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Mutterschutz – Universität Innsbruck

Meldung an die personalabteilung

Bitte schicken Sie das ärztliche Attest (Schwangerschaftsmeldung) so rasch wie möglich (spätestens im 3. Monat) an die personalabteilung.

Sollten Sie Labortätigkeiten verrichten oder in einer Werkstätte arbeiten, nehmen Sie bitte umgehend nach Bekanntwerden der Schwangerschaft Kontakt mit der Arbeitsmedizin (arbeitsmedizin@uibk.ac.at, Tel.: 21006) auf.

Dies ist notwendig zum Schutz für Mutter und Kind!

 

Mutterschutzevaluierung

Mutterschutzevaluierung bedeutet eine gesonderte Überprüfung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsbedingungen im Hinblick auf Risiken während der Schwangerschaft und der Stillzeit. Durch das persönliche Gespräch mit der Arbeitsmedizinerin können Ihre Rechte und Pflichten konkret besprochen werden.

Es ist nicht des Ziel der Mutterschutzevaluierung, Frauen aus dem Arbeitsprozess auszuschließen, sondern die optimalen Bedingungen für Mutter und Kind zu schaffen.

Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin für die Mutterschutzevaluierung direkt mit der Arbeitsmedizin:

Dr. Elisabeth Oberrauch
  +43 (0)512 507-21006 od. +43 (0)664 320 6062
  arbeitsmedizin@uibk.ac.at

  

Weitere Informationen: 

  Mutterschutzgesetz 

  Informationsbroschüre Mutterschutz

 

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