This is a cache of https://www.uibk.ac.at/universitaet/mitteilungsblatt/2021-2022/58.html. It is a snapshot of the page at 2024-11-20T18:40:15.058+0100.
<strong>mitteilungsblatt</strong> 58. Stück – Universität Innsbruck

mitteilungsblatt (58. Stück)

Studienjahr 2021/2022

Ausgegeben am 28. Juni 2022

58. Stück

Inhalt

610. Curriculum für das Bachelorstudium Musikwissenschaft an der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Innsbruck

Anlage zum mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 28. Juni 2022, 58. Stück, Nr. 610

Beschluss der Curriculum-Kommission an der Philosophisch-Historischen Fakultät 20.06.2022, genehmigt mit Beschluss des Senats vom 27.06.2022:

 

Aufgrund des § 25 Abs.1 Z 10 des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120/2002, idgF, und der Neuerlassung 2022 des § 40 Satzungsteil „Studienrechtliche Bestimmungen“, wiederverlautbart im mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 10. Februar 2022, 17. Stück, Nr. 277, idgF, wird verordnet:

  

Neuerlassung 2022

 

Curriculum für das
Bachelorstudium Musikwissenschaft
an der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Innsbruck

   

§ 1     Qualifikationsprofil

  1. Das Bachelorstudium Musikwissenschaft ist der Gruppe der geistes- und kulturwissenschaftlichen Studien zugeordnet.
  2. Die Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums verfügen über Grundkenntnisse in sämtlichen Teilbereichen der Disziplin Musikwissenschaft, wobei der Schwerpunkt im Bereich der Historischen Musikwissenschaft liegt. Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, sich selbstständig fachliche Informationen zu beschaffen und diese zu beurteilen. Sie sind befähigt, wissenschaftliche Erkenntnisse für die Berufspraxis zu adaptieren. Sie werden zu einer gezielten Reflexion des eigenen kulturell geprägten persönlichen Zugangs angeleitet, welche Voraussetzung der kritischen Bewertung von Musik und von Aussagen über Musik ist. Weiters erwerben sie die Kompetenz, wissenschaftliche Erkenntnisse in allgemeinverständlicher Form aufzuarbeiten und mündlich wie schriftlich zu vermitteln, bibliografisch und dokumentarisch zu arbeiten sowie mit den zur Vermittlung wissenschaftlicher Sachverhalte und Erkenntnisse notwendigen technischen Medien umzugehen.
  3. Mögliche Arbeitsfelder der Absolventinnen und Absolventen:
    1. Musiksammlungen und musikbezogene Dokumentationseinrichtungen aller Art (Bibliotheken, Archive, Museen, Musikinformationszentren),
    2. Medien (Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Internet),
    3. Kulturmanagement (Veranstaltungs- und Vermittlungswesen),
    4. Dramaturgie,
    5. Kulturindustrie (Verlage, Tonträgerindustrie),
    6. Kulturverwaltung und Kulturpolitik.

 

§ 2     Umfang und Dauer

Das Bachelorstudium Musikwissenschaft umfasst 180 ECTS-Anrechnungspunkte (im Folgenden: ECTS-AP). Dies entspricht einer Studiendauer von sechs Semestern. Ein ECTS-AP entspricht einer Arbeitsbelastung von 25 Stunden.

 

§ 3     Lehrveranstaltungsarten und Teilungsziffern

  1. Lehrveranstaltungen ohne immanenten Prüfungscharakter:
    1. Vorlesungen (VO) sind im Vortragsstil gehaltene Lehrveranstaltungen. Sie führen in die Forschungsbereiche, Methoden und Lehrmeinungen eines Fachs ein. Keine Teilungsziffer
    2. Studienorientierungslehrveranstaltungen (SL) vermitteln einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Studiums und dessen weiteren Verlauf. Sie schaffen eine sachliche Entscheidungsgrundlage für die persönliche Beurteilung der Studienwahl. Teilungsziffer: 30
  2. Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter:
    1. Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU) dienen zur praktischen Bearbeitung konkreter Aufgaben eines Fachgebiets, die sich im Rahmen des Vorlesungsteils stellen. Keine Teilungsziffer
    2. Proseminare (PS) führen interaktiv in die wissenschaftliche Fachliteratur ein und behandeln exemplarisch fachliche Probleme. Sie vermitteln Kenntnisse und Methoden des wissenschaftlichen Arbeitens. Teilungsziffer: 30
    3. Seminare (SE) dienen zur vertiefenden wissenschaftlichen Auseinandersetzung im Rahmen der Präsentation und Diskussion von Beiträgen seitens der Teilnehmenden. Teilungsziffer: 30
    4. Übungen (UE) dienen zur praktischen Bearbeitung konkreter wissenschaftlicher Aufgaben eines Fachgebietes. Teilungsziffer: 30

