Mitteilungsblatt (27. Stück)
Studienjahr 2021/2022
Ausgegeben am 16. März 2022
27. Stück
Inhalt
351. Verordnung des Rektorats der Universität Innsbruck über die Teilnahme an Präsenz-Lehrveranstaltungen und -Prüfungen
Aufgrund § 1 Abs. 1 des 2. COVID-19-Hochschulgesetzes – 2. C-HG, BGBl. I Nr. 76/2021, geändert mit BGBl. I Nr. 127/2021, wird nach erfolgter Anhörung des Vorsitzenden des Senats, des Vorsitzenden des Universitätsrats sowie des Vorsitzenden der Universitätsvertretung der Studierenden verordnet:
§ 1 Präsenz-Lehrveranstaltungen und -Prüfungen
(1) Die Teilnahme an Präsenz-Lehrveranstaltungen und -Prüfungen ist nur zulässig, wenn Studierende, Lehrende und Prüfungsaufsichtspersonen einen Nachweis über eine lediglich geringe epidemiologische Gefahr vorlegen.
(2) Als Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr im Sinne dieser Verordnung gilt („3G-Nachweis“):
1. Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte
a) Zweitimpfung, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf und zwischen der Erst- und Zweitimpfung mindestens 14 Tage verstrichen sein müssen,
b) Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf,
c) Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf, oder
d) weitere Impfung, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf und zwischen dieser und einer Impfung im Sinne der
aa) lit. a oder c mindestens 120 Tage oder
bb) lit. b mindestens 14 Tage
verstrichen sein müssen;
2. a. Genesungsnachweis über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2 oder eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde, oder
b. Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten 180 Tagen vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierte Person ausgestellt wurde;
3. Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf;
4. Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf.
(3) Die vom Rektorat im Rahmen des Hausrechts erlassenen Sicherheitsvorkehrungen und Hygienevorschriften sind darüber hinaus jedenfalls einzuhalten.
(4) Die Studierenden haben den jeweiligen Nachweis an den Eingängen und in den Gebäuden dem Kontrollpersonal, der/dem Lehrveranstaltungsleiter/in oder der Prüfungsaufsichtsperson auf Verlangen vorzulegen. Diese oder dieser ist berechtigt,
den Nachweis zu prüfen und den Vorgang nicht personenbezogen zu dokumentieren. Der Nachweis kann digital abrufbar sein oder in Papierform vorgelegt werden.
§ 2 In-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt mit der Kundmachung im Mitteilungsblatt in Kraft. Die im Mitteilungsblatt vom 20. Dezember, 9. Stück, Nr. 149 kundgemachte Verordnung tritt mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung außer Kraft.
Für das Rektorat
Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Tilmann Märk
Rektor
352. Ausschreibung: Doktoratsstipendium aus der Nachwuchsförderung der Universität Innsbruck, 2022/1. Tranche
Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist – in Übereinstimmung mit Bestrebungen der österreichischen und europäischen Wissenschafts- und Bildungspolitik – ein zentraler Zielpunkt der Universität Innsbruck. Aus diesem Grund wurde bereits 2005 ein Nachwuchsförderprogramm geschaffen, das auch 2022 Mittel für Doktoratsstipendien zur Verfügung stellt.
Um junge Nachwuchswissenschaftlerinnen besonders zu fördern, wird angestrebt mindestens 50 Prozent des zur Verfügung gestellten Betrages an Frauen zu vergeben. Daher werden Frauen besonders zur Bewerbung aufgefordert.
Anträge, die in das Schwerpunktsystem (Forschungsschwerpunkte, -plattformen und –zentren) und/oder Antragsteller/innen, die an Projektanträgen (mit)arbeiten, werden bei gleicher wissenschaftlicher Qualität vorrangig behandelt.
