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Mitteilungsblatt 32. Stück – Universität Innsbruck

Mitteilungsblatt (32. Stück)

Studienjahr 2021/2022

Ausgegeben am 6. April 2022

32. Stück

Inhalt

385. Änderung des Organisationsplans der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

Das Rektorat der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck hat gemäß § 22 Abs. 1 Z 3 des Universitätsgesetzes 2002 nach Stellungnahme des Senats und mit Genehmigung des Universitätsrats vom 5. April 2022 den Organisationsplan der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, kundgemacht im Mitteilungsblatt vom 17. Juni 2004, 31. Stück, Nr. 234, zuletzt geändert im Mitteilungsblatt vom 19. Februar 2021, 38. Stück, Nr. 474 wie folgt geändert:

In § 15 Abs. 2 Z 7 lit. c. wird „Russlandzentrum“ durch „Osteuropazentrum“ ersetzt.

   

Für das Rektorat

Univ.-Prof. i. R. Dr. Dr. h. c. mult. Tilmann Märk

Rektor

Vorsitzender

Für den Universitätsrat

Dr. Werner Ritter

 


386. Einteilung des Studienjahres 2023/2024

Wintersemester 2023/24

Beginn der Lehrveranstaltungen                         02.10.2023

Ende der Lehrveranstaltungen                            03.02.2024

Lehrveranstaltungsfreie Zeiten

13.10.2023 (Rektorstag)

02.11.2023

18.12.2023 – 05.01.2024

05.02.2024 – 29.02.2024

Alle Sonntage und gesetzlichen Feiertage

   

Sommersemester 2024

Beginn der Lehrveranstaltungen                         04.03.2024

Ende der Lehrveranstaltungen                            29.06.2024

Lehrveranstaltungsfreie Zeiten

01.03.2024 – 02.03.2024

25.03.2024 – 06.04.2024

01.07.2024 – 30.09.2024

Alle Sonntage und gesetzlichen Feiertage

   

Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer

Vorsitzender des Senats


387. Open Educational Resources Policy der Universität Innsbruck

1. PRÄAMBEL

Inhaltlich hochwertige Open Educational Resources (OER, im Deutschen „freie Bildungsressourcen“) können einen wesentlichen Beitrag zur Qualitätssteigerung von Studium und Lehre leisten. OER-Lehr-/Lernmaterialien werden frei zur Verfügung gestellt und können somit unter rechtlich eindeutigen Bedingungen in Studium und Lehre verwendet werden. Damit kommt es zu einer Erweiterung des Pools an Bildungsressourcen, zu der Lehrende auch aktiv beitragen können, indem sie selbst Open Educational Resources erstellen.

Diese Policy beschreibt die Position der Universität Innsbruck im Bereich Open Educational Resources, klärt das Vorgehen bei der Publikation von Open Educational Resources und verweist auf konkrete Unterstützungsangebote für Nutzer/innen und Ersteller/innen von Open Educational Resources.

2. OPEN EDUCATIONAL RESOURCES

Open Educational Resources sind Lehr-/Lernmaterialien, die mit Hilfe entsprechender Lizenzen frei zugänglich gemacht werden. Abhängig von der verwendeten Lizenz können OER vervielfältigt, verwendet, modifiziert, miteinander kombiniert und verteilt werden, ohne dass bei den Erstellerinnen und Erstellern die Erlaubnis dazu eingeholt werden muss. OER können in unterschiedlichsten Formen auftreten und sind nicht auf digitale Formate eingeschränkt. Mögliche Ausprägungen sind z.B. Bilder, Texte, Präsentationen, Arbeitsblätter, Testaufgaben, Skripten, Bücher, Videos, Musik oder ganze Online-Kurse.

Die Universität Innsbruck versteht Open Educational Resources als einen wichtigen Bestandteil der Qualitätsverbesserung von Studium und Lehre. Open Educational Resources ermöglichen den freien Zugang zu Bildung, fördern die Verwendung und den Austausch von Lehr-/Lernmaterialien, erweitern die didaktischen Möglichkeiten, unterstützen den Kompetenzaufbau (bei Lehrenden und Studierenden), erhöhen die Sichtbarkeit der Lehrleistung und erlauben eine urheberrechtlich eindeutige (Nach-)Nutzung.

3. DIE POSITION DER UNIVERSITÄT INNSBRUCK ZU OPEN EDUCATIONAL RESOURCES

Die Universität Innsbruck wird nationale und internationale Bestrebungen zur Förderung von Open Educational Resources (OER) unterstützen. Sie kooperiert beim Aufbau eines OER Repositories zur Ablage von OER mit anderen österreichischen Universitäten und unterstützt aktiv die Etablierung einer nationalen Zertifizierungsstelle für OER. Neben dem primären Ziel der Zurverfügungstellung hochwertiger Materialien unterstützt das OER Repository auch dabei, hochwertige Lehrkonzepte transparent und positiv darzustellen.“ (Universität Innsbruck (2022 – 2027), Entwicklungsplan, S. 36)

Die Universität Innsbruck empfiehlt allen Universitätsangehörigen, OER zu nutzen, zu erstellen und zu veröffentlichen unter der Prämisse, dass die freien Bildungsmaterialien für die akademische Lehre relevant sind und den wissenschaftlichen Standards entsprechen.

Die Universität Innsbruck unterstützt ihre Angehörigen bei der Nutzung, Erstellung und Publikation von OER in Form von Beratungsleistungen, Fortbildungsangeboten und der Bereitstellung von Informationsmaterial.

4. WAHRUNG DER RECHTE DRITTER UND DER UNIVERSITÄT

Bei der Nutzung, Erstellung und Veröffentlichung von OER beachten Universitätsangehörige eigenverantwortlich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Verwendung von Werken oder Werkteilen Dritter, auch bei Teil- oder Miturheberschaft an gemeinsam erstellten OER.

Die Nutzung, Erstellung und Veröffentlichung von OER erfolgen stets unter Wahrung der Reputation und unter Achtung des Leitbildes[1] der Universität Innsbruck.

Die Universität Innsbruck behält sich das Recht vor, in ihren Repositorien veröffentlichte OER zu entfernen, wenn diese nicht mit dieser Policy, anderen Richtlinien oder dem Leitbild der Universität Innsbruck vereinbar sind oder den in den Nutzungsbedingungen der Repositorien festgelegten Qualitätsstandards nicht entsprechen. Es wird außerdem vorbehalten, im Falle der Verletzung berechtigter Interessen der Universität Innsbruck die Löschung von OER in externen Repositorien zu verlangen oder jegliche Verbindung zur Universität Innsbruck in den Materialien zu untersagen.

5. OER VERÖFFENTLICHUNGEN IN REPOSITORIEN DER UNIVERSITÄT

Es wird empfohlen, die zentralen Repositorien der Universität Innsbruck für die Publikation von OER zu nutzen. Die Universität Innsbruck betreibt verschiedene spezialisierte Repositorien, über die OER publiziert werden können.  Die jeweiligen Nutzungsbedingungen dieser Repositorien sind zu beachten.

Es wird empfohlen, erstellte OER mit Hilfe einer Creative-Commons-Lizenz zu lizenzieren, wobei vorzugsweise die Lizenzen „CC BY“ und „CC BY SA“ verwendet werden sollen.

Die Lizenzierung von OER soll unter Angabe folgender Komponenten erfolgen: Nennung der Lizenz inkl. Version, gewünschte Urheberbezeichnung (auch anonym/pseudonym) und Titel des/der OER bzw. Werke.

Bei der Publikation werden die OER mit aussagekräftigen Metadaten angereichert sowie mit einem persistenten Identifier (DOI) versehen.

6. UNTERSTÜTZUNGSANGEBOT FÜR NUTZER/INNEN UND ERSTELLER/INNEN

Die Universität Innsbruck bietet allen Universitätsangehörigen, die OER nutzen, erstellen und/oder publizieren möchten, folgende Unterstützungsangebote:

  • OER-Fortbildungsangebote
  • individuelle OER-Beratungen
  • Unterstützung bei der Erstellung von freien Bildungsmaterialien
  • Informationsmaterial rund um die Nutzung, Erstellung und Publikation von OER
  • Bereitstellung von technischer Infrastruktur in Form von institutionellen, in die Systemlandschaft der Universität integrierten, Repositorien für die Publikation von OER
  • Unterstützung in Form von Projektförderungen wie „ProLehre[2]


[1] https://www.uibk.ac.at/universitaet/profil/leitbild.html

[2] https://www.uibk.ac.at/rektorenteam/lehre/pro-lehre/index.html.de

  

Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Tilmann Märk

Rektor


388. Policy für das Forschungsdatenmanagement an der Universität Innsbruck

1. PRÄAMBEL

Die Universität Innsbruck erkennt die grundlegende Bedeutung von Forschungsdaten und deren Management für eine qualitativ hochwertige Forschung und die wissenschaftliche Integrität an. Sie ist bestrebt, im Umgang mit Forschungsdaten und deren Management die jeweils modernsten Standards umzusetzen.

Die Universität Innsbruck sieht korrekte und einfach zugängliche Forschungsdaten als grundlegenden und integralen Bestandteil der Forschungsarbeit an. Da diese für die Überprüfung von Forschungsprozessen und -ergebnissen unerlässlich sind, haben entsprechend gesicherte und aufbereitete Forschungsdaten nachhaltigen Wert für Forschung und Lehre. Zudem besteht das Potenzial ihrer Nutzung durch die Gesellschaft.

2. GELTUNGSBEREICH

Diese Policy wurde am 01. Dezember 2021 durch das Rektorat verabschiedet und gilt für alle an der Universität Innsbruck tätigen Forschenden. Im Fall einer Forschungsfinanzierung durch Dritte haben die Bestimmungen der einschlägig abgeschlossenen Verträge hinsichtlich der Rechte an geistigem Eigentum, der Zugangsrechte, der Verwertungsrechte und der Aufbewahrung der Forschungsdaten Vorrang gegenüber den Regelungen in dieser Policy.

3. NUTZUNGSRECHTE

Eine grundsätzliche Regelung zu den Rechten am geistigem Eigentum (IPR) ist im Arbeitsvertrag zwischen Forschenden und der Universität enthalten. IPR können auch durch weitere Vereinbarungen (z.B. Förder-, Konsortial-, Forschungs- und Entwicklungsverträge) geregelt sein. Wenn die Universität Innsbruck Inhaberin der geistigen Eigentumsrechte ist, hat sie das Recht, über die allfällige Veröffentlichung und Weitergabe der Forschungsdaten gemeinsam mit den Forschenden zu entscheiden.

4. UMGANG MIT FORSCHUNGSDATEN

Relevante Forschungsdaten sind gemäß den Vorgaben dieser Policy in geeigneten globalen oder nationalen fachspezifischen Repositorien oder im institutionellen Repositorium der Universität Innsbruck zu speichern und zur Verfügung zu stellen. Die Forschungsdaten müssen mit persistenten Identifikatoren versehen sein.

Die Wahrung der Integrität von Forschungsdaten sowie die Einhaltung der FAIR-Prinzipien[1] ist hierbei von großer Bedeutung. Forschungsdaten sind korrekt, vollständig, unverfälscht und zuverlässig aufzubewahren. Zudem müssen ihre Auffindbarkeit, Identifizierbarkeit, Zugänglichkeit, Nachvollziehbarkeit, Interoperabilität und, soweit möglich, ihre Nachnutzbarkeit und Replizierbarkeit gewährleistet sein.

Sofern keine Rechte Dritter, gesetzliche Verpflichtungen, Rektoratsbeschlüsse, vertragliche Vereinbarungen oder sonstige gerechtfertigte Interessen entgegenstehen, sind Forschungsdaten unter Beachtung der Rechte am geistigem Eigentum mit einer freien Lizenz zu versehen und offen verfügbar zu machen.[2]

Die Einhaltung von Zitiernormen und von Vorgaben hinsichtlich der Veröffentlichung ist ebenso zu gewährleisten wie die Nachvollziehbarkeit der Datenquellen, damit die Originalquellen bei einer Nachnutzung genannt werden können.

Im Rahmen der geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen sind Forschungsdaten und Aufzeichnungen gemäß dieser Policy, Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums sowie allfälligen Vorgaben von Drittmittelgebern aufzubewahren und zugänglich zu machen. Forschungsdaten, die in Zukunft von historischem Interesse sein werden, sowie die dazugehörigen Aufzeichnungen, sind zu archivieren.