 

§ 4     Verfahren zur Vergabe der Plätze bei Lehrveranstaltungen mit einer beschränkten Zahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern

Bei Lehrveranstaltungen mit einer beschränkten Zahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden die Plätze wie folgt vergeben:

  1. Studierende, denen aufgrund der Zurückstellung eine Verlängerung der Studienzeit erwachsen würde, sind bevorzugt zuzulassen.
  2. Reicht Kriterium Z 1 zur Regelung der Zulassung zu einer Lehrveranstaltung nicht aus, so sind an erster Stelle Studierende, für die diese Lehrveranstaltung Teil eines Pflichtmoduls ist, und an zweiter Stelle Studierende, für die diese Lehrveranstaltung Teil eines Wahlmoduls ist, bevorzugt zuzulassen.
  3. Reichen die Kriterien Z 1 und Z 2 zur Regelung der Zulassung zu einer Lehrveranstaltung nicht aus, so werden die vorhandenen Plätze verlost.

 

§ 5     Pflicht- und Wahlmodule

  1. Es sind folgende Pflichtmodule im Umfang von insgesamt 124 ECTS-AP zu absolvieren:

1.

Pflichtmodul: Einführung in die Historische, Systematische und Ethnologische Musikforschung

SSt

ECTS-AP

a.

SL Einführung in die Historische und Systematische Musikwissenschaft

Grundkenntnisse von Materie und Methodik der Historischen und Systematischen Musikwissenschaft

4

10

b.

SL Einführung in die Musikethnologie

Grundkenntnisse von Materie und Methodik der Musikethnologie

2

5

c.

VU Akustik und Instrumentenkunde

Grundkenntnisse der physischen Grundlagen des Klangs und der Klangerzeugung

2

2

 

Summe

8

17

 

Lernziel des Moduls:

Die Studierenden kennen sowohl Arbeitstechniken und Methoden der Historischen und Systematischen Musikwissenschaft sowie die diesbezüglichen Grundbegriffe und Theorien als auch die physischen Grundlagen der Musikwissenschaft.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

2.

Pflichtmodul: Tonsatz und Musikanalyse

SSt

ECTS-AP

a.

VU Tonsatz I

Überblick über die Satzlehre im Zusammenhang mit der Entwicklung der Komposition vor dem Hintergrund der allgemeinen Kulturgeschichte

2

5

b.

VU Tonsatz II

Überblick über die Satzlehre im Zusammenhang mit der Entwicklung der Komposition vor dem Hintergrund der allgemeinen Kulturgeschichte

2

5

c.

PS Musikanalyse

Grundlagen und Methoden der Analyse von Musik

2

2

 

Summe

6

12

 

Lernziel des Moduls:

Die Studierenden kennen die Grundlagen der Satz- und Formlehre und sind imstande, diese historisch einzuordnen. Sie sind auch imstande, Musik aus verschiedenen Epochen in ihren kompositorischen Grundmerkmalen analytisch zu erfassen.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

3.

Pflichtmodul: Epochen der Musikgeschichte I

SSt

ECTS-AP

a.

VO Epochen I

Epochen der Musikgeschichte I: Antike und Mittelalter

2

5

b.

PS Epochen I

Ergänzende Auseinandersetzung mit der Thematik der Vorlesung

2

5

 

Summe

4

10

 

Lernziel des Moduls:

Die Studierenden verfügen über ein umfassendes Faktenwissen, Repertoirekenntnisse und ein fortgeschrittenes Verständnis der Musik der Antike und des Mittelalters.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

4.

Pflichtmodul: Epochen der Musikgeschichte II

SSt

ECTS-AP

a.

VO Epochen II

Epochen der Musikgeschichte II: 16. und 17. Jahrhundert

2

5

b.

PS Epochen II

Ergänzende Auseinandersetzung mit der Thematik der Vorlesung

2

5

 

Summe

4

10

 

Lernziel des Moduls:

Die Studierenden verfügen über ein umfassendes Faktenwissen, Repertoirekenntnisse und ein fortgeschrittenes Verständnis der Musik des 16. und 17. Jahrhunderts.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

5.

Pflichtmodul: Epochen der Musikgeschichte III

SSt

ECTS-AP

a.

VO Epochen III

Epochen der Musikgeschichte III: 18. und 19. Jahrhundert

2

5

b.

