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Prüfung Einführung 305.100 – Universität Innsbruck

Prüfung aus Einführung in das Privatrecht

bei Prof. Andreas Vonkilch

Wann findet die Prüfung statt?

Es gibt in jedem Semester drei Prüfungstermine. Der erste Prüfungstermin ist zeitnah zum Lehrveranstaltungsende. Die nächsten Termine sind dann im Wintersemester meist Ende Feber und Ende März/Anfang April bzw. im Sommersemester im September und im Oktober.

Die genauen Termine werden rechtzeitig bekanntgegeben. Bitte immer regelmäßig den E-Mail-Eingang überprüfen, die Informationen erfolgen ausschließlich per Mail. 


Wo findet die Prüfung statt?

Beim ersten Semestertermin wird die Prüfung immer auf zwei Hörsäle aufgeteilt, die möglichen Prüfungsorte werden rechtzeitig bekannt gegeben und kurz vor der Prüfung erfolgt noch die Information, wer in welchem Hörsaal die Prüfung schreibt.

Wie erfolgt die Anmeldung zur Prüfung?

Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldung für die Lehrveranstaltungsprüfung erforderlich. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über LFU-online und erfolgt gleich wie die Anmeldung zur Lehrveranstaltung und nur über einen begrenzten Zeitraum. Eine Abmeldung von der Prüfung ist bis zum letzten Tag vor der Prüfung möglich.

Wenn Sie die Prüfung in einem anderen Semester schreiben als der Vorlesungsbesuch erfolgte, ist es wichtig, das richtige Semester auszuwählen. So findet man die Anmeldung zum zweiten bzw. dritten Termin noch im vorangegangen Semester, nicht im automatisch aufscheinenden aktuellen Semester.

Ab welchem Zeitpunkt die Anmeldung möglich ist, wird in einem Mail bekannt gegeben, meist wird die Anmeldemöglichkeit, v. a. für den ersten Prüfungstermin, sechs Wochen vor der Prüfung eingerichtet.

Diejenigen, die zum vierten oder fünften Mal zur Prüfung antreten, müssen eine kommissionelle Prüfung ablegen. Dafür ist neben der Anmeldung über LFU-online noch eine gesonderte Anmeldung im prüfungsreferat notwendig. Dort muss ein eigenes Formular ausgefüllt werden, für das auch die Unterschrift von Prof. Vonkilch, eines zweiten Prüfers und eines Vorsitzenden (die beiden letzteren sind selbst frei zu wählen und zu fragen) eingeholt werden müssen. Diese Unterschriften sind persönlich einzuholen und das Formular dann selbst wieder im prüfungsreferat abzugeben. Ohne diese gesonderte Anmeldung ist ein Antreten zur Prüfung nicht möglich.

Wie ist der Ablauf der Prüfung?

Die Prüfung findet schriftlich statt. Die Dauer der Prüfung beträgt insgesamt 1 Stunde und 30 Minuten.

Zur Prüfung muss der Studentenausweis zwecks Identitätskontrolle mitgebracht werden.

Sind Hilfsmittel bei der Prüfung erlaubt?

Als Hilfsmittel darf bei der Prüfung eine unkommentierte Gesetzesausgabe verwendet werden. Das Anbringen eines Daumenregisters zum schnelleren Finden von Gesetzesstellen ist erlaubt. Ebenso erlaubt sind Hervorhebungen und Unterstreichungen im Text sowie handschriftliche Verweise auf einzelne Bestimmungen.

Nicht erlaubt sind Anmerkungen und/oder inhaltliche Zusatzinformationen (dies gilt für die Rechtstexte selbst als auch für das Daumenregister). Die Bücher werden zu Beginn der Prüfung auf solche handschriftlichen Bemerkungen überprüft und gegebenenfalls abgenommen.

Prüfungsstoff

Vonkilch, Einführung in das Privatrecht (Verlag Österreich), 4. Auflage 2021; als zusätzliche Lerngrundlage zu empfehlen ist noch Berek / Tamerl / Knoll, Einführung in das Privatrecht - Fälle und Lösungen (Verlag Österreich), 3. Auflage 2020

  

Bekanntgabe der Ergebnisse und Prüfungseinsicht

Meist dauert es ungefähr eine Woche bis die Prüfungsergebnisse online gestellt werden. Nach dem ersten Prüfungstermin gibt es im "Repetitorium aus Einführung in das Privatrecht" eine Nachbesprechung der Prüfung (Termin s. Vorlesungsverzeichnis). Nach Bekanntgabe der Ergebnisse können die Prüfungen im Sekretariat von Prof. Vonkilch bei Frau Mag. Veronika Schönegger (Zimmer E009, Mo bis Do 13.30 bis 15.30 Uhr, veronika.schoenegger@uibk.ac.at) eingesehen werden.

Die Bekanntgabe der Beurteilung einer kommissionellen Prüfung kann sich unter Umständen verzögern, da die Unterlagen zusätzlich noch vom Vorsitzenden durchgesehen werden und die Eingabe des Ergebnisses anschließend über das prüfungsreferat erfolgt.

 

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