Die Mindestaufbewahrungsfrist für Forschungsdaten und Aufzeichnungen beträgt 10 Jahre nach der Vergabe eines persistenten Identifikators oder nach der Veröffentlichung der betreffenden Arbeit bzw. nach Abschluss der Forschungstätigkeit. Im Falle einer Veröffentlichung im institutionellen Repositorium der Universität Innsbruck werden die verantwortlichen Forschenden nach Ablauf dieser 10 Jahre in geeigneter Art und Weise kontaktiert, um die Weiterverwendung der Daten abzustimmen. Im Zuge von Entscheidungen über die Aufbewahrung oder Vernichtung von Forschungsdaten sind die Interessen und Vertragsbestimmungen von Drittmittelgebern und anderen Beteiligten, insbesondere Mitarbeitenden und Projektpartnern, sowie Aspekte der Vertraulichkeit, Sicherheit, Ethik und rechtliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Jegliche diesbezügliche Entscheidung ist zu dokumentieren.

Wenn im Rahmen der Forschungstätigkeit personenbezogene Daten verarbeitet werden, sind diese entsprechend den gesetzlichen Vorschriften mit der erforderlichen Sorgfalt zu verarbeiten und zu nutzen. Beim Umgang mit besonderen Kategorien personenbezogener Daten sind die erhöhten Anforderungen des Datenschutzes zu beachten. Die österreichischen Datenschutzgesetze (Österr. Datenschutzgesetz, kurz DSG, samt Anpassungsgesetzen) und die europäische Datenschutzgrundverordnung (GDPR) sowie die bestehenden Richtlinien der Universität Innsbruck zu Datenschutz und Datensicherheit sind stets zu beachten. Dies gilt sowohl für die Verarbeitung elektronischer Daten als auch für den Umgang mit nicht-elektronischen Daten (z.B. auf Papier).

_____________________________

[1] https://www.go-fair.org/fair-principles/

[2] https://creativecommons.org/licenses/?lang=de

5.VERANTWORTLICHKEITEN, RECHTE UND PFLICHTEN

Die Verantwortung für das Forschungsdatenmanagement während und nach der Forschungstätigkeit liegt bei der Universität Innsbruck und den einzelnen Forschenden. Die Vorgehensweise hat im Einklang mit anerkannten nationalen und internationalen Verhaltenskodizes für verantwortungsvolle Forschungstätigkeiten zu stehen. Im Folgenden sind die Zuständigkeiten der Universität Innsbruck sowie die ihrer Forschenden aufgeführt.

5.1 Verantwortlichkeiten der Universität Innsbruck

  1. Bereitstellung von Mitteln und Ressourcen für den Betrieb und den Erhalt von unterstützenden Dienstleistungen und Infrastrukturen für das Forschungsdatenmanagement nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten;
  2. Konzipierung und Bereitstellung von Prozessen und Dienstleistungen für die sichere Erfassung, Speicherung und Ablage von Forschungsdaten sowie die Implementierung von Qualitätssicherungsprozessen zur Unterstützung des gegenwärtigen und zukünftigen Zugangs zu Forschungsdaten während und nach Abschluss der Forschungsarbeiten;
  3. Förderung bewährter wissenschaftlicher Praktiken durch einschlägige Aus- und Weiterbildungsangebote sowie die Unterstützung der Forschenden im Prozess (z.B. die Unterstützung bei der Erstellung von Datenmanagementplänen), insbesondere in Bezug auf die Erfüllung aller organisatorischen, rechtlichen, institutionellen und anderen vertraglichen und gesetzlichen Anforderungen zum Umgang mit Forschungsdaten innerhalb der Universität Innsbruck und gegenüber Dritten.

5.2 Verantwortlichkeiten der Forschenden

  1. a) Management der Forschungsdaten im Einklang mit den in dieser Policy formulierten Grundsätzen und Anforderungen; im Rahmen von kooperativen Forschungsprojekten umfasst dies auch die Festlegung von Zuständigkeiten;
  2. b) Sammlung, Dokumentation, Speicherung, Archivierung, Zurverfügungstellung und Vernichtung von Forschungsdaten und der dazugehörigen Aufzeichnungen; den WissenschafterInnen obliegt es insbesondere, über die Relevanz der Forschungsdaten und damit über die Ablage in einem Repositorium zu entscheiden.
  3. c) Erstellung und Aktualisierung von Datenmanagementplänen (DMP), in denen das Vorgehen in den Bereichen Sammlung, Verwaltung, Integrität, Vertraulichkeit, Aufbewahrung, (Nach)Nutzung und Veröffentlichung von Forschungsdaten ausdrücklich festgelegt ist;
  4. d) Erfüllung aller organisatorischen, rechtlichen, institutionellen und anderen vertraglichen und gesetzlichen Anforderungen zum Umgang mit Forschungsdaten innerhalb der Universität Innsbruck und gegenüber Dritten.

6. GELTUNGSDAUER

Diese Policy tritt mit der Unterzeichnung in Kraft.

       

ANNEX

Definitionen

Forschungsdaten sind alle Informationen (unabhängig von ihrer Form oder Darstellung), die zur Unterstützung oder Validierung der Entwicklung, Ergebnisse, Beobachtungen oder Erkenntnisse von Forschungsvorhaben benötigt werden, einschließlich kontextbezogener Informationen. Zu den Forschungsdaten gehören alle Materialien, die im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit entstehen, einschließlich Digitalisate, Aufzeichnungen, Quellenforschung, Experimente, Messungen, Umfragen und Interviews. Dies inkludiert auch Software und Code. Forschungsdaten können verschiedene Formen annehmen: Während der Lebensdauer eines Forschungsvorhabens können Daten als Abstufungen von Rohdaten, verarbeiteten Daten (einschließlich negativer und nicht schlüssiger Ergebnisse), gemeinsam genutzten Daten und veröffentlichten Daten mit unterschiedlichen Zugangsstufen, einschließlich offener Daten, eingeschränkter Daten und geschlossener Daten, vorliegen.

Forschende im Sinne dieser Policy sind alle Mitarbeiter*innen der Universität Innsbruck (= das gesamte wissenschaftliche und das gesamte allgemeine Personal mit einem Beschäftigungsverhältnis) sowie alle Studierende, die für ein Doktorats- und PhD-Studium an der Universität Innsbruck eingeschrieben sind und Forschung betreiben.

Daten mit persistenten Identifikatoren (z.B. DOI) zu versehen, bedeutet, den Daten einen solchen zuzuweisen. Falls erforderlich (z.B. durch einen Geldgeber), kann es auch notwendig sein, den Daten einen eindeutigen Identifikator des/der Forschenden (z. B. ORCID) zuzuweisen.

Ein Datenmanagementplan (DMP) ist ein strukturierter Leitfaden, der die gesamte Entwicklung der Daten abbildet und bei Bedarf aktualisiert werden kann. Datenmanagementpläne müssen sicherstellen, dass Forschungsdaten auffindbar, verfügbar, authentisch, zitierfähig und ordnungsgemäß gespeichert sind und dass sie klar definierten rechtlichen Rahmenbedingungen und angemessenen Sicherheitsmaßnahmen für die spätere Nutzung entsprechen. Idealerweise sollten DMP in einem maschinell verwertbaren Format bereitgestellt werden.

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

Besondere Kategorien personenbezogener Daten - personenbezogene Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder zur sexuellen Orientierung einer natürlichen Person. 

   

Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Tilmann Märk

Rektor

Univ.-Prof. Dr. Ulrike Tanzer

Vizerektorin für Forschung


389. Erteilung der Lehrbefugnis

Das Rektorat der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck hat Mag. Dr. Silvia Exenberger gemäß § 103 des Universitätsgesetzes 2002 die Lehrbefugnis für das Fach „Klinische Psychologie und Entwicklungspsychologie“ erteilt.

    

Für das Rektorat:

Univ.-Prof. i.R. Dr. Dr. h.c. mult. Tilmann Märk

Rektor


390. Ausschreibung von Förderungsstipendien an der Universität Innsbruck für das Studienjahr 2021/22

Förderungsstipendien dienen der Förderung wissenschaftlicher Arbeiten von Studierenden ordentlicher Studien an Universitäten. Für eine Förderung vorgesehen sind Diplomarbeiten, Masterarbeiten und Dissertationen, die noch nicht abgeschlossen sind. Antragsberechtigt sind österreichische Staatsbürger/innen, Staatsbürger/innen aus einem EWR-Staat sowie gleichgestellte Staatenlose (Studienförderungsgesetz § 4).

Hinweis:  Das Förderungsstipendium dient der Förderung von Einzelpersonen und nicht von Institutionen (Institute, Organisationseinheiten etc.).

bewerbungen sind innerhalb folgender Frist über das Studierendenportal LFU:online zu beantragen:

9. Mai 2022 bis 27. Mai 2022 sowie 19. September 2022 bis 07. Oktober 2022

   

Sollte eine Beantragung über LFU:online nicht möglich sein, können Sie Ihren Antrag persönlich (Antragsformular) in der Fakultäten Servicestelle, Innrain 52d, GEIWI-Turm, Erdgeschoss, Zi. EG19, 6020 Innsbruck abgeben: 

 

I. Allgemeine Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Förderungsstipendiums sind:

  • eine bewerbung des/der Studierenden um ein Förderungsstipendium zur Durchführung einer nicht abgeschlossenen - aber bereits angemeldeten -, wissenschaftlichen Arbeit samt einer Beschreibung der Arbeit, einer Kostenaufstellung und einem Finanzierungsplan;
  • die Vorlage mindestens eines Gutachtens eines/r im § 94 Abs. 2 UG 2002 genannten Universitätslehrers/in zur Kostenaufstellung und darüber, ob der/die Studierende aufgrund der bisherigen Studienleistungen und seiner/ihrer Vorschläge für die Durchführung der Arbeit voraussichtlich in der Lage sein wird, die Arbeit mit überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen;
  • die Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18 StudFG) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19 StudFG);
  • Neue Verordnung zur Berechnung der Regelstudiendauer aufgrund von COVID-19 vom 09.09.2020:
    https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011138
  •  die Erfüllung der Ausschreibungsbedingungen (stellt ein Mindestmaß dar)

  

II. Besondere Voraussetzungen

Fakultät für Architektur:

  • Abschluss der 1. Diplomprüfung zur Förderung der Diplomarbeit bzw.
  • Vorlage des Bachelorzeugnisses zur Förderung der Masterarbeit bzw.
  • Vorlage des 2. Diplomprüfungszeugnisses oder des Masterzeugnisses zur Förderung der Dissertation.  
     

Das verpflichtende Gutachten des Betreuers/der Betreuerin muss darlegen, dass das Vorhaben besonders förderungswürdig ist, der/die Studierende in der Lage ist dieses mit überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen und dass Umfang und Kostenaufstellung realistisch sind.

Eine Dokumentation der bisherigen Entwurfsprojekte bzw. theoretischer/wissenschaftlicher Arbeiten (Portfolio) ist dem Antrag beizulegen. Upload – wenn möglich - über LFU:online, alternativ per E-Mail an fakultaetenservicestelle@uibk.ac.at.

Fakultät für Bildungswissenschaften:

  • Vorlage des Bachelorzeugnisses zur Förderung der Masterarbeit bzw.
  • Vorlage des 2. Diplomprüfungszeugnisses oder des Masterzeugnisses zur Förderung der Dissertation.

Fakultät für Biologie:   

  • Für die Förderung der Masterarbeit:
    Ein Notendurchschnitt von 2,0 im Bachelorzeugnis darf nicht überschritten werden. Prüfungsleistungen im Ausmaß von 60 ECTS-Anrechnungspunkten im Master sind nachzuweisen - ein Notendurchschnitt von 1,40 darf nicht überschritten werden.
  • Für die Förderung der Dissertation:

Ein Notendurchschnitt von 2,0 im Masterzeugnis darf nicht überschritten werden. Herausragende Leistungen (z. B. akzeptierte wissenschaftliche Arbeit, Präsentationen bei wissenschaftlicher Tagung) müssen dokumentiert werden.

