Transkription:
Es ist bereits das vierte Monath, daß das gesammte Lehrpersonale der hohen Schule sowohl als des Gimnasiums an ihrer Besoldung keinen Kreutzer bezogen hat, ungeacht dessen doch erstern, obschon meistens nur, ausser ihrer Besoldung mittellose Inngehäusen [?] ins Mitleid der Einquartierungen, des Schantzenabgrabens vielfältig gezohen und so bereits des unentbehrlichen Nothpfennigs entblöset worden sind. Obschon nun gerade gegenwärtige Martini Zeit ergiebigere Zuflüsse für die Gefälle des Studien Fondes, und so wenigst einige Aushülfe fir die bedürftigen Lehrer erwarten laset; so wird doch nichts geschehen, wenn die Administration nicht alles Ernstes zur Einbringung verhalten, und hier die FondsCuratel in der Person des Herrn von Prew [?] wieder hergestellt wird.
Schreiben Prorektor Isser an das kgl. bayer. Generalkommissariat des Innkreises v. 11. November 1809 (Konzept). UAI, Rektorat 1808 – 1810.
Es ist bereits das 5.te Monat, daß die Professoren d hiesigen königl. Universität keine Besoldung mehr erhalten haben. Indessen haben sie doch
1.mo das abgewichene Lehrjahr trotz allen widrigen Stürmen im Unterricht d Jugend muthvoll ausgeharret,
2.do das heurige auf höhern Befehl eben so dienstbeflissen begonnen und setzen es mit dem nämlichen rühmlichen Eifer fort, indeß doch
3.tio die wenigsten derselben mit eignen Mitteln od andern erleichternden Zuflüssen versehen sind;
4.to es kann d hohen königl. Hofkommission das immerwährende Steigen des Preises d nothwendigsten Bedürfnisse nicht entgehen,
5.to dazu kömmt noch die kostspielige Einquartierung und andere Kriegslasten, mit welchen die meisten derselben auch ohne Hauseigenthümer zu sein gedrückt sind.
Aus diesen ebenso wahren als richtigen Gründen erlaubet sich d akademische Senat unterthänig gehorsamst zu bitten, die königl. Hofkommission wolle hochgnädig geruhen, an den Kommissär des Stiftungsfond H. von Michaeler den hohen Auftrag zu erlassen, daß derselbe die verfallenen Revenüen [?] des Universitätsfond ehestens einbringlich machen, und zur Betheilung des Universitäts Personals verwenden wolle. In pflichtschuldigster Unterthänigkeit geharret der akademische Senat
Innsbruck den 15.ten Xber 1809.
Schreiben Senat an die kgl. bayer. Hofkommission v. 15. Dezember 1809 (Konzept). UAI, Rektorat 1808 – 1810.
Da S.M. unser allergnädigster Kaiser die monatliche Bezahlung aller Beamten anzuordnen geruhet haben, so muß den k.k. Professoren des Lyceums der zweymonatliche Rückstand ihrer Besoldungen schmerzen. Das prov. k.k. Lyceal Rektorat überzeugt, daß Nahrungssorgen mit der zum lehramte nothwendigen Heiterkeit des Gemüths unverträglich sind, findet sich verpflichtet, das hochlöbl. k.k. Landesgubernium zu bitten, solche Maßregeln zu treffen, wodurch den Professoren in Zukunft die monatliche Besoldung richtig zufliessen dürfte. Denn man hat zu hohe Begriffe von der Gerechtigkeit der hohen Landesstelle, als daß die Professoren die Nachläßigkeit der Administration in Eintreibung ihrer Rückstände büßen sollen.
Ad Gubernium 16. März 1816 (Konzept). UAI, Rektorat 1814 – 1816.
Bei Wiedereröffnung der Universität 1792 betrugen die höchsten Professorengehälter 1000 fl (bei drei von fünf Juristen und einem von sechs Medizinern), Geistliche erhielten 500 fl. In der bayerischen Bestandsaufnahme von 1807 wurde festgehalten, dass die Professoren so schlecht bezahlt seien, dass sie sich keinen ausgebreiteten gesellschaftlichen Verkehr leisten könnten, meist auch die Lehrbücher nicht kauften sondern entlehnten, und die Stellen für renommierte auswärtige Gelehrte daher unattraktiv seien.
Gehaltsanpassungen bei Geldentwertungen sind nicht festzustellen. Es ist heute kaum mehr nachvollziehbar, wie sich gerade in Kriegszeiten – und die Zeit von 1792 bis zum Wiener Kongress war von Kriegen, Truppendurchmärschen, Reparationszahlungen, auch Kriegssteuern geprägt – und bei Herrschaftswechseln, wie sie 1806, 1809 mehrmals und dann wieder 1814 vorkamen, weniger die Einzelpersonen als die Familien versorgen konnten.
Als die Wiedereröffnung der Universität Anfang der 1820er Jahre diskutiert und eine „Universität zweiten Ranges“ wie in Lemberg Thema war, schrieb man die dortige Universität an mit Bitte um Information zu Personal, Gehalt, Nebenkosten und Gebühren und erhielt eine sehr ausführliche Antwort: An der Juridischen Fakultät gab es z.B. zwei Professoren mit je 2000 fl Gehalt, an der Theologischen Fakultät erhielten die meisten 1100 fl.
Die kaiserlichen Bewilligung v. 27. Jänner 1826, „daß das Lyzeum zu Innsbruck zur Universität erhoben wurde, mit der Befugniß, Doktoren der Philosophie und der Rechtsgelehrtheit zu kreiren“ fuhr hingegen fort:
„ohne daß jedoch die Profeßoren dieser Universität berechtiget seyn sollen, aus diesem Titel eine Erhöhung der Gehalte anzusprechen“.
(Margret Friedrich)