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Ausschreibung von Leistungsstipendien an der Universität Innsbruck

Ausschreibung von Leistungsstipendien
an der Universität Innsbruck für das Studienjahr 2023/2024

Gemäß § 57 Studienförderungsgesetz (StudFG) dienen Leistungsstipendien an Universitäten zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen. Antragsberechtigt sind österreichische Staatsbürger/innen, Staatsbürger/innen aus einem EWR-Staat sowie gleichgestellte Staatenlose.

Bewerbungen sind innerhalb folgender Frist über das Studierendenportal LFU:online zu beantragen:


02. September 2024 bis 04. Oktober 2024

 
Sollte eine Beantragung über LFU:online nicht möglich sein, können Sie Ihren Antrag persönlich (Antragsformular) in der Fakultäten Servicestelle, Innrain 52a, Ágnes Heller Haus, 2. OG, Zi. Nr. 02N040, 6020 Innsbruck abgeben:

I. Allgemeine Voraussetzungen

  • die Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18 StudFG) des jeweiligen Studienabschnittes unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19 StudFG)

  • Neue Verordnung zur Berechnung der Regelstudiendauer aufgrund von COVID-19 vom 09.09.2020:
    https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011138
  • ein Notendurchschnitt der zur Beurteilung herangezogenen Prüfungen, Lehrveranstaltungen und wissenschaftlichen Arbeiten darf 2,0 nicht überschreiten

  • der Notendurchschnitt wird anhand der Einzelnoten berechnet. Gesamtnoten werden zur Berechnung nicht herangezogen.

  • die Erfüllung der Ausschreibungsbedingungen (stellt ein Mindestmaß dar)

  • Ablegung von Prüfungen in dem der Bewerbung vorausgegangenen Studienjahr im Umfang von einer Mindestanzahl von Semesterstunden bzw. ECTS-AP, die unter den besonderen Voraussetzungen bei den einzelnen Fakultäten spezifiziert sind.

Hinweise:
Alle Prüfungen, die innerhalb des 1. Oktobers 2023 und 30. Septembers 2024 im Rahmen des Studiums an der Universität Innsbruck bei einer Mitbelegung an der Medizinischen Universität abgelegt worden sind, können dem Antrag beigefügt werden.
Für die gemeinsamen Studienrichtungen der Universität Innsbruck und der UMIT - Private Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik (Bachelor- und masterstudium Mechatronik; Bachelorstudium Wirtschaft, Gesundheits- und Sporttourismus) kann nur an der Universität Innsbruck ein Antrag eingereicht werden.

 

II. Besondere Voraussetzungen  

Fakultät für Architektur:

  • Bachelor: Nachweis von mindestens 50 ECTS-AP in dem der Bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,25 darf nicht überschritten werden.
  • master: Nachweis von mindestens 50 ECTS-AP in dem der Bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,35 darf nicht überschritten werden.
  • PhD: Nachweis von mindestens 15 ECTS-AP in dem der Bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,0 darf nicht überschritten werden.
    Die Dissertation wird nicht in die geforderten 15 ECTS miteingerechnet.

Fakultät für Betriebswirtschaft:

  • Diplomstudium/Bachelor: Nachweis von mindestens 52,5 ECTS-AP in dem der Bewerbung vorangegangenen Studienjahr. Ein Notendurchschnitt von 1,5 darf nicht überschritten werden.
  • master: Nachweis von mindestens 50 ECTS-AP in dem der Bewerbung vorangegangenen Studienjahr. Ein Notendurchschnitt von 1,5 darf nicht überschritten werden.
  • PhD: Nachweis von mindestens 15 ECTS-AP in dem der Bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,0 darf nicht überschritten werden.
    Die Dissertation wird nicht in die geforderten 15 ECTS miteingerechnet.

Fakultät für Bildungswissenschaften:

  • Bachelor: Nachweis von mindestens 50 ECTS-AP.
    Ein Notendurchschnitt von 1,60 darf nicht überschritten werden.
  • master: Nachweis von mindestens 30 ECTS-AP.
    Ein Notendurchschnitt von 1,40 darf nicht überschritten werden. 
  • PhD: Nachweis von mindestens 15 ECTS-AP in dem der Bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,0 darf nicht überschritten werden.
    Die Dissertation wird nicht in die geforderten 15 ECTS miteingerechnet.