Fakultät für Chemie und Pharmazie:

   Bereich Chemie:

  • Vorlage des Bachelorzeugnisses zur Förderung der Masterarbeit bzw.
  • Vorlage des Masterzeugnisses zur Förderung der Dissertation.

   Bereich Pharmazie:

  • Abschluss der 1. Diplomprüfung zur Förderung der Diplomarbeit bzw.
  • Vorlage des Bachelorzeugnisses zur Förderung der Masterarbeit bzw.
  • Vorlage des 3. Diplomprüfungszeugnisses zur Förderung der Dissertation.

Fakultät für Geo- und Atmosphärenwissenschaften:

  • Vorlage des Bachelorzeugnisses (ein Notendurchschnitt von 2,0 darf nicht überschritten werden) sowie Prüfungsleistungen im Ausmaß von 50 ECTS-Anrechnungspunkten im Masterstudium (ein Notendurchschnitt von 1,35 darf nicht überschritten werden) sind zur Förderung der Masterarbeit nachzuweisen.
  • Vorlage des Masterzeugnisses (ein Notendurchschnitt von 2,0 darf nicht überschritten werden). Nachweise über herausragende Leistungen (z. B. akzeptierte wissenschaftliche Arbeit, Präsentationen bei wissenschaftlicher Tagung) müssen zur Förderung der Dissertation erbracht werden.

Fakultät für Mathematik, Informatik und Physik:

  • Vorlage des Bachelorzeugnisses zur Förderung der Masterarbeit bzw.
  • Vorlage des 2. Diplomprüfungszeugnisses oder des Masterzeugnisses zur Förderung der Dissertation.

Fakultät für Soziale und Politische Wissenschaften:

  • Ein Notendurchschnitt von 1,5 im Bachelorzeugnis zur Förderung der Masterarbeit darf nicht überschritten werden bzw.
  • ein Notendurchschnitt von 1,5 im 2. Diplomprüfungszeugnis bzw. im Masterzeugnis zur Förderung der Dissertation darf nicht überschritten werden.

Fakultät für Psychologie und Sportwissenschaft:

  • Abschluss der 1. Diplomprüfung zur Förderung der Diplomarbeit bzw.
  • Vorlage des Bachelorzeugnisses zur Förderung der Masterarbeit bzw.
  • Vorlage des 2. Diplomprüfungszeugnisses oder des Masterzeugnisses zur Förderung der Dissertation.

Fakultät für Technische Wissenschaften:

  • Vorlage des Zeugnisses über das Bachelorstudium und Anmeldung der Masterarbeit zur Förderung der Masterarbeit bzw.
  • Vorlage des Zeugnisses über das Diplomstudium oder des Zeugnisses über das Masterstudium und Anmeldung der Dissertation zur Förderung der Dissertation.

Fakultät für Volkwirtschaft und Statistik: 

  • Vorlage des Bachelorzeugnisses mit einem Notendurchschnitt von max. 2,0 zur Förderung der Masterarbeit bzw.
  • Vorlage  des 2. Diplomprüfungszeugnisses oder des Masterzeugnisses mit einem Notendurchschnitt von max. 2,0 zur Förderung der Dissertation.

Philosophisch-Historische Fakultät:

  • Ein Notendurchschnitt von 2,0 im 1. Diplomprüfungszeugnis und den danach abgelegten Prüfungen des 2. Studienabschnittes zur Förderung der Diplomarbeit darf nicht überschritten werden bzw.
  • ein Notendurchschnitt von 2,0 im Bachelorzeugnis und den danach abgelegten Prüfungen des Masterstudiums zur Förderung der Masterarbeit darf nicht überschritten werden bzw.
  • ein Notendurchschnitt von 2,0 im 2. Diplomprüfungszeugnis bzw. Masterzeugnis sowie den danach abgelegten Prüfungen des Doktorats- bzw. PhD-Studiums zur Förderung der Dissertation darf nicht überschritten werden.

Philologisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät:

  • Ein Notendurchschnitt von 2,0 im 1. Diplomprüfungszeugnis und den danach abgelegten Prüfungen des 2. Studienabschnittes zur Förderung der Diplomarbeit darf nicht überschritten werden bzw.
  • ein Notendurchschnitt von höchstens 2,0 im Bachelorzeugnis und den danach abgelegten Prüfungen des Masterstudiums zur Förderung der Masterarbeit darf nicht überschritten werden bzw.
  • ein Notendurchschnitt von höchstens 2,0 im 2. Diplomprüfungszeugnis bzw. Masterzeugnis sowie den danach abgelegten Prüfungen des Doktorats- bzw. PhD-Studiums zur Förderung der Dissertation darf nicht überschritten werden.

Katholisch-Theologische Fakultät:

  • Abschluss der 1. Diplomprüfung (Notendurchschnitt von 2,0 darf nicht überschritten werden)
    zur Förderung der Diplomarbeit bzw.
  • Vorlage des Bachelorzeugnisses (Notendurchschnitt von 2,0 darf nicht überschritten werden)
    zur Förderung der Masterarbeit bzw.
  • Vorlage des 2. Diplomprüfungszeugnisses oder des Masterzeugnisses
    (Notendurchschnitt von 2,0 darf nicht überschritten werden) zur Förderung der Dissertation.

Rechtswissenschaftliche Fakultät:

  • Ein Notendurchschnitt von höchstens 2,0 im 1. Diplomprüfungszeugnis und den danach abgelegten Prüfungen des 2. Studienabschnittes zur Förderung der Diplomarbeit darf nicht überschritten werden bzw.
  • ein Notendurchschnitt von höchstens 2,0 im Bachelorzeugnis und den danach abgelegten Prüfungen des Masterstudiums zur Förderung der Masterarbeit darf nicht überschritten werden bzw.
  • ein Notendurchschnitt von höchstens 2,0 im 2. und 3. Diplomprüfungszeugnis bzw. im Masterzeugnis sowie den danach abgelegten Prüfungen des Doktoratsstudiums zur Förderung der Dissertation darf nicht überschritten werden.

Für folgende Fakultäten gelten die unter Punkt I genannten allgemeinen Voraussetzungen:

  • Fakultät für Betriebswirtschaft
  • Fakultät für LehrerInnenbildung

Weitere Informationen zur Vergabe von Förderungsstipendien erhalten Sie in der Fakultäten Servicestelle (fakultaetenservicestelle@uibk.ac.at); Telefon: +43 512 507-37002.

Stand: 01.03.2022

    

Univ.-Prof. Dr. Bernhard Fürgenschuh

Universitätsstudienleiter


391. Ausschreibung von Leistungsstipendien an der Universität Innsbruck für das Studienjahr 2021/2022

Gemäß § 57 Studienförderungsgesetz (StudFG) dienen Leistungsstipendien an Universitäten zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen. Antragsberechtigt sind österreichische Staatsbürger/innen, Staatsbürger/innen aus einem EWR-Staat sowie gleichgestellte Staatenlose.

bewerbungen sind innerhalb folgender Frist über das Studierendenportal LFU:online zu beantragen:

5. September 2022 bis 07. Oktober 2022

    
Sollte eine Beantragung über LFU:online nicht möglich sein, können Sie Ihren Antrag persönlich (Antragsformular) in der Fakultäten Servicestelle, Innrain 52, Christoph-Probst-Platz, 1. Stock, Zi. 1032, 6020 Innsbruck abgeben:

 

I. Allgemeine Voraussetzungen

  • die Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18 StudFG) des jeweiligen Studienabschnittes unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19 StudFG)
  • Neue Verordnung zur Berechnung der Regelstudiendauer aufgrund von COVID-19 vom 09.09.2020:
    https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011138
  • ein Notendurchschnitt der zur Beurteilung herangezogenen Prüfungen, Lehrveranstaltungen und wissenschaftlichen Arbeiten darf 2,0 nicht überschreiten
  • der Notendurchschnitt wird anhand der Einzelnoten berechnet. Gesamtnoten werden zur Berechnung nicht herangezogen.
  • die Erfüllung der Ausschreibungsbedingungen (stellt ein Mindestmaß dar)
  • Ablegung von Prüfungen in dem der bewerbung vorausgegangenen Studienjahr im Umfang von einer Mindestanzahl von Semesterstunden bzw. ECTS-AP, die unter den besonderen Voraussetzungen bei den einzelnen Fakultäten spezifiziert sind.

Hinweise:
Alle Prüfungen, die innerhalb des 1. Oktobers 2021 und 30. Septembers 2022 im Rahmen des Studiums an der Universität Innsbruck bei einer Mitbelegung an der Medizinischen Universität abgelegt worden sind, können dem Antrag beigefügt werden.

Besondere Voraussetzungen für Lehramtsstudien - siehe Fakultät für LehrerInnenbildung.
Für die gemeinsamen Studienrichtungen der Universität Innsbruck und der UMIT - Private Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik (Bachelor- und Masterstudium Mechatronik; Bachelorstudium Wirtschaft, Gesundheits- und Sporttourismus) kann nur an der Universität Innsbruck ein Antrag eingereicht werden.

    

II. Besondere Voraussetzungen 

Fakultät für Architektur:

  • Bachelor: Nachweis von mindestens 50 ECTS-AP in dem der bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,25 darf nicht überschritten werden.
  • Master: Nachweis von mindestens 50 ECTS-AP in dem der bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,35 darf nicht überschritten werden.
  • PhD: Nachweis von mindestens 15 ECTS-AP in dem der bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,0 darf nicht überschritten werden.
    Die Dissertation wird nicht in die geforderten 15 ECTS miteingerechnet.

Fakultät für Betriebswirtschaft:

  • Diplomstudium/Bachelor: Nachweis von mindestens 52,5 ECTS-AP in dem der bewerbung vorangegangenen Studienjahr. Ein Notendurchschnitt von 1,35 darf nicht überschritten werden.
  • Master: Nachweis von mindestens 50 ECTS-AP in dem der bewerbung vorangegangenen Studienjahr. Ein Notendurchschnitt von 1,35 darf nicht überschritten werden.
  • PhD: Nachweis von mindestens 15 ECTS-AP in dem der bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,0 darf nicht überschritten werden.
    Die Dissertation wird nicht in die geforderten 15 ECTS miteingerechnet.

Fakultät für Bildungswissenschaften:

  • Bachelor: Nachweis von mindestens 50 ECTS-AP.
    Ein Notendurchschnitt von 1,6 darf nicht überschritten werden.
  • Master: Nachweis von mindestens 30 ECTS-AP.
    Ein Notendurchschnitt von 1,4 darf nicht überschritten werden.
  • PhD: Nachweis von mindestens 15 ECTS-AP in dem der bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,0 darf nicht überschritten werden.
    Die Dissertation wird nicht in die geforderten 15 ECTS miteingerechnet.

Fakultät für Biologie:

  • Bachelor/Master: Nachweis von mindestens 50 ECTS-AP.
    Ein Notendurchschnitt von 1,40 darf nicht überschritten werden.
  • PhD: Nachweis von mindestens 15 ECTS-AP in dem der bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,0 darf nicht überschritten werden. Herausragende Leistungen (z. B. akzeptierte wissenschaftliche Arbeit, Präsentationen bei wissenschaftlicher Tagung) müssen dokumentiert werden.
    Die Dissertation wird nicht in die geforderten 15 ECTS miteingerechnet.

Fakultät für Chemie und Pharmazie:

  • Diplomstudium: Nachweis von mindestens 30 Semesterstunden.
    Ein Notendurchschnitt von 1,5 darf nicht überschritten werden.
  • Bachelor/Master: Nachweis von mindestens 50 ECTS-AP.
    Ein Notendurchschnitt von 1,5 darf nicht überschritten werden.
  • PhD: Nachweis von mindestens 30 ECTS-AP in dem der bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,0 darf nicht überschritten werden.
    Die Dissertation wird nicht in die geforderten 30 ECTS miteingerechnet.

Fakultät für Geo- und Atmosphärenwissenschaften:

  • Bachelor-/Masterstudium: Nachweis von mindestens 50 ECTS-AP im vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,35 darf nicht überschritten werden.
  • PhD: Nachweis von mindestens 15 ECTS-AP in dem der bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,0 darf nicht überschritten werden.
    Die Dissertation wird nicht in die geforderten 15 ECTS miteingerechnet.

