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Zuschüsse für Auslandsreisen – Universität Innsbruck

Zuschüsse für Auslandsreisen

Ein Antrag auf finanzielle Zuschüsse kann für Reisen gestellt werden, die im Rahmen von Partnerschaftsabkommen, wissenschaftlichen Kooperationen, Lehr- und Forschungstätigkeiten im Ausland durchgeführt werden.

Wir weisen Sie dringend auf allfällige  Reisewarnungen hin und legen Ihnen nahe, diese bei der Planung Ihres Vorhabens zu beachten. Sollten Sie einen Auslandsaufenthalt trotz Reisewarnungen antreten, geschieht dies auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung. Bei Nichteinhaltung droht der Verfall der Förderung.

Richtlinien

Die Ausschreibung richtet sich an Personen mit einem Anstellungsverhältnis an der Universität Innsbruck.

Das International Relations Office fördert Auslandsreisen von Bediensteten der Universität Innsbruck zum Zwecke von:

Anbahnung, Abschluss und Pflege von Partnerschaften und wissenschaftlichen Kooperationen im Auftrag des Rektors
Lehr- und Forschungstätigkeit im Zusammenhang mit dem Anstellungsverhältnis
Forschung im Zusammenhang mit der Dissertation oder Habilitation
Gastlehre ohne Anstellungsverhältnis an der Gastuniversität
Reisen im Zusammenhang mit geplanten Publikationen
Workshops, im Rahmen derer neue Arbeitstechniken an die Universität Innsbruck gebracht werden, die an Kolleg*innen weitervermittelt werden können


Nicht gefördert werden können Reisen zu folgenden Zwecken:

Gastlehre mit Anstellungsverhältnis
Forschung im Zusammenhang mit Bachelor- und Masterarbeiten
Teilnahme an Kongressen, Konferenzen und Tagungen
Workshops, durch die keine neuen Arbeitstechniken an die Universität Innsbruck gebracht werden

  • Es kann nur für Reise- und Nächtigungskosten angesucht werden (keine Taggelder, Verpflegung, Taxispesen, Druckkosten, Übersetzungsgebühren, Kosten für Visa, Impfungen, Vignetten, Maut, Telefon etc.). Die Aufwände können bis zum maximal genehmigten Gesamtbetrag kompensiert werden.
  • Das Ansuchen muss vor Antritt der Reise eingebracht werden. Der Antrag kann maximal bis zu 6 Monate und spätestens 4 Wochen vor geplantem Projektbeginn beantragt werden. Zu spät eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden!
  • Im Falle einer Teilförderung von anderen Stellen reduziert sich die finanzielle Unterstützung des International Relations Office im entsprechenden Ausmaß. Förderzusagen von anderen Stellen müssen dem International Relations Office unverzüglich bekanntgegeben werden. Bei einer Überfinanzierung ist der entsprechende Anteil dem International Relations Office zurückzuerstatten.

Das Ansuchen muss VOR Antritt der Reise eingebracht werden. Der Antrag kann maximal bis zu 6 Monate und spätestens 4 Wochen vor geplantem Projektbeginn beantragt werden. Ab Einreichung beträgt die Bearbeitungszeit ca. 4 Wochen. Diese Bearbeitungszeit sollte bei der Antragsstellung berücksichtig werden.

Es werden ausschließlich vollständige Anträge bearbeitet, die in die Projektdatenbank (unter Projekttyp "Staff Mobility" und Workflowstatus "Projekt beantragt") hochgeladen wurden. Eine Zusendung der Originale mit der Hauspost ist nicht notwendig! Hochzuladen sind dabei folgende Unterlagen:

  • ausgefülltes  Antragsformular
  • Nachweis über die Genehmigung der Freistellung/Dienstreise (z. B. Ausdruck aus VIS:Online)
  • Einladungsschreiben von der Gastinstitution
  • Buchungsbestätigung Flug/Bahn (wenn vorhanden)
  • Buchungsbestätigung Unterkunft (wenn vorhanden)

Mit dem Hochladen in die Projektdatenbank gilt die Einreichung als abgeschlossen und die vierwöchige Bearbeitungsfrist beginnt zu laufen. Das Hochladen der Dokumente in die Projektdatenbank ist mit der Zustimmung der Institutsleitung gleichzusetzen, die Vorabeinholung dieser Zustimmung liegt in der Verantwortung der antragsstellenden Person. Bei der Eingabe kann Ihnen der oder die Projektdatenbankbeauftragte an Ihrem Institut behilflich sein.