Bewerbungsunterlagen:
(1) |
Bewerbungsberechtigt sind Doktoratsstudierende, die an der Universität Innsbruck als ordentliche Hörer/innen eingeschrieben und zur Fortsetzung gemeldet sind. |
(2) |
Antragsteller/innen müssen einen ausgezeichneten Studienerfolg (hervorragender Notendurchschnitt + Normalstudiendauer) nachweisen. |
(3) |
Die monatliche Beihilfe beträgt € 910,-. Das Stipendium wird für 12 Monate bewilligt, wobei eine Zwischenbegutachtung nach 6 Monaten vorgesehen ist d.h. die Bezugsdauer wird für jeweils 6 Monate fixiert. Eine Unterbrechung der 12-monatigen Dauer ist nur einmalig möglich. Die Unterbrechung darf nicht länger als 6 Monate dauern, da ansonsten ein neuer Antrag zu stellen ist. Dieses 12-monatige Stipendium soll als Anschubfinanzierung für Doktoratsstudierende dienen. In diesem Zusammenhang weisen wir auf externe Fördergeber für eine allfällige Weiterfinanzierung wie die Österreichische Akademie der Wissenschaft (DOC und DOC-Team), TWF sowie die Anstellung über andere Drittmittelprojekte (z.B. FWF, EU, FFG) hin. Nur in Ausnahmefällen (wie bei Überbrückungsfinanzierungen vor Projektentscheidungen oder Projektanstellungen oder bei kurz bevorstehendem Dissertationsabschluss) kann eine weitere Verlängerung gewährt werden. Für weiterführende Verlängerungen müssen wissenschaftliche Leistungen (Vorträge, Publikationen, Posterpräsentationen etc.) nachgewiesen werden. Dieses Stipendium kann auch als Zwischen-/Überbrückungs-/Abschlussfinanzierung vergeben werden. |
(4) |
Während der Bezugsdauer dieses Stipendiums ist keine Beschäftigung an der Universität Innsbruck zulässig. Sonstige Einkünfte müssen bekannt gegeben werden, da durch diese die Stipendiensumme reduziert wird. Im Allgemeinen werden 50% der zusätzlichen Einnahmen von der Stipendiensumme abgezogen. Beschäftigungen mit einem Beschäftigungsausmaß über der Geringfügigkeitsgrenze sind unzulässig und führen zur sofortigen Einstellung der Beihilfe. Stipendienbezüge, Studienbeihilfen und sonstige finanzielle Unterstützungen (z.B. Arbeitslosengeld, Pension etc.) müssen angegeben werden. Auch dadurch reduziert sich die monatliche Beihilfe der Universität Innsbruck. |
(5) |
Sollten Sie im Rahmen des durch dieses Stipendium geförderten Studiums eine wissenschaftliche Arbeit veröffentlichen, ist bei allen Publikationen, einschließlich der Dissertation, auf das von der Universität Innsbruck, Vizerektorat für Forschung, gewährte Stipendium hinzuweisen. In einer Affiliation ist die Universität Innsbruck anzugeben. |
(6) |
Einzureichende Unterlagen:
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Die für dieses Stipendium vorgesehenen Voraussetzungen müssen bei Einreichung vorliegen.
Evaluierungskriterien sind neben der Beschreibung des Dissertationsvorhabens, die Beurteilung der Diplom- bzw. Masterarbeit sowie der Notendurchschnitt in den Grundstudien. Es wird empfohlen nur bei sehr guten Bewertungen einzureichen.
Die Bewerbung erfolgt über
- den Eintrag aller Unterlagen (inkl. Beilagen) in die PROJEKTDATENBANK (PDB) unter Verwendung des im Internet erhältlichen Antragsformulars: https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/2022/dok-stips_22-1/ausschreibung.html
- eine E-Mail mit der PROJEKTDATENBANKNUMMER an forschungsfoerderung@uibk.ac.at
bis spätestens
Dienstag, den 12. April 2022
Etwaige Fragen richten Sie bitten an:
Dr. Gundula Schwinghammer, Forschungsförderung und Mentoring, projekt.service.büro, Universität Innsbruck
Tel. 0512/507-34417; E-Mail: forschungsfoerderung@uibk.ac.at
Web: https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/
Die Zuerkennung erfolgt spätestens im Juni 2022.
Univ.-Prof. Dr. Ulrike Tanzer
Vizerektorin für Forschung
353. Diversitätsförderung der Universität Innsbruck 2022
Förderung durch den Förderkreis 1669 der Universität Innsbruck.