Fakultät für LehrerInnenbildung:

  • Lehramtsstudium (Bachelor-/ Diplomstudium) und Islamische Religionspädagogik (Bachelorstudium): Nachweis von mindestens 50 ECTS-AP in dem der bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,35 darf nicht überschritten werden.
  • Lehramtsstudium (Masterstudium) und Islamische Religionspädagogik (Masterstudium):
    Nachweis von mindestens 50 ECTS-AP in dem der bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,35 darf nicht überschritten werden.
  • PhD: Nachweis von mindestens 25 ECTS-AP über alle Pflicht- und Wahlmodule des PhD-Studiums mit Ausnahme von Pflichtmodul 4.
    Ein Notendurchschnitt von 1,0 darf nicht überschritten werden.
    Die Dissertation wird nicht in die geforderten 25 ECTS miteingerechnet.

Fakultät für Mathematik, Informatik und Physik:

  • Bachelorstudium: Nachweis von mindestens 50 ECTS-AP in dem der bewerbung vorangegangenen Studienjahr. Ein Notendurchschnitt von 1,5 darf nicht überschritten werden.
  • Masterstudium: Nachweis von mindestens 50 ECTS-AP in dem der bewerbung vorangegangenen Studienjahr. Ein Notendurchschnitt von 1,20 darf nicht überschritten werden.
  • PhD: Nachweis von mindestens 30 ECTS-AP in dem der bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,0 darf nicht überschritten werden.
    Formlose Bestätigung der/des Hauptbetreuerin/Hauptbetreuers über sehr gute Fortschritte der Dissertation.
    Die Dissertation wird nicht in die geforderten 30 ECTS miteingerechnet.

Fakultät für Soziale und Politische Wissenschaften:

  • Bachelorstudium: Nachweis von mindestens 52 ECTS-AP in dem der bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,50 darf nicht überschritten werden.
  • Masterstudium: Nachweis von mindestens 50 ECTS-AP in dem der bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,50 darf nicht überschritten werden.
  • PhD: Nachweis von mindestens 30 ECTS-AP in dem der bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,0 darf nicht überschritten werden.
    Die Dissertation wir nicht in die geforderten 30 ECTS miteingerechnet.

Fakultät für Psychologie und Sportwissenschaft:

  • Bachelor/Master: Nachweis von mindestens 50 ECTS-AP in dem der bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,20 darf nicht überschritten werden.
  • PhD: Nachweis von mindestens 16 ECTS-AP in dem der bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,25 darf nicht überschritten werden.
    Die Dissertation wir nicht in die geforderten 16 ECTS miteingerechnet.

Fakultät für Technische Wissenschaften:

  • Bachelor/Master: Nachweis von mindestens 45 ECTS-AP.
    Ein Notendurchschnitt von 1,50 darf nicht überschritten werden.
  • Doktorat (2009W): Nachweis über die Anmeldung der Dissertation und Nachweis von mindestens 20 ECTS-AP.
    Ein Notendurchschnitt von 1,0 darf nicht überschritten werden.
    Die Dissertation wird nicht in die geforderten 20 ECTS miteingerechnet.

Fakultät für Volkswirtschaft und Statistik:

  • Bachelor Wirtschaftswissenschaften: siehe Fakultät für Betriebswirtschaft
  • Bachelor Wirtschaft, Gesundheits- und Sporttourismus: 
    Nachweis von mindestens 52,5 ECTS-AP in dem der bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,35 darf nicht überschritten werden.
  • Master:  Nachweis von mindestens 50 ECTS-AP in dem der bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,35 darf nicht überschritten werden.
  • PhD: Nachweis von mindestens 18 ECTS-AP in dem der bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,20 darf nicht überschritten werden.
    Die Dissertation wird nicht in die geforderten 18 ECTS miteingerechnet.

Katholisch-Theologische Fakultät:

  • Diplomstudium, Bachelor- bzw. Master: Nachweis von Prüfungen im Ausmaß von mindestens 60 ECTS-AP.
    Ein Notendurchschnitt aller zur Beurteilung herangezogenen Prüfungen darf 1,50 nicht überschreiten.
  • Doktoratsstudium: Nachweis von mindestens 10 ECTS-AP.
    Ein Notendurchschnitt von 1,50 darf nicht überschritten werden.
    Bestätigung des Betreuers
    über angemessene Fortschritte der Dissertation.
    Die Dissertation wird nicht in die geforderten 10 ECTS miteingerechnet.
  • PhD-Programm: Nachweis von mindestens 8 ECTS-AP.
    Ein Notendurchschnitt von 1,50 darf nicht überschritten werden.
    Bestätigung des Betreuers über angemessene Fortschritte der Dissertation.
    Die Dissertation wird nicht in die geforderten 8 ECTS miteingerechnet.

Philologisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät:

  • Bachelor/Master: Nachweis von mindestens 50 ECTS-AP.
    Ein Notendurchschnitt von 1,30 darf nicht überschritten werden. 
  • Doktoratsstudium: Nachweis von mindestens 20 ECTS-AP in dem der bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,2 darf nicht überschritten werden.
    Die Dissertation wird nicht in die geforderten 20 ECTS miteingerechnet.

Philosophisch-Historische Fakultät:

  • Bachelor/Master: Nachweis von mindestens 50 ECTS-AP im Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,25 darf nicht überschritten werden.
  • PhD: Nachweis von mindestens 30 ECTS-AP in dem der bewerbung vorangegangenen Studienjahr.
    Ein Notendurchschnitt von 1,0 darf nicht überschritten werden.
    Die Dissertation wird nicht in die geforderten 30 ECTS miteingerechnet.

Rechtswissenschaftliche Fakultät:

  • Diplomstudien: Nachweis von Prüfungen im Ausmaß von mindestens 30 Semesterstunden.
    Ein Notendurchschnitt von 1,20 darf nicht überschritten werden.
  • Bachelor-/Masterstudium: Nachweis von Prüfungen im Ausmaß von mindestens 37,5 ECTS.
    Ein Notendurchschnitt von 1,20 darf nicht überschritten werden.
  • Doktoratsstudium: Nachweis von Prüfungen im Ausmaß von mindestens 16 ECTS-AP.
    Ein Notendurchschnitt von 1,2 darf nicht überschritten werden.
    Die Dissertation wird nicht in die geforderten 16 ECTS miteingerechnet. 

Weitere Informationen zur Vergabe von Leistungsstipendien erhalten Sie in der Fakultäten Servicestelle (fakultaetenservicestelle@uibk.ac.at). Telefon: +43 512 507-37002.

Stand: 01.03.2022

    

Univ.-Prof. Dr. Bernhard Fürgenschuh

Universitätsstudienleiter


392. Ausschreibung Forschungspreise der Stiftung Südtiroler Sparkasse an der Universität Innsbruck 2022

Stiftung Südtiroler Sparkasse Logo

Zur Auszeichnung von hervorragender, aktueller wissenschaftlicher Leistung an der Universität Innsbruck schreibt die Vizerektorin für Forschung im Namen der Stiftung Südtiroler Sparkasse für das Jahr 2022 die „Forschungspreise der Stiftung Südtiroler Sparkasse an der Universität Innsbruck" aus.

Es gelangen 10.000,- Euro zur Ausschreibung. Der Preis wird an zwei bis vier PreisträgerInnen vergeben.

Antragsberechtigt sind:

Habilitierte WissenschaftlerInnen aller Fakultäten der Universität Innsbruck.

Eingereicht werden können:

  1. Bis zu max. drei inhaltlich zusammenhängende, hochkarätige Papers/Aufsätze, als auch Monographien bzw. (Sammel-)Habilitationen. Die einzureichenden Arbeiten müssen im vorletzten Kalenderjahr (d.h. 2020 oder später) publiziert oder eingereicht worden sein
  2. Die Arbeit/en muss/müssen eine Affiliation zur Universität Innsbruck aufweisen.
  3. Bei Gemeinschaftsarbeiten kann ausschließlich der/die hauptverantwortliche AutorIn (ErstautorIn oder corresponding author) im Einvernehmen mit den MitautorInnen einreichen.

 

bewerbungen sind unter Beifügung folgender Angaben/Nachweise einzubringen:

1)

Wissenschaftliche Arbeit(en) (bei Habilitationen bitte sämtliche Gutachten beilegen).

2)

Wissenschaftlicher Abstract (max. 1 A4-Seite in der für das jeweilige Wissenschaftsgebiet üblichen Sprache). Bei zusammenhängenden Arbeiten bitte ein gemeinsames Abstract.

3)

Abstract für Laien verständlich formuliert in ca. 20-25 Sätzen und CV in 5-7 Sätzen in deutscher Sprache als docx-Dokument (wird für die Rede beim Festakt verwendet).

4)

Ausführlicher CV und beruflicher Werdegang für die Begutachtung als pdf-Format; Liste einschlägiger Publikationen des/der Antragstellers/in (als Publikationsnachweis gilt ausschließlich der FLD-Auszug).

5)

Zustimmungserklärung der MitautorInnen bei Papers/Aufsätzen.

6)

Antragsformular

  

Die bewerbung erfolgt über

1. den Eintrag aller Unterlagen (inkl. Beilagen) in die PROJEKTDATENBANK (PDB) unter Verwendung des im Internet erhältlichen Antragsformulars:

https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/2022/ssp-forschungspreis/ausschreibung.html.de

2. eine E-Mail mit der PROJEKTDATENBANKNUMMER an forschungsfoerderung@uibk.ac.at.

bis spätestens

Donnerstag, den 12. Mai 2022

Etwaige Fragen richten Sie bitte an:

Dr. Angelika Hintner, Forschungsförderung & Mentoring, projekt.service.büro, Universität Innsbruck

Tel. 0512/507-34416; E-Mail: forschungsfoerderung@uibk.ac.at

Web: https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/

 

Es wird darauf hingewiesen, dass wissenschaftliche Arbeiten, die bereits von der Universität Innsbruck ausgezeichnet wurden, nicht ein zweites Mal mit einem Preis bedacht werden.

Arbeiten mit einem thematischen Bezug zu Südtirol genießen gegenüber anderen bei gleicher wissenschaftlicher Qualität Vorrang.

Der Forschungspreis der Stiftung Südtiroler Sparkasse kann an ein und dieselbe Person nur einmal vergeben werden.

Die Forschungspreise werden von der Universität Innsbruck im Namen der Stiftung Südtiroler Sparkasse an diejenigen Personen verliehen, die von der Vizerektorin für Forschung der Universität Innsbruck nach internationaler Begutachtung und Vorbereitung durch ein Beratungsgremium vorgeschlagen werden.

Die Zuerkennung des Forschungspreises 2022 erfolgt im Rahmen einer feierlichen Übergabe voraussichtlich im Winter 2022/2023

   

Univ.-Prof. Dr. Ulrike Tanzer

Vizerektorin für Forschung


393. Karriereförderprogramm für begünstigt behinderte und/oder chronisch erkrankte Nachwuchswissenschaftler:innen der Universität Innsbruck 2022

Karriereprogramm zur Schaffung von Chancengleichheit

Um ausgezeichnete begünstigt behinderte Nachwuchswissenschaftler:innen zu fördern und wissenschaftliche Exzellenz zu sichern, schreibt die Universität Innsbruck ein Dissertationsförderprogramm für qualifizierte Forscher:innen aller Fachdisziplinen aus, die ein abgeschlossenes Masterstudium bzw. Diplomstudium vorweisen können und ein Dissertationsstudium anstreben.

Angeboten wird eine Dissertationsstelle (B1/1) in Form eines befristeten Arbeitsvertrages auf 4 Jahre mit 50 % Beschäftigungsausmaß sowie der Aufstockungsmöglichkeit auf 75 % ab Vorliegen der Dissertationsvereinbarung. Die Lehrverpflichtung beträgt je nach Beschäftigungsausmaß 1 bis 2 SSt. pro Semester.

Der/dem Antragsteller:in soll die Möglichkeit geboten werden,

  • sich auf ihr/sein Dissertationsprojekt konzentrieren zu können, um dieses erfolgreich zum Abschluss zu bringen sowie
  • sich in den Forschungsbetrieb der Universität einzubinden und sich auf die Aufgaben einer/s Wissenschaftler:in in Lehre und Forschung vorzubereiten.