PS Epochen III

Ergänzende Auseinandersetzung mit der Thematik der Vorlesung

2

5

 

Summe

4

10

 

Lernziel des Moduls:

Die Studierenden verfügen über ein umfassendes Faktenwissen, Repertoirekenntnisse und ein fortgeschrittenes Verständnis der Musik des 18. und 19. Jahrhunderts.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

6.

Pflichtmodul: Epochen der Musikgeschichte IV

SSt

ECTS-AP

a.

VO Epochen IV

Epochen der Musikgeschichte IV: 20. Jahrhundert

2

5

b.

PS Epochen IV

ergänzende Auseinandersetzung mit der Thematik der Vorlesung

2

5

 

Summe

4

10

 

Lernziel des Moduls:

Die Studierenden verfügen über ein umfassendes Faktenwissen, Repertoirekenntnisse und ein fortgeschrittenes Verständnis der Musik des 20. Jahrhunderts.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

7.

Pflichtmodul: Musikethnologie

SSt

ECTS-AP

a.

VO Globale Musikkulturen

Ausgewählte großräumige Musikkulturen werden vorgestellt und musikethnologische Inhalte und Probleme dieser Regionen behandelt.

2

5

b.

PS Globale Musikkulturen

Ergänzende Auseinandersetzung mit der Thematik der Vorlesung

2

5

c.

UE Methoden der Feldforschung

Organisation, Planung und Durchführung einer Feldforschung. Interviewtechnik, grundlegende Kenntnisse der Methoden und der Aufnahmetechnik

4

10

 

Summe

8

20

 

Lernziel des Moduls:

Die Studierenden verfügen über grundlegende Kenntnisse ausgewählter Musikkulturen außerhalb Europas und über die Methode der Feldforschung.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

8.

Pflichtmodul: Geschichte des Jazz und der Popularmusik

SSt

ECTS-AP

a.

VU Einführung in die Popularmusikforschung

Grundkenntnisse von Materie und Methodik der Popularmusikforschung

2

5

b.

VO Geschichte des Jazz und der Popularmusik

Überblick über die Geschichte und Entwicklung der Popularmusik und ver- tiefte Betrachtung bestimmter Musikrichtungen, speziell im Bereich Jazz und Rock

2

5

c.

PS Popularmusik

Ergänzende Auseinandersetzung mit der Thematik der Vorlesung mit Übungscharakter

2

5

 

Summe

6

15

 

Lernziel des Moduls:

Die Studierenden verfügen über ein umfassendes Faktenwissen und ein fortgeschrittenes Verständnis über wesentliche Bereiche der Popularmusik, insbesondere von Jazz, Rock- und Popmusik sowie über die Methoden der Popularmusikforschung.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

9.

Pflichtmodul: Musik und Medien

SSt

ECTS-AP

a.

VU Editionspraxis

Grundlagen und Techniken der Musikedition

2

5

b.

VU Digitale Methoden in der Musikwissenschaft

Grundlagen und Techniken der Digital Musicology

2

5

 

Summe

4

10

 

Lernziel des Moduls:

Die Studierenden verfügen über grundlegende Kenntnisse in den Techniken der Musikedition und der Digital Musicology.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

10.

Pflichtmodul: Musikhistorische und Vergleichend-Systematische Seminare

SSt

ECTS-AP

a.

SE Musikhistorisches Seminar

Spezielle Teilgebiete aus dem Bereich der Musikgeschichte

2

5

b.

SE Vergleichend-Systematisches Seminar

Spezielle Teilgebiete aus dem Bereich der Vergleichend-Systematischen Musikwissenschaft

2

5

 

Summe

4

10

 

Lernziel des Moduls:

Die Studierenden verfügen über vertiefte Kenntnisse in speziellen Teilgebieten und Themen der Historischen und der Vergleichend-Systematischen Musikwissenschaft.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: Absolvierung von mindestens acht Pflichtmodulen

 

  1. Es sind Wahlmodule im Umfang von insgesamt 40 ECTS-AP zu absolvieren.

Anstelle der Wahlmodule Interdisziplinäre Kompetenzen (WM 5) und individuelle Schwerpunkt-setzung (WM 6) kann ein Wahlpaket (30 ECTS-AP) nach Maßgabe freier Plätze absolviert werden. Wahlpakete sind festgelegte Module im Umfang von 30 ECTS-AP, sie werden im mitteilungsblatt der Universität Innsbruck verlautbart.

1.

Wahlmodul: Künstlerische Praxis I und II

SSt

ECTS-AP

a.