Zielsetzung
Mit der ausgeschriebenen Förderung werden Projekte von Wissenschaftler*innen der Universität Innsbruck, die sich mit dem Thema Diversität beschäftigen, unterstützt.
Die Projekte sollen zur Umsetzung und Weiterentwicklung der universitären Diversitätsstrategie beitragen. Dabei ist es das Ziel, die vorhandenen Forschungskompetenzen der verschiedenen Fachbereiche, Forschungszentren und Organisationseinheiten der Universität Innsbruck zu bündeln, um umfassende und tragfähige Lösungsansätze für diversitätsrelevante Fragestellungen zu generieren.
Gefördert werden Projekte, die zur Etablierung von Themen der Diversität in Forschung, Lehre und Third Mission beitragen, wobei sie in einer der folgenden Kategorien ihren Schwerpunkt aufweisen:
Forschung
Gefördert werden Projekte, die sich wissenschaftlich mit Aspekten der Diversität an der Universität selbst (ihren Strukturen und Prozessen etc.) auseinandersetzen und idealerweise Studierende bzw. Mitarbeiter*innen aktiv in die Forschungsarbeit einbinden.
Lehre
Gefördert werden Projekte, die das Themengebiet Diversität in die Lehre integrieren, die Auseinandersetzung von Studierenden und Lehrenden mit Themen der Diversität fördern und/oder die Diversitätskompetenzen der Studierenden und Lehrenden stärken.
Third Mission
Gefördert werden diversitätsrelevante Projekte, die die Gesellschaft adressieren und aktiv in die Forschungsarbeit einbinden und deren Forschungsergebnisse direkt in die Gesellschaft wirken.
Erwünscht ist in allen Kategorien die Stärkung der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Instituten bzw. Fakultäten und Organisationseinheiten.
Bewerbungsvoraussetzungen
Die Förderung richtet sich an alle Wissenschaftler*innen der Universität Innsbruck.
Zudem müssen sich Antragsteller*innen während der gesamten Laufzeit des geplanten Projektes in einem Anstellungsverhältnis mit der Universität Innsbruck befinden (dieses kann, muss aber nicht aus Mitteln des beantragten Projektes finanziert werden).
Förderhöhe und -laufzeit
Die maximale Förderhöhe pro Projekt beträgt EUR 25.000,- mit einer maximalen Laufzeit von 12 Monaten. Geförderte Projekte beginnen im Oktober 2022 und sollten somit spätestens November 2023 abgeschlossen werden.
Hinweise zur Auswahl der Projekte
Gewünscht ist, dass sich die eingereichten Projekte an den Zielen der Diversitätsstrategie der Universität Innsbruck orientieren und einen hohen Innovationsgehalt aufweisen.
Förderbare Kosten
Förderbare Kosten sind:
Personalkosten lt. Kollektivvertrag
Sach- und Reisekosten
Infrastruktur- und Gerätekosten
Die Teilnahme an Tagungen oder wissenschaftlichen Konferenzen sowie Publikationskosten inkl. Open Access Gebühren sind nicht förderbar.
Einreichungsverfahren
Einzureichende Unterlagen:
- Antragsformular
- Projektbeschreibung (max. 5 Seiten), entweder auf Englisch oder auf Deutsch:
klar umrissene Ziele/erwartete Projektergebnisse
Beitrag des Projektes zum Thema Diversität in mind. einer der drei Kategorien Forschung, Lehre, Third Mission
Methodik
Detaillierte Zeit- und Budgetplanung
Projektbeteiligte (beteiligte Institute, Dienstleistungseinheiten, externe Partner)
- Lebenslauf der Antragsteller*innen und ggf. entsprechende Referenzen
- Publikationsliste mit den wichtigsten Publikationen der Antragsteller*innen
Bewerbungen sind mit allen erforderlichen Unterlagen (einzeln als .pdf) bis spätestens
22. April 2022
durch den/die zuständige/n Projektdatenbankbeauftragte/n des Instituts, dem der/die Antragsteller/in angehört, in die Projektdatenbank (Stichwort Diversitätsförderung) einzutragen. Bitte senden Sie nach Eingabe in die Projektdatenbank die Projektdatenbanknummer an vr-personal@uibk.ac.at
Die Förderentscheidungen werden durch das Kuratorium des Förderkreises 1669 der Universität Innsbruck getroffen und im Juli 2022 bekannt gegeben. Bewertungskriterien sind der Beitrag zu den Zielen der Ausschreibung und die Durchführbarkeit (Methodik, Zeit- & Budgetplan).