Die Universität Innsbruck strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur bewerbung auf. Bei Unterrepräsentation werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

  

bewerbungs- und Vergabebedingungen:

(1)

Antragsberechtigt sind Nachwuchswissenschaftler:innen aller Fachdisziplinen der Universität Innsbruck, die dem Personenkreis der begünstigt Behinderten angehören.

(https://www.sozialministeriumservice.at/Menschen_mit_Behinderung/Ausbildung__Beruf_und_Beschaeftigung/Beguenstigte_Behinderte/Beguenstigte_Behinderte.de.html)

(2)

Eine Dissertationsstelle (B1/1) in Form eines befristeten Arbeitsvertrages auf 4 Jahre mit 50 % Beschäftigungsausmaß sowie der Aufstockungsmöglichkeit auf 75 % ab Vorliegen der Dissertationsvereinbarung (Bruttomindestgehalt monatlich: 1.529,30 Euro) gemäß den Bestimmungen des Kollektivvertrages wird angeboten.

(3)

Die Lehrverpflichtung beträgt je nach Beschäftigungsausmaß 1 bis 2 SSt. pro Semester.

(4)

Die Vergabe erfolgt durch ein Gremium bestehend aus der Vizerektorin für Forschung, dem/der jeweilige/n Dekan:in, einem AKG-Mitglied, dem/der Behindertenbeauftragten sowie der Behindertenvertrauensperson für das wissenschaftliche Personal. Die Vergabe erfolgt gereiht nach der wissenschaftlichen Qualität der vorliegenden Anträge.

(5)

Pro Jahr soll eine Dissertationsstelle vergeben werden. Die Ausschreibung erfolgt im Frühjahr, die Anstellung voraussichtlich im Herbst des laufenden Jahres.

(6)

Für die Einreichung sind vorzulegen:

1    Antragsformular

2    Beschreibung des geplanten Dissertationsprojekts (Einleitung/These, Stand der einschlägigen internationalen Forschung, Projektziele/Hypothesen, Erschließung des wissenschaftlichen Neulands/Bedeutung der zu erwartenden Fortschritte (innovative Aspekte, präzise, klar definiert), Methodik, Arbeits- und Zeitplanung, Kooperationen (national und international), etwaige ethische Aspekte, Verzeichnis der projektrelevanten Literatur, Gesamtlänge 8–12 Seiten)

Zu beachten ist, dass der Projektantrag ein wichtiges Entscheidungskriterium darstellt

3    Abstract (ca. ½ Seite) in deutscher Sprache

4    Empfehlungsschreiben des Dissertationsbetreuers/der Dissertationsbetreuerin

5    Motivationsschreiben

6    Lebenslauf und Publikationsliste (falls vorhanden)

7    Sponsionsbescheid

8    Abschnittszeugnisse des Studiums, auf dem Ihre Dissertation aufbaut

9    Studienblatt und Studienzeitbestätigung (bitte nur 1 Blatt, ist online abrufbar)

10  Unterfertigte Dissertationsvereinbarung (Anmeldung der Dissertation), falls vorhanden

11  Diplomarbeits- oder Masterarbeitsgutachten (falls vorhanden)

12 Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigt Behinderten muss nachgewiesen werden (z.B. mittels Behindertenausweis, Feststellungsbescheid etc.)

Die angeführten Voraussetzungen müssen mit der Einreichung vorliegen!

Bei Fragen können Sie sich gerne an

wenden.

bewerbungen sind unter Verwendung des im Internet unter der Adresse

https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/2022/karrierefoerderprogramm/ausschreibung.html

erhältlichen Antragsformulars bis spätestens

Montag, 09. Mai 2022

per E-Mail an „Forschungsförderung und Mentoring“ unter forschungsfoerderung@uibk.ac.at zu richten.

   

Univ.-Prof. Dr. Ulrike Tanzer

Vizerektorin für Forschung


394. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Vizerektorin der Organisationseinheit Büro VizerektorIn für Forschung hat OR Univ.-Doz. Dr. Peter Goller bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Publikation "Innsbrucker Juristenfakultät im 20. Jahrhundert2" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
       

Univ.-Prof. Dr. Ulrike Tanzer

Vizerektorin der Organisationseinheit Büro VizerektorIn für Forschung


395. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Dekan der Organisationseinheit Katholisch-Theologische Fakultät hat ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Wilhelm Guggenberger bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Koordination Ukraine-Hilfe Fakultät für Theologie" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
       

Univ.-Prof. Mag. Dr. Wilhelm Guggenberger

Dekan der Organisationseinheit Katholisch-Theologische Fakultät


396. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Europarecht und Völkerrecht hat Mag. Mag. Dr. Clara Rauchegger bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "5th Young European Law Scholars Conference 2022" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Werner Schroeder

Leiter der Organisationseinheit Institut für Europarecht und Völkerrecht


397. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Unternehmens- und Steuerrecht hat Univ.-Prof. Dr. Susanne Augenhofer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Class Action Tagung " notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Alexander Schopper

Leiter der Organisationseinheit Institut für Unternehmens- und Steuerrecht


398. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Politikwissenschaft hat assoz. Prof. Mag. Dr. Franz Eder bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Handbuch zur Außenpolitik Österrreichs" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

assoz. Prof. Mag. Dr. Martin Senn

Leiter der Organisationseinheit Institut für Politikwissenschaft


399. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Banken und Finanzen hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Michael Kirchler bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "SFB Innsbruck Winterschool/Summit 2022" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Dr. Jürgen Huber

Leiter der Organisationseinheit Institut für Banken und Finanzen


400. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Strategisches Management, Marketing und Tourismus hat ao. Univ.-Prof. Dr. Kurt Promberger bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Smarter Lives 2022 - wissenschaftliches Forum zur Digitalisierung in der Pflege und Lebensqualität im Alter" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Kurt Matzler

Leiter der Organisationseinheit Institut für Strategisches Management, Marketing und Tourismus


401. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Strategisches Management, Marketing und Tourismus hat Univ.-Prof. Mag. Mag. Dr. Katja Hutter bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihr verantwortlich übertragenen Projekte "Innovation Days SS 2022, Managing Innovation and Change" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Kurt Matzler

Leiter der Organisationseinheit Institut für Strategisches Management, Marketing und Tourismus


402. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Amerikastudien hat Sandra Theresa Tausel bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "New Perspectives in American Studies: Austria's Young Americanists' (AYA) Spring Colloquium and Writing Workshop for Emerging Scholars in American Studies" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
       

Univ.-Prof. Mag. Dr. Christian Quendler

Leiter der Organisationseinheit Institut für Amerikastudien


403. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Romanistik hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Birgit Mertz-Baumgartner bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Transgressions en tous genres" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Dr. Paul Danler

Leiter der Organisationseinheit Institut für Romanistik


404. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Romanistik hat Mag. Dr. Teresa Millesi bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Kulturen im Anthropozän. Eine interdisziplinäre Herausforderung. / Tagungsband" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Dr. Paul Danler

Leiter der Organisationseinheit Institut für Romanistik


405. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Sportwissenschaft hat Martin Niedermeier bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Erfassung der Auswirkungen von Aufenthalten in touristischen Tiroler Regionen auf subjektive Gesundheitsparameter (ATIREG)" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Martin Schnitzer

Leiter der Organisationseinheit Institut für Sportwissenschaft


406. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Mathematik hat Univ.-Prof. Dr. Markus Haltmeier bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Image-guided Diagnosis and Therapy" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Math. Dr. Tim Netzer

Leiter der Organisationseinheit Institut für Mathematik


407. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Theoretische Physik hat Dr. Rick Martinus Wilhelmus van Bijnen bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihm verantwortlich übertragenen Projekte "Efficient Low-Latency Quantum Optimization, High Performance Computer and Quantum Simulator hybrid" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Barbara Kraus

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Theoretische Physik


408. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Astro- und Teilchenphysik hat Alexander Ebenbichler bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "CRIRES high-resolution near-infrared spectroscopy of diffuse interstellar band profiles. Detection of 12 new DIBs in the YJ band and an introduction of a combined ISM sight line and stellar analysis approach " notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Norbert Przybilla

Leiter der Organisationseinheit Institut für Astro- und Teilchenphysik


409. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Geologie hat Univ.-Prof. Dr. Gina Elaine Moseley bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Climate Change The karst Record (KR9)" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Michael Strasser

Leiter der Organisationseinheit Institut für Geologie


410. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Botanik hat assoz. Prof. Mag. Dr. Andreas Holzinger bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Photophysiological investigations of the temperature stress responses of Zygnema spp (Zygnematophyceae) from subpolar and polar habitats (Iceland, Svalbard)" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Dr. Peter Schönswetter

Leiter der Organisationseinheit Institut für Botanik


411. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

      
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Zoologie hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Michael Traugott bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Die DNA des Waldes - Biodiversitätserfassung in Wäldern mittels Umwelt-DANN" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr. Thorsten Schwerte

Leiter der Organisationseinheit Institut für Zoologie


412. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Psychologie hat Dipl.-Ing. Mag. Mag. Markus Canazei bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Plattform für technikgestützte Pflege und Betreuung von zu Hause lebenden Menschen mit Demenz" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Priv.-Doz. Dipl.-Psych. Dr. Thomas Höge-Raisig

Leiter der Organisationseinheit Institut für Psychologie


413. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Allgem., Anorgan. u. Theoret. Chemie hat Univ.-Prof. Dr. Fabian Dielmann bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Synthese einer Carbonsäure und Test eines Katalysators" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Mag. Mag. Dr. Dr. Klaus Liedl

Leiter der Organisationseinheit Institut für Allgem., Anorgan. u. Theoret. Chemie


414. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Architekturtheorie und Baugeschichte hat assoz. Prof. Dr.-Ing. Christiane Weber bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "journée d'étude zum Projekt Engineering Nationality - die Sanierung des Straßburger Münsters aus bautechnischer und kulturwissenschaftlicher Sicht" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dr.-Ing. Klaus Tragbar

Leiter der Organisationseinheit Institut für Architekturtheorie und Baugeschichte


415. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur hat Ass.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Ekkehard Steiner bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Durchführung von QVW-Messungen an K2 Betonschwellen inkl. Auswertungen" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Rauch

Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur


416. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur hat Univ.-Prof. Dr.-Ing. Markus Aufleger bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihm verantwortlich übertragenen Projekte "Beratung Echolotmessung, Machbarkeitsstudie Surfwelle Sillschlucht" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Rauch

Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur


417. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat assoz. Prof. Dipl.-Ing. Dr. Anton Kraler bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Holz-Holz Systemverbindung für den mehrgeschossigen Massivholzbau" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Roman Lackner

Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften


418. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat Univ.-Prof. Dr.-Ing. Jürgen Feix bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihm verantwortlich übertragenen Projekte "Festveranstaltung Innsbrucker Bautage 2022, Festveranstaltung Innsbrucker Bautage 2022 - Sponsoring" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Roman Lackner

Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften


419. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat Dipl.-Ing. Dr. Ralph Timmers bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Entwicklung eines Beultools" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Roman Lackner

Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften


420. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat Dr.-Ing. Fabian Ochs bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihm verantwortlich übertragenen Projekte "Projektmeeting Phase Out am 19./20.5.22 in Graz, Weiterentwicklung einer Split-Wärmepumpe" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Roman Lackner

Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften


421. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Gestaltung hat assoz. Prof. Dipl.-Ing. Andreas Flora bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Urbane Nachverdichtung in Holzbauweise duch Aufstockungen" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Gabriela Seifert-Kavan

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Gestaltung


422. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Mechatronik hat Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Johannes Leichtfried bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Enabling & Efficient Additive Manufacturing Technologies for Refractory Metals - 01.03.2022 bis 30.11.2022" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
      

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Clemens Zierhofer

Leiter der Organisationseinheit Institut für Mechatronik


423. Ausschreibung einer Tenure-Track-Stelle für Islamische Fachdidaktik

Am Institut für Islamische Theologie und Religionspädaogik der Fakultät für LehrerInnenbildung der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck ist eine

Tenure-Track-Stelle

für

Islamische Fachdidaktik

ab sofort zu besetzen.

   

Aufgaben

Diese Tenure-Track-Stelle soll selbstständig im Fach Islamische Fachdidaktik im Bereich Islamische Religionspädagogik Forschung und Lehre betreiben.

Die Forschungsschwerpunkte sollen im Bereich der Islamischen Religions- bzw. Fachdidaktik liegen.

