Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung)
Lehramtsstudium Spezialisierung Medienpädagogik
Curriculum (2015W)
KPH - Edith Stein . Universität Mozarteum . PH Tirol . PH Vorarlberg . LFU Innsbruck
Ab dem Wintersemester 2024/2025 darf eine Zulassung zu diesem Studium nicht mehr erfolgen. Das nachfolgende Bachelorstudium finden Sie hier »
Bachelor of Education (BEd)
Dauer/ECTS-AP
8 Semester/240 ECTS-AP
(zwei Unterrichtsfächern oder ein Unterrichtsfach und eine Spezialisierung)
Studienart
Vollzeit
Unterrichtssprache
Deutsch
Voraussetzung
Matura oder Äquivalent, bestandene Zulassungsprüfung und Sprachnachweis
Studienverantwortliche Einrichtung
LFU Innsbruck
Fakultät für Soziale und Politische Wissenschaften
Fakultät für LehrerInnenbildung
Niveau der Qualifikation
Bachelor (1. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 6, EQR/NQR: Stufe 6
ISCED-F
0114 Ausbildung von Lehrkräften mit Fachspezialisierung
Studienkennzahl
UC 198 496 xxx | UC 198 xxx 496
Informationen zum Curriculum
Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
Mitteilungsblatt 16.08.2024, 65. Stück, Nr. 796 (Äquivalenzliste)
Mitteilungsblatt vom 07.05.2024, 59. Stück, Nr. 730 (Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 01.02.2023, 18. Stück, Nr. 278 (Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor Zulassung)
- Mitteilungsblatt vom 25.01.2022, 14. Stück, Nr. 249 (Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor Zulassung)
- Curriculum/Gesamtfassung, Anlage 1, Anlage 2 (ab 01.10.2021)
- Mitteilungsblatt vom 04.08.2021, 99. Stück, Nr. 959 (Äquivalenzliste)
- Mitteilungsblatt vom 30.06.2021, 89. Stück, Nr. 897 (Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 19.05.2021, 67. Stück, Nr. 752 (Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor Zulassung - Nebentermin)
- Mitteilungsblatt vom 20.01.2021, 32. Stück, Nr. 356(Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor Zulassung)
- Mitteilungsblatt vom 17.06.2020, 39. Stück, Nr. 411 (Berichtigung der Verlautbarung)
- Mitteilungsblatt vom 17.06.2020, 39. Stück, Nr. 414 (Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor Zulassung)
- Mitteilungsblatt vom 22.01.2020, 12. Stück, Nr. 177 (Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor Zulassung)
- Mitteilungsblatt vom 07.08.2019, 73. Stück, Nr. 674 (Äquivalenzliste)
- Curriculum/Gesamtfassung, Anlage 1, Anlage 2 (ab 01.10.2019)
- Mitteilungsblatt vom 23.05.2019, 47. Stück, Nr. 471 (Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 08.05.2019, 43. Stück, Nr. 431 (Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor Zulassung)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2017)
- Mitteilungsblatt vom 18.10.2017, 3. Stück, Nr. 20 (Berichtigung der Verlautbarung)
- Mitteilungsblatt vom 30.06.2017, 47. Stück, Nr. 655 (Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 15.02.2017, 25. Stück, Nr. 274 (Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor Zulassung)
- Curriclum/Gesamtfassung (ab 01.10.2016)
- Mitteilungsblatt vom 20.07.2016, 50. Stück, Nr. 506 (Berichtigung der Verlautbarung)
- Mitteilungsblatt vom 29.06.2016, 47. Stück, Nr. 491 (Änderung des Curriclums)
- Mitteilungsblatt vom 19.08.2015, 81. Stück, Nr. 573 (Berichtigung der Verlautbarung)
- Mitteilungsblatt vom 17.06.2015, 64. Stück, Nr. 492
Studieneingangs- und Orientierungsphase
(1) Die Studieneingangs- und Orientierungsphase findet im ersten Semester des Studiums statt, Sie umfasst folgende Lehrveranstaltungen:
- Schule als Bildungsinstitution und Rolle der Lehrperson, VO 2, 2 ECTS-AP
- Einführung in die Medienpädagogik, VO 2, 3,5 ECTS-AP
(2) Vor der vollständigen Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase können weitere Lehrveranstaltungen im Umfang von 22 ECTS-AP absolviert werden.
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 8 Semester bzw. 240 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
3,5 ECTS-AP, 2 SSt: VO Einführung in die Medienpädagogik
4,0 ECTS-AP, 2 SSt: VO Konzepte der Medienkompetenz und Medienbildung
3,5 ECTS-AP, 2 SSt: PS Grundlagen und Praxis wissenschaftlichen Arbeitens
Bildungswissenschaftliche Grundlagen
2,0 ECTS-AP, 2 SSt: VO Schule als Bildungsinstitution und Rolle der Lehrperson
2,0 ECTS-AP, 2 SSt: PS Schule als Bildungsinstitution und Rolle der Lehrperson
Für das erste Semester empfohlene Lehrveranstaltungen des anderen Unterrichtsfaches.