Bitte beachten Sie, dass die formelle Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen keinen Rechtsanspruch auf eine finanzielle Unterstützung impliziert. Von geförderten Projekten wird neben einem kurzen Endbericht die Teilnahme an einer gemeinsamen Abschlussveranstaltung inkl. Präsentation der Projekte sowie der erreichten Ergebnisse im Jahr 2024 erwartet. Es wird erwartet, dass die finanzielle Unterstützung durch den Förderkreis 1669 in den jeweiligen Druckwerken angeführt wird.
Etwaige Fragen richten Sie bitten an:
Mag. Daniela Binna-Holzer, Büro Vizerektorin für Personal, Universität Innsbruck
Tel. 0512/507-20409; E-Mail: vr-personal@uibk.ac.at
Univ.-Prof. i.R. Dr. Dr. h.c. mult. Tilmann Märk
Rektor der Universität Innsbruck
354. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Büro für Öffentlichkeitsarbeit hat Mag. Isolde Gertrude Erricher-König bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Explore Research from East to West in Austria" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
HR Mag. Uwe Steger
Leiter der Organisationseinheit Büro für Öffentlichkeitsarbeit
355. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Christliche Philosophie hat Federica Malfatti bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Innsbrucker Theologische Sommertage 2022 "Wofür es sich zu leben lohnt. Zum Verhältnis von Ethik und Spiritualität"" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Christian Kanzian
Leiter der Organisationseinheit Institut für Christliche Philosophie
356. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre hat Univ.-Prof. Dr. Peter Bußjäger bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Gutachten Vertragsraumordnung Marktgemeinde Kundl" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Arno Kahl
Leiter der Organisationseinheit Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre
357. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Thomas Müller bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihm verantwortlich übertragenen Projekte "COVID-19 Normenkontrollantrag in Liechtenstein, Rechtsgutachten zu § 123a Abs 5 VAG" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Arno Kahl
Leiter der Organisationseinheit Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre
358. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Strategisches Management, Marketing und Tourismus hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Mike Peters bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Digital Behaviour Lab " notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Kurt Matzler
Leiter der Organisationseinheit Institut für Strategisches Management, Marketing und Tourismus
359. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Erziehungswissenschaft hat Mag. Dr. Paul Scheibelhofer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Österreichischer Film Gender Report 2021 (früher "Österreichischer Film Gender Report 2017-2018")" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Alfred Berger
Leiter der Organisationseinheit Institut für Erziehungswissenschaft
360. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Romanistik hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Eva Lavric bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Le vin et ses émules - Discours oenologiques et gastronomiques" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Dr. Paul Danler
Leiter der Organisationseinheit Institut für Romanistik
361. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für LehrerInnenbildung und Schulforschung hat Mag. Dr. Claudia Schreiner bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Perspektiven zur Pädagogischen Diagnostik im Kontinuum der Lehrer:innenbildung 18.-19.11.22 " notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
assoz. Prof. Dr. Markus Ammann
Leiter der Organisationseinheit Institut für LehrerInnenbildung und Schulforschung
362. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Alte Geschichte und Altorientalistik hat Mag. Mag. Dr. Sebastian Christoph Fink bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Creating the Woman in Antiquity: Gender Aspects of Human Creation (Melammu Workshop 16)" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
assoz. Prof. Dr. Kordula Schnegg
Leiterin der Organisationseinheit Institut für Alte Geschichte und Altorientalistik
363. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Mathematik hat Dipl.-Ing. Tobias Josef Hell bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihm verantwortlich übertragenen Projekte "Marketing Data Science bei Würth-Hochenburger, Modellierung von Hageleintrittswahrscheinlichkeiten und Hagelkorngrößen" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Math. Dr. Tim Netzer
Leiter der Organisationseinheit Institut für Mathematik
364. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Mathematik hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Birgit Maria Schörkhuber bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Summer School 2022: Geometric dispersive PDEs" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Math. Dr. Tim Netzer
Leiter der Organisationseinheit Institut für Mathematik
365. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Informatik hat assoz. Prof. Dipl.-Ing. Mag. Dr. Michael Felderer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihm verantwortlich übertragenen Projekte "Innovatives, automatisiertes Generieren/Monitoring von Testfällen in der modernen Software-Entwicklung für BLIDS-Portal, Software Engineering Research and Education Workshop" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Ruth Breu