Erwartet wird eine enge Zusammenarbeit mit den Arbeitsbereichen Islamische Religionspädagogik und Islamische Theologie sowie – betreffend die interreligiöse Zusammenarbeit – mit der Katholischen Religionspädagogik und -didaktik. Darüber hinaus ist die Kooperation mit anderen Instituten an der Fakultät und dem Zentrum für Interreligiöse Studien erwünscht.

Die Lehre umfasst die (Mit-)Betreuung von religions- und fachdidaktischen sowie schulpraktischen Lehrveranstaltungen in den Studienrichtungen Islamische Religionspädagogik und dem Unterrichtsfach Islamische Religion sowie die Betreuung von Studierenden inklusive (Mit-)Betreuung von Abschlussarbeiten.

Die Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung gilt als selbstverständlich.

  

Anstellungserfordernisse

  1. Abgeschlossenes, facheinschlägiges Studium mit Promotion im Bereich Islamische Religionspädagogik;
  2. Post-Doc Erfahrung und / oder einschlägige Berufserfahrung;
  3. Einschlägige wissenschaftliche Leistungen über die Dissertation / PhD hinausgehend, dokumentiert insbesondere durch Publikationen in renommierten Publikationsorganen, sowie internationale Sichtbarkeit durch Vorträge;
  4. Erfahrung im interdisziplinären Arbeiten;
  5. Vernetzung im internationalen Forschungskontext;
  6. Mitwirkung in Forschungsprojekten und bei der Einwerbung von Forschungsmitteln;
  7. Ausgeprägte didaktische Fähigkeiten und Erfahrung in der (Mit-)Betreuung von Studierenden und deren wissenschaftlichen Abschlussarbeiten erwünscht;
  8. Praxis als Lehrperson im Unterrichtsfach Islamische Religion an in- oder ausländischen Bildungsinstitutionen (vorzugsweise sowohl in der Primar- als auch in der Sekundarstufe);
  9. Kenntnisse des österreichischen Schul- und Bildungssystems bzw. Bereitschaft, sich in dieses und insbesondere in die laufenden Entwicklungen zur Restrukturierung der LehrerInnenbildung einzuarbeiten;
  10. Team- und Kommunikationsfähigkeit;
  11. Qualifikation zur Führungskraft.

   

Stellenformat

Eine Tenure-Track-Stelle ermöglicht an der Universität Innsbruck eine wissenschaftliche Karriere bis hin zum / zur unbefristeten Universitätsprofessor/in („full professor“).

Der / die erfolgreiche Bewerber/in schließt einen auf 6 Jahre befristeten Arbeitsvertrag auf Basis des Angestelltengesetzes (Beschäftigungsausmaß: 100%) und gleichzeitig eine Qualifizierungsvereinbarung gem. § 27 des Kollektivvertrages für Arbeitnehmer/innen der Universitäten ab und startet seine / ihre Tätigkeit als „Assistenzprofessor/in“.

Nach Erfüllung der Qualifizierungsvereinbarung erfolgt die Entfristung der Stelle und der / die Stelleninhaber/in ist berechtigt, den Titel „assoziierte/r Professor/in“ zu führen.

In der Folge wird eine Professur nach § 99 (4) des Universitätsgesetzes ausgeschrieben, auf welche sich der / die assoziierte/r Professor/in bewerben kann.

  

bewerbungen müssen bis spätestens

16. Mai 2022

an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, Fakultäten Servicestelle, Standort Innrain 52f, A-6020 Innsbruck (fss-innrain52f@uibk.ac.at) eingelangt sein.

Die Leopold-Franzens-Universität Innsbruck strebt eine Erhöhung des Frauenanteiles an und lädt deshalb qualifizierte Frauen zur bewerbung ein. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Für diese Position ist eine Einreihung in die Verwendungsgruppe A2 des Kollektivvertrages für Arbeitnehmer/innen der Universitäten und ein Mindestentgelt von € 4.782,30 / Monat (14-mal) vorgesehen. Nach Erfüllung der Qualifizierungsvereinbarung erhöht sich dieser Betrag auf € 5.175,50 / Monat. Darüber hinaus bietet die Universität zahlreiche attraktive Zusatzleistungen (http://www.uibk.ac.at/universitaet/zusatzleistungen/).

Die bewerbungsunterlagen sollen jedenfalls enthalten: Lebenslauf mit einer Beschreibung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdeganges, Liste der wissenschaftlichen Veröffentlichungen, der Vorträge sowie der sonstigen wissenschaftlichen Arbeiten und Projekte, Beschreibung abgeschlossener, laufender und geplanter Forschungstätigkeiten und die fünf wichtigsten Arbeiten. Forschungs- und Lehrkonzept sowie Entwurf der Qualifizierungsziele, welche der / die Bewerber/in auf dieser Stelle erreichen will. Diese sind beim Hearing zu erläutern und stellen in weiterer Folge den Ausgangspunkt für die Verhandlung zur Qualifizierungsvereinbarung dar.

Die bewerbungsunterlagen sind jedenfalls digital (CD, E-Mail usw.) beizubringen. Die Papierform ist optional.

Laufende Informationen über den Stand des Verfahrens finden Sie unter: https://www.uibk.ac.at/fakultaeten-servicestelle/standorte/innrain52f/berufungen/

   

Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Tilmann Märk

Rektor


424. Ausschreibung der Stelle einer / eines Universitätsprofessorin / Universitätsprofessors für Aktive Mobilität: Bewegung in Freizeit und Alltag (BMK Stiftungsprofessur Aktive Mobilität: Bewegung in Freizeit und Alltag)

Am Institut für Sportwissenschaft der Fakultät für Psychologie und Sportwissenschaft der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck ist die Stelle einer / eines

Universitätsprofessorin / Universitätsprofessors

für

Aktive Mobilität: Bewegung in Freizeit und Alltag

(BMK Stiftungsprofessur Aktive Mobilität: Bewegung in Freizeit und Alltag)

gemäß § 98 UG zu besetzen. Das privatrechtliche Arbeitsverhältnis auf Basis des Angestelltengesetzes wird mit der Universität unbefristet eingegangen. Das Beschäftigungsausmaß beträgt 100 %.

Es handelt sich um eine Stiftungsprofessur gefördert durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK).

   

Aufgaben

Vertretung des Bereichs „Aktive Mobilität: Bewegung in Freizeit und Alltag“ in Forschung und Lehre. Die Forschungsschwerpunkte sollen in der interdisziplinären Mobilitätsforschung, insbesondere im Bereich der Förderung aktiver Mobilitätsformen und der damit verbundenen Bewegung in Freizeit und Alltag an der Schnittstelle von Gesundheit, Klima und Wirtschaft (insbesondere Tourismus), liegen.

Gesucht wird eine herausragende Persönlichkeit, die im Bereich der aktiven Mobilität in mindestens einem der Forschungsfelder „Sport, Bewegung und Gesundheit“, „Mobilität und Verkehr“ oder „Wirtschaft und Gesellschaft“ bereits über Erfahrungen durch einschlägige, auch internationale, Publikationen in anerkannten Organen, darunter solche mit Peer Review, verfügt, und die Bereitschaft zeigt, diesen interdisziplinären Forschungsbereich weiter auszubauen.

Die enge Zusammenarbeit mit den Arbeitsbereichen „Sportökonomie“, „Sportpsychologie“, „Leistungsphysiologie und Prävention“, „Neurophysiologie der Bewegung“ sowie „Biomechanik“ in den fakultären Forschungsschwerpunkten „Gesundheit und Prävention über die Lebensspanne“ und „Alpinsport“ sowie die Mitwirkung im fakultätsübergreifenden Forschungsschwerpunkt „Tourismus und Freizeit“, insbesondere auch in enger Zusammenarbeit mit dem Arbeitsbereich „Intelligente Verkehrssysteme“, wird erwartet und soll in der bewerbung dargestellt werden. Zudem sollte eine Kooperation mit der öffentlichen Hand bzw. der Wirtschaft aufgebaut werden, insbesondere auch mit den Institutionen, die bereits als Förderinnen / Förderer und Unterstützerinnen / Unterstützer der Stiftungsprofessur aufgetreten sind bzw. noch durch die Professur gewonnen werden können. Wünschenswert sind Projekterfahrungen mit Praxisbezug.

In der Lehre soll der Bereich „Aktive Mobilität: Bewegung in Freizeit und Alltag“ mit dem Schwerpunkt „Entwicklung und Implementation von aktiver Mobilität als klima- und gesundheitsförderliche Bewegung“ in den einschlägigen Studienangeboten der Fakultät für Psychologie und Sportwissenschaft abgedeckt werden. Darüber hinaus wird eine Beteiligung an geeigneten Bachelor- und Masterprogrammen anderer Fakultäten sowie die Initiative und Mitarbeit in der Planung und Umsetzung eines fakultätsübergreifenden Master-Studiums „Active Mobility“ vorausgesetzt.

Eine persönliche Einbindung in der akademischen Selbstverwaltung wie in Arbeitsgruppen auf Instituts- und Fakultätsebene stellen einen weiteren fixen Bestandteil dieser Professur dar.

   

Anstellungserfordernisse

  1. Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung;
  2. einschlägige Lehrbefugnis (Habilitation) oder gleichzuhaltende Leistung;
  3. Forschungserfahrung im Bereich der aktiven Mobilität in einem oder mehreren der Bereiche: „Sport, Bewegung und Gesundheit“; „Mobilität und Verkehr“; „Wirtschaft und Gesellschaft“
  4. Publikationen in führenden internationalen referierten Fachzeitschriften;
  5. ausgewiesene Kompetenz in sozial-, sport-, wirtschafts- und/oder verkehrswissenschaftlichen Methoden;
  6. Nachweis der Einbindung in die internationale Forschung durch facheinschlägige internationale Publikationen, Kontakte und Erfahrungen;
  7. interdisziplinäres Arbeiten vorzugsweise in den Bereichen Wirtschaftswissenschaften (insbesondere Tourismus), Sport-, Mobilitäts- oder Gesundheitswissenschaften;
  8. Erfahrung in der Einwerbung und Verwaltung von Forschungsmitteln;
  9. ausgeprägte didaktische Fähigkeiten;
  10. Qualifikation zur Führungskraft;
  11. die Fähigkeit, Lehrveranstaltungen mittelfristig auf Deutsch und Englisch abzuhalten.

   

bewerbungen müssen bis spätestens

19. Mai 2022

an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, Fakultäten Servicestelle, Standort Innrain 52f, A-6020 Innsbruck (fss-innrain52f@uibk.ac.at) sein.

Die Leopold-Franzens-Universität Innsbruck strebt eine Erhöhung des Frauenanteiles an und lädt deshalb qualifizierte Frauen zur bewerbung ein. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Für diese Position ist eine Einreihung in die Verwendungsgruppe A1 des Kollektivvertrages für Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer der Universitäten und ein Mindestentgelt von
€ 5.437,70/Monat (14 Mal) vorgesehen. Ein in Abhängigkeit von Qualifikation und Erfahrung höheres Entgelt und die Ausstattung der Professur sind Gegenstand von Berufungsverhandlungen. Darüber hinaus bietet die Universität zahlreiche attraktive Zusatzleistungen (http://www.uibk.ac.at/universitaet/zusatzleistungen/).

Die bewerbungsunterlagen sollen jedenfalls enthalten: Lebenslauf mit einer Beschreibung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdeganges; Liste der wissenschaftlichen Veröffentlichungen, der Vorträge sowie der sonstigen wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Arbeiten und Projekte, inklusive der Drittmittelprojekte; Beschreibung abgeschlossener, laufender und geplanter Forschungstätigkeiten; die fünf wichtigsten Arbeiten; ein Forschungs- und Lehrkonzept und eine Auflistung der bisher abgehaltenen Lehrveranstaltungen. Die bewerbungsunterlagen sind jedenfalls digital (CD, E-Mail usw.) beizubringen. Die Papierform ist optional.