Das International Relations Office ist bestrebt, möglichst viele Antragssteller*innen bzw. Projekte zu unterstützen, daher sind Mehrfachansuchen einzelner Antragssteller*innen, Institute bzw. Projekte nur zu berücksichtigen, wenn nicht genügend andere förderungswürdige Ansuchen vorliegen. Auf finanzielle Förderungen besteht kein Rechtsanspruch, daher werden auch abgelehnte Anträge nicht näher begründet. Die Entscheidungsbefugnis über die eingereichten Anträge liegt ausschließlich beim Rektorin.

Genaue Informationen zu den nachfolgenden Reiserichtlinien entnehmen Sie bitte dem Uniwiki (Intranet):

  • Wenn der Reisezweck durch andere Mittel in gleicher Qualität erreicht werden kann, ist von dienstlichen Reisen abzusehen.
  • Die Beurteilung der Notwendigkeit und Unersetzbarkeit der Reise erfolgt durch den oder die Mitarbeiter*in selbst und liegt in der Verantwortung des oder der Mitarbeiter*in und dem oder der Vorgesetzten.
  • Eine mögliche Preisersparnis, die durch die Nutzung von Flugverbindungen gegeben sein kann, ist generell kein rechtfertigendes Kriterium mehr für die Wahl dieses Reisemittels.
  • Kurzstreckenflüge an Orte, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar sind, können nicht unterstützt werden und daher entsprechende Auslagen auch nicht mehr refundiert. Hierunter fallen alle Inlandsflüge, alle Flüge in die Schweiz und Flüge mit den Zieldestinationen München, Frankfurt, Stuttgart, Straßburg, Venedig, Mailand, Bergamo, Bologna, Florenz, Turin und Genua. Bei erforderlichen Langstreckenflügen sind notwendige Zwischenlandungen an diesen Destinationen von der Regelung ausgenommen.

Für zuerkannte Förderungen ist eine detaillierte Gesamtabrechnung innerhalb von 6 Wochen nach Abschluss der geförderten Tätigkeit an das International Relations Office an Frau  Nina Pascone zu senden:

  • originale Flugtickets/Boardingpässe oder Bahntickets inkl. entsprechendem Zahlungsnachweis (z. B. Kreditkartenauszug, Rechnungsbeleg etc.)
  • originale Rechnung für Nächtigungskosten inkl. entsprechendem Zahlungsnachweis (z. B. Kreditkartenauszug, Rechnungsbeleg etc.)
  • ausgefüllter Reisekostenersatz im Rahmen einer Freistellung oder Dienstgang der Personalabteilung

Bei Veranstaltungen, die aus Termingründen oder wegen anderer Ursachen verschoben werden, verfällt die Förderungszusage, sofern keine zeitnahe Meldung über die Änderungen an das International Relations Office erfolgt.

Sollte die Abrechnung nicht innerhalb von 6 Wochen nach gemeldetem Projektende erfolgen, verfällt die Förderzusage, außer es handelt sich um eine gerechtfertigte Verzögerung, die innerhalb der Frist mit den zuständigen Sachbearbeiter*innen besprochen wurde!

Für weitere Fragen zur Beantragung oder Abwicklung wenden Sie sich bitte an   Nina Pascone.

 

Förderung

Aktulle Fördersätze: 

  • Reisekosten: Gefördert werden Zug- und Flugreisen innerhalb Europas bis zu EUR 400 und Flugreisen außerhalb Europas bis zu EUR 800.
  • Nächtigungskosten: Die Höhe der zu ersetzenden Nächtigungskosten beträgt höchstens EUR 100 pro Nacht (bis zu einer Gesamtdauer von 10 Nächten).

 

Neue Fördersätze ab 2025: 

  • Reisekosten: Gefördert werden Zug- und Flugreisen innerhalb Europas bis zu EUR 500 und Flugreisen außerhalb Europas bis zu EUR 1.000.
  • Nächtigungskosten: Die Höhe der zu ersetzenden Nächtigungskosten beträgt höchstens EUR 120 pro Nacht (bis zu einer Gesamtdauer von 10 Nächten).

 

Bewerbungsprozess

Die Unterlagen (im Einklang mit den oben genannten Richtlinien) können laufend über die Projektdatenbank eingereicht werden. Der Antrag kann maximal bis zu 6 Monate und spätestens 4 Wochen vor geplantem Projektbeginn gestellt werden.

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