Leiterin der Organisationseinheit Institut für Informatik
366. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Theoretische Physik hat Univ.-Prof. Dr. Peter Zoller bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihm verantwortlich übertragenen Projekte "Creation and control of large-scale entangled quantum matter, Ultra-Quantum Matter" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Barbara Kraus
Leiterin der Organisationseinheit Institut für Theoretische Physik
367. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Geographie hat Christian Obermayr bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Strategie Gemeinnütziger Wohnbau DIBK 2022+" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Ulrich Strasser
Leiter der Organisationseinheit Institut für Geographie
368. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Psychologie hat Dipl.-Kfm. Mag. Christian Thomas Seubert bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Onlineplattform zur Digitalisierung wissenschaftlich fundierter und nachhaltiger Arbeitspsychologischer Analyse, Beratung und Gestaltung von Arbeit" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Priv.-Doz. Dipl.-Psych. Dr. Thomas Höge-Raisig
Leiter der Organisationseinheit Institut für Psychologie
369. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Allgem., Anorgan. u. Theoret. Chemie hat Univ.-Prof. Dipl.-Chem. Dr. Hubert Huppertz bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Potentialstudie zur Recyclingfähigkeit-Rekalzinierbarkeit von im 3D-Pulverdruckverfahren gedruckten Bauteilen aus Magnesiumoxid" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Mag. Dr. Dr. Klaus Liedl
Leiter der Organisationseinheit Institut für Allgem., Anorgan. u. Theoret. Chemie
370. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Pharmazie hat ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Alexandra Koschak bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Knockout of CaV1.3 L-Type calcium channels in a mouse model of retinitis pigmentosa" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Jörg Striessnig
Leiter der Organisationseinheit Institut für Pharmazie
371. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Ionenphysik u. Angewandte Physik hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Armin Hansel bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Physik Olympiade 2022" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Phys. Dr. Martin Klemens Beyer
Leiter der Organisationseinheit Institut für Ionenphysik u. Angewandte Physik
372. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur hat assoz. Prof. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Achleitner bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Entwicklung und Fortpflanzung von Querströmungen in Kraftwerkskanälen - Messtechnische Erfassung und Modellierung" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Rauch
Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur
373. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur hat Univ.-Prof. Dr.-Ing. Anke Bockreis bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Umweltschonende Produktion und Extraktion von PHB-Biokunststoff" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Rauch
Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur
374. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur hat Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Markus Mailer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Großprojektunterstützung Sonderprämie Einwerbung FFG Stiftungsprofessur Aktive Mobilität" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Rauch
Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur
375. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat assoz. Prof. Dipl.-Ing. Dr. Anton Kraler bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Schalltechnische Untersuchung zur Wirksamkeit von Befestigungswinkeln und Entkoppelungslagern" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Roman Lackner
Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften
376. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat Dr.-Ing. Fabian Ochs bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Buch "nZEB - Paris-Ziel-kompatible Mehrfamilienhäuser"" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Roman Lackner
Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften
377. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Mechatronik hat Univ.-Prof. Dr.-Ing. Robert Sebastian Weidner bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Framework zur Industrialisierung adaptiver Assistenzsysteme in der Produktion" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Clemens Zierhofer
Leiter der Organisationseinheit Institut für Mechatronik
378. Ausschreibung der Stelle einer / eines Universitätsprofessorin / Universitätsprofessors für Kunstwissenschaft mit Schwerpunkt Neueste Kunstgeschichte
Am Institut für Kunstgeschichte der Philosophisch-Historischen Fakultät der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck ist die Stelle einer / eines
Universitätsprofessorin / Universitätsprofessors
für
Kunstwissenschaft mit Schwerpunkt Neueste Kunstgeschichte
gemäß § 98 UG zu besetzen. Das privatrechtliche Arbeitsverhältnis auf Basis des Angestelltengesetzes wird mit der Universität unbefristet eingegangen. Das Beschäftigungsausmaß beträgt 100%.