UE Künstlerische Praxis I

Einführende Übung in künstlerisch-praktischen Fertigkeiten, wie z. B. Gehörbildung, Instrumentalspiel, Partiturspiel, Gesang, Chorpraxis, Ensemblespiel bzw. Ensembleleitung (kein Einzelunterricht)

1

1

b.

UE Künstlerische Praxis II

Übung in künstlerisch-praktischen Fertigkeiten, wie z. B. Gehörbildung, Instrumentalspiel, Partiturspiel, Gesang, Chorpraxis, Ensemblespiel bzw. Ensembleleitung (kein Einzelunterricht)

1

1

 

Summe

2

2

 

Lernziel des Moduls:

Die Studierenden verfügen über Kenntnisse in den Methoden des Musikhörens, im Spiel von Partituren sowie in einzelnen musikalisch-praktischen Bereichen von Instrumentalspiel und Gesang.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: positiv beurteiltes Pflichtmodul 2 (Tonsatz und Musikanalyse“)

 

2.

Wahlmodul: Künstlerische Praxis III

SSt

ECTS-AP

 

UE Künstlerische Praxis III

Übung in künstlerisch-praktischen Fertigkeiten, wie z. B. Gehörbildung, Instrumentalspiel, Partiturspiel, Gesang, Chorpraxis, Ensemblespiel bzw. Ensembleleitung (kein Einzelunterricht)

 

 

 

Summe

4

7,5

 

Lernziel des Moduls:

Die Studierenden verfügen über Kenntnisse in den Methoden des Musikhörens, im Spiel von Partituren sowie in einzelnen musikalisch-praktischen Bereichen von Instrumentalspiel und Gesang.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: positiv beurteiltes Pflichtmodul 2 (Tonsatz und Musikanalyse“)

 

3.

Wahlmodul: Angewandte Musikwissenschaft

SSt

ECTS-AP

 

UE Musikvermittlung

Übung im Verfassen von Konzertprogrammen, Kritiken und Ausstellungs-texten

2

5

 

Summe

2

5

 

Lernziel des Moduls:

Die Studierenden verfügen über die Kompetenz, musikwissenschaftliche Inhalte der Öffentlichkeit zu vermitteln.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: Absolvierung von mindestens acht Pflichtmodulen

 

4.

Wahlmodul: Einführung in die kritische Frauen- und Geschlechterforschung

SSt

ECTS-AP

a.

VO Frauen- und Geschlechterforschung im Überblick

Den Studierenden wird ein historischer Überblick über die Anfänge und Entwicklungen der Frauen- und Geschlechterforschung geboten. Es werden zentrale Begriffe und Leitsätze der kritischen Geschlechterforschung vermittelt. Geschlecht als relationale Kategorie wird in Abhängigkeit zu weiteren gesellschaftlichen Differenzierungsmerkmalen untersucht.

2

5

b.

VU Frauengeschichte – Geschlechtergeschichte

Anhand ausgewählter Themenkomplexe aus den Bereichen der Frauen- und/oder Geschlechterforschung werden verschiedene Quellenmaterialen und/oder Texte analysiert und einer kritischen Diskussion unterzogen.

2

5

 

Summe

4

10

 

Lernziel des Moduls:

Die Studierenden erwerben Basiswissen über die aktuelle Frauen- und Geschlechterforschung sowie einen Überblick über grundlegende Erkenntnisse der kritischen Geschlechterforschung.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

5.

Wahlmodul: Interdisziplinäre Kompetenzen

SSt

ECTS-AP

 

Es sind Lehrveranstaltungen im Umfang von 10 ECTS-AP aus den Curricula der an der Universität Innsbruck eingerichteten Bachelor- und/oder Diplomstudien frei zu wählen.

 

 

 

Summe

4

7,5

 

Lernziel des Moduls:

Erwerb zusätzlicher und vertiefender Kompetenzen und Fertigkeiten aus anderen Wissenschaftsdisziplinen

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen sind zu erfüllen.

 

6.      Individuelle Schwerpunktsetzung (max. 20 ECTS-AP)

Zur individuellen Schwerpunktsetzung können Module aus den Curricula der an der Universität Innsbruck gemäß § 54 Abs. 1 UG eingerichteten Bachelorstudien und/oder Diplomstudien (einschließlich dieses Bachelorstudiums) im Umfang von höchstens 20 ECTS-AP frei gewählt werden. Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen sind zu erfüllen.

