Einspruch gegen Mitarbeiterbefragung abgewiesen
Die wissenschaftliche Mitarbeiterbefragung - durchgeführt von zwei psychologie-Studierenden im Rahmen ihrer Diplomarbeit an der Universität Innsbruck - darf ausgewertet werden.
Der Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung durch den Betriebsrat des nicht-wissenschaftlichen Personals der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck (LFU) wurde vom Oberlandesgericht abgewiesen, da es sich um keine Maßnahme des Betriebsinhabers handelt: „Wir sind froh, dass den beiden Studierenden aus ihrem Engagement keine Nachteile erwachsen und bieten dem Betriebsrat weiterhin die Hand zur Zusammenarbeit an“, erklärt Rektor Manfried Gantner.
Ziel der Diplomarbeit ist die „Analyse von Faktoren der Arbeitszufriedenheit und des psychischen Wohlbefindens bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Uni Innsbruck“. Befragt wurde neben dem nicht-wissenschaftlichen auch das wissenschaftliche LFU-Personal.
„Wir wollten keinen Ärger verursachen, sondern einfach nur ein interessantes Projekt an der Universität durchführen“, erzählt Andrea Fleisch, die gemeinsam mit Jörg Stadelmann die Diplomarbeit schreibt. Die beiden Vorarlberger werden voraussichtlich heuer ihr Studium abschließen.
Rückfragehinweis:
MMag. Jürgen Steinberger
Leiter des Büros für Öffentlichkeitsarbeit
Leopold-Franzens-Universität Innsbruck
Tel. 0699 / 104 56 532
Fax: 0512 / 507 – 2951
e-Mail: juergen.steinberger@uibk.ac.at