4,0 ECTS-AP, 2 SSt: VU Spezialfragen von Entwicklung und Sozialisation: Mediensozialisation
3,0 ECTS-AP, 2 SSt: PS Mediensozialisation
2,0 ECTS-AP, 2 SSt: VO Medien- und Kommunikationstheorie für PädagogInnen
5,0 ECTS-AP, 2 SSt: VU Gestaltung von Lehr-Lern-Prozessen mit Medien: Konzepte und Modelle
Bildungswissenschaftliche Grundlagen
3,5 ECTS-AP, 2 SSt: PR Umgang mit professionsspezifischen Herausforderungen des Berufsfelds Schule - Schulpraktikum I
Für das zweite Semester empfohlene Lehrveranstaltungen des anderen Unterrichtsfaches
Studienverlauf(inkl. Bildungswissenschaftliche Grundlagen)
Qualifikationsprofil und Kompetenzen
Das Lehramtsstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung) bildet zur Lehrerin / zum Lehrer der gewählten allgemeinbildenden Unterrichtsfächer / Spezialisierung an den Schulen der gesamten Sekundarstufe (Neue Mittelschule, Polytechnische Schule, Allgemeinbildende Höhere Schulen, Mittlere und Höhere Berufsbildende Schulen) aus. Dieses Studium entspricht auch den Erfordernissen für den Unterricht an den Mittel- und Oberschulen in Südtirol *. Es besteht aus einem Bachelorstudium und einem daran anschließenden Masterstudium. Es umfasst eine allgemein bildungswissenschaftliche, eine pädagogisch-praktische Ausbildung und in den zwei gewählten Unterrichtsfächern eine fachliche und fachdidaktische Ausbildung.
Absolventinnen und Absolventen der Spezialisierung Medienpädagogik sind überall dort einsetzbar, wo ausgeprägte Medienkompetenzen und Kenntnisse der Medienbildung sowie begriffliches, methodisches, theoriegeleitetes und vernetztes Denken unter Bedingungen der Medialisierung und Digitalisierung erforderlich sind.
Darüber hinaus qualifiziert dieses Studium seine Absolventinnen und Absolventen als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren von Medienwissen sowie von medienpädagogisch fundierten Kenntnissen zur Berufsausübung in schulischen wie außerschulischen Bildungseinrichtungen.
Außerdem erhalten Studierende besondere Schlüsselqualifikationen, die sie befähigen, profunde Fachkenntnisse von Medienentwicklungen und mediendynamischen Zusammenhängen unter Berücksichtigung der politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Aspekte altersspezifisch zu vermitteln.
* Für Südtiroler Studierende gibt es, wenn sie in Süditrol unterrichten wollen, spezielle Erfordernisse. Auskünfte erteilt das Büro für Südtirolagenden
Erwartete Lernergebnisse
Wissen und Können sowie Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Durchführung von Aufgaben insbesondere in den folgenden Bereichen:
- Gestaltung, Anwendung, Evaluation und Kritik von Medien und Informationstechnologien für Lernen und Lehren,
- Wahrnehmung von Erziehungs- und Bildungsaufgaben im Medienbereich und Förderung von Medienbildung in verschiedenen Kontexten (z. B. in Kooperation mit Fachdidaktiken, Fort- und Weiterbildung) und bildungsbiografischen Zusammenhängen,
- Recherche, Bewertung, Verdichtung und Strukturierung von Informationsangeboten und Aufgaben der mediengestützten Wissensorganisation auf individueller und institutioneller Ebene,
- Entwicklung medienpädagogischer Konzepte für schulische und außerschulische Aufgabenbereiche,
- schulisches und schulübergreifendes Kommunikationsdesign unter Berücksichtigung aller beteiligten Gruppen (Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Administration sowie Vertreter und Vertreterinnen der Schulbehörde, kooperierende Einrichtungen etc.).
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
A | B | C | D | E |
---|---|---|---|---|
Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung | 50,7 | = 100% | |
2 | GUT: Generell gut, einige Fehler | 27,7 | ||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler | 14,9 | ||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien | 6,7 | ||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Dezember 2021
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Formulare
- Nachweis über die bachelorarbeit gemäß Curriculum
- PrüfungsprotokollHinweis: Nach positiver Absolvierung der letzten Prüfung des Bachelorstudiums sind das ausgefüllte "Prüfungsprotokoll" sowie der "Nachweis über die bachelorarbeit gemäß Curriculum" im Prüfungsreferat einzureichen.
- Protokoll "Bildungswissenschaftliche Grundlagen"
- Ansuchen um Anerkennung von PrüfungenUND Beiblatt
- Ansuchen um Anerkennung von PrüfungenUNDBeiblatt (Bildungswissenschaftliche Grundlagen)
(Lehrveranstaltungsprüfungen der bildungswissenschaftlichen Grundlagen) - Anerkennung von formalen (Vor-)Leistungen (RPL-Projekt)
- Eidesstattliche Erklärung (der bachelorarbeit beifügen - optional)
- Deckblatt bachelorarbeit
- Antrag um Zulassung zur dritten und vierten Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d
Bevollmächtigter
Univ.-Prof. Dr. Theo Hug
Studiendekan (ab 01.03.2024)
Univ.-Prof. Dr. Markus Ammann
Informationen für Südtiroler Studierende*
Büro für Südtirolagenden
* Für Südtiroler Studierende gibt es, wenn sie in Süditrol unterrichten wollen, spezielle Erfordernisse.
Informationen für Studierende mit Behinderung
Behindertenbeauftragte der Universität Innsbruck
Informationen zum Studium
- Allgemeine Informationen von der Fakultät für LehrerInnenbildung
- Verwaltungsablauf - Studienabschluss