Aufgaben
Die / Der Stelleninhaberin / Stelleninhaber soll das Fach Kunstwissenschaft mit Schwerpunkt Neueste Kunstgeschichte in seiner ganzen Breite in Forschung und Lehre vertreten. Der Forschungsschwerpunkt soll in einem oder mehreren Themenbereichen im Zeitrahmen vom 19. bis 21. Jahrhundert liegen. Erwartet werden insbesondere auch Themenfelder der globalen Theorie der Moderne sowie des zeitgenössisch-theoretisch geprägten Kunstdiskurses. Die Forschungstätigkeit sollte ihren Niederschlag auch in internationalen Tagungen, Publikationen und drittmittelfinanzierten Forschungsprojekten finden.
In der Lehre ist die gesamte Breite des Faches im Bereich Neueste Kunstgeschichte und Kunsttheorie gemäß den curricularen Vorgaben abzudecken. Dabei sollen auch Projekte mit Praxisbezug durchgeführt werden.
Wir suchen eine Forscher/innenpersönlichkeit, die fähig und bereit ist, interdisziplinär zu arbeiten und neue Impulse zu geben. Es wird daher eine enge Kooperation mit einschlägigen Instituten der LFUI sowie eine intensive Teilnahme am Forschungsschwerpunkt Kulturelle Begegnungen – Kulturelle Konflikte erwartet. Darüber hinaus sollen Kooperationen mit internationalen und regionalen Kultureinrichtungen, Museen und Ausstellungshäusern erarbeitet bzw. erhalten werden.
Diese Stelle beinhaltet die wissenschaftliche und organisatorische Leitung der institutseigenen Kunstsammlung und der am Institut angesiedelten Artothek des Bundes Tirol (Fortführung der Projekte).
Die Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung wird erwartet.
Anstellungserfordernisse
- eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung;
- einschlägige Lehrbefugnis (Habilitation) oder gleichzuhaltende Leistung;
- fachspezifische Monografien und Publikationen in international anerkannten Publikationsorganen und Fachzeitschriften;
- Nachweis der Einbindung in internationale Forschung;
- Erfahrung in der Einwerbung von Drittmitteln;
- nachgewiesene didaktische Fähigkeiten aufgrund universitärer Lehrerfahrung;
- Führungskompetenz (Sozial-, Problemlösungs- und Organisationskompetenz).
Bewerbungen müssen bis spätestens
13.05.2022
an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, Fakultäten Servicestelle, Standort Innrain 52f, A-6020 Innsbruck (fss-innrain52f@uibk.ac.at) eingelangt sein.
Die Leopold-Franzens-Universität Innsbruck strebt eine Erhöhung des Frauenanteiles an und lädt deshalb qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Für diese Position ist eine Einreihung in die Verwendungsgruppe A1 des Kollektivvertrages für ArbeitnehmerInnen der Universitäten und ein Mindestentgelt von 5.437,70/Monat (14 mal) vorgesehen. Ein in Abhängigkeit von Qualifikation und Erfahrung höheres Entgelt und die Ausstattung der Professur sind Gegenstand von Berufungsverhandlungen. Darüber hinaus bietet die Universität zahlreiche attraktive Zusatzleistungen (http://www.uibk.ac.at/universitaet/zusatzleistungen/).
Die Bewerbungsunterlagen sollen jedenfalls enthalten: Lebenslauf mit einer Beschreibung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdeganges, Liste der wissenschaftlichen Veröffentlichungen, der Vorträge sowie der sonstigen wissenschaftlichen Arbeiten und Projekte, Beschreibung abgeschlossener, laufender und geplanter Forschungstätigkeiten und die fünf wichtigsten Arbeiten. Die Bewerbungsunterlagen sind jedenfalls digital (CD, E-Mail usw.) beizubringen. Die Papierform ist optional.