Laufende Informationen über den Stand des Verfahrens finden Sie unter:

https://www.uibk.ac.at/fakultaeten-servicestelle/standorte/innrain52f/berufungen/

   

Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Tilmann Märk

Rektor


425. Ausschreibung der Stelle einer/eines Universitätsprofessorin/ Universitätsprofessors für Allgemeine Mikrobiologie

Am Institut für Mikrobiologie der Fakultät für Biologie der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck ist die Stelle einer/eines

Universitätsprofessorin/Universitätsprofessors

für

Allgemeine Mikrobiologie

gemäß § 98 UG zu besetzen. Das privatrechtliche Arbeitsverhältnis auf Basis des Angestelltengesetzes wird mit der Universität unbefristet eingegangen. Das Beschäftigungsausmaß beträgt 100%.

   

Aufgaben

Vertretung des Faches „Allgemeine Mikrobiologie“ mit dem Schwerpunkt Prokaryota in Forschung und Lehre. Die Schwerpunkte sollen im Bereich der naturwissenschaftlichen Fragestellungen zu Bacteria und/oder Archaea liegen,

Lehre im Rahmen der von der Fakultät für Biologie angebotenen Studien und Betreuung von Abschlussarbeiten,

Einwerbung von Drittmitteln,

aktive Teilnahme an universitären Forschungsschwerpunkten insbesondere dem Forschungsschwerpunkt „Alpiner Raum“ oder dem fakultären Forschungszentrum „Umweltforschung und Biotechnologie“,

aktive Beteiligung in der akademischen Selbstverwaltung.

   

Anstellungserfordernisse

  1. Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung;
  2. einschlägige Lehrbefugnis (Habilitation) oder gleichzuhaltende Leistung;
  3. ausgewiesene Expertise in Allgemeiner Mikrobiologie; die Forschungsschwerpunkte sollen im Kontext der naturwissenschaftlich/biologischen Fragestellungen zu Prokaryota (Bacteria und/oder Archaea) liegen;
  4. facheinschlägige Publikationen in führenden internationalen referierten Fachzeitschriften;
  5. Einbindung in die internationale Forschung;
  6. facheinschlägige Mobilitätserfahrung;
  7. Erfahrung in der Einwerbung und Verwaltung von Forschungsmitteln;
  8. ausgeprägte didaktische Fähigkeiten und Erfahrung mit der Abhaltung eigenständiger Lehre;
  9. Qualifikation zur Führungskraft.

Die bewerbungsunterlagen müssen jedenfalls enthalten:

  1. Motivationsschreiben,
  2. Lebenslauf mit einer Beschreibung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdeganges, inklusive Angaben zum derzeitigen Anstellungsverhältnis,
  3. ORCID iD und ResearcherID,
  4. Liste der wissenschaftlichen Veröffentlichungen, der Vorträge (mit Information über eingeladene Plenarvorträge bei internationalen Konferenzen) sowie der sonstigen wissenschaftlichen Arbeiten,
  5. die fünf wichtigsten Publikationen,
  6. Liste der selbständig eingeworbenen Drittmittel,
  7. Beschreibung abgeschlossener und laufender Forschungstätigkeiten (max. 2 Seiten),
  8. Konzept zur geplanten Forschungs- und Lehrtätigkeit (max. 2 Seiten).

Die bewerbungsunterlagen sind digital in englischer Sprache (per e-Mail, in einem File im PDF-Format) einzureichen.

   

bewerbungen müssen bis spätestens

9. Mai 2022

in elektronischer Form an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, Fakultäten Servicestelle, Standort Technikerstraße 17, A-6020 Innsbruck (fss-technik@uibk.ac.at) eingelangt sein.

Die Leopold-Franzens-Universität Innsbruck strebt eine Erhöhung des Frauenanteiles an und lädt deshalb qualifizierte Frauen zur bewerbung ein. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Für diese Position ist eine Einreihung in die Verwendungsgruppe A1 des Kollektivvertrages für Arbeitnehmer/innen der Universitäten und ein Mindestentgelt von € 5.437,70/Monat (14 mal) vorgesehen. Ein in Abhängigkeit von Qualifikation und Erfahrung höheres Entgelt und die Ausstattung der Professur sind Gegenstand von Berufungsverhandlungen. Darüber hinaus bietet die Universität zahlreiche attraktive Zusatzleistungen (http://www.uibk.ac.at/universitaet/zusatzleistungen/).

Die Leopold-Franzens-Universität Innsbruck erwartet von fremdsprachigen Kandidatinnen und Kandidaten, innerhalb von drei Jahren ausreichende Sprachkenntnisse zu erwerben, um deutschsprachige Lehre durchführen und an Kommissionen teilnehmen zu können.

Informationen über den laufenden Stand des Verfahrens finden Sie unter: https://www.uibk.ac.at/fakultaeten-servicestelle/standorte/technikerstrasse/berufung/.

Für Auskünfte steht das Büro des Dekans der Fakultät für Biologie (Dekanat-Biologie@uibk.ac.at) sowie die Vorsitzende der Berufungskommission, Sigrid Neuhauser (sigrid.neuhauser@uibk.ac.at) zur Verfügung.

     

Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Tilmann Märk

Rektor


426. Ausschreibung der Stelle einer/eines Universitätsprofessorin / Universitätsprofessors für Empirisches Software Engineering

Am Institut für Informatik der Fakultät für Mathematik, Informatik und Physik der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck ist die Stelle einer/eines

Universitätsprofessorin/Universitätsprofessor

für

Empirisches Software Engineering

zu besetzen. Es handelt sich um eine Professur gemäß § 99 Abs. 4 UG. Das privatrechtliche Arbeitsverhältnis auf Basis des Angestelltengesetzes wird mit der Universität unbefristet eingegangen. Das Beschäftigungsausmaß beträgt 100%. Diese Stelle ist nur für Assoziierte Professorinnen und Assoziierte Professoren (§ 27 KV) der Universität Innsbruck vorgesehen.

   

Aufgaben

Die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber soll das Fach Empirisches Software Engineering in Forschung und Lehre vertreten. Mögliche Forschungsthemen umfassen Methodik und Durchführung von empirischen Studien im Software Engineering und datengetriebene Methoden in der Softwarequalitätssicherung. Es wird erwartet, dass die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber dazu entsprechende außerordentliche Leistungen vorweisen und vielversprechende Ideen für ihre/seine zukünftigen Forschungsaktivitäten darlegen kann.

Die Zusammenarbeit mit verschiedenen Arbeitsgruppen am Institut für Informatik, an der Fakultät und/oder fakultätsübergreifend wird erwartet. Intensive bestehende Kooperationen mit Partnerinnen/Partnern an verschiedenen nationalen und internationalen Spitzenforschungsinstitutionen und der Industrie sind erwünscht.

Die Lehre umfasst die Betreuung von Lehrveranstaltungen im gesamten Bereich der Informatik, mit einem Schwerpunkt im Software Engineering.

Die Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung gilt als selbstverständlich.

    

Anstellungserfordernisse

I. Die assoziierte Professorin oder der assoziierte Professor muss

  1. Nach ihrem oder seinem letzten Qualifikationsschritt herausragende Forschungsleistung erbracht haben,
  2. Sich in der forschungsgeleiteten Lehre durch didaktisch sehr gute Leistungen, eine vertiefte Theorien- und Methodenreflexion sowie die Förderung der Studierenden und des akademischen Nachwuchses bewährt haben,
  3. Sich in die akademische Selbstverwaltung eingebracht haben und
  4. Über ein hohes Ausmaß an Sozialkompetenz verfügen.

II. (1) Die unter I.1. genannte Bedingung liegt vor, wenn folgende Kriterien erfüllt werden:

  1. Mehrere Publikationen als Hauptautorin oder Hauptautor in führenden nationalen und internationalen Fachzeitschriften oder vergleichbar reputierten fachrelevanten Publikationsorganen sowie
  2. Mehrere eingeladene Vorträge auf nationalen und internationalen Tagungen.

(2) Darüber hinaus muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt werden:

  1. Ruf an eine andere Universität bzw. Listenplätze im Rahmen von Berufungsverfahren
  2. Gast- oder Vertretungsprofessuren
  3. Wissenschaftliche Auszeichnungen
  4. Erfolgreiche Einwerbung kompetitiver Forschungsmittel.

III. Die unter I.2. genannte Bedingung liegt bei überzeugend positiver Lehrevaluation von mindestens vier Lehrveranstaltungen vor.

IV. Die unter I.3. genannte Bedingung liegt jedenfalls bei einer der folgenden Funktionen vor:

  1. Mitgliedschaft im Fakultätsrat bzw. im Institutsbeirat
  2. Mitgliedschaft im Senat und in vom Senat eingesetzten Kommissionen
  3. Leitung von Organisationseinheiten (Fakultäten, Institute, Forschungsschwerpunkte, Forschungsplattformen) und Arbeitsbereichen
  4. Leitung von Forschungszentren.

   

bewerbungen müssen bis spätestens

27. April 2022

an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, Fakultäten Servicestelle, Standort Technikerstraße 17, A-6020 Innsbruck (fss-technik@uibk.ac.at) eingelangt sein.

Die Leopold-Franzens-Universität Innsbruck strebt eine Erhöhung des Frauenanteiles an und lädt deshalb qualifizierte Frauen zur bewerbung ein. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Die bewerbungsunterlagen sollen jedenfalls enthalten: Lebenslauf mit einer Beschreibung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdeganges; Liste der wissenschaftlichen Veröffentlichungen, der Vorträge sowie der sonstigen wissenschaftlichen Arbeiten und Projekte, inklusive der Drittmittelprojekte; Beschreibung abgeschlossener, laufender und geplanter Forschungstätigkeiten und die fünf wichtigsten Arbeiten. Die bewerbungsunterlagen sind jedenfalls digital (CD, E-Mail usw.) beizubringen. Die Papierform ist optional.

Für diese Position ist eine Einreihung in die Verwendungsgruppe A1 des Kollektivvertrages für Arbeitnehmer/innen der Universitäten und ein Mindestentgelt von € 5.437,70/Monat (14 mal) vorgesehen.

Nähere Informationen zum Institut für  Informatik finden Sie unter:

https://www.uibk.ac.at/informatik/

    

Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Tilmann Märk

Rektor


427. Ausschreibung der Stelle einer/eines Universitätsprofessorin/Universitätsprofessors für Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Trauma und Konflikt

Am Institut für Psychosoziale Intervention und Kommunikationsforschung der Fakultät für Bildungswissenschaften der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck ist die Stelle einer/eines

Universitätsprofessorin/Universitätsprofessors

für

Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Trauma und Konflikt

zu besetzen. Es handelt sich um eine Professur gemäß § 99 Abs. 4 UG. Das privatrechtliche Arbeitsverhältnis auf Basis des Angestelltengesetzes wird mit der Universität unbefristet eingegangen. Das Beschäftigungsausmaß beträgt 100%. Diese Stelle ist nur für Assoziierte Professorinnen und Assoziierte Professoren (§ 27 KV) der Universität Innsbruck vorgesehen.

   

Aufgaben

Von der Bewerberin/vom Bewerber wird erwartet, dass sie/er im Bereich der Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Konflikt, Trauma und Gewalt forscht, lehrt und den wissenschaftlichen Nachwuchs fördert.

Forschung und Lehre im Fach Erziehungswissenschaft sollen insbesondere in den Bereichen von Bildungs-, Entwicklungs- und Professionalisierungsprozessen mit einem besonderen Augenmerk auf Konflikt- und Traumaforschung angesiedelt und transdisziplinär ausgelegt sein. Besondere Berücksichtigung sollen darüber hinaus Fragen der Bedeutung von Bildung für die Transformation nach signifikanten Krisen und umgekehrt die Erschwernis von Bildungsprozessen durch zentrale Erfahrungen von Konflikt und Trauma erfahren.

Daneben wird ein Schwerpunkt auf die Entwicklung von Methoden für Bildungsprozesse zur Eingrenzung der Erfahrung von Trauma und Gewalt sowohl in Hinblick auf individuelle als auch kollektive Dynamiken ausgerichteter Fragestellungen erwartet.

Die Zusammenarbeit mit dem Lehr- und Forschungsbereich „Konflikt – Trauma – Gewalt“ sowie die Mitwirkung im Forschungsschwerpunkt „Kulturelle Begegnungen – Kulturelle Konflikte“ wird erwartet.

Die Lehre umfasst Lehrveranstaltungen in den Studienrichtungen B.A. Erziehungswissenschaft, M.A. Erziehungs- und Bildungswissenschaft, Ph.D Erziehungs- und Bildungswissenschaft sowie die Betreuung von wissenschaftlichen Qualifizierungs- und Abschlussarbeiten in den genannten Studien.