 

§ 6     Studieneingangs- und Orientierungsphase

  1. Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase, die im ersten Semester stattfindet, ist folgende Lehrveranstaltungsprüfung abzulegen:

SL Einführung in die Historische und Systematische Musikwissenschaft (PM 1 lit. a/4 SSt/10 ECTS-AP)

  1. Der positive Erfolg bei allen Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der Bachelorarbeit.
  2. Vor der vollständigen Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase können Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 15 ECTS-AP absolviert werden. Im Curriculum festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.

 

§ 7     Bachelorarbeit

  1. Im Bachelorstudium Musikwissenschaft ist eine Bachelorarbeit im Umfang von 16 ECTS-AP abzufassen.
  2. Die Bachelorarbeit ist im Rahmen von Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter aus den Pflichtmodulen 3 bis 8 und 10 zu verfassen und wird von der Leiterin oder dem Leiter der jeweiligen Lehrveranstaltung betreut. Die Leistung für die Bachelorarbeit ist zusätzlich zur Lehrveranstaltung zu erbringen, in deren Rahmen sie verfasst wird.
  3. Die Bachelorarbeit ist in schriftlicher Ausfertigung und in der von der Universitätsstudienleiterin bzw. dem Universitätsstudienleiter festgelegten elektronischen Form einzureichen.

 

§ 8     Prüfungsordnung

  1. Die Leistungsbeurteilung eines Moduls (Modulprüfung) erfolgt durch Lehrveranstaltungsprüfungen.
  2. Lehrveranstaltungsprüfungen sind:
  1. die Prüfungen, die dem Nachweis der Kenntnisse und Fertigkeiten dienen, die durch eine einzelne Vorlesung oder Studienorientierungslehrveranstaltung vermittelt wurden und bei denen die Beurteilung aufgrund eines einzigen Prüfungsaktes am Ende der Lehrveranstaltung erfolgt. Die Lehrveranstaltungsleiterin/der Lehrveranstaltungsleiter hat vor Beginn der Lehrveranstaltung die Prüfungsmethode (schriftlich und/oder mündlich) festzulegen und bekanntzugeben.
  2. Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter, bei denen die Beurteilung aufgrund von regelmäßigen schriftlichen und/oder mündlichen Beiträgen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt. Die Lehrveranstaltungsleiterin/der Lehrveranstaltungsleiter hat vor Beginn der Lehrveranstaltung die Beurteilungskriterien festzulegen und bekanntzugeben.
  3. Bei der Leistungsbeurteilung der Wahlmodule 1 (Künstlerische Praxis I und II) und 2 (Künstlerische Praxis III) hat die positive Beurteilung „mit Erfolg teilgenommen“, die negative Beurteilung „ohne Erfolg teilgenommen“ zu lauten.

 

§ 9     Akademischer Grad

Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums Musikwissenschaft ist der akademische Grad „Bachelor of Arts“, abgekürzt „BA“, zu verleihen.

 

§ 10   Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Dieses Curriculum (Neuerlassung 2022) tritt mit 1. Oktober 2022 in Kraft.

 

§ 11  Übergangsbestimmungen

  1. Dieses Curriculum (Curriculum 2022) gilt für alle Studierende, die ab dem Wintersemester 2022/2023 das Studium beginnen.
  2. Ordentliche Studierende, die das Bachelorstudium Musikwissenschaft, mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 23. Juni 2010, 39. Stück, Nr. 324 (im Folgenden: Curriculum 2010), an der Universität Innsbruck vor dem 1. Oktober 2022 begonnen haben, sind ab diesem Zeitpunkt berechtigt, dieses Studium (Curriculum 2010) innerhalb von längstens acht Semestern abzuschließen.
  3. Wird das Bachelorstudium (Curriculum 2010) nicht fristgerecht abgeschlossen, sind die Studierenden dem Curriculum für das Bachelorstudium Musikwissenschaft (Curriculum 2022), kundgemacht im mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 28. Juni 2022, 58. Stück, Nr. 610, unterstellt. Im Übrigen sind die Studierenden berechtigt, sich jederzeit freiwillig dem Curriculum für das Bachelorstudium Musikwissenschaft (Curriculum 2022), kundgemacht im mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 28. Juni 2022, 58. Stück, Nr. 610,  zu unterstellen.
  4. Entsprechende Äquivalenzlisten sind von der Universitätsstudienleiterin oder dem Universitätsstudienleiter im mitteilungsblatt zu verlautbaren.

  

  

 

Für die Curriculum-Kommission:

Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Gunda Barth-Scalmani

Für den Senat:

Univ.-Prof. Mag. Dr. Walter Obwexer


(PDF-Datei hier)


Nach oben scrollen