innsbruck und der Österreichischen Gesellschaft für Molekulare Biowissenschaften und Biotechnologie, wählt dann diejenige Arbeit aus, die für preiswürdig erachtet wird, und schlägt sie der "Prof. Ernst Brandl-Stiftung" in Schwaz zur Dotierung vor.

         

Die Zuerkennung des Forschungspreises erfolgt im Rahmen einer feierlichen Übergabe voraussichtlich im Mai 2023

          

Univ.-Prof. Dr. Ulrike Tanzer

Vizerektorin für Forschung


81. Ausschreibung von Druckkostenzuschüssen 2022 (2. Tranche) für Nachwuchswissenschaftler/innen der Universität Innsbruck

Das Vizerektorat für Forschung stellt aus dem Nachwuchsförderungsprogramm der Universität Innsbruck im Herbst 2022 Druckkostenzuschüsse (max. Förderhöhe € 2.000,-) für die Veröffentlichung von Dissertationen aller Wissenschaftsdisziplinen zur Verfügung, die an der Universität Innsbruck erarbeitet und eingereicht wurden.

Gefördert wird die verlagsmäßige Drucklegung von aktuellen und ausgezeichneten (d.h. die Note „sehr gut“ in beiden Gutachten) Dissertationen (siehe auch die Möglichkeit der Drucklegung beim Universitätsverlag iup: http://www.uibk.ac.at/iup/service.html). Bei der Drucklegung von Habilitationen wird davon ausgegangen, dass die verlagsmäßige Drucklegung über den FWF gefördert wird

(siehe dazu: http://www.fwf.ac.at/de/forschungsfoerderung/fwf-programme/selbststaendige-publikationen/ ).


Die Bewerbung erfolgt über

  1. den Eintrag aller Unterlagen (inkl. Beilagen) in die PROJEKTDATENBANK (PDB) unter Verwendung des im Internet erhältlichen Antragsformulars:

www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/2022/diss-druck-2022-2/ausschreibung-deutsch.html

  1. eine E-Mail mit der PROJEKTDATENBANKNUMMER an forschungsfoerderung@uibk.ac.at

 bis spätestens

Montag, den 28. November 2022

    

Etwaige Fragen richten Sie bitte an:

Dr. Gundula Schwinghammer, Büro für Forschungsförderung und Mentoring, projekt.service.büro

Tel. 0512/507-34417; E-Mail: forschungsfoerderung@uibk.ac.at

Web: https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/

      

Die Zuerkennung erfolgt spätestens im Dezember 2022.


Univ.-Prof. Dr. Ulrike Tanzer

Vizerektorin für Forschung


82. Ausschreibung einer externen Einrichtung: Universitätsprofessur im Fachbereich „Kunst und Film“ an der Akademie der bildenden Künste Wien

 An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung

Universitätsprofessur
gem. § 98 Universitätsgesetz 2002 für die Studienrichtung Bildende Kunst im Fachbereich „Kunst und Film“ am Institut für Bildende Kunst (IBK) im vollen Beschäftigungsausmaß ab 01.03.2024 zunächst befristet bis 31.1.2029. Vor Ablauf der Befristung kann ein Antrag auf Verlängerung bzw. Entfristung des Dienstverhältnisses gestellt werden.

Gesucht wird eine international profilierte Künstler_innenpersönlichkeit mit hervorragendem Standing im internationalen Kunstfeld, die durch ihre künstlerische Arbeit Maßstäbe gesetzt hat und über Kenntnisse aktueller Kunstdiskurse und Methoden – insbesondere im Bereich Film und Fernsehen – verfügt.

           

Anstellungsvoraussetzungen

  • eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene Universitäts- bzw. Hochschulausbildung oder gleichzuhaltende künstlerische Eignung
  • hervorragende künstlerische Qualifikation im Bereich Film und Fernsehen unter besonderer Berücksichtigung eines Werkbegriffs, der filmische Medien formal, methodisch wie ästhetisch reflektiert. Im Sinne eines transdisziplinären Kunstbegriffs sollten die Berührungspunkte zu anderen Disziplinen, Medien und Genres berücksichtigt werden; eine Bereitschaft zur Film- bzw. medientheoretischen Auseinandersetzung ist erwünscht.
  • international anerkanntes Werk und künstlerische Praxis im Kontext Film und Fernsehen
  • die Fähigkeit zur Entwicklung und Erschließung der Künste im Rahmen der Akademie der bildenden Künste
  • Führungskompetenz zur Leitung und Organisation der Lehre eines Fachbereiches
  • Eignung zur künstlerischen Unterstützung und Förderung der Studierenden
  • Lehrkonzept über die Motivation, Inhalte und Vorhaben der eigenen künstlerischen Lehre sowie Nachweis einer der Position entsprechenden Lehrtätigkeitserfahrung
  • Bereitschaft zur engen inhaltlichen und organisatorischen Zusammenarbeit mit den Professor_innen und Mitarbeiter_innen der Fachbereiche und Werkstätten des Instituts für Bildende Kunst
  • Bereitschaft zur Mitarbeit in den Gremien der universitären Selbstverwaltung
  • Bereitschaft zur Mitarbeit an akademieinternen und öffentlichen Aktivitäten bzw. interdisziplinären Projekten und Kooperationen
  • Bereitschaft im Fall einer Berufung den Lebensmittelpunkt nach Wien zu verlegen
  • sehr gute Deutsch- und/oder Englischkenntnisse sowie die Bereitschaft die jeweils andere Sprache zu erlernen
  • Gender- und diskriminierungskritische Kompetenz

       

Zur Lehrverpflichtung gehört mindestens der künstlerische Einzelunterricht im Ausmaß von 17 Unterrichtsstunden pro Woche im Zentralen Künstlerischen Fach „Kunst und Film“ in der Studienrichtung Bildende Kunst.

Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe A1 beträgt derzeit Euro 5.437,70.

Interessent_innen bewerben sich bitte bis 16.12.2022 unter: www.akbild.ac.at/jobs

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

              

Chirla Laura Bianca

Rechts- und Personalabteilung

Akademie der bildenden Künste Wien


83. Hinweis zur Ausschreibung von Stellen des wissenschaftlichen und künstlerischen Universitätspersonals sowie von Stellen des allgemeinen Universitätspersonals

Die Ausschreibung von Stellen der Universität Innsbruck erfolgt nicht mehr über diesen Teil des Mitteilungsblatts, sondern kann im Karriereportal der Universität Innsbruck jeweils unter der betreffenden Stellenbezeichnung (Chiffre) abgerufen werden: http://orawww.uibk.ac.at/public_prod/owa/karriereportal.home

         

Für die Redaktion:

Mag. Johannes Weber


(PDF-Datei hier

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