Laufende Informationen über den Stand des Verfahrens finden Sie unter: http://www.uibk.ac.at/fakultaeten-servicestelle/standorte/innrain52f/berufungen_habilitationen/berufungen_index_2010.html
Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Tilmann Märk
Rektor
379. Ausschreibung einer externen Einrichtung: Universitätsprofessur für die Studienrichtung Bildende Kunst an der Akademie der bildenden Künste Wien
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung
Universitätsprofessur
gem. § 99 Universitätsgesetz 2002 für die Studienrichtung Bildende Kunst im Fachbereich „Kunst und Film“ am Institut für Bildende Kunst (IBK) im vollen Beschäftigungsausmaß ab 01.10.2022 voraussichtlich befristet bis 29.02.2024.
Gesucht wird eine international profilierte Künstler_innenpersönlichkeit mit hervorragendem Standing im internationalen Kunstfeld, die durch ihre künstlerische Arbeit Maßstäbe gesetzt hat und über Kenntnisse aktueller Kunstdiskurse und Methoden – insbesondere im Bereich Film und Fernsehen – verfügt.
Anstellungsvoraussetzungen
- eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene Universitäts- bzw. Hochschulausbildung oder gleichzuhaltende künstlerische Eignung
- hervorragende künstlerische Qualifikation im Bereich Film und Fernsehen unter besonderer Berücksichtigung eines Werkbegriffs, der filmische Medien formal, methodisch wie ästhetisch reflektiert. Im Sinne eines transdisziplinären Kunstbegriffs sollten die Berührungspunkte zu anderen Disziplinen, Medien und Genres berücksichtigt werden; eine Bereitschaft zur film- bzw. medientheoretischen Auseinandersetzung ist erwünscht
- international anerkanntes Werk und künstlerische Praxis im Kontext Film und Fernsehen
- die Fähigkeit zur Entwicklung und Erschließung der Künste im Rahmen der Akademie der bildenden Künste
- Führungskompetenz zur Leitung und Organisation der Lehre eines Fachbereiches
- Eignung zur künstlerischen Unterstützung und Förderung der Studierenden
- Lehrkonzept über die Motivation, Inhalte und Vorhaben der eigenen künstlerischen Lehre sowie Nachweis einer der Position entsprechenden Lehrtätigkeitserfahrung
- Bereitschaft zur engen inhaltlichen und organisatorischen Zusammenarbeit mit den Professor_innen und Mitarbeiter_innen der Fachbereiche und Werkstätten des Instituts für Bildende Kunst
- Bereitschaft zur Mitarbeit in den Gremien der universitären Selbstverwaltung
- Bereitschaft zur Mitarbeit an akademieinternen und öffentlichen Aktivitäten bzw. interdisziplinären Projekten und Kooperationen
- sehr gute Deutsch- und/oder Englischkenntnisse sowie die Bereitschaft die jeweils andere Sprache zu erlernen
- Gender- und diskriminierungskritische Kompetenz
Zur Lehrverpflichtung gehört mindestens der künstlerische Einzelunterricht im Ausmaß von 17 Unterrichtsstunden pro Woche im Zentralen Künstlerischen Fach „Kunst und Film“ in der Studienrichtung Bildende Kunst.
Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe A1 beträgt derzeit Euro 5.437,7.
Interessent_innen bewerben sich bitte bis 04.04.2022 unter: www.akbild.ac.at/jobs
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Diellza Ndreshaj, BA
Rechts- und Personalabteilung
Akademie der bildenden Künste Wien
380. Hinweis zur Ausschreibung von Stellen des wissenschaftlichen und künstlerischen Universitätspersonals sowie von Stellen des allgemeinen Universitätspersonals
Die Ausschreibung von Stellen der Universität Innsbruck erfolgt nicht mehr über diesen Teil des Mitteilungsblatts, sondern kann im Karriereportal der Universität Innsbruck jeweils unter der betreffenden Stellenbezeichnung (Chiffre) abgerufen werden: http://orawww.uibk.ac.at/public_prod/owa/karriereportal.home
Für die Redaktion:
Mag. johannes Weber