Fakultät für Biologie:

  • Bachelor/master: Nachweis von mindestens 50 ECTS-AP.
    Ein Notendurchschnitt von 1,40 darf nicht überschritten werden. 
  • PhD:  Nachweis von mindestens 15 ECTS-AP in dem der Bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,0 darf nicht überschritten werden. Herausragende Leistungen (z. B. akzeptierte wissenschaftliche Arbeit, Präsentationen bei wissenschaftlicher Tagung) müssen dokumentiert werden.
    Die Dissertation wird nicht in die geforderten 15 ECTS miteingerechnet.

Fakultät für Chemie und Pharmazie:

  • Diplomstudium: Nachweis von mindestens 30 Semesterstunden.
    Ein Notendurchschnitt von 1,5 darf nicht überschritten werden.
  • Bachelor/master: Nachweis von mindestens 50 ECTS-AP.
    Ein Notendurchschnitt von 1,5 darf nicht überschritten werden.
  • PhD: Nachweis von mindestens 30 ECTS-AP in dem der Bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,0 darf nicht überschritten werden.
    Die Dissertation wird nicht in die geforderten 30 ECTS miteingerechnet.

Fakultät für Geo- und Atmosphärenwissenschaften:

  • Diplom-/Bachelor-/masterstudium: Nachweis von mindestens 50 ECTS-AP im vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,35 darf nicht überschritten werden.
  • PhD: Nachweis von mindestens 15 ECTS-AP in dem der Bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,0 darf nicht überschritten werden.
    Die Dissertation wird nicht in die geforderten 15 ECTS miteingerechnet.

Fakultät für LehrerInnenbildung: 

  • Lehramtsstudium (Bachelor-/ Diplomstudium) und Islamische Religionspädagogik (Bachelorstudium): Nachweis von mindestens 50 ECTS-AP in dem der Bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,35 darf nicht überschritten werden.
  • Lehramtsstudium (masterstudium) und Islamische Religionspädagogik (masterstudium):
    Nachweis von mindestens 50 ECTS-AP in dem der Bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,35 darf nicht überschritten werden.
  • PhD: Nachweis von mindestens 15 ECTS-AP über alle Pflicht- und Wahlmodule des PhD-Studiums mit Ausnahme von Pflichtmodul 4.
    Ein Notendurchschnitt von 1,0 darf nicht überschritten werden.
    Die Dissertation wird nicht in die geforderten 15 ECTS miteingerechnet.

Fakultät für Mathematik, Informatik und Physik:

  • Bachelorstudium: Nachweis von mindestens 50 ECTS-AP in dem der Bewerbung vorangegangenen Studienjahr. Ein Notendurchschnitt von 1,50 darf nicht überschritten werden.
  • masterstudium: Nachweis von mindestens 50 ECTS-AP in dem der Bewerbung vorangegangenen Studienjahr. Ein Notendurchschnitt von 1,20 darf nicht überschritten werden.
  • PhD: Nachweis von mindestens 30 ECTS-AP in dem der Bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,0 darf nicht überschritten werden.
    Formlose Bestätigung der/des Hauptbetreuerin/Hauptbetreuers über sehr gute Fortschritte der Dissertation.
    Die Dissertation wird nicht in die geforderten 30 ECTS miteingerechnet.

Fakultät für Soziale und Politische Wissenschaften:

  • Bachelorstudium: Nachweis von mindestens 52 ECTS-AP in dem der Bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,55 darf nicht überschritten werden.
  • masterstudium: Nachweis von mindestens 50 ECTS-AP in dem der Bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,50 darf nicht überschritten werden.
  • PhD: Nachweis von mindestens 30 ECTS-AP in dem der Bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,0 darf nicht überschritten werden.
    Die Dissertation wir nicht in die geforderten 30 ECTS miteingerechnet.

Fakultät für Psychologie und Sportwissenschaft:

  • Bachelor/master: Nachweis von mindestens 50 ECTS-AP in dem der Bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,20 darf nicht überschritten werden.
  • PhD: Nachweis von mindestens 16 ECTS-AP in dem der Bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,25 darf nicht überschritten werden.
    Die Dissertation wir nicht in die geforderten 16 ECTS miteingerechnet.