Die Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung gilt als selbstverständlich.

   

Anstellungserfordernisse

I. Die assoziierte Professorin oder der assoziierte Professor muss

  1. Nach ihrem oder seinem letzten Qualifikationsschritt herausragende Forschungsleistung erbracht haben,
  2. Sich in der forschungsgeleiteten Lehre durch didaktisch sehr gute Leistungen, eine vertiefte Theorien- und Methodenreflexion sowie die Förderung der Studierenden und des akademischen Nachwuchses bewährt haben,
  3. Sich in die akademische Selbstverwaltung eingebracht haben und
  4. Über ein hohes Ausmaß an Sozialkompetenz verfügen.


II. (1) Die unter I.1. genannte Bedingung liegt vor, wenn folgende Kriterien erfüllt werden:

  1. Mehrere Publikationen als Hauptautorin oder Hauptautor in führenden nationalen und internationalen Fachzeitschriften oder vergleichbar reputierten fachrelevanten Publikationsorganen sowie
  2. Mehrere eingeladene Vorträge auf nationalen und internationalen Tagungen.

(2) Darüber hinaus muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt werden:

  1. Ruf an eine andere Universität bzw. Listenplätze im Rahmen von Berufungsverfahren
  2. Gast- oder Vertretungsprofessuren
  3. Wissenschaftliche Auszeichnungen
  4. Erfolgreiche Einwerbung kompetitiver Forschungsmittel.

III. Die unter I.2. genannte Bedingung liegt bei überzeugend positiver Lehrevaluation von mindestens vier Lehrveranstaltungen vor.

IV. Die unter I.3. genannte Bedingung liegt jedenfalls bei einer der folgenden Funktionen vor:

  1. Mitgliedschaft im Fakultätsrat bzw. im Institutsbeirat
  2. Mitgliedschaft im Senat und in vom Senat eingesetzten Kommissionen
  3. Leitung von Organisationseinheiten (Fakultäten, Institute, Forschungsschwerpunkte, Forschungsplattformen) und Arbeitsbereichen
  4. Leitung von Forschungszentren.

   

bewerbungen müssen bis spätestens

28. April 2022

an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, Fakultäten Servicestelle, Standort Innrain 52f, A-6020 Innsbruck (fss-innrain52f@uibk.ac.at) eingelangt sein.

Die Leopold-Franzens-Universität Innsbruck strebt eine Erhöhung des Frauenanteiles an und lädt deshalb qualifizierte Frauen zur bewerbung ein. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Die bewerbungsunterlagen sollen jedenfalls enthalten: Lebenslauf mit einer Beschreibung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdeganges; Liste der wissenschaftlichen Veröffentlichungen, der Vorträge sowie der sonstigen wissenschaftlichen Arbeiten und Projekte, inklusive der Drittmittelprojekte; Beschreibung abgeschlossener, laufender und geplanter Forschungstätigkeiten und die fünf wichtigsten Arbeiten. Die bewerbungsunterlagen sind jedenfalls digital (CD, E-Mail usw.) beizubringen. Die Papierform ist optional.

Für diese Position ist eine Einreihung in die Verwendungsgruppe A1 des Kollektivvertrages für Arbeitnehmer/innen der Universitäten und ein Mindestentgelt von € 5.437,70/Monat (14 mal) vorgesehen.

   

Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Tilmann Märk

Rektor


428. Ausschreibung einer externen Einrichtung: Senior Scientist am Institut für Kunst und Architektur an der Akademie der bildenden Künste Wien

Logo - Akademie der bildenden Künste Wien

An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung

Senior Scientist
am Institut für Kunst und Architektur im halben Beschäftigungsausmaß ab 09.05.2022 befristet auf drei Jahre.

Die Architekturausbildung am IKA beruht auf einer interagierenden Struktur aus fünf Plattformen, die je einem spezifischen Schwerpunkt gewidmet sind. Diese fünf Plattformen sind: Analoge Digitale Produktion (ADP), Tragkonstruktion Material Technologie (CMT), Ökologie Nachhaltigkeit Kulturelles Erbe (ESC), Geschichte Theorie Kritik (HTC), Geographie Landschaften Städte (GLC).

  

Aufgabenbereiche

  • Konzeption, Koordination und Umsetzung von Publikationen, Dokumentationen sowie Ausstellungen von Projekten und Forschung des Instituts für Kunst und Architektur
  • Organisations- und Verwaltungsaufgaben im künstlerisch/wissenschaftlichen Bereich

   

Anstellungsvoraussetzungen

  • abgeschlossenes Diplom- bzw. Masterstudium der Architektur oder eine für die Verwendung in Betracht kommende und dem Diplom/Master gleich zu wertende Befähigung im Fach Architektur
  • sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse
  • IT-Kenntnisse: Text- und Bildbearbeitungs- sowie Layoutprogramme; Fähigkeiten zur Erstellung und Betreuung von Web Content sowie filmischer und fotografischer Dokumentation

   

Gewünschte Qualifikationen

  • die Fähigkeit komplexe architektonische Themen in ihrer gesellschaftlichen, methodischen und technischen Dimension zu erfassen und zu vermitteln
  • Erfahrung in der Umsetzung von Publikationen, z.B. in der Zusammenarbeit mit Grafikbüros und Lektorat
  • Erfahrung in Antragstellung und Durchführung von Forschungsprojekten
  • Erfahrung in Architekturentwurf
  • soziale Kompetenzen und Teamfähigkeit
  • Bereitschaft und Fähigkeit, organisatorische Aufgaben zu übernehmen und selbstständig zu agieren
  • Gender- und diskriminierungskritische Kompetenz bzw. die Bereitschaft sich diese Kompetenzen aktiv anzueignen und selbstständig zu erweitern

  

Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe B1 beträgt derzeit Euro 1.529,3 bei einem Beschäftigungsausmaß von 20 Wochenstunden.

Interessent_innen bewerben sich bitte bis 08.04.2022 unter: www.akbild.ac.at/jobs

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

   

Diellza Ndreshaj, BA

Rechts- und Personalabteilung

Akademie der bildenden Künste Wien


429. Ausschreibung einer externen Einrichtung: Systemadeministrator_in an der Akademie der bildenden Künste Wien

Logo - Akademie der bildenden Künste Wien

An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung

Systemadministrator_in
im vollen Beschäftigungsausmaß zum ehestmöglichen Zeitpunkt.

Das Team des Zentralen Informatikdienstes ist der interne IT-Dienstleister der Akademie der bildenden Künste Wien. Wir sorgen für den Betrieb und die laufende Weiterentwicklung der IT-Infrastruktur und unterstützen die Angehörigen der Universität mit Services rund um IT und Digitalisierung. Dabei lebt die Akademie eine Kultur von Diversität und Gleichberechtigung in allen Bereichen.

   

Aufgabenbereiche

  • Installation, Konfiguration, Weiterentwicklung und laufender Betrieb der Serverlandschaft und Netzwerk-Infrastruktur (Cisco), Storagesysteme und IT-Systeme, unter Berücksichtigung aktueller sicherheitstechnischer Anforderungen

    

Anstellungsvoraussetzungen

  • facheinschlägige Ausbildung (FH-, Universitäts-, HTL-Absolvent_in oder vergleichbare Praxis)
  • mehrjährige Erfahrung mit Serveradministration (Schwerpunkt Linux), VMware- Umgebungen und dem Betrieb von IT-Systemen
  • Grundkenntnisse von Datenbanken und Storagesystemen
  • Basiswissen im Security Bereich
  • Erfahrung im Betrieb von Netzwerktechnologien (Cisco erforderlich)
  • gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

  

Gewünschte Qualifikation

  • selbstständige Arbeitsweise, Genauigkeit und Verlässlichkeit
  • Kommunikations- und Problemlösungskompetenz
  • Lernbereitschaft und Fähigkeit zur Teamarbeit
  • Gender- und diskriminierungskritische Kompetenz

  

Unser Angebot

  • vielfältiges und spannendes Aufgabengebiet
  • Mitarbeit in einem kollegialen, unterstützenden und lösungsorientierten Team
  • Gestaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten
  • Weiterbildungsoptionen

   

Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe IVa beträgt derzeit Euro 2.791,4. Die Bereitschaft zur KV-Überzahlung ist vorhanden.

Interessent_innen bewerben sich bitte bis 22.04.2022 unter: www.akbild.ac.at/jobs

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

   

Diellza Ndreshaj, BA

Rechts- und Personalabteilung

Akademie der bildenden Künste Wien


430. Ausschreibung einer externen Einrichtung: Universitätsprofessur am Institut für Kunst und Architektur der Akademie der bildenden Künste Wien

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An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung

Universitätsprofessur
gem. § 99 Universitätsgesetz 2002 für Architekturtheorie und Architekturentwurf am Institut für Kunst und Architektur (IKA) im vollen Beschäftigungsausmaß ab 01.10.2022 für zwei Jahre.

Die Architekturausbildung am IKA beruht auf einer interagierenden Struktur aus fünf Plattformen, die je einen spezifischen Schwerpunkt bilden. Diese fünf Plattformen sind: Analoge Digitale Produktion (ADP), Tragkonstruktion Material Technologie (CMT), Ökologie Nachhaltigkeit Kulturelles Erbe (ESC), Geschichte Theorie Kritik (HTC), Geographie Landschaften Städte (GLC).

   

Anstellungsvoraussetzungen

  • Qualifikation als Architekt_in oder Architekturtheoretiker_in mit einem entsprechenden abgeschlossenen österreichischen oder gleichwertigem ausländischen Hochschulabschluss auf PhD-Niveau in Architektur oder Nachweis einer der Verwendung entsprechenden gleichwertigen akademischen Qualifikation durch internationale Publikations-, Vortrags- und Forschungstätigkeit
  • Nachweis einer international anerkannten hochqualifizierten wissenschaftlichen oder künstlerisch-wissenschaftlichen Position im Bereich Architekturtheorie und/oder Architekturgeschichte
  • universitäre Lehrerfahrung im Bereich der oben genannten Plattform Geschichte Theorie Kritik (HTC), welche auch Entwurfsbetreuung umfasst
  • ausgezeichnete Englisch- und/oder Deutschkenntnisse
  • Gender- und diskriminierungskritische Kompetenz die Bereitschaft sich diese Kompetenzen aktiv anzueignen und selbstständig zu erweitern

   

Gewünschte Qualifikationen

  • außerordentliche Kenntnisse und Leistungen in Architekturtheorie, sowie die Fähigkeit, diese mit der entwerferischen Tätigkeit der Studierenden zu verbinden
  • Expertise im Bereich Architekturentwurf mit Schwerpunkt Architekturtheorie, Architektur- und Stadtgeschichte

   

Zur Lehrverpflichtung gehören Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 14 Unterrichtsstunden pro Woche.

Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe A1 beträgt derzeit Euro 5.437,7.

Die bewerbung sollte einen detaillierten Lebenslauf, Referenzprojekte, eine Beschreibung der Lehransätze des_der Bewerber_in, Beschreibungen bisheriger Lehrveranstaltungen mit exemplarischen Studierendenarbeiten sowie die Beschreibung eines Forschungsschwerpunktes enthalten.

Im Rahmen des bewerbungsverfahrens wird es ein öffentliches Hearing der ausgewählten Kandidat_innen geben.

Interessent_innen bewerben sich bitte bis 13.05.2022 unter: www.akbild.ac.at/jobs

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die bewerbung von Menschen mit Behinderungen.

Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

    

Diellza Ndreshaj, BA

Rechts- und Personalabteilung

Akademie der bildenden Künste Wien


431. Hinweis zur Ausschreibung von Stellen des wissenschaftlichen und künstlerischen Universitätspersonals sowie von Stellen des allgemeinen Universitätspersonals

Die Ausschreibung von Stellen der Universität Innsbruck erfolgt nicht mehr über diesen Teil des Mitteilungsblatts, sondern kann im Karriereportal der Universität Innsbruck jeweils unter der betreffenden Stellenbezeichnung (Chiffre) abgerufen werden: http://orawww.uibk.ac.at/public_prod/owa/karriereportal.home

   

Für die Redaktion:

Mag. Johannes Weber


 

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