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Erweiterungsstudium (3. Fach, UG §54b) – Universität Innsbruck

Erweiterungsstudium (3. Fach, UG §54b) im Verbund LB-WEST

Mit einem Erweiterungsstudium (3. Fach, UG §54b) kann ein drittes (oder weiteres) Fach zu einem angemeldeten oder bereits absolvierten

  • Diplomstudium lehramt (auslaufend; 9 sem.) oder
  • Bachelor/Masterstudium lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung oder
  • dreijährigem Bachelorstudium für die HS/MS belegt werden.

Nicht möglich ist die Anmeldung eines Erweiterungsstudiums UG §54b z.B. bei absolvierten Studien der Sekundarstufe Berufsbildung, eines Quereinstiegs zum lehramtsstudium oder nicht in Österreich belegten/absolvierten lehramtsstudien.

 

 Zulassung

An der Universität Innsbruck (https://www.uibk.ac.at/studium/anmeldung-zulassung/)

  • Die Zulassung zu einem Erweiterungsstudium ist in Zusammenhang mit
    •  einem angemeldeten oder bereits absolvierten Diplomstudium lehramt (auslaufend; 9 sem.) oder
    • einem angemeldeten oder bereits absolvierten Bachelor-/Masterstudium lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung oder
    • absolviertem dreijährigem Bachelorstudium für die HS/MS
  • möglich.
  • Das Erweiterungsstudium wird wie ein normales Studium gehandhabt. Es ist während der vorgegebenen Fristen anzumelden und jederzeit schließbar. Eine Zulassung zu einem Erweiterungsunterrichtsfach oder einer Spezialisierung kann auch während des jeweiligen lehramtsstudiums, dessen Erweiterung es dient, erfolgen.
  • Zulassungsprüfungen/Ergänzungsprüfungen sind vor der Zulassung positiv zu absolvieren (künstlerische/musische Fächer, Bewegung und Sport); das Allgemeine Aufnahmeverfahren für ein lehramtsstudium ist nicht mehr zu absolvieren.
  • Der Abschluss des Erweiterungsstudiums setzt voraus, dass bereits ein Diplomstudium lehramt oder ein Masterstudium lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung oder ein dreijähriges Bachelorstudium für die NMS absolviert wurde.
  • Die Erweiterung eines Masterstudiums lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) kann nur für ein Unterrichtsfach oder eine Spezialisierung erfolgen, für das oder die das Erweiterungsstudium des Bachelorstudiums lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) bereits absolviert wurde.
  • Erlischt die Zulassung zu einem lehramtsstudium vor dessen Abschluss, so erlischt auch gleichzeitig die Zulassung zum Erweiterungsunterrichtsfach oder zur Spezialisierung.
  • Studienkennzahl im Bachelorstudium: 054 + Studienkennzahl des Fachs + 4 (für Verbund WEST)

BEACHTEN: Wenn Sie ein Fach aus dem grundlegenden Studium gegen ein Erweiterungsstudium austauschen möchten, muss mindestens noch eine Prüfung in JEDEM Studium offen sein!

Kontakt: Studienabteilung der Universität Innsbruck, https://www.uibk.ac.at/studienabteilung/

 Umfang

  • AbsolventInnen/Studierende eines Diplomstudiums lehramt bzw. eines Bachelor- oder Masterstudiums lehramt: Das Erweiterungsfach beinhaltet alle fachlichen und fachdidaktischen Lehrveranstaltungen und Prüfungen des jeweiligen Unterrichtsfachs laut Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium lehramt (im Umfang 100 ECTS-AP im Bachelorstudium und 25 ECTS im Masterstudium). Eine Masterarbeit ist nicht zu schreiben. Die Bachelorarbeit ist jedenfalls zu erstellen.
  • AbsolventInnen eines dreijährigen Bachelorstudiums für die HS/MS: Das Erweiterungsfach beinhaltet alle fachlichen und fachdidaktischen Lehrveranstaltungen und Prüfungen des jeweiligen Unterrichtsfachs laut Studienplan für das Bachelorstudium lehramt (im Umfang 100 ECTS-AP im Bachelorstudium).

 Anerkennungen

  • Anerkennungen haben gemäß UG §78 zu erfolgen.
  • Ersatzleistungen, die im regulären lehramtsstudium bei bestimmten Fächerkombinationen (z.B. GR/LA, etc.) definiert sind, können im Erweiterungsstudium entfallen. Es genügt der Nachweis der erbrachten Prüfungsleistungen.

 Abschluss

Für ein erfolgreich abgeschlossenes Erweiterungsfach wird ein Zeugnis ausgestellt, man erhält aber keinen zusätzlichen Titel.

Das Zeugnis wird nach Vorlage aller für das Bachelor- bzw. Master Studium in der fachlichen und fachdidaktischen Ausbildung vorgesehenen Prüfungsleistungen ausgestellt.

 

Für die Erweiterung eines Diplomstudiums lehramt oder eines Masterstudiums lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung ist das Master-Erweiterungsstudium zu absolvieren.

 

Für die Erweiterung eines dreijähriges Bachelorstudium für die HS/MS ist das Bachelor-Erweiterungsstudium zu absolvieren.

 

Kontakt: Prüfungsreferat der Universität Innsbruck, https://www.uibk.ac.at/fakultaeten-servicestelle/pruefungsreferate/standorte/innrain52d.html

 

 Studientitel / Berufsbefähigung

Der/Die Absolvent/in eines Erweiterungsstudiums erweitert entweder

  • ein Diplomstudium lehramt oder ein Bachelor/Masterstudium lehramt oder
  • ein dreijähriges Bachelorstudium für die NMS

und die damit erworbene Berufsbefähigung.

 

 Südtiroler Studierende

Kontakt: Büro für Südtirolagenden der Universität Innsbruck https://www.uibk.ac.at/suedtirolagenden/

 

 Mitbelegung

Studierende eines Erweiterungsstudiums sind auf Basis UniStEV MitbelegerInnen aller Partnereinrichtungen im Verbund LB-WEST.

 

 Gesetzliche Grundlage

§ 54b „Erweiterungsstudien zur Erweiterung von lehramtsstudien“ des Universitätsgesetzes regelt die Rahmenbedingungen für ein Erweiterungsstudium: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002128



E-Mail-Adresse für Fragen rund um das lehramtsstudium:
lehramt@uibk.ac.at




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