Fakultät für Technische Wissenschaften:

  • Bachelor/master: Nachweis von mindestens 45 ECTS-AP.
    Ein Notendurchschnitt von 1,50 darf nicht überschritten werden.
  • Doktorat (2009W): Nachweis über die Anmeldung der Dissertation und Nachweis von mindestens 20 ECTS-AP.
    Ein Notendurchschnitt von 1,0 darf nicht überschritten werden.
    Die Dissertation wird nicht in die geforderten 20 ECTS miteingerechnet.

Fakultät für Volkswirtschaft und Statistik:

  • Bachelor Wirtschaftswissenschaften: siehe Fakultät für Betriebswirtschaft
  • Bachelor Wirtschaft, Gesundheits- und Sporttourismus
    Nachweis von mindestens 52,5 ECTS-AP in dem der Bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,35 darf nicht überschritten werden.
  • master:  Nachweis von mindestens 50 ECTS-AP in dem der Bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,35 darf nicht überschritten werden.
  • PhD: Nachweis von mindestens 18 ECTS-AP in dem der Bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,20 darf nicht überschritten werden.
    Die Dissertation wird nicht in die geforderten 18 ECTS miteingerechnet.

Katholisch-Theologische Fakultät:

  • Diplomstudium, Bachelor- bzw. master: Nachweis von Prüfungen im Ausmaß von mindestens 60 ECTS-AP.
    Ein Notendurchschnitt aller zur Beurteilung herangezogenen Prüfungen darf 1,50 nicht überschreiten.
  • Doktoratsstudium: Nachweis von mindestens 10 ECTS-AP.
    Ein Notendurchschnitt von 1,50 darf nicht überschritten werden.
    Bestätigung des Betreuers
    über angemessene Fortschritte der Dissertation.
    Die Dissertation wird nicht in die geforderten 10 ECTS miteingerechnet.
  • PhD-Programm: Nachweis von mindestens 8 ECTS-AP.
    Ein Notendurchschnitt von 1,50 darf nicht überschritten werden.
    Bestätigung des Betreuers über angemessene Fortschritte der Dissertation.
    Die Dissertation wird nicht in die geforderten 8 ECTS miteingerechnet.

Philologisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät:

  • Bachelor/master: Nachweis von mindestens 50 ECTS-AP.
    Ein Notendurchschnitt von 1,30 darf nicht überschritten werden. 
  • Doktoratsstudium: Nachweis von mindestens 20 ECTS-AP in dem der Bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,20 darf nicht überschritten werden.
    Die Dissertation wird nicht in die geforderten 20 ECTS miteingerechnet.

Philosophisch-Historische Fakultät:

  • Bachelor/master: Nachweis von mindestens 50 ECTS-AP im Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,25 darf nicht überschritten werden. 
  • PhD: Nachweis von mindestens 20 ECTS-AP in dem der Bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,25 darf nicht überschritten werden.
    Die Dissertation wird nicht in die geforderten 20 ECTS miteingerechnet. 

Rechtswissenschaftliche Fakultät:

  • Diplomstudien: Nachweis von Prüfungen im Ausmaß von mindestens 30 Semesterstunden.
    Ein Notendurchschnitt von 1,30 darf nicht überschritten werden.
  • Bachelor-/masterstudium: Nachweis von Prüfungen im Ausmaß von mindestens 37,5 ECTS.
    Ein Notendurchschnitt von 1,30 darf nicht überschritten werden.
  • Doktoratsstudium: Nachweis von Prüfungen im Ausmaß von mindestens 16 ECTS-AP.
    Ein Notendurchschnitt von 1,30 darf nicht überschritten werden.
    Die Dissertation wird nicht in die geforderten 16 ECTS miteingerechnet. 

 

Weitere Informationen zur Vergabe von Leistungsstipendien erhalten Sie in der Fakultäten Servicestelle (fakultaetenservicestelle@uibk.ac.at).

Stand: 26.02.2024

Die Universitätsstudienleiterin/Der Universitätsstudienleiter

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